Daten
Kommune
Inden
Größe
153 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 17. Sitzung
des Rates
am 22.12.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 6.
1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die
Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für
asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der
Gemeinde Inden vom 01.07.2015
Herr Heinen weist auf eine redaktionelle Änderung in der Bezeichnung der
Satzung hin; die Änderungssatzung lautet korrekt: 1. Änderungssatzung
vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und
Unterhaltung von Unterkünften für Obdachlose, asylbegehrende Ausländer
und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015.
Frau Rehfisch verliest folgende Erklärung:
„§ 6 – Inkrafttreten der Satzung rückwirkend zum 01.01.2016 – Tippfehler
?
- Wenn nein, dann geht das unserer Meinung nach nicht.
In der Vorlage ist von Mobilheimen und Chalets die Rede. Ich
spreche hier bewusst von Container und Wohnmobilen.
Bei anderen Änderungssatzungen erhalten wir Berechnungen, wie
die Gebühren zustande kommen. Bei dieser Satzung liegen uns keinerlei
Zahlen vor, so dass die Zahlen für uns nicht nachvollziehbar sind.
Warum werden die Nebenkosten nicht nach qm berechnet, sondern
beim Container pro Person und ansonsten pro Wohnmobil?
Warum ist die Gebäudeunterhaltung extra aufgeführt. Gehört sie
nicht auch zu den Nebenkosten?
In der Handhabung der Kosten gibt es einen Unterschied zwischen
Asylbewerber, deren Verfahren noch laufen und den anerkannten
Flüchtlingen. So zahlen anerkannte Flüchtlinge die Kosten für die
Gebäudeunterhaltung, die Heizung, die Nebenkosten und den Strom
komplett von ihrem Hartz 4 Satz. Asylbewerber stehen für den
Stromkostenbeitrag gerade. Ist das so richtig?
Die Stromkosten mit € 40,-- / Person anzusetzen, ist aus unserer
Sicht zu hoch gegriffen. So zahlt z.B. die 6 köpfige Familie, die in Frenz in
einem Wohnmobil lebt, € 240,-- nur für den Haushaltsstrom. Wohlgemerkt,
wir sprechen von der Nutzung in einem Wohnwagen zuzüglich der
Nutzung im Dorfgemeinschaftshaus! Vergleichen Sie das mal mit Ihren
Stromkosten! Nach meinem Kenntnisstand wird in anderen Kommunen bei
Pauschalbeträgen hierfür als Richtlinie nach SGB 12 gehandelt.
(Staffelung nach Alter der Bewohner)
150/2016
So können wir dieser Satzung nicht zustimmen.“
Die Entscheidung wird einvernehmlich an den Fachausschuss verwiesen.
Die aufgeworfenen Fragen werden von der Verwaltung aufgearbeitet.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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