Daten
Kommune
Inden
Größe
192 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06
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Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 17. Sitzung
des Rates
am 22.12.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 4.
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2016
Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung der CDU, SPD und Bündnis
90/Die Grünen:
„Aufgrund der gemachten Erfahrungen nach Amtsantritt des gewählten
Bürgermeisters seit rund einem Jahr mit den Abläufen von Sitzungen, der
Behandlung von Anträgen und Anfragen sowie Sachthemen im
Gemeinderat haben die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die
Grünen am 13.10.2016 einen Antrag zur Änderung der geltenden
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden vorgelegt. Dieser Antrag
wurde von mehr als 2/3 der Ratsmitglieder getragen, die diese
Veränderungen wollen.
Interessant ist der letzte Satz in der heutigen Vorlage der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die oben genannten Änderungen der
Geschäftsordnung ein wirksames Instrument zur Verbesserung der
Zusammenarbeit und werden ausdrücklich begrüßt.
Wir werden zu dem Beschlussentwurf der Verwaltung noch einige
Änderungen einbringen, die auf unserem gemeinsamen Antrag beruhen.
Mit diesen Formulierungen für die zukünftige parlamentarische Arbeit im
Gemeinderat und seinen Ausschüssen machen wir im Rahmen der uns
gegebenen gestalterischen Möglichkeiten Festlegungen, die für uns als
Politik aber auch für Bürgermeister und Verwaltung verbindlich sind.
Damit nehmen wir auch den Auftrag verantwortungsbewusst wahr, den
uns die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Inden als gewählte
Vertreter gegeben haben. Unsere Änderungsvorschläge werde ich später
vortragen, um diese dann in den Beschlussentwurf der Verwaltung
einzufügen. Damit kann beschlusstechnisch eine von uns gewollte
Fassung so verabschiedet werden, und wir haben ab morgen eine neue
Grundlage der Zusammenarbeit vorliegen.
Die Regelungen der Geschäftsordnung dürfen selbstverständlich nicht
gegen die Hauptsatzung, die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen
oder sonstiges höherrangiges Recht verstoßen. Die Geschäftsordnung soll
eine tatsächlich handhabbare Arbeitsgrundlage sein. Die
Geschäftsordnung ist keine Satzung und muss daher auch nicht öffentlich
bekannt gemacht werden. Es ist jedoch sinnvoll, den Text der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um den Verfahrensablauf von
104/2016
2. Ergänz
ung
Sitzungen transparenter und nachvollziehbar zu machen. Die Regelungen
der Geschäftsordnung haben in erster Linie interne Bedeutung.
Der Rat muss im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie eine
Geschäftsordnung aufstellen bzw. kann die bestehende Geschäftsordnung
ändern, was wir heute ja beschließen werden. Der Rat hat bei der
Gestaltung der Geschäftsordnung ein weites Ermessen. Nach der
Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen kann der Rat im Rahmen der
Aufgabenstellung der demokratisch gebildeten Vertretungskörperschaft
seine inneren Angelegenheiten in eigener Verantwortung und nach seinem
eigenen Sachverstand ordnen. Wir regeln damit für die Zeit ab Morgen
verbindlich die innere Organisation im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung auf der Basis der Gemeindeordnung von NordrheinWestfalen.
Nun zu den schon angekündigten Änderungen zum vorliegenden
Beschlussentwurf der Verwaltung in Vorlage 104/2016 2. Ergänzung:
Dieser Beschlussentwurf ist wie folgt zu ändern, und zwar aufgrund der
Formulierungen in unserem gemeinsamen Antrag:
Ziffer 4
Inhalt des neuen Absatzes 3 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert:
Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder
nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben wird. Die Entscheidung wird
dem Fragesteller vorher mitgeteilt.
Inhalt des neuen Absatzes 4 zu § 17 bleibt wie im Antrag formuliert:
Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der
Tagesordnung einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und
Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die
Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu
richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den
Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und
eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur
eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich,
wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen
werden.
Ziffer 6
§ 3 a Verwaltungsvorlagen Absatz 1 bleibt wie im Antrag formuliert:
Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen einen Beschlussentwurf
enthalten.
§ 3 b Tagesordnung Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert:
Die Tagesordnung einer Ratssitzung enden im öffentlichen Teil als auch
im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und
Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im
öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/
Anfragen und b) mündliche Mitteilungen/Anfragen.
