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Beschlusstext (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
175 kB
Datum
21.06.2017
Erstellt
30.06.17, 16:01
Aktualisiert
30.06.17, 16:01
Beschlusstext (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022
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hier: Beratung im Fachausschuss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 30. Juni 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 15. Sitzung des Hauptausschusses am 21.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss Herr Mürkens hat noch Fragen und Anregungen zur Vorlage: Zu lfd. Nr. 1 erkundigt er sich, ob die Einnahmen aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ in voller Höhe gesichert seien und welche Anschaffungen genau geplant seien. Herr Linzenich erklärt, die Einnahme sei gesichert; es handele sich um ein Kreditprogramm, bei dem Tilgung und Zinsen vollständig vom Land übernommen werden; einen Eigenanteil braucht die Gemeinde nicht zu leisten. Zu dem von Herrn Mürkens angesprochenen Förderprogramm des Bundes liegen Herrn Linzenich keine näheren Informationen vor. Er sagt zu, dies zu prüfen. Herr J. J. Schmitz vermisst ebenfalls eine detaillierte Information des Rates, wie die Verwendung der Mittel geplant ist. Abzuklären sei auch, ob das Bundesprogramm mit dem Programm „Gute Schule 2020“ kombiniert werden kann. Herr Langefeld führt hierzu aus, dass angeregt wird, die Mittel in 2017 in die Verbesserung der IT-Ausstattung zu investieren und im Jahr darauf in den Ausbau der Sportanlagen. Die konkreten Maßnahmen würden dann jeweils detailliert im Bau- und Vergabeausschuss vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Diskussion berichtet Herr Linzenich von Gesprächen mit der Schulleitung über verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung der ITAusstattung. Bisher habe aber noch keine Variante überzeugt. Zu lfd. Nr. 2 erklärt Herr Linzenich, dass die jährliche Sportpauschale nicht verloren geht sondern für die kommenden Jahre aufgespart werden kann. Zu lfd. Nr. 8 führt der Bürgermeister aus, dass er gegenüber der früheren pauschalen Entschädigung nur die Reisekosten abrechnet, die ihm tatsächlich entstanden sind. Zu lfd. Nr. 9 (Leasing Hardware – S. 16 Nr. 16)) hinterfragt Herr Mürkens die fast 100 %ige Steigerung des Ansatzes 2017 gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2016. Hierzu stellt Herr Linzenich fest, dass der Ansatz gebildet wurde, bevor das vorläufige Ergebnis 2016 bekannt war. 77/2017 1. Ergänz ung Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Ansatz 2017 auf der Basis des vorläufigen Ergebnisses 2016 zu reduzieren. Zu lfd. Nr. 12 – Kosten des Mitteilungsblattes – möchte Herr Mürkens wissen, ob die Veröffentlichung aller Niederschriften beschlossen wurde oder wer das angeordnet hat. Der Bürgermeister stellt fest, dass er seinerzeit wg. der besseren Transparenz einer Anregung gefolgt ist, alle Niederschriften zu veröffentlichen. Falls dies nicht mehr gewünscht ist, könnte der Umfang der Veröffentlichung jederzeit wieder reduziert werden. Auch könnte darüber nachgedacht werden, das Mitteilungsblatt ganz einzustellen und Bekanntmachungen nur noch über den Bekanntmachungskasten und das Internet zu veröffentlichen. Herr Mürkens ist der Meinung, dass es ausreicht, wenn die Niederschriften auf der Homepage einzusehen sind. Herr Schlächter plädiert aus Transparenzgründen