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Beschlusstext (Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
91 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
28.09.15, 16:02
Aktualisiert
28.09.15, 16:02
Beschlusstext (Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden) Beschlusstext (Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden)

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Gemeinde Inden Inden, 28. September 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 5. Sitzung des Hauptausschusses am 10.09.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden Bürgermeister Schuster verweist auf die Beratung des Einwohnerantrages in der Ratssitzung am 25.06.2015, bei der sich weiterer Beratungsbedarf ergeben hatte. Die Fraktionen von CDU und SPD hatten nunmehr signalisiert, dass die Angelegenheit entscheidungsreif sei. Daraufhin verliest Herr Görke eine gemeinsame Erklärung der CDU/SPDKoalition: „Nach eingehenden Beratungen mit unserem Koalitionspartner und nach Abwägung aller Für und Wider, halten wird an der bestehenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden in Fassung der 3. Änderungssatzung, die am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, fest. Begründung: Die angespannte Haushaltslage unserer Gemeinde wurde in den entsprechenden Haushaltsberatungen eingehend erörtert. Bestandteil des Haushaltsplanes für die Jahre 2015/16 ist auch das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022, und beinhaltet die Darstellung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2022. Um dieses Ziel zu erreichen sind zahlreiche Maßnahmen sowohl auf Ausgabenseite, wie auch auf der Einnahmeseite aufgelistet und beschlossen worden. Die Hundesteuererhöhung ist, wie viele anderen Maßnahmen auch, nur ein kleiner Beitrag, um dieses Ziel erreichen zu können. Ausdrücklich hervorheben möchte ich die soziale Komponente, die dazu führte für den ersten Hund einen niedrigen Steuerbetrag festzulegen. Alleinstehende, verwitwete aber auch ältere und kranke Menschen sowie Kinder, entwickeln zu ihrem Hund oftmals eine besondere Beziehung, sei es, um über den Verlust eines verstorbenen Partners besser hinwegzukommen, Einsamkeit zu vermeiden, sich beschützt zu fühlen und vieles mehr. Der Beweggrund für die Erhöhung der Hundesteuer war und bleibt ausschließlich ein Beitrag von vielen zur Konsolidierung des Haushaltes.“ Frau Rehfisch gibt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls eine 46/2015 1. Ergänz ung Erklärung ab und bedankt sich ausdrücklich für das Bürgerengagement: „Laut Erläuterung des Einwohnerantrages, seien für die Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund die gestiegenen Entsorgungskosten für die Kotsammelbeutel die einzige Begründung der Politik. Dies ist nicht das Argument für Bündnis 90/Die Grünen. Unsere Argumentation liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Die Gemeinde Inden muss sicherstellen, dass die unterschiedlichsten Interessen der Einwohner gewahrt werden. Hier ist erstrangig der soziale Aspekt zu berücksichtigen. So kann ein Hund z. B. als Wachhund gehalten werden, insbesondere für Kinder kann er ein willkommener Spielgefährte und für ältere Menschen kann er ein wichtiger Gesprächskamerad sein. Dies alles waren für uns Gründe, die Hundesteuer für die Haltung eines Hundes zu belassen. Einer Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund haben wir zugestimmt, um die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Aus unserer Sicht hat die Steuer genau diese Regulierungsfunktion. Dem Ansinnen der Antragsteller, eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern zur Verfügung zu stellen, können wir uns nur anschließen. Auch wir haben dies immer wieder in den Ausschüssen gefordert, leider ergebnislos. Darum werfen wir auch heute wieder die Frage auf, ob es nicht sinnvoller ist, die Behälter für Kotbeutel wieder abzuschaffen. Damit würde sich zumindest das Problem der in der Natur liegenden benutzten Beutel reduzieren.“ Herr Schlächter verliest schließlich eine Stellungnahme der Fraktion der UDB-Inden: „Die UDB hat die Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2015 schon bei der Haushaltsverabschiedung am 17.12.2014 abgelehnt. Die seinerzeit, in der Hauptausschusssitzung am 04.12.2014, von der großen Koalition gegebene Begründung für die in Teilbereichen erneute Anhebung der Hundesteuer (Zitat H. Marx: „Die Begründung für diese Anhebung liegt in den extrem gestiegenen Entsorgungskosten von Kotsammelbeuteln“ Zitat Ende) ist für die UDB nach wie vor nicht nachvollziehbar. Die Entsorgungskosten werden durch die Abfallgebühren gedeckt. Die UDB unterstützt daher folgerichtig den Einwohnerantrag und stimmt der geforderten Rücknahme der am 17.12.2014 beschlossenen Hundesteuererhöhung zu. Dabei hat die Rücknahme rückwirkend zum 01.01.2015 zu erfolgen.“ Daraufhin wird ohne weitere Aussprache der Einwohnantrag vom 01.06.2015 auf Zurücknahme der Hundesteuersatzung bei drei NeinStimmen abgelehnt. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.09.2015 Seite 2