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Beschlusstext (Weiterer Umgang mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre)

Daten

Kommune
Inden
Größe
84 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
24.11.16, 16:02
Aktualisiert
24.11.16, 16:02
Beschlusstext (Weiterer Umgang mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre) Beschlusstext (Weiterer Umgang mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 24. November 2016 Der Bürgermeister Beschluss über die 10. Sitzung des Hauptausschusses am 27.10.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Weiterer Umgang mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre Herr Linzenich erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass mittlerweile vier Bauhoffahrzeuge aufgrund von notwendigen Reparaturen nicht eingesetzt werden können. Er führt weiter aus, dass sich nach Versand der Einladung zwei weitere Maßnahmen ergeben haben, die von der Haushaltssperre ausgenommen werden sollten: 1. Beschaffung von Weihnachtsbäumen für die einzelnen Ortsteile (rd. 1.700 €) 2. Durchführung der Grundschultage (Anmerkung der Verwaltung: Die Kosten der Schülerbeförderung für die Grundschultage werden durch das beauftragte Unternehmen über die monatlichen Rechnungen mit angefordert und werden nicht gesondert berechnet. Daher können zu den Kosten keine Angaben gemacht werden.) Nach einer ausführlichen Diskussion fasst der Hauptausschuss folgende Beschlüsse: 1. Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, den Auftrag zur Bepflanzung der Schallschutzwand am Baugebiet Waagmühle von der haushaltswirtschaftlichen Sperre auszunehmen. Mit acht Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschließt der Hauptausschuss: 2. Dringend notwendige Ausgaben, die wegen der Haushaltssperre blockiert werden, können mit Hilfe einer Dringlichkeitsentscheidung, die von mindestens drei Fraktionsvorsitzenden zu unterzeichnen ist, getätigt werden. 3. Der Hauptausschuss beschließt, dem Kämmerer die Befugnis zu übertragen, im Falle einer nachvollziehbaren Begründung grundsätzlich gesperrte Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 500,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer (Bagatellgrenze) selbstständig freizugeben. Die getätigten Freigaben sind dem Hauptausschuss 91/2016 zeitnah zur Kenntnis zu geben. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 27.10.2016 Seite 2