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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
472 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 22.12.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Büsch, Birgit Gasper, Elmar Krings, Karin Marx, Reinhard Mürkens, Udo Schnock, Christoph Schumacher, Olaf Schwartzenberg, Natalie von SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Pelzer, Ulrich Schmitz, Josef Johann Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Urbanova, Zdenka Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Als Gäste: Herr Jansen, Jülicher Nachrichten/Jülicher Zeitung Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Verwaltungsangestellter Ortmann Techn. Angestellte Dechering Verwaltungsangestellte Esser Verwaltungsangestellter Mohren Verwaltungsangestellter Heinen Techn. Angestellter Schmitz Beginn: 18:00 Uhr Ende: 22:05 Uhr Niederschrift -2- Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 2.1 3. 4. Einführung eines Ratsmitglieds Mitteilungen Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse - Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2016 Besetzung der Einigungsstelle 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015 Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich I (Leitung Team Finanzen) Bauleitplanung 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ • Aufstellungsbeschluss • Beschluss einer Veränderungssperre Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Düren im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014 11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014 Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung – Winterdienst“ für das Jahr 2014 16. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 Erlass einer Hebesatzsatzung 5. 6. 7. 8. 8.1 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 151/2016 155/2016 104/2016 2. Ergänzung 146/2016 150/2016 153/2016 125/2016 115/2016 116/2016 117/2016 1. Ergänzung 118/2016 119/2016 1. Ergänzung 120/2016 121/2016 122/2016 123/2016 1. Ergänzung 124/2016 1. Ergänzung 126/2016 Niederschrift 20. 20.1 22. Anträge der Fraktionen: Umbesetzung von Ausschüssen - Bau- und Vergabeausschuss Umbesetzung von Ausschüssen - Schulausschuss sowie Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen – November/Dezember 2016 Schriftliche Anfragen B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 2.1 3. Darstellung der personellen Situation der Gemeindeverwaltung Inden Mitteilungen Gewerbesteuer RWE Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Inden und dem Wasserleitungszweckverband Langerwehe Gastronomiebetrieb Indemann 1 - Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.11.2016 Schriftliche Anfragen 20.2 21. 4. 5. -3152/2016 149/2016 154/2016 147/2016 156/2016 145/2016 148/2016 Bürgermeister Langefeld eröffnet die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Auf Vorschlag der Verwaltung wird Top 7 „Darstellung der personellen Situation der Gemeindeverwaltung Inden“ unter TOP 1 in der nichtöffentlichen Sitzung beraten. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und gedenken der Opfer des Terroranschlages in Berlin. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Einführung eines Ratsmitglieds Bürgermeister Langefeld verpflichtet Herrn Christoph Schnock mit folgenden Worten zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben als Ratsmitglied: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ 2. Mitteilungen Der Bürgermeister gibt folgende Termine bekannt: Am 16.01.2017, 17.00 Uhr, wird die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Inden und der RWE Power AG im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Gemeinde Inden insbesondere bei der Gemeindeentwicklung und bei liegenschaftlichen Aufgaben unter Beteiligung der Fraktionen unterzeichnet. Am 25.01.2017 hält Herr Eyll-Vetter, RWE Power, ab 18.30 Uhr im Ratssaal einen Vortrag für die Öffentlichkeit zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Rheinischen Revier“. Niederschrift 2.1 Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle -4- 151/2016 Herr Ortmann erläutert die Vorlage. Fraktionsüberreifend wird bemängelt, dass die sofortige Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich, ohne Ausweisung von möglichen Stellplätzen wenig bürgerfreundlich sei, auch wenn die rechtliche Verpflichtung hierzu besteht. Vielmehr sollte sehr zügig mit den betroffenen Anwohnern, dem Straßenverkehrsingenieur des Kreises Düren, dem Ortsvorsteher und dem zuständigen Fachausschuss eine Ortsbegehung durchgeführt und mögliche Stellflächen gemeinsam festgelegt werden. Im Mitteilungsblatt sollte ein entsprechender Hinweis auf die bevorstehende Maßnahme erfolgen. Bürgermeister Langefeld erläutert auf Nachfrage, dass ein betroffener Anwohner bei ihm vorstellig geworden sei und vortrug, dass in den