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Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
73 kB
Datum
21.06.2017
Erstellt
30.06.17, 16:01
Aktualisiert
30.06.17, 16:01
Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung) Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 30. Juni 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 15. Sitzung des Hauptausschusses am 21.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Erlass einer Hebesatzsatzung Herr J. J. Schmitz meldet weiteren Beratungsbedarf an. Außerdem ist ihm die rechtliche Grundlage für den Beschluss einer Hebesatzsatzung nicht bekannt. Der Haushalt sei ja noch nicht abschließend beraten und beschlossen und damit sei noch ungewiss, in welcher Höhe die Hebesätze festgelegt werden. Herr Linzenich erläutert, dass eine rückwirkende Erhöhung der Hebesätze durch Beschluss bis zum 30.06.2017 oder aber auf der Grundlage des beschlossenen und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haushaltes erfolgen kann; die Genehmigung könne jedoch innerhalb dieser Frist nicht eingeholt werden. Herr Schlächter erklärt für die UDB Inden Fraktion Folgendes: „Die UDB wird dem Beschlussentwurf nicht zustimmen, weder heute noch in der Ratssitzung am 29.06.2017. Eine weitere Anhebung der Realsteuerhebesätze für 2017 wird abgelehnt. Der Hebesatz beispielsweise für die Grundsteuer B betrug 2016 noch 460 % und wurde am 22.12.2016 für das Jahr 2017 von der Ratsmehrheit (SPD/CDU und Grüne) ohne die Zustimmung der UDB und des Bürgermeisters auf 580% angehoben. Der Bürgermeister erklärte schon damals, dass diese Steueranhebung nicht auskömmlich sei. Er hat also Recht behalten. Jetzt soll eine weitere Anhebung für 2017 erfolgen. Diese Anhebung würde die Bürgerinnen und Bürger rückwirkend zum 01.01.2017 belasten. Wir halten diese „Salamitaktik“ die Steuerhebesätze für 2017 mehrmals scheibchenweise zu erhöhen für nicht ehrlich. Auch aus Gründen der Transparenz ist es erforderlich, nicht nur das laufende Haushaltsjahr 2017 sondern auch den Haushaltssicherungszeitraum zu betrachten. Denn dann wird deutlich, dass Hebesätze in der Größenordnung von 2.000 erforderlich sind, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erlangen. Da die UDB nicht bereit ist, solche Hebesätze zu beschließen, auch nicht scheibchenweise, drängen wir darauf, dass der von der UDB initiierte Antrag auf Hilfe an das Land NRW dringend gestellt wird. Nur mit Hilfe von Dritten kann die Finanzierungslücke geschlossen und die kommunale Selbstverwaltung in Inden gesichert werden.“ Herr Mürkens erklärt, dass seine Fraktion keine Satzung beschließen werde bevor nicht die Haushaltsplanberatungen abgeschlossen seien. 82/2017 Nach einer weiteren Aussprache besteht Einvernehmen, die Entscheidung in die nächste Ratssitzung zu vertagen. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.06.2017 Seite 2