Daten
Kommune
Inden
Größe
472 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06
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NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
22.12.2016
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend:
CDU-Fraktion
Büsch, Birgit
Gasper, Elmar
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Mürkens, Udo
Schnock, Christoph
Schumacher, Olaf
Schwartzenberg, Natalie von
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Pelzer, Ulrich
Schmitz, Josef Johann
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Urbanova, Zdenka
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Wergen, Karl Josef
Als Gäste:
Herr Jansen, Jülicher Nachrichten/Jülicher Zeitung
Von der Verwaltung:
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Verwaltungsangestellter Ortmann
Techn. Angestellte Dechering
Verwaltungsangestellte Esser
Verwaltungsangestellter Mohren
Verwaltungsangestellter Heinen
Techn. Angestellter Schmitz
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 22:05 Uhr
Niederschrift
-2-
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
2.1
3.
4.
Einführung eines Ratsmitglieds
Mitteilungen
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2016
Besetzung der Einigungsstelle
1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und
Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und
Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015
Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich I (Leitung Team Finanzen)
Bauleitplanung
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“
•
Aufstellungsbeschluss
•
Beschluss einer Veränderungssperre
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren über die
Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Düren im
Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr
2014
11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom
20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes
RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das
Jahr 2014
4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr
2014
Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde
Inden
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung –
Winterdienst“ für das Jahr 2014
16. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978
18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988
Erlass einer Hebesatzsatzung
5.
6.
7.
8.
8.1
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
151/2016
155/2016
104/2016
2. Ergänzung
146/2016
150/2016
153/2016
125/2016
115/2016
116/2016
117/2016
1. Ergänzung
118/2016
119/2016
1. Ergänzung
120/2016
121/2016
122/2016
123/2016
1. Ergänzung
124/2016
1. Ergänzung
126/2016
Niederschrift
20.
20.1
22.
Anträge der Fraktionen:
Umbesetzung von Ausschüssen
- Bau- und Vergabeausschuss
Umbesetzung von Ausschüssen
- Schulausschuss sowie Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen – November/Dezember 2016
Schriftliche Anfragen
B.
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
2.1
3.
Darstellung der personellen Situation der Gemeindeverwaltung Inden
Mitteilungen
Gewerbesteuer RWE
Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Inden und dem
Wasserleitungszweckverband Langerwehe
Gastronomiebetrieb Indemann 1
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.11.2016
Schriftliche Anfragen
20.2
21.
4.
5.
-3152/2016
149/2016
154/2016
147/2016
156/2016
145/2016
148/2016
Bürgermeister Langefeld eröffnet die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Auf Vorschlag der Verwaltung wird Top 7 „Darstellung der personellen Situation der
Gemeindeverwaltung Inden“ unter TOP 1 in der nichtöffentlichen Sitzung beraten.
Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und gedenken der Opfer des Terroranschlages in
Berlin.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Einführung eines Ratsmitglieds
Bürgermeister Langefeld verpflichtet Herrn Christoph Schnock mit folgenden Worten zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben als Ratsmitglied: „Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
2.
Mitteilungen
Der Bürgermeister gibt folgende Termine bekannt:
Am 16.01.2017, 17.00 Uhr, wird die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der
Gemeinde Inden und der RWE Power AG im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung
der Gemeinde Inden insbesondere bei der Gemeindeentwicklung und bei liegenschaftlichen
Aufgaben unter Beteiligung der Fraktionen unterzeichnet.
Am 25.01.2017 hält Herr Eyll-Vetter, RWE Power, ab 18.30 Uhr im Ratssaal einen Vortrag
für die Öffentlichkeit zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Rheinischen Revier“.
Niederschrift
2.1
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle
-4-
151/2016
Herr Ortmann erläutert die Vorlage.
Fraktionsüberreifend wird bemängelt, dass die sofortige Ausweisung als verkehrsberuhigter
Bereich, ohne Ausweisung von möglichen Stellplätzen wenig bürgerfreundlich sei, auch
wenn die rechtliche Verpflichtung hierzu besteht. Vielmehr sollte sehr zügig mit den
betroffenen Anwohnern, dem Straßenverkehrsingenieur des Kreises Düren, dem
Ortsvorsteher und dem zuständigen Fachausschuss eine Ortsbegehung durchgeführt und
mögliche Stellflächen gemeinsam festgelegt werden.
Im Mitteilungsblatt sollte ein entsprechender Hinweis auf die bevorstehende Maßnahme
erfolgen.
Bürgermeister Langefeld erläutert auf Nachfrage, dass ein betroffener Anwohner bei ihm
vorstellig geworden sei und vortrug, dass in den sog. Spielstraßenbereichen (Nebenstraßen
zur Pierer Str.) zu schnell gefahren wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen für
den angesprochenen Bereich ausdrücklich „verkehrsberuhigte Zone“ vor.