sog. Spielstraßenbereichen (Nebenstraßen zur Pierer Str.) zu schnell gefahren wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen für den angesprochenen Bereich ausdrücklich „verkehrsberuhigte Zone“ vor. Einvernehmlich wird festgelegt, im ersten Schritt lediglich, entsprechend der Vorlage, die Hinweisschilder „Verkehrsberuhigter Bereich“ aufzustellen. Mögliche Falschparker werden zunächst nur auf ihr verkehrswidriges Verhalten hingewiesen. Sobald die Stellplätze angeordnet und markiert sind, werden Verwarnungen ausgesprochen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine rechtliche Verpflichtung handelt, ist die Finanzierung auch in der haushaltslosen Zeit gesichert. Weiterhin wird die unbefriedigende Verkehrssituation im Gronental angesprochen. Nach Ansicht von einzelnen Ratsmitgliedern wird hier auch zu schnell gefahren. Es wird angeregt, diesen Bereich im Rahmen einer Verkehrsschau zu betrachten, um evtl. hier ebenfalls verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem sollte der Bereich Pierer Straße / Ecke Am Wehebach dahingehend überprüft werden, ob es sinnvoll ist, die abknickende Vorfahrtstraße als STOPP-Straße auszuweisen. 3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen 155/2016 Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, die dieser Vorlage beigefügten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu genehmigen. 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse - Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2016 104/2016 2. Ergänzung Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen: „Aufgrund der gemachten Erfahrungen nach Amtsantritt des gewählten Bürgermeisters seit rund einem Jahr mit den Abläufen von Sitzungen, der Behandlung von Anträgen und Anfragen sowie Sachthemen im Gemeinderat haben die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen am 13.10.2016 einen Antrag zur Änderung der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden vorgelegt. Dieser Antrag wurde von mehr als 2/3 der Ratsmitglieder getragen, die diese Veränderungen wollen. Interessant ist der letzte Satz in der heutigen Vorlage der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung sind die oben genannten Änderungen der Geschäftsordnung ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit und werden ausdrücklich Niederschrift -5- begrüßt. Wir werden zu dem Beschlussentwurf der Verwaltung noch einige Änderungen einbringen, die auf unserem gemeinsamen Antrag beruhen. Mit diesen Formulierungen für die zukünftige parlamentarische Arbeit im Gemeinderat und seinen Ausschüssen machen wir im Rahmen der uns gegebenen gestalterischen Möglichkeiten Festlegungen, die für uns als Politik aber auch für Bürgermeister und Verwaltung verbindlich sind. Damit nehmen wir auch den Auftrag verantwortungsbewusst wahr, den uns die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Inden als gewählte Vertreter gegeben haben. Unsere Änderungsvorschläge werde ich später vortragen, um diese dann in den Beschlussentwurf der Verwaltung einzufügen. Damit kann beschlusstechnisch eine von uns gewollte Fassung so verabschiedet werden, und wir haben ab morgen eine neue Grundlage der Zusammenarbeit vorliegen. Die Regelungen der Geschäftsordnung dürfen selbstverständlich nicht gegen die Hauptsatzung, die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen oder sonstiges höherrangiges Recht verstoßen. Die Geschäftsordnung soll eine tatsächlich handhabbare Arbeitsgrundlage sein. Die Geschäftsordnung ist keine Satzung und muss daher auch nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Es ist jedoch sinnvoll, den Text der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um den Verfahrensablauf von Sitzungen transparenter und nachvollziehbar zu machen. Die Regelungen der Geschäftsordnung haben in erster Linie interne Bedeutung. Der Rat muss im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie eine Geschäftsordnung aufstellen bzw. kann die bestehende Geschäftsordnung ändern, was wir heute ja beschließen werden. Der Rat hat bei der Gestaltung der Geschäftsordnung ein weites Ermessen. Nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen kann der Rat im Rahmen der Aufgabenstellung der demokratisch gebildeten Vertretungskörperschaft seine inneren Angelegenheiten in eigener Verantwortung und nach seinem eigenen Sachverstand ordnen. Wir regeln damit für die Zeit ab Morgen verbindlich die innere Organisation im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf der Basis der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen. Nun zu den schon angekündigten Änderungen zum vorliegenden Beschlussentwurf der Verwaltung in Vorlage 104/2016 2. Ergänzung: Dieser Beschlussentwurf ist wie folgt zu ändern, und zwar aufgrund der Formulierungen in unserem gemeinsamen Antrag: Ziffer 4 Inhalt des neuen Absatzes 3 