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Vorlage (Begründung zum FNP)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
115 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27

Inhalt der Datei

STADT BRÜHL 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES FÜR DEN BEREICH ‚BONNSTRASSE, SÜDFRIEDHOF, SCHULZENTRUM, LINIE 18‘ TEILBEREICH II BEGRÜNDUNG INHALTSÜBERSICHT Seite 1 Allgemeines 1 2 Lage des Änderungsbereichs 1 3 Vorgaben des Regionalplans 1 4 Darstellung im Flächennutzungsplan 2 5 Vorhandene Situation 2 6 Altlasten 3 7 Erdbebenzone 3 8 Bodendenkmalpflege 4 9 Erholung und Freiraum 4 10 Ziel und Zweck der Planänderung 4 11 Ver- und Entsorgung 4 12 Verkehrliche Erschließung 4 13 Öffentlicher Personennahverkehr 5 14 Landschaftspflegerische Maßnahmen / ökologische Bilanzierung 5 15 Schallschutztechnische Anforderungen 5 16 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 7 Stadt Brühl 40. FNP-Änderung Begründung 1 ALLGEMEINES Innerhalb des Änderungsbereichs sind Geschoßwohnungen und Familienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser und als Hausgruppen vorgesehen. Insgesamt sind an dem Standort ca. 95 Hauseinheiten und ca. 300 Wohneinheiten im Bereich der Geschoßwohnungen geplant. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16 Teilbereich II ‚Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18’ geschaffen werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 12.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16 Teilbereich II gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Änderungsbereich betrifft eine Fläche von ca. 8,4 ha. Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl stellt für den Änderungsbereich, bis auf eine kleine Teilfläche der Bonnstraße, Grünflächen dar. Die Teilfläche der Bonnstraße ist als örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Da die Ziele der Planung nicht mit der Darstellung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes das Verfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. 2 LAGE DES ÄNDERUNGSBEREICHS Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410. Der Änderungsbereich befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Brühl. An die Flächen grenzt im Norden der Südfriedhof der Stadt Brühl, im Westen bestehende Bebauung des Ortsteils Pingsdorf, im Süden das Karl-Schiller-Berufskolleg und die Gesamtschule Brühl und im Osten landwirtschaftliche Nutzflächen an. 3 VORGABEN DES REGIONALPLANS Die betroffene Fläche liegt nicht im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) gemäß Gebietsentwicklungsplan und ist auch im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche (WB) dargestellt. Sie grenzt aber im Westen an ASB und WB an und im Osten an der Bonnstraße ebenfalls an WB. Begründung 40. FNP-Änderung 1 von 7 Stadt Brühl 40. FNP-Änderung Begründung Die Stadt Brühl hat mit Schreiben vom 20.10.2015 die Bezirksregierung über den Landrat des Rhein-Erft-Kreises um Anpassung der Bauleitplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz gebeten. Die Inanspruchnahme dieser Fläche für Wohnungszwecke wurde durch eine ausführliche Begründung hinterlegt. Die Stadt Brühl hatte im Jahr 2015 die Wohnbauflächenentwicklung für das gesamte Stadtgebiet untersucht. Im Rahmen dieser Betrachtungen wurden zunächst die Prognosen für die Brühler Bevölkerungsentwicklung unter Beachtung der demografischen Entwicklung in einer Modellrechnung für das Jahr 2025 durchgeführt. In einem weiteren Schritt ist das im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächenpotential festgestellt und bewertet worden. Um in nennenswertem Umfang Zugewinne bzgl. der Bevölkerungsentwicklung zu realisieren, bleibt aus Sicht der Stadt Brühl nur die Neuausweisung potentieller Wohnungsbauflächen. Als unterstes Ziel ist hier mit Blick auf 2030 mindestens die Beibehaltung des derzeitigen Bevölkerungsstandes von rund 44.000 EW zu nennen. Dies wird nur gelingen, wenn der negativen natürlichen Bevölkerungsentwicklung wenigstens 150 EW I Jahr entgegen gehalten werden kann. Wie bereits eingangs dargelegt, stehen der Stadt Brühl kaum noch ASB- bzw. FNPkonforme Flächen zur Verfügung um dieses Defizit auszugleichen - jedenfalls reichen sie nur, um in den nächsten ca. 5 Jahren einen annähernd gleichbleibenden Bevölkerungsstand zu halten. Die einzige, auch stadtwirtschaftlich vernünftige Lösung scheint in der Erschließung der Fläche 'Südlich Südfriedhof' (BP 01.16 Teilbereich