dafür, weiterhin die kompletten Niederschriften aller Sitzungen im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Herr J. J. Schmitz moniert, dass der Rat in die Entscheidung nicht einbezogen worden ist und dadurch Mehrkosten entstanden sind. Eine Aufgabe des Mitteilungsblattes käme für ihn nicht in Frage. Der Bürgermeister erklärt, dass Öffentlichkeitsarbeit notwendig sei und diese nun mal mit Kosten verbunden sei. Zu lfd. Nr. 14: Herr Mürkens hält die Begründung der Investition von 20.000 € für die Anschaffung eines Geoinformationssystems für zu dürftig, weil nur die Erfahrungen der Stadt Heimbach angeführt werden. Der Bürgermeister führt aus, dass die endgültige Entscheidung über die Anschaffung im Bau- und Vergabeausschuss gefällt werde und begründet die Anschaffung nochmals mit dem großen Einsparpotential bei den Personalkosten, was im übrigen von der Lieferfirma näher erläutert werden kann. Herr Schlächter weist darauf hin, dass Investitionen – wie die Anschaffung des Geoinformationssystems – den Haushalt nur marginal belasten und befürwortet die Anschaffung. Herr Combach regt an, die gewünschten Auskünfte über das Geoinformationssystem nach der Sommerpause detailliert vorzustellen und die Anschaffung für 2018 vorzusehen. Der Bürgermeister befürwortet diesen Vorschlag. Eine Entscheidung hierüber erfolgt nicht. Die Steigerung des Ansatzes 2017 gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2016 (lfd. Nr. 16) wird von Herrn Mürkens hinterfragt. Herr Linzenich erklärt, dass die Steigerung aus den Entschädigungszahlungen für die Einziehung von Wirtschaftswegen resultiert. Diese wurden vorher bei einem anderen Produkt veranschlagt. Herr J. J. Schmitz fragt nach der Gesamtsumme, die sich aus der Einziehung der Wirtschaftswege ergibt. Anmerkung der Verwaltung: Die jährliche Entschädigungssumme beträgt 17.863,62 €, jeweils zahlbar zum 31.10.. Zu lfd. Nr. 21 fragt Herr Mürkens nach der Erklärung für die Verringerung des vorläufigen Ergebnisses 2016 und der Ansätze für 2017 ff. gegenüber dem Ergebnis 2015. Herr Linzenich erläutert, dass unter dieser Position nunmehr nur die Pachterträge aus der Jagdpacht bzw. Ausschüttungen der Jagdgenossenschaften dargestellt werden. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.06.2017 Seite 2 Im Zusammenhang mit lfd. Nr. 15 macht Herr J. J. Schmitz auf Unstimmigkeiten bei der Angabe der Zahl der Stellen und den dazugehörenden Personalkosten aufmerksam (z. B. HH S. 253/254 sowie S. 302/303). Herr Linzenich sagt zu, das zu prüfen. Anmerkung der Verwaltung: Beim Produkt 090 511 001 werden Dienstbezüge eines Beamten ausgewiesen, der die Gemeinde verlässt. Die Stelle wird durch einen tariflich Beschäftigten Mitarbeiter neu besetzt. Beim Produkt 130 551 002 werden die Kosten für die als Honorarkräfte beschäftigten Mitarbeiter dargestellt, die kein festes Stellenvolumen haben. Ferner spricht Herr J. J. Schmitz folgende Punkte an: Es wurden in den vergangenen Sitzungen die Grundlagen für die Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisungen ab 2013 erbeten. Geliefert wurden diese Unterlagen ab dem Jahr 2015. Bei der Berechnung der Kreisumlage erfolgt eine jährliche Steigerung. Diese Steigerung liege so beim Kreis nicht vor. Ohne diese Steigerung ergäbe sich bis 2022 ein Weniger an Umlage von ca. 850.000 € Herr Schlächter warnt davor, wie in der Vergangenheit, mit zu niedrigen Sätzen zu rechnen. Der Bürgermeister stellt