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert: Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt. Inhalt des neuen Absatzes 4 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert: Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Ziffer 6 § 3 a Verwaltungsvorlagen Absatz 1 bleibt wie im Antrag formuliert: Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen einen Beschlussentwurf enthalten. § 3 b Tagesordnung Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert: Die Tagesordnung einer Ratssitzung enden im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/ Anfragen und b) mündliche Mitteilungen/Anfragen. Ziffer 7 Niederschrift -6- § 26 a Ältestenrat Absatz 2 bleibt wie im Antrag formuliert: Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung Wir beantragen diese Änderungen in den Beschlussentwurf aufzunehmen und dann über den Beschlussentwurf mit den vorgetragenen Änderungen abzustimmen. In Ziffer 11 Punkt 1 wird folgendes beschlossen: Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können. Es handelt sich dabei eigentlich um eine Aufgabe, die selbstverständlich mit dem Amt des Bürgermeisters untrennbar verbunden ist. Die Erfahrungen der letzten Monate haben aber gezeigt, dass dies der gewählte Bürgermeister nicht so sieht, weil wir folgendes feststellen mussten: Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss am 2. März 2016 nicht anwesend Gemeinsame Sitzung Bau- und Vergabeausschuss sowie Sozial-, Sport- und Kulturausschuss am 25. April 2016 nicht anwesend Sitzung Bau- und Vergabeausschuss vom 16. Juni 2016 nicht anwesend Sitzung Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung am 21.09.2016 und Sitzung Schulausschuss am 28. September 2016 jeweils nicht bis zu Ende geblieben Sitzung Sozial-, Sport- und Kulturausschuss am 6. Oktober 2016 nicht anwesend Sitzung Gemeinderat am 3. November 2016 nicht anwesend, obwohl Herr Langefeld in seiner Funktion als Bürgermeister selber zur Sitzung eingeladen hatte Obwohl wir die Teilnahme an Sitzungen von Beginn bis Ende für eine selbstverständliche Aufgabe des Bürgermeisters halten, müssen wir diesen Beschluss jetzt fassen, um deutlich zu machen, so kann man die Aufgaben als Bürgermeister nicht wahrnehmen. So geht es nicht. Trotz der vorweihnachtlichen Zeit war es erforderlich und notwendig, dies hier und heute so vorzutragen. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.„ Herr Linzenich verweist in der anschließenden Aussprache auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage in Bezug die Erstellung von Vorlagen sowie auf die mündlichen Anfragen, die aus Verwaltungssicht aus Gründen der Rechtssicherheit auf die nichtöffentliche Sitzung beschränkt werden sollten. Herr J. J. Schmitz betont, dass die beantragten Änderungen auf der Gemeindeordnung basieren und nichts Rechtswidriges beinhalten. Bürgermeister Langefeld erklärt, er werde sich bei der Abstimmung enthalten und die genannten Punkte einer Rechtsprüfung unterziehen. Der Gemeinderat beschließt bei acht Enthaltungen nachstehende Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde vom 06.03.2008 einschließlich der Ergänzung vom 29.02.2012 gemäß des Antrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und den Änderungen bzw. Ergänzungen der Verwaltung sowie der in der heutigen Sitzung vorgetragenen Ergänzungen (kursiv dargestellt): 1. In § 10 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Inhalt eingefügt: Die Dauer der Sitzungen des Gemeinderates soll drei Stunden nicht überschreiten. Auf Verlangen der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder muss der Vorsitzende die Sitzung nach Ablauf von 3 Stunden beenden. Die Sitzung darf frühestens drei Tage später fortgesetzt werden. Der Termin für die neue Sitzung wird unmittelbar bekannt gegeben. 2. In § 12 Redeordnung wird der Absatz 6 durch Einfügung des Satzes 4 ergänzt: Niederschrift -7- Die Beschränkung der Redezeit gilt nicht für Erklärungen der Fraktionen. 3. In § 12 Redeordnung wird ein neuer Absatz 7 eingefügt: Während und nach der Abstimmung kann das Wort zum erledigten Beratungspunkt nicht mehr erteilt werden. 4. § 17 Fragerecht der Ratsmitglieder wird wie folgt geändert: Nach § 17 Absatz 1 werden 3 neue Absätze eingefügt und der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 5. Inhalt des neuen Absatzes 2: Schriftliche Anfragen werden am Schluss der öffentlichen Sitzung bzw. in den Fällen der nichtöffentlichen Sitzung am Schluss der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet. Nach Beantwortung einer Anfrage können von den Ratsmitgliedern insgesamt bis zu drei kurze Zusatzfragen zu der vorliegenden Anfrage gestellt werden. Dabei hat der Fragesteller das Vorrecht, Zusatzfragen zu stellen. Die schriftlichen Anfragen und die schriftliche Beantwortung der Anfragen werden spätestens in der Sitzung allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Inhalt des neuen Absatzes 3: Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben wird. eine schriftliche Anfrage im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt. Inhalt des neuen Absatzes 4: Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. im nichtöffentlichen Teil unter dem Punkt Mitteilungen und Anfragen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf andere in der Tagesordnung der Ratssitzung befindliche Tagesordnungspunkte beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Anfragen sollen dem Bürgermeister per E-Mail im Vorfeld der Sitzung oder schriftlich in der Sitzung zur Verfügung gestellt werden. 