Einvernehmlich wird festgelegt, im ersten Schritt lediglich, entsprechend der Vorlage, die
Hinweisschilder „Verkehrsberuhigter Bereich“ aufzustellen. Mögliche Falschparker werden
zunächst nur auf ihr verkehrswidriges Verhalten hingewiesen. Sobald die Stellplätze
angeordnet und markiert sind, werden Verwarnungen ausgesprochen. Aufgrund der Tatsache,
dass es sich um eine rechtliche Verpflichtung handelt, ist die Finanzierung auch in der
haushaltslosen Zeit gesichert.
Weiterhin wird die unbefriedigende Verkehrssituation im Gronental angesprochen. Nach
Ansicht von einzelnen Ratsmitgliedern wird hier auch zu schnell gefahren. Es wird angeregt,
diesen Bereich im Rahmen einer Verkehrsschau zu betrachten, um evtl. hier ebenfalls
verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen.
Außerdem sollte der Bereich Pierer Straße / Ecke Am Wehebach dahingehend überprüft
werden, ob es sinnvoll ist, die abknickende Vorfahrtstraße als STOPP-Straße auszuweisen.
3.
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen
155/2016
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, die dieser Vorlage
beigefügten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu genehmigen.
4.
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2016
104/2016
2. Ergänzung
Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
„Aufgrund der gemachten Erfahrungen nach Amtsantritt des gewählten Bürgermeisters seit
rund einem Jahr mit den Abläufen von Sitzungen, der Behandlung von Anträgen und
Anfragen sowie Sachthemen im Gemeinderat haben die Fraktionen von CDU, SPD und
Bündnis90/Die Grünen am 13.10.2016 einen Antrag zur Änderung der geltenden
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden vorgelegt. Dieser Antrag wurde von mehr
als 2/3 der Ratsmitglieder getragen, die diese Veränderungen wollen.
Interessant ist der letzte Satz in der heutigen Vorlage der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die oben genannten Änderungen der Geschäftsordnung ein
wirksames Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit und werden ausdrücklich
Niederschrift
-5-
begrüßt.
Wir werden zu dem Beschlussentwurf der Verwaltung noch einige Änderungen einbringen,
die auf unserem gemeinsamen Antrag beruhen. Mit diesen Formulierungen für die
zukünftige parlamentarische Arbeit im Gemeinderat und seinen Ausschüssen machen wir im
Rahmen der uns gegebenen gestalterischen Möglichkeiten Festlegungen, die für uns als
Politik aber auch für Bürgermeister und Verwaltung verbindlich sind. Damit nehmen wir
auch den Auftrag verantwortungsbewusst wahr, den uns die Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Inden als gewählte Vertreter gegeben haben. Unsere Änderungsvorschläge werde
ich später vortragen, um diese dann in den Beschlussentwurf der Verwaltung einzufügen.
Damit kann beschlusstechnisch eine von uns gewollte Fassung so verabschiedet werden, und
wir haben ab morgen eine neue Grundlage der Zusammenarbeit vorliegen.
Die Regelungen der Geschäftsordnung dürfen selbstverständlich nicht gegen die
Hauptsatzung, die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen oder sonstiges höherrangiges
Recht verstoßen. Die Geschäftsordnung soll eine tatsächlich handhabbare Arbeitsgrundlage
sein. Die Geschäftsordnung ist keine Satzung und muss daher auch nicht öffentlich bekannt
gemacht werden. Es ist jedoch sinnvoll, den Text der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
um den Verfahrensablauf von Sitzungen transparenter und nachvollziehbar zu machen. Die
Regelungen der Geschäftsordnung haben in erster Linie interne Bedeutung.
Der Rat muss im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie eine Geschäftsordnung
aufstellen bzw. kann die bestehende Geschäftsordnung ändern, was wir heute ja beschließen
werden. Der Rat hat bei der Gestaltung der Geschäftsordnung ein weites Ermessen. Nach der
Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen kann der Rat im Rahmen der Aufgabenstellung
der demokratisch gebildeten Vertretungskörperschaft seine inneren Angelegenheiten in
eigener Verantwortung und nach seinem eigenen Sachverstand ordnen. Wir regeln damit für
die Zeit ab Morgen verbindlich die innere Organisation im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung auf der Basis der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen.
Nun zu den schon angekündigten Änderungen zum vorliegenden Beschlussentwurf der
Verwaltung in Vorlage 104/2016 2. Ergänzung:
Dieser Beschlussentwurf ist wie folgt zu ändern, und zwar aufgrund der Formulierungen in
unserem gemeinsamen Antrag:
Ziffer 4
Inhalt des neuen Absatzes 3 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert:
Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der
Sitzung gegeben wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt.
Inhalt des neuen Absatzes 4 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert:
Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer
Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die
sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu
richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der
Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung
nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
Ziffer 6
§ 3 a Verwaltungsvorlagen Absatz 1 bleibt wie im Antrag formuliert:
Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen einen Beschlussentwurf enthalten.
§ 3 b Tagesordnung Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert:
Die Tagesordnung einer Ratssitzung enden im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen
Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte
gliedern sich hier jeweils im öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche
Mitteilungen/ Anfragen und b) mündliche Mitteilungen/Anfragen.
