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Beschlusstext (1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
153 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06
Beschlusstext (1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015) Beschlusstext (1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015)

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Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 17. Sitzung des Rates am 22.12.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 6. 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015 Herr Heinen weist auf eine redaktionelle Änderung in der Bezeichnung der Satzung hin; die Änderungssatzung lautet korrekt: 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für Obdachlose, asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015. Frau Rehfisch verliest folgende Erklärung: „§ 6 – Inkrafttreten der Satzung rückwirkend zum 01.01.2016 – Tippfehler ? - Wenn nein, dann geht das unserer Meinung nach nicht.       In der Vorlage ist von Mobilheimen und Chalets die Rede. Ich spreche hier bewusst von Container und Wohnmobilen. Bei anderen Änderungssatzungen erhalten wir Berechnungen, wie die Gebühren zustande kommen. Bei dieser Satzung liegen uns keinerlei Zahlen vor, so dass die Zahlen für uns nicht nachvollziehbar sind. Warum werden die Nebenkosten nicht nach qm berechnet, sondern beim Container pro Person und ansonsten pro Wohnmobil? Warum ist die Gebäudeunterhaltung extra aufgeführt. Gehört sie nicht auch zu den Nebenkosten? In der Handhabung der Kosten gibt es einen Unterschied zwischen Asylbewerber, deren Verfahren noch laufen und den anerkannten Flüchtlingen. So zahlen anerkannte Flüchtlinge die Kosten für die Gebäudeunterhaltung, die Heizung, die Nebenkosten und den Strom komplett von ihrem Hartz 4 Satz. Asylbewerber stehen für den Stromkostenbeitrag gerade. Ist das so richtig? Die Stromkosten mit € 40,-- / Person anzusetzen, ist aus unserer Sicht zu hoch gegriffen. So zahlt z.B. die 6 köpfige Familie, die in Frenz in einem Wohnmobil lebt, € 240,-- nur für den Haushaltsstrom. Wohlgemerkt, wir sprechen von der Nutzung in einem Wohnwagen zuzüglich der Nutzung im Dorfgemeinschaftshaus! Vergleichen Sie das mal mit Ihren Stromkosten! Nach meinem Kenntnisstand wird in anderen Kommunen bei Pauschalbeträgen hierfür als Richtlinie nach SGB 12 gehandelt. (Staffelung nach Alter der Bewohner) 150/2016 So können wir dieser Satzung nicht zustimmen.“ Die Entscheidung wird einvernehmlich an den Fachausschuss verwiesen. Die aufgeworfenen Fragen werden von der Verwaltung aufgearbeitet. Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 2