5. In § 23 Sitzungsniederschrift werden folgende Änderungen vorgenommen: Absatz 1 Satz 2 des § 23 wird wie folgt ergänzt: g) Erklärungen, die im Auftrage einer Fraktion abgegeben werden und deren Aufnahme in die Niederschrift ausdrücklich verlangt wird, h) die an den Bürgermeister gerichteten Anfragen und Antworten, i) persönliche Erklärungen, soweit dies verlangt wird. Niederschrift -8- Die Tagesordnung und alle dazugehörigen Vorlagen, Anträge und Anfragen sind dem Original der Niederschrift als Anlage und Bestandteil bei zu heften. Neue Absätze 6 und 7 werden mit folgendem Inhalt eingefügt: Absatz 6 Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem Schriftführer, den der Rat bestellt, unterzeichnet. Sie wird nach Unterzeichnung unverzüglich, spätestens 21 Kalendertage nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugestellt. Niederschriften werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch). Absatz 7 Einwendungen gegen die Niederschrift sind bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung. Der Beschluss über die Einwendungen wird in der Niederschrift der Sitzung, in der über die Einwendungen beschlossen wird, protokolliert. 6. Es werden folgende neue Paragraphen zu Abschnitt I der Geschäftsordnung hinzugefügt: a. § 3 a Verwaltungsvorlagen (1)Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen sollen einen Beschlussentwurf enthalten. (2)Wichtige mündliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung sind unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen nur ausnahmsweise in sehr dringenden Fällen zulässig, ansonsten sind die Mitteilungsvorlagen zu jeder einzelnen Mitteilung schriftlich der Einladung beizufügen bzw. spätestens in der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Mitteilungsvorlagen werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch). b. § 3 b Tagesordnung (1) Die Tagesordnung einer Ratssitzung beginnt sowohl im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit der Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung. (2) Die Tagesordnung einer Ratssitzung endet im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/Anfragen und b) mündliche Mitteilungen/Anfragen. im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen / Anfragen und b) mündliche Mitteilungen. Im nichtöffentlichen Teil wird eine Gliederung in a) schriftliche Mitteilungen / Anfragen und in b) mündliche Mitteilungen / Anfragen vorgenommen. 7. Der Abschnitt II erhält die Bezeichnung Ausschüsse / Ältestenrat. Des Weiteren wird der § 26 a – Interfraktionelle Gesprächsrunde eingefügt: Niederschrift -9§ 26 a Ältestenrat (1) Jede im Rat vertretene Fraktion ist im Ältestenrat mit dem/der Fraktionsvorsitzenden vertreten, die sich im Verhinderungsfall vertreten lassen können. Weiter nehmen die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister an den Sitzungen des Ältestenrates teil. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister. Bei Verhinderung des Bürgermeisters übernimmt der Allgemeine Vertreter den Vorsitz. Der Vorsitzende beruft den Ältestenrat bei Bedarf oder auf Verlangen von einer Fraktion unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte ein. (2) Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Fraktionen und dem Gemeinderat. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung. (3) Der Vorsitzende ist berechtigt, weitere Mitarbeiter der Verwaltung an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen zu lassen. (4) Über die Sitzungen ist durch einen Vertreter der Verwaltung eine Niederschrift anzufertigen, die innerhalb von einer Woche den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. 8. § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird gestrichen. 9. Querverweise zu den Regelungen für Ausschüsse bzw. Änderungen der Paragraphen sind nach Beschlussfassung des Gemeinderates vorzunehmen und eine komplette Neufassung zu erstellen. 10. Die vorstehend formulierten Änderungen zur derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse treten mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. 11. Neben den vorgenannten Änderungen zur Geschäftsordnung beschließt der Gemeinderat: 1. Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können. 