Daten
Kommune
Inden
Größe
73 kB
Datum
21.06.2017
Erstellt
30.06.17, 16:01
Aktualisiert
30.06.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 30. Juni 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 15. Sitzung
des Hauptausschusses
am 21.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
Erlass einer Hebesatzsatzung
Herr J. J. Schmitz meldet weiteren Beratungsbedarf an. Außerdem ist ihm
die rechtliche Grundlage für den Beschluss einer Hebesatzsatzung nicht
bekannt. Der Haushalt sei ja noch nicht abschließend beraten und
beschlossen und damit sei noch ungewiss, in welcher Höhe die Hebesätze
festgelegt werden.
Herr Linzenich erläutert, dass eine rückwirkende Erhöhung der Hebesätze
durch Beschluss bis zum 30.06.2017 oder aber auf der Grundlage des
beschlossenen und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haushaltes
erfolgen kann; die Genehmigung könne jedoch innerhalb dieser Frist nicht
eingeholt werden.
Herr Schlächter erklärt für die UDB Inden Fraktion Folgendes:
„Die UDB wird dem Beschlussentwurf nicht zustimmen, weder heute noch
in der Ratssitzung am 29.06.2017.
Eine weitere Anhebung der Realsteuerhebesätze für 2017 wird abgelehnt.
Der Hebesatz beispielsweise für die Grundsteuer B betrug 2016 noch 460
% und wurde am 22.12.2016 für das Jahr 2017 von der Ratsmehrheit
(SPD/CDU und Grüne) ohne die Zustimmung der UDB und des
Bürgermeisters auf 580% angehoben. Der Bürgermeister erklärte schon
damals, dass diese Steueranhebung nicht auskömmlich sei. Er hat also
Recht behalten. Jetzt soll eine weitere Anhebung für 2017 erfolgen. Diese
Anhebung würde die Bürgerinnen und Bürger rückwirkend zum
01.01.2017 belasten. Wir halten diese „Salamitaktik“ die Steuerhebesätze
für 2017 mehrmals scheibchenweise zu erhöhen für nicht ehrlich. Auch
aus Gründen der Transparenz ist es erforderlich, nicht nur das laufende
Haushaltsjahr 2017 sondern auch den Haushaltssicherungszeitraum zu
betrachten. Denn dann wird deutlich, dass Hebesätze in der
Größenordnung von 2.000 erforderlich sind, um einen
genehmigungsfähigen Haushalt zu erlangen.
Da die UDB nicht bereit ist, solche Hebesätze zu beschließen, auch nicht
scheibchenweise, drängen wir darauf, dass der von der UDB initiierte
Antrag auf Hilfe an das Land NRW dringend gestellt wird. Nur mit Hilfe
von Dritten kann die Finanzierungslücke geschlossen und die kommunale
Selbstverwaltung in Inden gesichert werden.“
Herr Mürkens erklärt, dass seine Fraktion keine Satzung beschließen
werde bevor nicht die Haushaltsplanberatungen abgeschlossen seien.
82/2017
Nach einer weiteren Aussprache
besteht Einvernehmen, die Entscheidung in die nächste Ratssitzung zu
vertagen.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.06.2017
Seite 2