II 'Bonnstraße I Südfriedhof / Schulzentrum I Linie 18) zu liegen. Sie entwickelt sich aus dem Siedlungszusammenhang und ist insbesondere durch die Linie 18 sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die Rede ist hier von einem Standort mit 8,4 ha Größe, auf dem ca. 350 WE realisiert werden können - dies entspricht einer Einwohnerzahl von ca. 800 - 850 WE, was rechnerisch in den nächsten 5 - 6 Jahren zumindest für den Ausgleich des Sterbeüberschusses sorgen kann. Die Verfügbarkeit der Fläche kann als kurzfristig bezeichnet werden. Von den Eigentümern ist bekannt, dass diese ihre Grundstücke in eine wohnbauliche Entwicklung einbringen möchten. Die Bezirksregierung Köln hat der 40. Änderung mit Schreiben vom 10.02.2016 (Az.: 32/61.6-1.13.03) insgesamt zugestimmt. 4 DARSTELLUNG IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl stellt für den Änderungsbereich, bis auf eine kleine Teilfläche der Bonnstraße, Grünflächen dar. Die Teilfläche der Bonnstraße ist als örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt. 5 VORHANDENE SITUATION Der Geltungsbereich der 40. FNP- Änderung grenzt im Osten an die Bonnstraße, im Westen an die Bahntrasse der Stadtbahnlinie 18 an. Im Norden wird der Änderungsbereich von den Friedhofsflächen und der Friedhofsgärtnerei sowie durch den Geltungsbereich der 29. FNP- Änderung begrenzt. Begründung 40. FNP-Änderung 2 von 7 Stadt Brühl 40. FNP-Änderung Begründung Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110. Des Weiteren werden Teilflächen des Flurstücks 410 sowie im Einmündungsbereich der Planstraße mit der Bonnstraße die Flurstücke 208, 209, 210 und 366 tlw. in den Geltungsbereich einbezogen. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der 40. Änderung werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Im zentralen Bereich sowie im Nordwesten des Gebietes befinden sich gestaltete Gärten von ehemaligen Kleingartenanlagen. Bis auf die Kleingartenanlagen sind innerhalb des Plangebietes keine weiteren Bäume und Sträucher vorhanden. Entlang der Bonnstraße sowie unterhalb der Haupteinfahrt in das Plangebiet bestehen straßenbegleitende Baumpflanzungen, diese befinden sich jedoch außerhalb des Plangebietes. Nördlich des Geltungsbereichs grenzt zwischen der Bonnstraße und den Friedhofsflächen der rechtswirksame Bebauungsplan 01.16, Teilbereich I an. Auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes wurden inzwischen die Erschließung erstellt und bereits einige Wohnhäuser errichtet. Südlich des Plangebietes grenzen das Karl-Schiller-Berufskolleg, die Einrichtungen der Gesamtschule Brühl sowie das Tanzsportzentrum Brühl und eine BeachvolleyballAnlage mit 4 Spielfeldern an. Die Erschließung der vorgenannten Einrichtungen erfolgt von der Bonnstraße aus und mündet an zentraler Stelle in einem Kreisverkehr, der so großzügig angelegt ist, dass hier auch die Schulbusse wenden können. Die Stellplatzflächen für das Lehrpersonal und die Schüler liegen westlich und östlich dieser Wendeanlage. Das vorhandene Gelände steigt von der Bonnstraße von ca. 64,06 m üNN um ca. 4,38 m bis zur westlichen Geltungsbereichsgrenze (68,44) an. Die vorhandene Neigung ist jedoch auf Grund der Ausdehnung des Plangebiets in OstWestrichtung von über 500 m Länge sehr gering. Umgerechnet auf eine Länge von 50 m beträgt der Höhenunterschied lediglich ca. 44 cm. 6 ALTLASTEN Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das Plangebiet nicht vor. 7 ERDBEBENZONE Die Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Nordrhein– Westfalen bezieht sich auf die DIN 4149-2005-04 ‚Bauten in deutschen Erdbebengebieten’. Danach liegen die Flächen der 40. Änderung in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse T. Begründung 40. FNP-Änderung 3 von 7 Stadt Brühl 40. FNP-Änderung Begründung 8 BODENDENKMALPFLEGE Bei einer Begehung des LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurden auf dem Gelände vorgeschichtliche, römische und mittelalterliche Keramikfragmente aufgefunden. Aus diesem Grunde wurde eine Sachverhaltsermittlung zur Konkretisierung der archäologischen Situation veranlasst. Diese wurde im März 2016 ausgeführt. Als Ergebnis erbrachte sie im mittleren Geländeabschnitt den Nachweis einer bandkeramischen Siedlung, im gesamten Plangebiet metallzeitliche Befunde sowie im Westen ein spätrömisches Grab sowie möglicherweise römische Gräben. Mit dem LVR wurde vereinbart, dass im Weiteren eine vollflächige Ausgrabung des Baugebietes