Ziffer 7
Niederschrift
-6-
§ 26 a Ältestenrat Absatz 2 bleibt wie im Antrag formuliert:
Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein Beschlussgremium
im Sinne der Gemeindeordnung
Wir beantragen diese Änderungen in den Beschlussentwurf aufzunehmen und dann über den
Beschlussentwurf mit den vorgetragenen Änderungen abzustimmen.
In Ziffer 11 Punkt 1 wird folgendes beschlossen:
Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen teilnehmen, um
zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des
Ausschusses Stellung beziehen zu können.
Es handelt sich dabei eigentlich um eine Aufgabe, die selbstverständlich mit dem Amt des
Bürgermeisters untrennbar verbunden ist. Die Erfahrungen der letzten Monate haben aber
gezeigt, dass dies der gewählte Bürgermeister nicht so sieht, weil wir folgendes feststellen
mussten:
Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss am 2. März 2016 nicht anwesend
Gemeinsame Sitzung Bau- und Vergabeausschuss sowie Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
am 25. April 2016 nicht anwesend
Sitzung Bau- und Vergabeausschuss vom 16. Juni 2016 nicht anwesend
Sitzung Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung am 21.09.2016 und Sitzung
Schulausschuss am 28. September 2016 jeweils nicht bis zu Ende geblieben
Sitzung Sozial-, Sport- und Kulturausschuss am 6. Oktober 2016 nicht anwesend
Sitzung Gemeinderat am 3. November 2016 nicht anwesend, obwohl Herr Langefeld in seiner
Funktion als Bürgermeister selber zur Sitzung eingeladen hatte
Obwohl wir die Teilnahme an Sitzungen von Beginn bis Ende für eine selbstverständliche
Aufgabe des Bürgermeisters halten, müssen wir diesen Beschluss jetzt fassen, um deutlich zu
machen, so kann man die Aufgaben als Bürgermeister nicht wahrnehmen. So geht es nicht.
Trotz der vorweihnachtlichen Zeit war es erforderlich und notwendig, dies hier und heute so
vorzutragen.
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.„
Herr Linzenich verweist in der anschließenden Aussprache auf die Ausführungen in der
Verwaltungsvorlage in Bezug die Erstellung von Vorlagen sowie auf die mündlichen
Anfragen, die aus Verwaltungssicht aus Gründen der Rechtssicherheit auf die
nichtöffentliche Sitzung beschränkt werden sollten. Herr J. J. Schmitz betont, dass die
beantragten Änderungen auf der Gemeindeordnung basieren und nichts Rechtswidriges
beinhalten. Bürgermeister Langefeld erklärt, er werde sich bei der Abstimmung enthalten und
die genannten Punkte einer Rechtsprüfung unterziehen.
Der Gemeinderat beschließt bei acht Enthaltungen nachstehende Änderungen der
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde vom 06.03.2008 einschließlich der Ergänzung
vom 29.02.2012 gemäß des Antrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD
und den Änderungen bzw. Ergänzungen der Verwaltung sowie der in der heutigen Sitzung
vorgetragenen Ergänzungen (kursiv dargestellt):
1. In § 10 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Inhalt eingefügt:
Die Dauer der Sitzungen des Gemeinderates soll drei Stunden nicht überschreiten. Auf
Verlangen der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder muss der Vorsitzende die Sitzung
nach Ablauf von 3 Stunden beenden. Die Sitzung darf frühestens drei Tage später fortgesetzt
werden. Der Termin für die neue Sitzung wird unmittelbar bekannt gegeben.
2. In § 12 Redeordnung wird der Absatz 6 durch Einfügung des Satzes 4 ergänzt:
Niederschrift
-7-
Die Beschränkung der Redezeit gilt nicht für Erklärungen der Fraktionen.
3. In § 12 Redeordnung wird ein neuer Absatz 7 eingefügt:
Während und nach der Abstimmung kann das Wort zum erledigten Beratungspunkt nicht
mehr erteilt werden.
4. § 17 Fragerecht der Ratsmitglieder wird wie folgt geändert:
Nach § 17 Absatz 1 werden 3 neue Absätze eingefügt und der bisherige Absatz 2 wird neuer
Absatz 5.
Inhalt des neuen Absatzes 2:
Schriftliche Anfragen werden am Schluss der öffentlichen Sitzung bzw. in den Fällen der
nichtöffentlichen Sitzung am Schluss der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet. Nach
Beantwortung einer Anfrage können von den Ratsmitgliedern insgesamt bis zu drei kurze
Zusatzfragen zu der vorliegenden Anfrage gestellt werden. Dabei hat der Fragesteller das
Vorrecht, Zusatzfragen zu stellen. Die schriftlichen Anfragen und die schriftliche
Beantwortung der Anfragen werden spätestens in der Sitzung allen Ratsmitgliedern zur
Verfügung gestellt.
Inhalt des neuen Absatzes 3:
Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der
Sitzung gegeben wird. eine schriftliche Anfrage im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil
der Sitzung behandelt wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt.
