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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse - Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
192 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 17. Sitzung des Rates am 22.12.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse - Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2016 Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen: „Aufgrund der gemachten Erfahrungen nach Amtsantritt des gewählten Bürgermeisters seit rund einem Jahr mit den Abläufen von Sitzungen, der Behandlung von Anträgen und Anfragen sowie Sachthemen im Gemeinderat haben die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen am 13.10.2016 einen Antrag zur Änderung der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden vorgelegt. Dieser Antrag wurde von mehr als 2/3 der Ratsmitglieder getragen, die diese Veränderungen wollen. Interessant ist der letzte Satz in der heutigen Vorlage der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung sind die oben genannten Änderungen der Geschäftsordnung ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit und werden ausdrücklich begrüßt. Wir werden zu dem Beschlussentwurf der Verwaltung noch einige Änderungen einbringen, die auf unserem gemeinsamen Antrag beruhen. Mit diesen Formulierungen für die zukünftige parlamentarische Arbeit im Gemeinderat und seinen Ausschüssen machen wir im Rahmen der uns gegebenen gestalterischen Möglichkeiten Festlegungen, die für uns als Politik aber auch für Bürgermeister und Verwaltung verbindlich sind. Damit nehmen wir auch den Auftrag verantwortungsbewusst wahr, den uns die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Inden als gewählte Vertreter gegeben haben. Unsere Änderungsvorschläge werde ich später vortragen, um diese dann in den Beschlussentwurf der Verwaltung einzufügen. Damit kann beschlusstechnisch eine von uns gewollte Fassung so verabschiedet werden, und wir haben ab morgen eine neue Grundlage der Zusammenarbeit vorliegen. Die Regelungen der Geschäftsordnung dürfen selbstverständlich nicht gegen die Hauptsatzung, die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen oder sonstiges höherrangiges Recht verstoßen. Die Geschäftsordnung soll eine tatsächlich handhabbare Arbeitsgrundlage sein. Die Geschäftsordnung ist keine Satzung und muss daher auch nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Es ist jedoch sinnvoll, den Text der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um den Verfahrensablauf von 104/2016 2. Ergänz ung Sitzungen transparenter und nachvollziehbar zu machen. Die Regelungen der Geschäftsordnung haben in erster Linie interne Bedeutung. Der Rat muss im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie eine Geschäftsordnung aufstellen bzw. kann die bestehende Geschäftsordnung ändern, was wir heute ja beschließen werden. Der Rat hat bei der Gestaltung der Geschäftsordnung ein weites Ermessen. Nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen kann der Rat im Rahmen der Aufgabenstellung der demokratisch gebildeten Vertretungskörperschaft seine inneren Angelegenheiten in eigener Verantwortung und nach seinem eigenen Sachverstand ordnen. Wir regeln damit für die Zeit ab Morgen verbindlich die innere Organisation im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf der Basis der Gemeindeordnung von NordrheinWestfalen. Nun zu den schon angekündigten Änderungen zum vorliegenden Beschlussentwurf der Verwaltung in Vorlage 104/2016 2. Ergänzung: Dieser Beschlussentwurf ist wie folgt zu ändern, und zwar aufgrund der Formulierungen in unserem gemeinsamen Antrag: Ziffer 4 Inhalt des neuen Absatzes 3 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert: Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt. Inhalt des neuen Absatzes 4 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert: Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Ziffer 6 § 3 a Verwaltungsvorlagen Absatz 1 bleibt wie im Antrag formuliert: Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen einen Beschlussentwurf enthalten. § 3 b Tagesordnung Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert: Die Tagesordnung einer Ratssitzung enden im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/ Anfragen und b) mündliche Mitteilungen/Anfragen. Ziffer 7 § 26 a Ältestenrat Absatz 2 bleibt wie im Antrag formuliert: Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung Wir beantragen diese Änderungen in den Beschlussentwurf aufzunehmen und dann über den Beschlussentwurf mit den vorgetragenen Änderungen abzustimmen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 2 In Ziffer 11 Punkt 1 wird folgendes