2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für die Sitzungen des Ältestenrates – wie bisher bei Sitzungen im Rahmen von interfraktionellen Gesprächen – und von bestehenden Arbeitskreisen bzw. neu zu bildenden Arbeitskreisen kein Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeld besteht. 5. Besetzung der Einigungsstelle 146/2016 Der Rat beschließt einstimmig: Für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates, vom 01.07.2016 bis 30.06.2020, wird gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) eine Einigungsstelle wie folgt gebildet: Niederschrift 6. - 10 - 1. Vorsitzende Person: Herr Dieter Carduck Am Köhlerpfad 15 52249 Eschweiler Richter am Landgericht Aachen 2. Vorsitzende Person: Herr Martin Krupp Harscampstr. 20 52062 Aachen Gewerkschaftssekretär Verdi 3. Beisitzer Sechs Beisitzerinnen und Beisitzer, die für das jeweilige Einigungsstellenverfahren auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und des Personalrates je zur Hälfte benannt werden. 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015 150/2016 Herr Heinen weist auf eine redaktionelle Änderung in der Bezeichnung der Satzung hin; die Änderungssatzung lautet korrekt: 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für Obdachlose, asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015. Frau Rehfisch verliest folgende Erklärung: „§ 6 – Inkrafttreten der Satzung rückwirkend zum 01.01.2016 – Tippfehler ? - Wenn nein, dann geht das unserer Meinung nach nicht.       In der Vorlage ist von Mobilheimen und Chalets die Rede. Ich spreche hier bewusst von Container und Wohnmobilen. Bei anderen Änderungssatzungen erhalten wir Berechnungen, wie die Gebühren zustande kommen. Bei dieser Satzung liegen uns keinerlei Zahlen vor, so dass die Zahlen für uns nicht nachvollziehbar sind. Warum werden die Nebenkosten nicht nach qm berechnet, sondern beim Container pro Person und ansonsten pro Wohnmobil? Warum ist die Gebäudeunterhaltung extra aufgeführt. Gehört sie nicht auch zu den Nebenkosten? In der Handhabung der Kosten gibt es einen Unterschied zwischen Asylbewerber, deren Verfahren noch laufen und den anerkannten Flüchtlingen. So zahlen anerkannte Flüchtlinge die Kosten für die Gebäudeunterhaltung, die Heizung, die Nebenkosten und den Strom komplett von ihrem Hartz 4 Satz. Asylbewerber stehen für den Stromkostenbeitrag gerade. Ist das so richtig? Die Stromkosten mit € 40,-- / Person anzusetzen, ist aus unserer Sicht zu hoch gegriffen. So zahlt z.B. die 6 köpfige Familie, die in Frenz in einem Wohnmobil lebt, € 240,-nur für den Haushaltsstrom. Wohlgemerkt, wir sprechen von der Nutzung in einem Wohnwagen zuzüglich der Nutzung im Dorfgemeinschaftshaus! Vergleichen Sie das mal mit Ihren Stromkosten! Nach meinem Kenntnisstand wird in anderen Kommunen bei Pauschalbeträgen hierfür als Richtlinie nach SGB 12 gehandelt. (Staffelung nach Alter der Bewohner) So können wir dieser Satzung nicht zustimmen.“ Niederschrift - 11 - Die Entscheidung wird einvernehmlich an den Fachausschuss verwiesen. Die aufgeworfenen Fragen werden von der Verwaltung aufgearbeitet. 7. Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich I (Leitung Team Finanzen) 153/2016 Als Ergebnis der Diskussion kann festgehalten werden, dass die zu besetzende Stelle auf Wunsch des Rates als Angestelltenstelle mit der Eingruppierung EG 10 mit Aufstiegschance nach EG 11 ausgeschrieben werden soll. In der Ausschreibung soll darauf hingewiesen werden, dass eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Inden wünschenswert ist. Auf Nachfrage erklärt Herr Mohren, dass die Annonce in der Gesamtausgabe der Super Sonntag erscheint und auf der Homepage der Gemeinde Inden veröffentlicht wird. Eine darüber hinausgehende Bekanntmachung auf den entsprechenden Online-Portalen sei entbehrlich, da diese ihrerseits die Anzeigen in den Zeitschriften ausfiltern. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Stellenausschreibung einer mit EG 10/11 bewerteten Stelle im Fachbereich I (Leitung Team Finanzen). 8. Bauleitplanung 8.1 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ • Aufstellungsbeschluss • Beschluss einer Veränderungssperre 125/2016 Der Rat beschließt einstimmig: Der Bebauungsplan Nr. 11 „Am Berger Weg“ wird innerhalb des im in Anlage beigefügten Plan vom 08.11.2016 eingetragenen Geltungsbereiches geändert. Die anliegende Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ wird beschlossen. 9. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Düren im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" 115/2016 Die offenen Fragen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2016 sind zwischenzeitlich beantwortet worden. Der Rat beschließt einstimmig: 1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren abzuschließen. 