Inhalt des neuen Absatzes 4:
Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer
Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die
sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu
richten. im nichtöffentlichen Teil unter dem Punkt Mitteilungen und Anfragen bis zu zwei
mündliche Anfragen, die sich nicht auf andere in der Tagesordnung der Ratssitzung
befindliche Tagesordnungspunkte beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die
Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde
fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der
Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht
möglich, wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die
Anfragen sollen dem Bürgermeister per E-Mail im Vorfeld der Sitzung oder schriftlich in der
Sitzung zur Verfügung gestellt werden.
5. In § 23 Sitzungsniederschrift werden folgende Änderungen vorgenommen:
Absatz 1 Satz 2 des § 23 wird wie folgt ergänzt:
g) Erklärungen, die im Auftrage einer Fraktion abgegeben werden und deren
Aufnahme in die Niederschrift ausdrücklich verlangt wird,
h) die an den Bürgermeister gerichteten Anfragen und Antworten,
i) persönliche Erklärungen, soweit dies verlangt wird.
Niederschrift
-8-
Die Tagesordnung und alle dazugehörigen Vorlagen, Anträge und Anfragen sind dem
Original der Niederschrift als Anlage und Bestandteil bei zu heften.
Neue Absätze 6 und 7 werden mit folgendem Inhalt eingefügt:
Absatz 6
Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem Schriftführer, den der Rat bestellt,
unterzeichnet. Sie wird nach Unterzeichnung unverzüglich, spätestens 21 Kalendertage nach
der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugestellt. Niederschriften werden in der Form zugeleitet,
wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch).
Absatz 7
Einwendungen gegen die Niederschrift sind bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich beim
Bürgermeister geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten
Sitzung. Der Beschluss über die Einwendungen wird in der Niederschrift der Sitzung, in der
über die Einwendungen beschlossen wird, protokolliert.
6. Es werden folgende neue Paragraphen zu Abschnitt I der Geschäftsordnung
hinzugefügt:
a. § 3 a Verwaltungsvorlagen
(1)Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen sollen einen Beschlussentwurf
enthalten.
(2)Wichtige mündliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung sind unter dem
Tagesordnungspunkt Mitteilungen nur ausnahmsweise in sehr dringenden Fällen
zulässig, ansonsten sind die Mitteilungsvorlagen zu jeder einzelnen Mitteilung
schriftlich der Einladung beizufügen bzw. spätestens in der Sitzung zur Verfügung zu
stellen. Mitteilungsvorlagen werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des
Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch).
b. § 3 b Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung einer Ratssitzung beginnt sowohl im öffentlichen Teil als auch im
nichtöffentlichen Teil mit der Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der
letzten Sitzung.
(2) Die Tagesordnung einer Ratssitzung endet im öffentlichen Teil als auch im
nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die
Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen und im
nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/Anfragen und b) mündliche
Mitteilungen/Anfragen. im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit
den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte
gliedern sich hier jeweils im öffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen /
Anfragen und b) mündliche Mitteilungen. Im nichtöffentlichen Teil wird eine
Gliederung in a) schriftliche Mitteilungen / Anfragen und in b) mündliche
Mitteilungen / Anfragen vorgenommen.
7. Der Abschnitt II erhält die Bezeichnung Ausschüsse / Ältestenrat. Des Weiteren wird
der § 26 a – Interfraktionelle Gesprächsrunde eingefügt:
Niederschrift
-9§ 26 a Ältestenrat
(1) Jede im Rat vertretene Fraktion ist im Ältestenrat mit dem/der
Fraktionsvorsitzenden vertreten, die sich im Verhinderungsfall vertreten lassen
können. Weiter nehmen die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden
Bürgermeister an den Sitzungen des Ältestenrates teil. Vorsitzender des
Ältestenrates ist der Bürgermeister. Bei Verhinderung des Bürgermeisters
übernimmt der Allgemeine Vertreter den Vorsitz. Der Vorsitzende beruft den
Ältestenrat bei Bedarf oder auf Verlangen von einer Fraktion unter Angabe der zu
behandelnden Tagesordnungspunkte ein.
(2) Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Zusammenarbeit
zwischen Verwaltung, Fraktionen und dem Gemeinderat. Er ist kein
Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung.
(3) Der Vorsitzende ist berechtigt, weitere Mitarbeiter der Verwaltung an den
Beratungen des Ältestenrates teilnehmen zu lassen.
(4) Über die Sitzungen ist durch einen Vertreter der Verwaltung eine Niederschrift
anzufertigen, die innerhalb von einer Woche den Mitgliedern zur Verfügung
gestellt wird.
8. § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird gestrichen.
9. Querverweise zu den Regelungen für Ausschüsse bzw. Änderungen der Paragraphen
sind nach Beschlussfassung des Gemeinderates vorzunehmen und eine komplette
Neufassung zu erstellen.
10. Die vorstehend formulierten Änderungen zur derzeit gültigen Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse treten mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch
den Rat in Kraft.
11. Neben den vorgenannten Änderungen zur Geschäftsordnung beschließt der Gemeinderat:
1. Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen
teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder
in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können.