beschlossen: Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können. Es handelt sich dabei eigentlich um eine Aufgabe, die selbstverständlich mit dem Amt des Bürgermeisters untrennbar verbunden ist. Die Erfahrungen der letzten Monate haben aber gezeigt, dass dies der gewählte Bürgermeister nicht so sieht, weil wir folgendes feststellen mussten: Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss am 2. März 2016 nicht anwesend Gemeinsame Sitzung Bau- und Vergabeausschuss sowie Sozial-, Sportund Kulturausschuss am 25. April 2016 nicht anwesend Sitzung Bau- und Vergabeausschuss vom 16. Juni 2016 nicht anwesend Sitzung Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung am 21.09.2016 und Sitzung Schulausschuss am 28. September 2016 jeweils nicht bis zu Ende geblieben Sitzung Sozial-, Sport- und Kulturausschuss am 6. Oktober 2016 nicht anwesend Sitzung Gemeinderat am 3. November 2016 nicht anwesend, obwohl Herr Langefeld in seiner Funktion als Bürgermeister selber zur Sitzung eingeladen hatte Obwohl wir die Teilnahme an Sitzungen von Beginn bis Ende für eine selbstverständliche Aufgabe des Bürgermeisters halten, müssen wir diesen Beschluss jetzt fassen, um deutlich zu machen, so kann man die Aufgaben als Bürgermeister nicht wahrnehmen. So geht es nicht. Trotz der vorweihnachtlichen Zeit war es erforderlich und notwendig, dies hier und heute so vorzutragen. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.„ Herr Linzenich verweist in der anschließenden Aussprache auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage in Bezug die Erstellung von Vorlagen sowie auf die mündlichen Anfragen, die aus Verwaltungssicht aus Gründen der Rechtssicherheit auf die nichtöffentliche Sitzung beschränkt werden sollten. Herr J. J. Schmitz betont, dass die beantragten Änderungen auf der Gemeindeordnung basieren und nichts Rechtswidriges beinhalten. Bürgermeister Langefeld erklärt, er werde sich bei der Abstimmung enthalten und die genannten Punkte einer Rechtsprüfung unterziehen. Der Gemeinderat beschließt bei acht Enthaltungen nachstehende Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde vom 06.03.2008 einschließlich der Ergänzung vom 29.02.2012 gemäß des Antrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und den Änderungen bzw. Ergänzungen der Verwaltung sowie der in der heutigen Sitzung vorgetragenen Ergänzungen (kursiv dargestellt): 1. In § 10 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Inhalt eingefügt: Die Dauer der Sitzungen des Gemeinderates soll drei Stunden nicht Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 3 überschreiten. Auf Verlangen der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder muss der Vorsitzende die Sitzung nach Ablauf von 3 Stunden beenden. Die Sitzung darf frühestens drei Tage später fortgesetzt werden. Der Termin für die neue Sitzung wird unmittelbar bekannt gegeben. 2. In § 12 Redeordnung wird der Absatz 6 durch Einfügung des Satzes 4 ergänzt: Die Beschränkung der Redezeit gilt nicht für Erklärungen der Fraktionen. 3. In § 12 Redeordnung wird ein neuer Absatz 7 eingefügt: Während und nach der Abstimmung kann das Wort zum erledigten Beratungspunkt nicht mehr erteilt werden. 4. § 17 Fragerecht der Ratsmitglieder wird wie folgt geändert: Nach § 17 Absatz 1 werden 3 neue Absätze eingefügt und der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 5. Inhalt des neuen Absatzes 2: Schriftliche Anfragen werden am Schluss der öffentlichen Sitzung bzw. in den Fällen der nichtöffentlichen Sitzung am Schluss der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet. Nach Beantwortung einer Anfrage können von den Ratsmitgliedern insgesamt bis zu drei kurze Zusatzfragen zu der vorliegenden Anfrage gestellt werden. Dabei hat der Fragesteller das Vorrecht, Zusatzfragen zu stellen. Die schriftlichen Anfragen und die schriftliche Beantwortung der Anfragen werden spätestens in der Sitzung allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Inhalt des neuen Absatzes 3: Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben wird. eine schriftliche Anfrage im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt. Inhalt des neuen Absatzes 4: Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. im nichtöffentlichen Teil unter dem Punkt Mitteilungen und Anfragen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf andere in der Tagesordnung der Ratssitzung befindliche Tagesordnungspunkte beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Anfragen sollen dem Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 4 Bürgermeister per E-Mail im Vorfeld der Sitzung oder schriftlich in der Sitzung zur Verfügung gestellt werden. 