fest, dass der Verwaltungsvorschlag vorsichtig, aber realistisch sei. Für die Berechnung der Jugendamtsumlage und der Schlüsselzuweisungen gelte dasselbe. Frau von Schwartzenberg verlässt die Sitzung wg. eines Anschlusstermins. Herr J. J. Schmitz beantragt, den Ansatz für die Dachdämmung des Rathauses zu streichen. Der Bürgermeister begründet die Notwendigkeit einer Dachdämmung damit, dass in den Sommermonaten die Temperatur in den Büros im Obergeschoss sehr schnell auf über 30 Grad ansteigt. Außerdem könnten dementsprechend die Heizkosten im Winter gesenkt werden. Die Anregung von Herrn Schlächter, zu klären, ob Zuschüsse für diese Maßnahme beantragt werden können, wird derzeit geprüft. Die Abstimmung über die Streichung des Ansatzes ergibt folgendes Ergebnis: 7 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen 1 Nein-Stimme (Anmerkung der Verwaltung: „Wenn die Raumtemperatur über 26° Celsius steigt, sollten vom Arbeitgeber folgende Maßnahmen eingeleitet werden: Sonnenschutzeinrichtungen wie Jalousien und Rollos bereitstellen und benutzen. Lüftungseinrichtungen bereitstellen und nutzen. Nicht benötigte elektrische Geräte ausstellen. In den frühen Morgenstunden lüften. Gleitzeit zur Verlagerung der Arbeitszeit einführen. Bekleidungsregel lockern. Getränke bereitstellen. Bei einer Überschreitung der Raumtemperatur von 30° Celsius müssen vom Arbeitgeber die oben genannten Maßnahmen angewendet werden. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.06.2017 Seite 3 Diese Maßnahmen sollen dabei nicht personenbezogen sein, sondern organisationsbezogen und technikbezogen. Wenn die Raumtemperatur jedoch auf über 35° Celsius steigt, ist das Büro oder der Arbeitsraum nicht mehr als Arbeitsraum zu benutzen.“ – Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung) Der Antrag von Herrn J. J. Schmitz auf Streichung des Ansatzes für die EU-weite Ausschreibung der Reinigungsleistung wird einstimmig genehmigt. Der Ansatz wird für 2018 gebildet. Ebenso wird einstimmig beschlossen, den Ansatz für den Zuschuss an den Förderverein der Stephanus-Schule zu belassen. Die Beratung über die Streichung des Ansatzes für die Gründung Indeentwicklung (S. 322) wird im nichtöffentlichen Teil fortgesetzt. Herr J. J. Schmitz moniert, dass nur 50 % der Fragen zum Personalbereich aus dem letzten Hauptausschuss von der Verwaltung beantwortet worden seien. Auf Nachfrage bestätigt Herr Mohren, dass alle Beschäftigten der Gemeindeverwaltung im Stellenplan dargestellt sind. Herr J. J. Schmitz hält die Darstellung der Entwicklung des altersbedingten Ausscheidens von Mitarbeitern für die Beurteilung, ob Stellen gestrichen werden können, für unzureichend. Herr Linzenich verweist hierzu auf die Ausführungen des Personalrates in der Ratssitzung im Dezember, die gezeigt haben, dass das Personal überlastet sei. Auf die Aussage von Herrn J. J. Schmitz, dass der Stellenplan 2017 fünf Stellen mehr aufweist als der Stellenplan 2016 – die im übrigen zu belegen sind – erwidert der Bürgermeister, dass diese Stellen vorher ohne Konzept gestrichen wurden. Hinzu käme, dass zusätzliche und umfangreichere Pflichtaufgaben zu erfüllen seien, die mit dem reduzierten Personalstamm nicht zu bewältigen seien. Herr Schlächter sieht auch hier einen Beweis dafür, dass die Gemeinde Inden ohne finanzielle Hilfe von außen nicht mehr auskommt. Herr J. J. Schmitz besteht auf belegbare und nachvollziehbare Unterlagen zum Stellenplan. Frau