2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für die Sitzungen des Ältestenrates –
wie bisher bei Sitzungen im Rahmen von interfraktionellen Gesprächen – und von
bestehenden Arbeitskreisen bzw. neu zu bildenden Arbeitskreisen kein Anspruch auf
Zahlung von Sitzungsgeld besteht.
5.
Besetzung der Einigungsstelle
146/2016
Der Rat beschließt einstimmig:
Für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates, vom 01.07.2016 bis 30.06.2020, wird
gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) eine Einigungsstelle wie folgt
gebildet:
Niederschrift
6.
- 10 -
1. Vorsitzende Person:
Herr Dieter Carduck
Am Köhlerpfad 15
52249 Eschweiler
Richter am Landgericht Aachen
2. Vorsitzende Person:
Herr Martin Krupp
Harscampstr. 20
52062 Aachen
Gewerkschaftssekretär Verdi
3. Beisitzer
Sechs Beisitzerinnen und Beisitzer, die für das jeweilige
Einigungsstellenverfahren auf Vorschlag der obersten
Dienstbehörde und des Personalrates je zur Hälfte benannt
werden.
1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die
Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für
asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde
Inden vom 01.07.2015
150/2016
Herr Heinen weist auf eine redaktionelle Änderung in der Bezeichnung der Satzung hin; die
Änderungssatzung lautet korrekt: 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung
über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für Obdachlose, asylbegehrende
Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015.
Frau Rehfisch verliest folgende Erklärung:
„§ 6 – Inkrafttreten der Satzung rückwirkend zum 01.01.2016 – Tippfehler ?
- Wenn
nein, dann geht das unserer Meinung nach nicht.
In der Vorlage ist von Mobilheimen und Chalets die Rede. Ich spreche hier bewusst
von Container und Wohnmobilen.
Bei anderen Änderungssatzungen erhalten wir Berechnungen, wie die Gebühren
zustande kommen. Bei dieser Satzung liegen uns keinerlei Zahlen vor, so dass die Zahlen für
uns nicht nachvollziehbar sind.
Warum werden die Nebenkosten nicht nach qm berechnet, sondern beim Container
pro Person und ansonsten pro Wohnmobil?
Warum ist die Gebäudeunterhaltung extra aufgeführt. Gehört sie nicht auch zu den
Nebenkosten?
In der Handhabung der Kosten gibt es einen Unterschied zwischen Asylbewerber,
deren Verfahren noch laufen und den anerkannten Flüchtlingen. So zahlen anerkannte
Flüchtlinge die Kosten für die Gebäudeunterhaltung, die Heizung, die Nebenkosten und den
Strom komplett von ihrem Hartz 4 Satz. Asylbewerber stehen für den Stromkostenbeitrag
gerade. Ist das so richtig?
Die Stromkosten mit € 40,-- / Person anzusetzen, ist aus unserer Sicht zu hoch
gegriffen. So zahlt z.B. die 6 köpfige Familie, die in Frenz in einem Wohnmobil lebt, € 240,-nur für den Haushaltsstrom. Wohlgemerkt, wir sprechen von der Nutzung in einem
Wohnwagen zuzüglich der Nutzung im Dorfgemeinschaftshaus! Vergleichen Sie das mal mit
Ihren Stromkosten! Nach meinem Kenntnisstand wird in anderen Kommunen bei
Pauschalbeträgen hierfür als Richtlinie nach SGB 12 gehandelt.
(Staffelung nach Alter der Bewohner)
So können wir dieser Satzung nicht zustimmen.“
Niederschrift
- 11 -
Die Entscheidung wird einvernehmlich an den Fachausschuss verwiesen. Die aufgeworfenen
Fragen werden von der Verwaltung aufgearbeitet.
7.
Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich I (Leitung Team Finanzen)
153/2016
Als Ergebnis der Diskussion kann festgehalten werden, dass die zu besetzende Stelle auf
Wunsch des Rates als Angestelltenstelle mit der Eingruppierung EG 10 mit Aufstiegschance
nach EG 11 ausgeschrieben werden soll. In der Ausschreibung soll darauf hingewiesen
werden, dass eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Inden wünschenswert ist. Auf
Nachfrage erklärt Herr Mohren, dass die Annonce in der Gesamtausgabe der Super Sonntag
erscheint und auf der Homepage der Gemeinde Inden veröffentlicht wird. Eine darüber
hinausgehende Bekanntmachung auf den entsprechenden Online-Portalen sei entbehrlich, da
diese ihrerseits die Anzeigen in den Zeitschriften ausfiltern.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Stellenausschreibung einer mit EG 10/11
bewerteten Stelle im Fachbereich I (Leitung Team Finanzen).
8.
Bauleitplanung
8.1
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“
•
Aufstellungsbeschluss
•
Beschluss einer Veränderungssperre
125/2016
Der Rat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan Nr. 11 „Am Berger Weg“ wird innerhalb des im in Anlage
beigefügten Plan vom 08.11.2016 eingetragenen Geltungsbereiches geändert.
Die anliegende Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ wird
beschlossen.
9.