erfolgt. Die Ausgrabungen haben am 20.06.2016 begonnen und werden voraussichtlich bis zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein. 9 ERHOLUNG UND FREIRAUM Nordöstlich des Änderungsbereichs grenzt das Parkgelände des Schlosses Augustusburg, mit autofreien Wegen zum Schloss und zum Stadtzentrum sowie zum Jagdschloss Falkenlust, an. Westlich des Änderungsgebietes befindet sich das Waldgebiet 'Kottenforst–Ville' mit Rad- und Wanderwegen und einem vielfältigen Freizeitangebot auf dem Heider Bergsee und dem Bleibtreu-See. Ausläufer des Naturparks reichen bis etwa 1.400 m (Luftlinie) an das Plangebiet heran, so dass der Standort für Erholungssuchende, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Umgebung erkunden wollen, gute Voraussetzungen bietet. 10 ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG Im Rahmen der Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplangebietes Nr. 01.16 Teilbereich II ‚Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18‘ befindlichen Flächen von bisher ‚Grünflächen’ in ‚Wohnbauflächen’ geändert werden. 11 VER- UND ENTSORGUNG Die notwendige Ver- und Entsorgung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und konkretisiert. 12 VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Über die anbaufreie K 7, Otto-Wels-Straße, können die L 183 als Nord-Süd-Achse und die L 184 als bedeutende West-Ost-Achse im Brühler Straßennetz schnell erreicht werden. Damit besteht über die Anschlussstellen Brühl Ost und Brühl / Bornheim auch AnBegründung 40. FNP-Änderung 4 von 7 Stadt Brühl 40. FNP-Änderung Begründung schluss an die A 553. Die Innenstadt von Brühl ist über die L 183, Alte Bonnstraße und die Pingsdorfer Straße oder über die Bonnstraße gut zu erreichen. Die bisherige Zufahrt zum Schulzentrum soll ausgebaut und als Vorerschließung für das künftige Baugebiet dienen. Im zentralen Bereich des Plangebietes ist gegenüber der vorhandenen Buswendeschleife die Hauptzufahrt in das neue Wohngebiet geplant. Die innere Erschließung ist über mehrere ringförmig angelegte Erschließungsschleifen vorgesehen. Für wenige Teilflächen im Nordwesten des Gebietes sind zur Erschließung von freistehenden Familienhäusern kurze Stichwege eingeplant. 13 ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR Der Änderungsbereich liegt östlich der Stadtbahntrasse der Linie 18, die die Stadtzentren von Köln und Bonn über die Innenstadt von Brühl verbindet. Zurzeit beginnen die Vorbereitungen auf den durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Strecke, der einen 10-Minuten-Grundtakt der Stadtbahnlinie 18 ermöglichen wird. Die fußläufige Entfernung aus dem Bebauungsplangebiet beträgt zwischen 300 und 800 Metern. Zusätzlich werden die Otto-Wels-Straße und die Bonnstraße durch die Stadtbuslinie 706 bedient, die zwischen Badorf und dem Bahnhof Brühl unter Anbindung des Verknüpfungspunktes Brühl Mitte verkehrt. Angeboten wird zwischen 6 und 20 Uhr ein Stundentakt, der zeitweise verdichtet wird. Das Schulzentrum wird über die Planstraße 13 zusätzlich von Busfahrten (auch aus Erftstadt) zu den Schulanfangs– und Endzeiten angefahren. 14 Landschaftspflegerische Maßnahmen / ökologische Bilanzierung Im Rahmen der Voruntersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16 Teilbereich II wurde u.a. ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (SCHWARZE & PARTNER, 2016) erstellt. Entsprechend den Vorgaben dieses Fachbeitrages werden im Bebauungsplan Maßnahmen zur Anpflanzung von Laubbäumen im Bereich der Verkehrs- und Grünflächen, der geplanten Quartiersplätze sowie zur Begrünung der Tiefgaragendächer, der Vorgärten und der Lärmschutzwand festgesetzt. Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans „Bauzonen“ sowie der im Bebauungsplan festgesetzten Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen ist für den Bebauungsplan nach dem Bewertungsverfahren von LUDWIG (1991) von einem Kompensationsdefizit von 249.395 Biotopwertpunkten auszugehen. Ein Ausgleich des Kompensationsdefizits erfolgt zu ca. 60% über Kompensationsflächen des Ökokontos der Stadt Brühl sowie zu ca. 40% über das Ökokonto der RWE Power AG im Bereich der Villewälder im Kreis Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen. Begründung 40. FNP-Änderung 5 von 7 Stadt Brühl 40. FNP-Änderung Begründung 15 Schallschutztechnische Anforderungen Als Grundlage für die Abwägung der schalltechnischen Belange ist im Vorfeld der Planaufstellung eine schalltechnische Untersuchung (ACCON Köln, vom 19.07.2016) durchgeführt worden. Im Rahmen dieser Bearbeitung sind die Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) sowie die Geräusche umliegender Nutzungen (Tanzsporthalle, Beachvolleyballanlage) ermittelt und bewertet worden. Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte und wie die Planung darauf reagiert, dargelegt. Schienenverkehrslärm durch die Stadtbahnlinie 18 Zur Ermittlung der Schienenverkehrsgeräusche wurden die Zugfrequentierungen auf der Grundlage der Planfeststellungsunterlagen für den zweigleisigen Ausbau berücksichtigt. Zur Minderung des Schienenverkehrslärms empfehlen die Gutachter auf dem eigenen Grundstück eine Wand zu erstellen. Die Berechnungen erfolgten unter Berücksichtigung einer Schallschutzwand mit 3 m Höhe. Trotz dieser Lärmschutzmaßnahme werden die Beurteilungspegel an der ersten Hauszeile um bis zu 5 dB(A) überschritten. Die betroffenen Mehrfamilienhäuser liegen innerhalb der Lärmpegelbereiche III und IV. Hier sind Maßnahmen zum Schutz des Nachtschlafes an Gebäuden zu erfüllen. Straßenverkehrslärm von der Bonnstraße Wie die Berechnungsergebnisse zeigen, liegen die unmittelbar an der Bonnstraße festgesetzten Hausgruppen sowie weitere Reihen- und Doppelhäuser nördlich der Planstraße 13 innerhalb des Lärmpegelbereichs III. Im Eckbereich der Bonnstraße mit der Planstraße 13 wird die geplante Bebauung geringfügig vom Lärmpegelbereich IV überlagert. Die Anforderungen zum Lärmschutz wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Tanzsportzentrum Die Nutzung der Halle des Tanzsportclubs führt sowohl im Trainingsbetrieb als auch im Falle von Veranstaltungen zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes. Da die Richtwerte der TA Lärm und der 18. BlmSchV außen vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raumes eingehalten werden müssen, kommen reine passive Schutzmaßnahmen zur Lösung des Konfliktes nicht in Frage. Vielmehr muss durch bauliche Gestaltung (architektonische Selbsthilfe) sichergestellt werden, dass vor den Fenstern der schutzbedürftigen Räume keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten. Der Gutachter gibt hierzu Hinweise, wie der Lärmschutz innerhalb der betroffenen Bereiche hergestellt werden kann (z.B. durch die Anordnung von Prallscheiben und / oder verglasten, hinterlüfteten Loggien). Beachvolleyball-Anlage Für die Beachvolleyball-Anlage wurden die Emissionsparameter auf der Grundlage der bestehenden Größe (4 Spielfelder) ermittelt. Begründung 40. FNP-Änderung 6 von 7 Stadt Brühl 40. FNP-Änderung Begründung Die Beachvolleyballanlage befindet sich im Nahbereich zu den geplanten Wohngebäuden. Die Nutzung der Beachvolleyballanlage führt zu deutlichen Richtwertüberschreitungen. Die weitere Nutzung an dem Standort wäre nur durch umfangreiche, städtebaulich jedoch nicht integrierbare bauliche Maßnahmen möglich. Es ist daher Ziel, die Beachvolleyballanlage in südlicher Richtung, hinter den Parkplatz zu verschieben und zugleich einen 4 m hohen Erdwall zu errichten. Hierdurch können die Immissionsrichtwerte für den Spiel- und Turnierbetrieb eingehalten werden. Da sich die Beachvolleyballanlage außerhalb der Grenzen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes befindet, wird die Verlegung der Anlage zwischen dem Betreiber und der Stadt Brühl vertraglich geregelt. 16 ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG Mit Bericht vom 28.04.2016 kommt die Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan zu dem Ergebnis, „dass für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Zwergfledermaus) artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG nicht eintreten, wenn Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Vogelbruten (bzw. von Individuen und Entwicklungsstadien wildlebender Vogelarten) und der Zwergfledermaus sowie zum Ausgleich eines Revierverlustes der planungsrelevanten Vogelart Feldsperling beachtet werden“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2016, S. 32). Unter den genannten Voraussetzungen ist das Bebauungsplanvorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wurden unter den Hinweisen Nr. 6 Artenschutz die Anforderungen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Vogelbruten und der Zwergfledermaus sowie zum Ausgleich eines Revierverlustes der Vogelart Feldsperling aufgenommen. Im Auftrag der Stadt Brühl La Città Stadtplanung Grevenbroich, den 10.10.2016 Begründung 40. FNP-Änderung 7 von 7