2. Die Kostenschätzung für den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil wird mit 0,00 EUR festgesetzt. Niederschrift 10. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014 - 12 116/2016 Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat einstimmig: 1. Von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 30.410,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 10.257,50 € als Gewinnvortrag berücksichtigt und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 21.935,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 15.465,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. 11. 11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 117/2016 1. Ergänzung Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig beschlossen: Die Abfallgebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt: 1. Biotonne, keine Änderung gegenüber 2016 2. Abfallsack, keine Änderung gegenüber 2016 3. Restmüll 92,40 € bei 60 Liter Rauminhalt 165,60 € bei 120 Liter Rauminhalt 312,00 € bei 240 Liter Rauminhalt 1.026,00 € bei 770 Liter Rauminhalt 1.440,00 € bei 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) Die 11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. 12. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014 118/2016 Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat einstimmig: 1. Von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i.H.v. 45.636 € wird ein Teilbetrag i.H.v. 636,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 13.994,- € wird als Verlustvortrag berücksichtigt. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 360 € wird festgestellt und als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt. Niederschrift 13. 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 - 13 - 119/2016 1. Ergänzung Der Rat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses: Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt: 1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,68 €. 2. Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,98 € Die 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen. 14. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014 120/2016 Der folgende Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig bestätigt: 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 255,- € der Endkostenstelle Grabbereitung wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung vollständig berücksichtigt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.670,- € wird durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen. 3. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von 3.847,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Davon wird ein Teilbetrag i.H.v. 1.923,50,€ als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2017 berücksichtigt. 15. Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden 121/2016 Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig beschlossen: Die zurzeit gültigen Gebührensätze werden nicht verändert. Die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 16. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung – Winterdienst“ für das Jahr 2014 122/2016 Der Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig bestätigt. Von dem errechneten Überschuss von 12.947 € wird ein Teilbetrag von 4.000,- € für die Winterdienst-Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt. Niederschrift 17. 16. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 - 14 - 123/2016 1. Ergänzung Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat einstimmig wie folgt: Die Gebühren für die Straßenreinigung werden ab 01.01.2017 auf 0,30 € pro lfd. Meter Straßenfront festgesetzt. Die 16. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 wird beschlossen. 18. 18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 124/2016 1. Ergänzung Folgende Beschlussempfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig bestätigt Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen wird ab 01.01.2017 auf 19,90 € festgesetzt. Die 18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 wird beschlossen. 19. Erlass einer Hebesatzsatzung 126/2016 Herr Görke verliest für die Fraktionen von SPD und CDU folgende Stellungnahme: „Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind wir im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bereit, Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Vereine und Organisationen aber auch für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und damit für die Gemeinde Inden zu übernehmen. Dabei lassen wir uns von dem Grundsatz leiten: „Wir handeln lieber als behandelt zu werden“. Es ist absehbar, dass die gemeindlichen Steuern aufgrund der angespannten Haushaltslage steigen. Vernünftige und nachvollziehbare Entscheidungen können wir allerdings nur treffen, wenn man uns schnellstens das schon mehrfach angemahnte belastbare Zahlenmaterial zur Verfügung stellt (hierzu verweisen wir auf die bekannten Anträge seit Oktober 2015). Zu warten, bis das Zahlenwerk vom Bürgermeister vorliegt und jetzt nichts zu tun wäre aus unserer Sicht unverantwortlich, da seit 14.12.2016 der Haushaltsentwurf des Kreises Düren vorliegt, aus dem ersichtlich ist, dass im nächsten Jahr für unsere Gemeinde gegenüber dem Jahr 2016 über 2,5 Millionen Euro mehr an Kreis- und Jugendamtsumlage fällig werden. Die in diesem vorgelegten Entwurf des Kreishaushaltes erkennbaren Mehrbelastungen veranlassen uns nach reiflicher Überlegung unter Abwägung aller Fakten den vorliegenden Verwaltungsvorschlag abzulehnen. Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger zu Beginn des Jahres 2017 nicht nur die Gebühren kennen, die sie zahlen müssenwie eben unter den vorherigen Tagesordnungspunkten beschlossen – sondern auch durch den zu fassenden Ratsbeschluss über die gemeindlichen Steuerhebesätze die finanziellen Belastungen kennen, die im nächsten Jahr anfallen. Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Antrag, in der Hebesatzsatzung die Hebesätze für die Zeit ab 01.01.2017 wie folgt Niederschrift - 15 - festzusetzen: Grundsteuer A an Stelle von 600 v.H. auf 450 v.H. Grundsteuer B an Stelle von 900 v.H. auf 580 v.H. Gewerbesteuer an Stelle von 600 v.H. auf 530 v.H. Die Satzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Es wird keine Befristung vorgesehen. In der Politik muss man auch den Mut haben zum richtigen Zeitpunkt Entscheidungen zu treffen was wir durch den formulierten Antrag deutlich machen. “ Herr Mürkens gibt für die CDU-Fraktion folgende Erklärung ab: „Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze können und werden wir den Bürgern und Gewerbetreibenden nicht auf einmal zumuten. Diese utopische Erhöhung und fast Verdoppelung der Grundsteuer A und B und 110%/Pkt. an Gewerbesteuer tragen wir nicht mit. Das Wohnen und Leben in unserer Gemeinde soll und muss bezahlbar sein und bleiben.Am 14. Dezember, letzte Woche, wurde der Haushaltsplanentwurf 2017/18 des Kreises Düren beschlossen. Da wir ca. 2,5 Mio. € mehr an Kreis- und Jugendamtsumlage als in 2016 an den Kreis Düren zahlen müssen, hat uns dazu veranlasst, um die Zukunft und den Ausgleich bis 2022 unserer Gemeinde zu sichern, für die Bürger und Gewerbetreibenden zumutbare und bezahlbare Hebesätze ab 1.1.2017 vorzuschlagen. Wir schlagen dem Rat der Gemeinde Inden vor, die Grundsteuer A : 450%/Pkt. – nicht 600 Grundsteuer B: 580%/Pkt. – nicht 900 Gewerbesteuer: 530/Pkt. – nicht 600 zu setzen … (unbefristet) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben keine Glaskugel, auch wenn die Rückstellungen des Landschaftsverband an die Kreise Mitte 2017 zurückgezahlt werden sollen, und der Kreis diese an die Kommunen weiterleitet, sind wir der Meinung, dass wir mit diesen sicherlich vernünftigen und zumutbaren Hebesätzen genügend Spielraum und Zeit haben, den Haushalt 2017 mit allen von den Bürgern eingebrachten Einsparungen einbringen zu können. Wir erwarten oder fordern eine kommunalfreundlichere Politik von der Rot-Grünen Landesregierung. Es fließt zu wenig Geld ins System der ländlichen Kommunen. Der Wert eines Kölner Einwohner ist um 1,42 höher als der der Menschen auf dem Land. Ihr Düsseldorfer Schlauköpfe denkt nicht, dass wir auf dem Land doof sind. Diese defizitäre Entwicklung und finanzielle Schieflage der Kommunen ist der Landesregierung zu schulden. Wir erwarten viel mehr Unterstützung, bevor wir „öffentlichen Ungehorsam praktizieren“… Danke.“ Frau Rehfisch erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes: „Über diesen Punkt haben wir mehrmals ergebnisoffen diskutiert. Die „grüne“ Fraktion hatte unterschiedliche Meinungen. So lauteten die Vorschläge auf der einen Seite:    zum jetzigen Zeitpunkt keine Erhöhungen vornehmen, bis uns von der Verwaltung der aktuelle Haushaltsplan 2017 mit seinen Zahlen vorliegt; wohlwissend, dass eine Erhöhung der Steuern unumgänglich sein wird. Ein großer Nachteil wäre in diesem Fall, dass eine spätere Steuererhöhung rückwirkend erfolgen würde. Und das kann im Portemonnaie besonders weh tun. Da jedem von uns klar ist, dass die aktuellen Steuersätze nicht ausreichend sind, diskutierten wir eine zweite Alternative. Bereits der Haushalt für 2015/2016 enthielt eine Erhöhung der Sätze ab 2017. Auch die Steuersätze wurden von uns diskutiert. Jedoch werden höchstwahrscheinlich selbst diese Steuersätze nicht ausreichend sein. So sind uns z.B. zwischenzeitlich die Zahlen des Kreises bekannt. Für die Kreis- und auch für die Jugendamtsumlagen müssen wir in den nächsten beiden Jahren tiefer in Niederschrift - 16 - die Tasche greifen. Unsere Prämisse ist es, die finanziellen Belastungen auf möglichst vielen Schultern zu verteilen. Darum haben wir uns für Steuererhöhungen sowohl bei den beiden Grundsteuern als auch bei der Gewerbesteuer entschlossen. So können wir uns dem genannten Vorschlag anschließen, der immer noch weit entfernt vom Vorschlag der Verwaltung ist. Wir weisen allerdings heute auch darauf hin, dass diese Sätze nach der Bearbeitung des aktuellen Haushaltsplans evtl. nochmals verändert werden können. Wir sind davon überzeugt, mit dieser Lösung verantwortungsvoll im Sinne der Indener Bevölkerung zu handeln.