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren über die
Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis
Düren im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie der
Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des
Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland"
115/2016
Die offenen Fragen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2016 sind
zwischenzeitlich beantwortet worden. Der Rat beschließt einstimmig:
1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte
Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren abzuschließen.
2. Die Kostenschätzung für den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil wird mit
0,00 EUR festgesetzt.
Niederschrift
10.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“
für das Jahr 2014
- 12 116/2016
Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat
einstimmig:
1. Von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in
Höhe von 30.410,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 10.257,50 € als Gewinnvortrag
berücksichtigt und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in
Höhe von 21.935,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 15.465,- € als Verlustvortrag
berücksichtigt.
11.
11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010
117/2016
1. Ergänzung
Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig beschlossen:
Die Abfallgebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt:
1. Biotonne, keine Änderung gegenüber 2016
2. Abfallsack, keine Änderung gegenüber 2016
3. Restmüll
92,40 € bei 60 Liter Rauminhalt
165,60 € bei 120 Liter Rauminhalt
312,00 € bei 240 Liter Rauminhalt
1.026,00 € bei 770 Liter Rauminhalt
1.440,00 € bei 1,1 cbm Umleerbehälter (Container)
Die 11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Änderung der
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung,
Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen.
12.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2014
118/2016
Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat einstimmig:
1. Von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i.H.v.
45.636 € wird ein Teilbetrag i.H.v. 636,- € als Verlustvortrag berücksichtigt.
2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von
13.994,- € wird als Verlustvortrag berücksichtigt.
3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe
von 360 € wird festgestellt und als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2017 berücksichtigt.
Niederschrift
13.
4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
- 13 -
119/2016
1. Ergänzung
Der Rat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses:
Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt:
1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,68 €.
2. Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,98 €
Die 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen.
14.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“
für das Jahr 2014
120/2016
Der folgende Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig bestätigt:
1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 255,- € der Endkostenstelle
Grabbereitung wird festgestellt. Der Überschuss wird in der
Gebührenbedarfsberechnung vollständig berücksichtigt.
2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.670,- €
wird durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen.
3. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von 3.847,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung
der Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Davon wird ein Teilbetrag i.H.v. 1.923,50,€ als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2017
berücksichtigt.
15.
Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Inden
121/2016
Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig beschlossen:
Die zurzeit gültigen Gebührensätze werden nicht verändert.
Die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe für die Benutzung der
Friedhöfe der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
16.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung –
Winterdienst“ für das Jahr 2014
122/2016
Der Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig bestätigt.
Von dem errechneten Überschuss von 12.947 € wird ein Teilbetrag von 4.000,- € für die
Winterdienst-Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt.
Niederschrift
17.
16. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für
die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978
- 14 -
123/2016
1. Ergänzung
Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat
einstimmig wie folgt:
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden ab 01.01.2017 auf 0,30 € pro lfd. Meter
Straßenfront festgesetzt.
Die 16. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 wird beschlossen.
18.
18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde
Inden vom 29.09.1988
124/2016
1. Ergänzung
Folgende Beschlussempfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig bestätigt
Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
wird ab 01.01.2017 auf 19,90 € festgesetzt.
Die 18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 wird
beschlossen.
19.
Erlass einer Hebesatzsatzung
126/2016
Herr Görke verliest für die Fraktionen von SPD und CDU folgende Stellungnahme:
„Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind wir im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung bereit, Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Vereine und
Organisationen aber auch für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und damit für die
Gemeinde Inden zu übernehmen.
Dabei lassen wir uns von dem Grundsatz leiten: „Wir handeln lieber als behandelt zu
werden“.
Es ist absehbar, dass die gemeindlichen Steuern aufgrund der angespannten Haushaltslage
steigen.
Vernünftige und nachvollziehbare Entscheidungen können wir allerdings nur treffen, wenn
man uns schnellstens das schon mehrfach angemahnte belastbare Zahlenmaterial zur
Verfügung stellt (hierzu verweisen wir auf die bekannten Anträge seit Oktober 2015).
Zu warten, bis das Zahlenwerk vom Bürgermeister vorliegt und jetzt nichts zu tun wäre aus
unserer Sicht unverantwortlich, da seit 14.12.2016 der Haushaltsentwurf des Kreises Düren
vorliegt, aus dem ersichtlich ist, dass im nächsten Jahr für unsere Gemeinde gegenüber dem
Jahr 2016 über 2,5 Millionen Euro mehr an Kreis- und Jugendamtsumlage fällig werden.
Die in diesem vorgelegten Entwurf des Kreishaushaltes erkennbaren Mehrbelastungen
veranlassen uns nach reiflicher Überlegung unter Abwägung aller Fakten den vorliegenden
Verwaltungsvorschlag abzulehnen. Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und
Bürger zu Beginn des Jahres 2017 nicht nur die Gebühren kennen, die sie zahlen müssenwie eben unter den vorherigen Tagesordnungspunkten beschlossen – sondern auch durch den
zu fassenden Ratsbeschluss über die gemeindlichen Steuerhebesätze die finanziellen
Belastungen kennen, die im nächsten Jahr anfallen. Die CDU und SPD Fraktionen stellen
den Antrag, in der Hebesatzsatzung die Hebesätze für die Zeit ab 01.01.2017 wie folgt
Niederschrift
- 15 -
festzusetzen:
Grundsteuer A an Stelle von 600 v.H. auf 450 v.H.
