Daten
Kommune
Inden
Größe
112 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
28.09.15, 16:02
Aktualisiert
28.09.15, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden vom
10.09.2015
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend:
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Müller, Dieter
Schmitz, Josef Johann
CDU-Fraktion
Gasper, Elmar (vertritt Mürkens, Udo)
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Schumacher, Olaf
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rehfisch, Hella
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Meurers, Manfred (vertritt Schmitz, Hermann-Josef)
Schlächter, Herbert
Als Gäste:
Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten
Von der Verwaltung:
Gemeindeoberamtsrat Unterberger
Gemeindeamtsrätin Wacker
Verwaltungsfachangestellter Ortmann
Gemeindeamtmann Horst
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Beginn: 17:00 Uhr
Ende: 17:10 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Mitteilungen
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für
Halter von zwei und mehr Hunden
46/2015
1. Ergänzung
Niederschrift
3.
-2-
Schriftliche Anfragen
Bürgermeister Schuster eröffnet die 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden und
begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Presse und die zahlreich erschienen Bürgerinnen und
Bürger.
Er stellt die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen oder
Ergänzungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
2.
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der
Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden
46/2015
1. Ergänzung
Bürgermeister Schuster verweist auf die Beratung des Einwohnerantrages in der Ratssitzung
am 25.06.2015, bei der sich weiterer Beratungsbedarf ergeben hatte. Die Fraktionen von
CDU und SPD hatten nunmehr signalisiert, dass die Angelegenheit entscheidungsreif sei.
Daraufhin verliest Herr Görke eine gemeinsame Erklärung der CDU/SPD-Koalition:
„Nach eingehenden Beratungen mit unserem Koalitionspartner und nach Abwägung aller Für
und Wider, halten wird an der bestehenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden in
Fassung der 3. Änderungssatzung, die am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, fest.
Begründung:
Die angespannte Haushaltslage unserer Gemeinde wurde in den entsprechenden
Haushaltsberatungen eingehend erörtert. Bestandteil des Haushaltsplanes für die Jahre
2015/16 ist auch das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022, und beinhaltet
die Darstellung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2022. Um dieses Ziel zu erreichen sind
zahlreiche Maßnahmen sowohl auf Ausgabenseite, wie auch auf der Einnahmeseite
aufgelistet und beschlossen worden.
Die Hundesteuererhöhung ist, wie viele anderen Maßnahmen auch, nur ein kleiner Beitrag,
um dieses Ziel erreichen zu können.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich die soziale Komponente, die dazu führte für den
ersten Hund einen niedrigen Steuerbetrag festzulegen. Alleinstehende, verwitwete aber auch
ältere und kranke Menschen sowie Kinder, entwickeln zu ihrem Hund oftmals eine
besondere Beziehung, sei es, um über den Verlust eines verstorbenen Partners besser
hinwegzukommen, Einsamkeit zu vermeiden, sich beschützt zu fühlen und vieles mehr.
Der Beweggrund für die Erhöhung der Hundesteuer war und bleibt ausschließlich ein Beitrag
von vielen zur Konsolidierung des Haushaltes.“
Frau Rehfisch gibt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls eine Erklärung ab und
bedankt sich ausdrücklich für das Bürgerengagement:
Niederschrift
-3-
„Laut Erläuterung des Einwohnerantrages, seien für die Erhöhung der Hundesteuer ab dem
zweiten Hund die gestiegenen Entsorgungskosten für die Kotsammelbeutel die einzige
Begründung der Politik. Dies ist nicht das Argument für Bündnis 90/Die Grünen. Unsere
Argumentation liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Die Gemeinde Inden muss sicherstellen,
dass die unterschiedlichsten Interessen der Einwohner gewahrt werden. Hier ist erstrangig der
soziale Aspekt zu berücksichtigen. So kann ein Hund z. B. als Wachhund gehalten werden,
insbesondere für Kinder kann er ein willkommener Spielgefährte und für ältere Menschen
kann er ein wichtiger Gesprächskamerad sein. Dies alles waren für uns Gründe, die
Hundesteuer für die Haltung eines Hundes zu belassen.
Einer Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund haben wir zugestimmt, um die
Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Aus unserer
Sicht hat die Steuer genau diese Regulierungsfunktion.
Dem Ansinnen der Antragsteller, eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern zur
Verfügung zu stellen, können wir uns nur anschließen. Auch wir haben dies immer wieder in
den Ausschüssen gefordert, leider ergebnislos. Darum werfen wir auch heute wieder die
Frage auf, ob es nicht sinnvoller ist, die Behälter für Kotbeutel wieder abzuschaffen. Damit
würde sich zumindest das Problem der in der Natur liegenden benutzten Beutel reduzieren.“
Herr Schlächter verliest schließlich eine Stellungnahme der Fraktion der UDB-Inden:
„Die UDB hat die Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2015 schon bei der
Haushaltsverabschiedung am 17.12.2014 abgelehnt.
Die seinerzeit, in der Hauptausschusssitzung am 04.12.2014, von der großen Koalition
gegebene Begründung für die in Teilbereichen erneute Anhebung der Hundesteuer (Zitat H.
Marx: „Die Begründung für diese Anhebung liegt in den extrem gestiegenen
Entsorgungskosten von Kotsammelbeuteln“ Zitat Ende) ist für die UDB nach wie vor nicht
nachvollziehbar. Die Entsorgungskosten werden durch die Abfallgebühren gedeckt.
Die UDB unterstützt daher folgerichtig den Einwohnerantrag und stimmt der geforderten
Rücknahme der am 17.12.2014 beschlossenen Hundesteuererhöhung zu. Dabei hat die
Rücknahme rückwirkend zum 01.01.2015 zu erfolgen.“
Daraufhin wird ohne weitere Aussprache der Einwohnantrag vom 01.06.2015 auf
Zurücknahme der Hundesteuersatzung bei drei Nein-Stimmen abgelehnt.
3.
Schriftliche Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
Schuster
Bürgermeister
Büttgen
Schriftführerin