Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
112 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
28.09.15, 16:02
Aktualisiert
28.09.15, 16:02
Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

öffnen download melden Dateigröße: 112 kB

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden vom 10.09.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend: SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Müller, Dieter Schmitz, Josef Johann CDU-Fraktion Gasper, Elmar (vertritt Mürkens, Udo) Krings, Karin Marx, Reinhard Schumacher, Olaf Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Rehfisch, Hella Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Meurers, Manfred (vertritt Schmitz, Hermann-Josef) Schlächter, Herbert Als Gäste: Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten Von der Verwaltung: Gemeindeoberamtsrat Unterberger Gemeindeamtsrätin Wacker Verwaltungsfachangestellter Ortmann Gemeindeamtmann Horst Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Beginn: 17:00 Uhr Ende: 17:10 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Mitteilungen Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden 46/2015 1. Ergänzung Niederschrift 3. -2- Schriftliche Anfragen Bürgermeister Schuster eröffnet die 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Presse und die zahlreich erschienen Bürgerinnen und Bürger. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor. 2. Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden 46/2015 1. Ergänzung Bürgermeister Schuster verweist auf die Beratung des Einwohnerantrages in der Ratssitzung am 25.06.2015, bei der sich weiterer Beratungsbedarf ergeben hatte. Die Fraktionen von CDU und SPD hatten nunmehr signalisiert, dass die Angelegenheit entscheidungsreif sei. Daraufhin verliest Herr Görke eine gemeinsame Erklärung der CDU/SPD-Koalition: „Nach eingehenden Beratungen mit unserem Koalitionspartner und nach Abwägung aller Für und Wider, halten wird an der bestehenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden in Fassung der 3. Änderungssatzung, die am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, fest. Begründung: Die angespannte Haushaltslage unserer Gemeinde wurde in den entsprechenden Haushaltsberatungen eingehend erörtert. Bestandteil des Haushaltsplanes für die Jahre 2015/16 ist auch das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022, und beinhaltet die Darstellung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2022. Um dieses Ziel zu erreichen sind zahlreiche Maßnahmen sowohl auf Ausgabenseite, wie auch auf der Einnahmeseite aufgelistet und beschlossen worden. Die Hundesteuererhöhung ist, wie viele anderen Maßnahmen auch, nur ein kleiner Beitrag, um dieses Ziel erreichen zu können. Ausdrücklich hervorheben möchte ich die soziale Komponente, die dazu führte für den ersten Hund einen niedrigen Steuerbetrag festzulegen. Alleinstehende, verwitwete aber auch ältere und kranke Menschen sowie Kinder, entwickeln zu ihrem Hund oftmals eine besondere Beziehung, sei es, um über den Verlust eines verstorbenen Partners besser hinwegzukommen, Einsamkeit zu vermeiden, sich beschützt zu fühlen und vieles mehr. Der Beweggrund für die Erhöhung der Hundesteuer war und bleibt ausschließlich ein Beitrag von vielen zur Konsolidierung des Haushaltes.“ Frau Rehfisch gibt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls eine Erklärung ab und bedankt sich ausdrücklich für das Bürgerengagement: Niederschrift -3- „Laut Erläuterung des Einwohnerantrages, seien für die Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund die gestiegenen Entsorgungskosten für die Kotsammelbeutel die einzige Begründung der Politik. Dies ist nicht das Argument für Bündnis 90/Die Grünen. Unsere Argumentation liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Die Gemeinde Inden muss sicherstellen, dass die unterschiedlichsten Interessen der Einwohner gewahrt werden. Hier ist erstrangig der soziale Aspekt zu berücksichtigen. So kann ein Hund z. B. als Wachhund gehalten werden, insbesondere für Kinder kann er ein willkommener Spielgefährte und für ältere Menschen kann er ein wichtiger Gesprächskamerad sein. Dies alles waren für uns Gründe, die Hundesteuer für die Haltung eines Hundes zu belassen. Einer Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund haben wir zugestimmt, um die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Aus unserer Sicht hat die Steuer genau diese Regulierungsfunktion. Dem Ansinnen der Antragsteller, eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern zur Verfügung zu stellen, können wir uns nur anschließen. Auch wir haben dies immer wieder in den Ausschüssen gefordert, leider ergebnislos. Darum werfen wir auch heute wieder die Frage auf, ob es nicht sinnvoller ist, die Behälter für Kotbeutel wieder abzuschaffen. Damit würde sich zumindest das Problem der in der Natur liegenden benutzten Beutel reduzieren.“ Herr Schlächter verliest schließlich eine Stellungnahme der Fraktion der UDB-Inden: „Die UDB hat die Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2015 schon bei der Haushaltsverabschiedung am 17.12.2014 abgelehnt. Die seinerzeit, in der Hauptausschusssitzung am 04.12.2014, von der großen Koalition gegebene Begründung für die in Teilbereichen erneute Anhebung der Hundesteuer (Zitat H. Marx: „Die Begründung für diese Anhebung liegt in den extrem gestiegenen Entsorgungskosten von Kotsammelbeuteln“ Zitat Ende) ist für die UDB nach wie vor nicht nachvollziehbar. Die Entsorgungskosten werden durch die Abfallgebühren gedeckt. Die UDB unterstützt daher folgerichtig den Einwohnerantrag und stimmt der geforderten Rücknahme der am 17.12.2014 beschlossenen Hundesteuererhöhung zu. Dabei hat die Rücknahme rückwirkend zum 01.01.2015 zu erfolgen.“ Daraufhin wird ohne weitere Aussprache der Einwohnantrag vom 01.06.2015 auf Zurücknahme der Hundesteuersatzung bei drei Nein-Stimmen abgelehnt. 3. Schriftliche Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Schuster Bürgermeister Büttgen Schriftführerin