Grundsteuer B an Stelle von 900 v.H. auf 580 v.H.
Gewerbesteuer an Stelle von 600 v.H. auf 530 v.H.
Die Satzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Es wird keine Befristung vorgesehen.
In der Politik muss man auch den Mut haben zum richtigen Zeitpunkt Entscheidungen zu
treffen was wir durch den formulierten Antrag deutlich machen. “
Herr Mürkens gibt für die CDU-Fraktion folgende Erklärung ab:
„Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze können und werden wir
den Bürgern und Gewerbetreibenden nicht auf einmal zumuten.
Diese utopische Erhöhung und fast Verdoppelung der Grundsteuer A und B und 110%/Pkt.
an Gewerbesteuer tragen wir nicht mit.
Das Wohnen und Leben in unserer Gemeinde soll und muss bezahlbar sein und bleiben.Am 14. Dezember, letzte Woche, wurde der Haushaltsplanentwurf 2017/18 des Kreises
Düren beschlossen. Da wir ca. 2,5 Mio. € mehr an Kreis- und Jugendamtsumlage als in 2016
an den Kreis Düren zahlen müssen, hat uns dazu veranlasst, um die Zukunft und den
Ausgleich bis 2022 unserer Gemeinde zu sichern, für die Bürger und Gewerbetreibenden
zumutbare und bezahlbare Hebesätze ab 1.1.2017 vorzuschlagen.
Wir schlagen dem Rat der Gemeinde Inden vor, die
Grundsteuer A :
450%/Pkt. – nicht 600
Grundsteuer B:
580%/Pkt. – nicht 900
Gewerbesteuer:
530/Pkt. – nicht 600
zu setzen … (unbefristet)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben keine Glaskugel, auch wenn die Rückstellungen des Landschaftsverband an die
Kreise Mitte 2017 zurückgezahlt werden sollen, und der Kreis diese an die Kommunen
weiterleitet, sind wir der Meinung, dass wir mit diesen sicherlich vernünftigen und
zumutbaren Hebesätzen genügend Spielraum und Zeit haben, den Haushalt 2017 mit allen
von den Bürgern eingebrachten Einsparungen einbringen zu können.
Wir erwarten oder fordern eine kommunalfreundlichere Politik von der Rot-Grünen
Landesregierung. Es fließt zu wenig Geld ins System der ländlichen Kommunen. Der Wert
eines Kölner Einwohner ist um 1,42 höher als der der Menschen auf dem Land. Ihr
Düsseldorfer Schlauköpfe denkt nicht, dass wir auf dem Land doof sind. Diese defizitäre
Entwicklung und finanzielle Schieflage der Kommunen ist der Landesregierung zu schulden.
Wir erwarten viel mehr Unterstützung, bevor wir „öffentlichen Ungehorsam praktizieren“…
Danke.“
Frau Rehfisch erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes:
„Über diesen Punkt haben wir mehrmals ergebnisoffen diskutiert. Die „grüne“ Fraktion
hatte unterschiedliche Meinungen. So lauteten die Vorschläge auf der einen Seite:
zum jetzigen Zeitpunkt keine Erhöhungen vornehmen, bis uns von der Verwaltung der
aktuelle Haushaltsplan 2017 mit seinen Zahlen vorliegt; wohlwissend, dass eine
Erhöhung der Steuern unumgänglich sein wird. Ein großer Nachteil wäre in diesem
Fall, dass eine spätere Steuererhöhung rückwirkend erfolgen würde. Und das kann im
Portemonnaie besonders weh tun.
Da jedem von uns klar ist, dass die aktuellen Steuersätze nicht ausreichend sind,
diskutierten wir eine zweite Alternative. Bereits der Haushalt für 2015/2016 enthielt
eine Erhöhung der Sätze ab 2017. Auch die Steuersätze wurden von uns diskutiert.
Jedoch werden höchstwahrscheinlich selbst diese Steuersätze nicht ausreichend sein.
So sind uns z.B. zwischenzeitlich die Zahlen des Kreises bekannt. Für die Kreis- und
auch für die Jugendamtsumlagen müssen wir in den nächsten beiden Jahren tiefer in
Niederschrift
- 16 -
die Tasche greifen.
Unsere Prämisse ist es, die finanziellen Belastungen auf möglichst vielen Schultern zu
verteilen. Darum haben wir uns für Steuererhöhungen sowohl bei den beiden Grundsteuern
als auch bei der Gewerbesteuer entschlossen. So können wir uns dem genannten Vorschlag
anschließen, der immer noch weit entfernt vom Vorschlag der Verwaltung ist.