Wacker verdeutlicht aus Sicht des Personalrates die personelle Situation: Der Personalstand liege derzeit unter dem Stand von 2010, obwohl zusätzliche Aufgaben übertragen wurden. Bspw. habe sich die Zahl der Kindergartengruppen verdoppelt. Ihre Stundenreduzierung erfolgte ohne entsprechende Reduzierung der Aufgaben. Die Streichungen der Stellen seien nicht mit dem Personalrat abgestimmt worden, ebenso der Stellenplan 2015/2016. Der Bürgermeister sieht ebenfalls keine Einsparmöglichkeiten; jede Stelle könne begründet werden. Herr J. J. Schmitz spricht die Höhergruppierungen an. Ohne Bewertung und Dokumentation hält er sie für fraglich. Der Bürgermeister und Frau Wacker (aus Sicht des Personalrates) sowie Herr Mohren erklären, dass einige Tätigkeiten nicht richtig nach Tarifrecht bewertet waren. Nach der Sommerpause würden alle Stellen gemeinsam mit dem Personalrat bewertet. Dies sei auch erforderlich, weil es durch den Wegfall von Stellen und der neuen Verwaltungsgliederung zu Neuzuschnitten gekommen sei. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.06.2017 Seite 4 Herr Goncz hält fest, dass Konsens bei der Politik darin bestehe, dass das Sozialamt wg. der Flüchtlingsproblematik Unterstützung braucht; für diesen Bereich seien aber im Stellenplan nur 0,5 Stellen mehr ausgewiesen. Er weist darauf hin, dass die Steigerung der Personalkosten gegenüber dem Bürger vertreten werden muss. Herr J. J. Schmitz greift eine Aussage in der Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 01.06.2017 auf, wonach die Erhöhung einzelner Steuer als nicht relevant erachtet werde. Hierzu führt der Bürgermeister das Bespiel „Hundesteuern“ an. Bei einem Gesamtsteueraufkommen von ca. 65 Tsd. Euro würde sich eine Erhöhung nicht signifikant auf das Haushaltsergebnis auswirken. Dem hält Herr J. J. Schmitz entgegen, dass die Kürzung bei den Vereinen um jährlich 10 % auch keine signifikanten Auswirkungen haben werde. Herr Langefeld hält dem entgegen, dass die Politik Steuererhöhungen beantragen kann. Hierzu erläutert Herr Linzenich, dass Steuererhöhungen nach der Erhöhung von Gebühren und Abgaben nachranging zu betrachten sind. Außerdem bittet Herr Linzenich dringend darum, keine Anträge mehr in der Ratssitzung zu stellen, weil Änderungen dann nicht mehr in der Satzung dargestellt werden können. Herr Schlächter betont erneut, dass die Gemeinde Inden ohne finanzielle Hilfe von außen nicht überlebensfähig sei und aus diesem Grunde die von der UDB beantragte Resolution auf Strukturausgleichsförderung baldmöglichst an die Landesregierung gerichtet werden muss. Herr Linzenich weist auf eine weitere Änderung in der Veränderungsliste hin. Auf Seite 3 der Veränderungsliste vom 21.06.2017 wird beim Produkt 12 541 001 und Sachkonto 5241000 im Jahr 2021 eine Änderung aufgrund eines Tippfehlers vorgenommen. Der Betrag müsste richtig 2.601 EUR und nicht 25.601 EUR lauten. Auf Nachfrage von Herrn Goncz, stellt Herr Langefeld fest, dass unter Berücksichtigung der Veränderungen gegenüber dem 1. Haushaltsentwurf das Defizit unter 6 Mio Euro sinkt. Herr J. J. Schmitz beantragt, den Beschluss wg. weiterem Beratungsbedarf zu vertagen. Herr Linzenich bittet erneut darum, eventuelle Anträge vor der Ratssitzung zu stellen. Der Beschluss wird mit acht Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen in die kommende Ratssitzung vertagt. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.06.2017 Seite 5