“ Herr Schlächter, UDB Inden, ist gegen eine Steuererhöhung, ohne dass vorher intensive Haushaltsberatungen stattgefunden haben und die Sparvorschläge der Bürger auf Umsetzbarkeit geprüft worden sind. Bevor über den Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion abgestimmt wird, weist Herr Linzenich darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag schon nicht die höhere Kreisumlage auffängt. Bürgermeister Langefeld erklärt, dass er sich der Abstimmung enthalten werde, weil die von der CDU- und SPD-Fraktion vorgeschlagenen Erhöhungen der Hebesätze nicht auskömmlich seien. Daraufhin beschließt der Rat bei 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. für die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 450 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 580 v. H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 530 v. H: festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft und ist unbefristet. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 12.06.2013 außer Kraft. 20. 20.1 Anträge der Fraktionen: Umbesetzung von Ausschüssen - Bau- und Vergabeausschuss 152/2016 Auf Vorschlag von Frau Rehfisch werden Herr Alfred Rubbeling als sachkundiger Bürger und Frau Juliane Goncz als stellv. sachkundige Bürgerin einstimmig in den Bau- und Vergabeausschuss gewählt 20.2 Umbesetzung von Ausschüssen - Schulausschuss sowie Sozial-, Sport- und Kulturausschuss - 149/2016 Ohne weitere Aussprache beschließt der Rat einstimmig: 1. Herr Christoph Schnock wird zum Mitglied des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses und des Schulausschusses gewählt. 2. Herr Stephan Butterweck wird zum sachkundigen Bürger des Schulausschuss gewählt. Niederschrift 21. - 17 - Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen – November/Dezember 2016 154/2016 Herr J. J. Schmitz macht auf Fehler in der Vorlage aufmerksam: An der Aufsichtsratssitzung der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH am 09.11.2016 habe er nicht als Vertreter der Gemeinde Inden teilgenommen, sondern in seiner Funktion als Kreistagsmitglied. An der Sitzung der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH am 24.11.2016 habe außer dem Bürgermeister auch Herr Görke teilgenommen. Nach Erstellung der Vorlage haben folgende Sitzungen stattgefunden: Sitzung des Betriebsausschusses des Wasserleitungszweckverbandes Langerwehe am 08.12.2016: Teilnehmer: Ratsherr Görke - Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015 - Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 - Wasserpreisermittlung für das Wirtschaftsjahr 2017 - Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung - Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2016 - Konzessionsverträge mit den Mitgliedsgemeinden - Personalangelegenheiten Sondersitzung des Verwaltungsrates der KDVZ Rhein-Erft-Rur am 09.12.2016 Teilnehmer: BM Langefeld - Geschäftsführerangelegenheiten Sitzung des Verwaltungsrates der RegioEntsorgung AöR am 12.12.2016 Teilnehmer: BM Langefeld - Änderung der Abfallsatzung - Beschluss Wirtschaftsplan 2017 - Sachstand zum Beitritt der Kommunen Monschau und Vettweiß - Sachstand EDV-Projekt Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung am 12.12.2016 Teilnehmer: BM Langefeld - Restrukturierung der Abfallwirtschaftsbeiräte - Vorschlag zur Anpassung des Pauschalbetrages der Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Abfallwirtschaftsbeiräte - Änderung der Geschäftsordnung - Wahlen von Stellvertretern bzw. Mitgliedern in den Verwaltungsrat bzw. den Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat für die Gemeinde Simmerath und die Stadt Würselen - Beschluss des Wirtschaftsplanes 2017 Aufsichtsratssitzung des Verbandswasserwerks Aldenhoven am 14.12.2016 Teilnehmer: BM Langefeld, Ratsherren J. J. Schmitz und Mürkens - Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft - Wirtschafts- und Bauplan 2017 und Mittelfristplanung 2018-2021 - Wasserpreismodell Niederschrift Mitgliederversammlung der Grünmetropole e. V. am 14.12.2016 - 18 Teilnehmerin: Ratsfrau Rehfisch - Mitgliedschaft der Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co. KG - Jahresabschluss 2015 und Entlastung des Vorstandes - Abschluss von Ausfallbürgschaften und Kreditverträgen sowie Unterhaltsvereinbarungen - Entwurf des Projektkostenplans Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 22. Schriftliche Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Langefeld Bürgermeister Büttgen Schriftführerin