5. In § 23 Sitzungsniederschrift werden folgende Änderungen vorgenommen: Absatz 1 Satz 2 des § 23 wird wie folgt ergänzt: g) Erklärungen, die im Auftrage einer Fraktion abgegeben werden und deren Aufnahme in die Niederschrift ausdrücklich verlangt wird, h) die an den Bürgermeister gerichteten Anfragen und Antworten, i) persönliche Erklärungen, soweit dies verlangt wird. Die Tagesordnung und alle dazugehörigen Vorlagen, Anträge und Anfragen sind dem Original der Niederschrift als Anlage und Bestandteil bei zu heften. Neue Absätze 6 und 7 werden mit folgendem Inhalt eingefügt: Absatz 6 Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem Schriftführer, den der Rat bestellt, unterzeichnet. Sie wird nach Unterzeichnung unverzüglich, spätestens 21 Kalendertage nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugestellt. Niederschriften werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch). Absatz 7 Einwendungen gegen die Niederschrift sind bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung. Der Beschluss über die Einwendungen wird in der Niederschrift der Sitzung, in der über die Einwendungen beschlossen wird, protokolliert. 6. Es werden folgende neue Paragraphen zu Abschnitt I der Geschäftsordnung hinzugefügt: a. § 3 a Verwaltungsvorlagen (1)Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen sollen einen Beschlussentwurf enthalten. (2)Wichtige mündliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung sind unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen nur ausnahmsweise in sehr dringenden Fällen zulässig, ansonsten sind die Mitteilungsvorlagen zu jeder einzelnen Mitteilung schriftlich der Einladung beizufügen bzw. spätestens in der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Mitteilungsvorlagen werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch). b. § 3 b Tagesordnung Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 5 (1) Die Tagesordnung einer Ratssitzung beginnt sowohl im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit der Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung. (2) Die Tagesordnung einer Ratssitzung endet im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/Anfragen und b) mündliche Mitteilungen/Anfragen. im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen / Anfragen und b) mündliche Mitteilungen. Im nichtöffentlichen Teil wird eine Gliederung in a) schriftliche Mitteilungen / Anfragen und in b) mündliche Mitteilungen / Anfragen vorgenommen. 7. Der Abschnitt II erhält die Bezeichnung Ausschüsse / Ältestenrat. Des Weiteren wird der § 26 a – Interfraktionelle Gesprächsrunde eingefügt: § 26 a Ältestenrat (1) Jede im Rat vertretene Fraktion ist im Ältestenrat mit dem/der Fraktionsvorsitzenden vertreten, die sich im Verhinderungsfall vertreten lassen können. Weiter nehmen die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister an den Sitzungen des Ältestenrates teil. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister. Bei Verhinderung des Bürgermeisters übernimmt der Allgemeine Vertreter den Vorsitz. Der Vorsitzende beruft den Ältestenrat bei Bedarf oder auf Verlangen von einer Fraktion unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte ein. (2) Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Fraktionen und dem Gemeinderat. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung. (3) Der Vorsitzende ist berechtigt, weitere Mitarbeiter der Verwaltung an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen zu lassen. (4) Über die Sitzungen ist durch einen Vertreter der Verwaltung eine Niederschrift anzufertigen, die innerhalb von einer Woche den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. 8. § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird gestrichen. 9. Querverweise zu Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 den Regelungen für Ausschüsse bzw. Seite 6 Änderungen der Paragraphen sind nach Beschlussfassung des Gemeinderates vorzunehmen und eine komplette Neufassung zu erstellen. 10. Die vorstehend formulierten Änderungen zur derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse treten mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. 11. Neben den vorgenannten Änderungen zur Geschäftsordnung beschließt der Gemeinderat: 1. Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können. 2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für die Sitzungen des Ältestenrates – wie bisher bei Sitzungen im Rahmen von interfraktionellen Gesprächen – und von bestehenden Arbeitskreisen bzw. neu zu bildenden Arbeitskreisen kein Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeld besteht. Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 7