Wir weisen allerdings heute auch darauf hin, dass diese Sätze nach der Bearbeitung des
aktuellen Haushaltsplans evtl. nochmals verändert werden können. Wir sind davon
überzeugt, mit dieser Lösung verantwortungsvoll im Sinne der Indener Bevölkerung zu
handeln.“
Herr Schlächter, UDB Inden, ist gegen eine Steuererhöhung, ohne dass vorher intensive
Haushaltsberatungen stattgefunden haben und die Sparvorschläge der Bürger auf
Umsetzbarkeit geprüft worden sind.
Bevor über den Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion abgestimmt wird, weist Herr
Linzenich darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag schon nicht die höhere Kreisumlage
auffängt. Bürgermeister Langefeld erklärt, dass er sich der Abstimmung enthalten werde,
weil die von der CDU- und SPD-Fraktion vorgeschlagenen Erhöhungen der Hebesätze nicht
auskömmlich seien.
Daraufhin beschließt der Rat bei 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. für die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 450 v. H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 580 v. H.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 530 v. H:
festgesetzt.
Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft und ist unbefristet.
Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 12.06.2013 außer Kraft.
20.
20.1
Anträge der Fraktionen:
Umbesetzung von Ausschüssen
- Bau- und Vergabeausschuss
152/2016
Auf Vorschlag von Frau Rehfisch werden Herr Alfred Rubbeling als sachkundiger Bürger
und Frau Juliane Goncz als stellv. sachkundige Bürgerin einstimmig in den Bau- und
Vergabeausschuss gewählt
20.2
Umbesetzung von Ausschüssen
- Schulausschuss sowie Sozial-, Sport- und Kulturausschuss -
149/2016
Ohne weitere Aussprache beschließt der Rat einstimmig:
1. Herr Christoph Schnock wird zum Mitglied des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses
und des Schulausschusses gewählt.
2. Herr Stephan Butterweck wird zum sachkundigen Bürger des Schulausschuss
gewählt.
Niederschrift
21.
- 17 -
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in
Unternehmungen und Einrichtungen – November/Dezember 2016
154/2016
Herr J. J. Schmitz macht auf Fehler in der Vorlage aufmerksam: An der Aufsichtsratssitzung
der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH am 09.11.2016 habe er nicht als Vertreter der
Gemeinde Inden teilgenommen, sondern in seiner Funktion als Kreistagsmitglied. An der
Sitzung der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH am 24.11.2016 habe außer dem
Bürgermeister auch Herr Görke teilgenommen.
Nach Erstellung der Vorlage haben folgende Sitzungen stattgefunden:
Sitzung des Betriebsausschusses
des Wasserleitungszweckverbandes Langerwehe am
08.12.2016:
Teilnehmer: Ratsherr Görke
- Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2015
- Wirtschaftsplan für das Jahr 2017
- Wasserpreisermittlung für das Wirtschaftsjahr 2017
- Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
- Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers für den
Jahresabschluss 2016
- Konzessionsverträge mit den Mitgliedsgemeinden
- Personalangelegenheiten
Sondersitzung des
Verwaltungsrates der KDVZ
Rhein-Erft-Rur am 09.12.2016
Teilnehmer: BM Langefeld
- Geschäftsführerangelegenheiten
Sitzung des Verwaltungsrates der
RegioEntsorgung AöR am
12.12.2016
Teilnehmer: BM Langefeld
- Änderung der Abfallsatzung
- Beschluss Wirtschaftsplan 2017
- Sachstand zum Beitritt der Kommunen Monschau
und Vettweiß
- Sachstand EDV-Projekt
Verbandsversammlung des
Entsorgungszweckverbandes
RegioEntsorgung am 12.12.2016
Teilnehmer: BM Langefeld
- Restrukturierung der Abfallwirtschaftsbeiräte
- Vorschlag zur Anpassung des Pauschalbetrages der
Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an
Sitzungen der Abfallwirtschaftsbeiräte
- Änderung der Geschäftsordnung
- Wahlen von Stellvertretern bzw. Mitgliedern in den
Verwaltungsrat bzw. den Regionalen
Abfallwirtschaftsbeirat für die Gemeinde Simmerath
und die Stadt Würselen
- Beschluss des Wirtschaftsplanes 2017
Aufsichtsratssitzung des
Verbandswasserwerks
Aldenhoven am 14.12.2016
Teilnehmer: BM Langefeld, Ratsherren J. J. Schmitz
und Mürkens
- Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft
- Wirtschafts- und Bauplan 2017 und
Mittelfristplanung 2018-2021
- Wasserpreismodell
Niederschrift
Mitgliederversammlung der
Grünmetropole e. V. am
14.12.2016
- 18 Teilnehmerin: Ratsfrau Rehfisch
- Mitgliedschaft der Stadtentwicklung Würselen
GmbH & Co. KG
- Jahresabschluss 2015 und Entlastung des Vorstandes
- Abschluss von Ausfallbürgschaften und
Kreditverträgen sowie Unterhaltsvereinbarungen
- Entwurf des Projektkostenplans
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
22.
Schriftliche Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
Langefeld
Bürgermeister
Büttgen
Schriftführerin