Daten
Kommune
Brühl
Größe
220 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0116II
16.01.2017
23/2017
Betreff
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und
Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03.2016 - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis
zum 13.04.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.02
T1.03
T1.04
T2.02
T3.01
T4.01
Deutsche Telekom Technik GmbH
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Erftverband
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
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Drucksache 23/2017
Lfd. Nr.
T4.02
T5.01
T6.01
T6.02
T6.03
T7.01
T7.02
T9.01
TÖB
Landesbetrieb Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
GEBAUSIE, Gesellschaft für Bauen und
Wohnen GmbH
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Brühl e.V.
T9.02
T9.03
T9.04
T11.02 Stadtwerke Köln GmbH
T12.02 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
T12.03
T12.04
T12.05
T12.06
T12.07
T12.08
T13.01 Landwirtschaftskammer NRW,Rhein-ErftKreis
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
B – Öffentliche Auslegung (24.10. - 23.11.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.11.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.08
B1.09
B1.10
B1.11
B1.12
B1
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T4.02
T5.01
T5.02
T5.03
T5.04
T5.05
T6.01
T8.02
T8.03
T8.05
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Nahverkehr Rheinland GmbH
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Deutsche Telekom Technik GmbH
Drucksache 23/2017
Seite - 3 –
II.
Der Rat beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschleißlich der
Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der
oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor zu legen.
III.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplna
01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' einschließlich der Textlichen
Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die
Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322,
323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen
Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang
der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104,
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der
Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt
10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis
zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der
westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X),
im Süden
vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen
Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen
Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum
Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der
östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a),
nach Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze
des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110,
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte vom 14.03. - 08.04.2016, die Öffentliche
Auslegung vom 24.10. - 23.11.2016.
Über den Stand zum Beschluss über die öffentliche Auslegung (s. Vorlage 4./2016) hinaus
gab es eine Meldung eines Grundstückseigentümers, dessen Grundstück am Rand des
Plangebietes (außerhalb) liegt. Dieser beklagt im Wesentlichen, die heranrückende
Bebauung bedeute eine Einschränkung für die Nutzung und den Wert seines
Grundstücks. Weiterhin möchte er - im Gegensatz zu dessen früheren Äußerungen -
Drucksache 23/2017
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nunmehr an der Entwicklung seines Grundstücks zu Bauland profitieren. Der
Vorhabenträger hatte sich zu Beginn des Verfahrens um den Erwerb seines Grundstücks
bemüht. Zu diesem Zeitpunkt war der Eigentümer jedoch hierzu nicht bereit.
Zu der vermuteten Einschränkung muss gesagt werden, dass es sich hier um eine absolut
normale 'Nachbarschaftssituation' handelt. Eine besondere Belastung kann hier nicht
geltend gemacht werden. Es entstehen Abstände, wie sie in vielen baulichen Situationen
in offener lockerer Bauweise zu finden sind. Der 'Teilnahmewunsch an der baulichen
Entwicklung' ist nachvollziehbar, kommt aber für das laufende Bebauungsplanverfahren zu
spät. Es ist dem Projektentwickler nicht zu zu muten, dass sich das Bebauungsplanverfahren um die Phase einer erneuten Auslegung allein zugunsten eines einzelnen
Grundstücks verlängert. Unabhängig davon bestünde die Möglichkeit in einem späteren
Verfahren das ca. 1.838 qm große Grundstück zu Wohnbauland zu entwickeln.
Weitere Anregungen sind zum Thema Verkehr eingegangen. Insbesondere wurde
bezweifelt, dass der ruhende Verkehr des Kollegs hinreichend berücksichtigt ist. Dies
wurde - erneut - gutachterlich überprüft: Gegenüber der heutigen Situation wird das
Angebot für den ruhenden Verkehr deutlich verbessert. Auch für den Verkehrsfluss wird
trotz des höheren Aufkommens insgesamt eine Verbesserung erwartet.
Die Einwendungen sowie der Umgang damit kann im Einzelnen in den Anlagen
nachvollzogen werden.
Aus Sicht der Verwaltung liegt mit dem vorgelegten Entwurf ein Bebauungskonzept vor,
das einen breiten Mix an Bauformen ermöglicht und so auf die bestehende Nachfrage an
Wohnraum eingeht. Der Standort ist aufgrund seiner Anbindung an die Stadtbahnlinie 18
und die Nähe zur Innenstadt sehr gut in den gesamtstädtischen Kontext eingebunden und
die Bezirksregierung hat die Anpassung an die Landesplanung bestätigt.
Der Bebauungsplanentwurf sowie die 40. FNP-Änderung werden somit zum Beschluss
vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag
(2) Übersichtsplan
(3) Bebauungsplan (verkleinert, s/w)
(4) Planzeichenerklärung
(5) Textliche Festsetzungen
(6) Begründung zum BP
(7) Umweltbericht zum BP
(8) 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
(9) Begründung zum FNP
(10)
Umweltbericht zum FNP