Ziffer 7
§ 26 a Ältestenrat Absatz 2 bleibt wie im Antrag formuliert:
Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein
Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung
Wir beantragen diese Änderungen in den Beschlussentwurf aufzunehmen
und dann über den Beschlussentwurf mit den vorgetragenen Änderungen
abzustimmen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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In Ziffer 11 Punkt 1 wird folgendes beschlossen:
Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an
Ausschusssitzungen teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf
Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses
Stellung beziehen zu können.
Es handelt sich dabei eigentlich um eine Aufgabe, die selbstverständlich
mit dem Amt des Bürgermeisters untrennbar verbunden ist. Die
Erfahrungen der letzten Monate haben aber gezeigt, dass dies der
gewählte Bürgermeister nicht so sieht, weil wir folgendes feststellen
mussten:
Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss am 2. März 2016 nicht anwesend
Gemeinsame Sitzung Bau- und Vergabeausschuss sowie Sozial-, Sportund Kulturausschuss am 25. April 2016 nicht anwesend
Sitzung Bau- und Vergabeausschuss vom 16. Juni 2016 nicht anwesend
Sitzung Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung am 21.09.2016
und Sitzung Schulausschuss am 28. September 2016 jeweils nicht bis zu
Ende geblieben
Sitzung Sozial-, Sport- und Kulturausschuss am 6. Oktober 2016 nicht
anwesend
Sitzung Gemeinderat am 3. November 2016 nicht anwesend, obwohl Herr
Langefeld in seiner Funktion als Bürgermeister selber zur Sitzung
eingeladen hatte
Obwohl wir die Teilnahme an Sitzungen von Beginn bis Ende für eine
selbstverständliche Aufgabe des Bürgermeisters halten, müssen wir diesen
Beschluss jetzt fassen, um deutlich zu machen, so kann man die Aufgaben
als Bürgermeister nicht wahrnehmen. So geht es nicht.
Trotz der vorweihnachtlichen Zeit war es erforderlich und notwendig, dies
hier und heute so vorzutragen.
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.„
Herr Linzenich verweist in der anschließenden Aussprache auf die
Ausführungen in der Verwaltungsvorlage in Bezug die Erstellung von
Vorlagen sowie auf die mündlichen Anfragen, die aus Verwaltungssicht
aus Gründen der Rechtssicherheit auf die nichtöffentliche Sitzung
beschränkt werden sollten. Herr J. J. Schmitz betont, dass die beantragten
Änderungen auf der Gemeindeordnung basieren und nichts Rechtswidriges
beinhalten. Bürgermeister Langefeld erklärt, er werde sich bei der
Abstimmung enthalten und die genannten Punkte einer Rechtsprüfung
unterziehen.
Der Gemeinderat beschließt bei acht Enthaltungen nachstehende
Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde vom
06.03.2008 einschließlich der Ergänzung vom 29.02.2012 gemäß des
Antrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und den
Änderungen bzw. Ergänzungen der Verwaltung sowie der in der heutigen
Sitzung vorgetragenen Ergänzungen (kursiv dargestellt):
1. In § 10 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Inhalt eingefügt:
Die Dauer der Sitzungen des Gemeinderates soll drei Stunden nicht
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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überschreiten. Auf Verlangen der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder
muss der Vorsitzende die Sitzung nach Ablauf von 3 Stunden beenden.
Die Sitzung darf frühestens drei Tage später fortgesetzt werden. Der
Termin für die neue Sitzung wird unmittelbar bekannt gegeben.
2. In § 12 Redeordnung wird der Absatz 6 durch Einfügung des
Satzes 4 ergänzt:
Die Beschränkung der Redezeit gilt nicht für Erklärungen der Fraktionen.
3. In § 12 Redeordnung wird ein neuer Absatz 7 eingefügt:
Während und nach der Abstimmung kann das Wort zum erledigten
Beratungspunkt nicht mehr erteilt werden.
4. § 17 Fragerecht der Ratsmitglieder wird wie folgt geändert:
Nach § 17 Absatz 1 werden 3 neue Absätze eingefügt und der bisherige
Absatz 2 wird neuer Absatz 5.
Inhalt des neuen Absatzes 2:
Schriftliche Anfragen werden am Schluss der öffentlichen Sitzung bzw. in
den Fällen der nichtöffentlichen Sitzung am Schluss der nichtöffentlichen
Sitzung beantwortet. Nach Beantwortung einer Anfrage können von den
Ratsmitgliedern insgesamt bis zu drei kurze Zusatzfragen zu der
vorliegenden Anfrage gestellt werden. Dabei hat der Fragesteller das
Vorrecht, Zusatzfragen zu stellen. Die schriftlichen Anfragen und die
schriftliche Beantwortung der Anfragen werden spätestens in der Sitzung
allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Inhalt des neuen Absatzes 3:
Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder
nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben wird. eine schriftliche Anfrage
im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird.
Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt.
Inhalt des neuen Absatzes 4:
Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der
Tagesordnung einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und
Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die
Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu
richten. im nichtöffentlichen Teil unter dem Punkt Mitteilungen und
Anfragen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf andere in der
Tagesordnung der Ratssitzung befindliche Tagesordnungspunkte beziehen
dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen
Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde
fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung
ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist
eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine
schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Anfragen sollen dem
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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Bürgermeister per E-Mail im Vorfeld der Sitzung oder schriftlich in der
Sitzung zur Verfügung gestellt werden.
5. In § 23 Sitzungsniederschrift werden folgende Änderungen
vorgenommen:
Absatz 1 Satz 2 des § 23 wird wie folgt ergänzt:
g) Erklärungen, die im Auftrage einer Fraktion abgegeben werden
und deren Aufnahme in die Niederschrift ausdrücklich verlangt
wird,
h) die an den Bürgermeister gerichteten Anfragen und Antworten,
i) persönliche Erklärungen, soweit dies verlangt wird.
Die Tagesordnung und alle dazugehörigen Vorlagen, Anträge und
Anfragen sind dem Original der Niederschrift als Anlage und Bestandteil
bei zu heften.
Neue Absätze 6 und 7 werden mit folgendem Inhalt eingefügt:
Absatz 6
Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem Schriftführer, den der
Rat bestellt, unterzeichnet. Sie wird nach Unterzeichnung unverzüglich,
spätestens 21 Kalendertage nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern
zugestellt. Niederschriften werden in der Form zugeleitet, wie die
Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch).
Absatz 7
Einwendungen gegen die Niederschrift sind bis zur nächsten Ratssitzung
schriftlich beim Bürgermeister geltend zu machen. Über Einwendungen
entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung. Der Beschluss über die
Einwendungen wird in der Niederschrift der Sitzung, in der über die
Einwendungen beschlossen wird, protokolliert.
6. Es werden folgende neue Paragraphen zu Abschnitt I der
Geschäftsordnung hinzugefügt:
a. § 3 a Verwaltungsvorlagen
(1)Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen sollen einen
Beschlussentwurf enthalten.
(2)Wichtige mündliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der
Verwaltung sind unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen nur
ausnahmsweise in sehr dringenden Fällen zulässig, ansonsten sind
die Mitteilungsvorlagen zu jeder einzelnen Mitteilung schriftlich
der Einladung beizufügen bzw. spätestens in der Sitzung zur
Verfügung zu stellen. Mitteilungsvorlagen werden in der Form
zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder
elektronisch).
b. § 3 b Tagesordnung
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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(1) Die Tagesordnung einer Ratssitzung beginnt sowohl im
öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit der
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten
Sitzung.
(2) Die Tagesordnung einer Ratssitzung endet im öffentlichen Teil als
auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten
Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern
sich hier jeweils im öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a)
schriftliche
Mitteilungen/Anfragen
und
b)
mündliche
Mitteilungen/Anfragen. im öffentlichen Teil als auch im
nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen
und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils
im öffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen / Anfragen und
b) mündliche Mitteilungen. Im nichtöffentlichen Teil wird eine
Gliederung in a) schriftliche Mitteilungen / Anfragen und in b)
mündliche Mitteilungen / Anfragen vorgenommen.
7. Der Abschnitt II erhält die Bezeichnung Ausschüsse / Ältestenrat.
Des Weiteren wird der § 26 a – Interfraktionelle Gesprächsrunde
eingefügt:
§ 26 a Ältestenrat
(1) Jede im Rat vertretene Fraktion ist im Ältestenrat mit dem/der
Fraktionsvorsitzenden vertreten, die sich im Verhinderungsfall
vertreten lassen können. Weiter nehmen die beiden
ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister an den
Sitzungen des Ältestenrates teil. Vorsitzender des Ältestenrates
ist der Bürgermeister. Bei Verhinderung des Bürgermeisters
übernimmt der Allgemeine Vertreter den Vorsitz. Der
Vorsitzende beruft den Ältestenrat bei Bedarf oder auf
Verlangen von einer Fraktion unter Angabe der zu
behandelnden Tagesordnungspunkte ein.
(2) Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit.
Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Fraktionen und dem
Gemeinderat. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der
Gemeindeordnung.
(3) Der Vorsitzende ist berechtigt, weitere Mitarbeiter der
Verwaltung an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen zu
lassen.
(4) Über die Sitzungen ist durch einen Vertreter der Verwaltung
eine Niederschrift anzufertigen, die innerhalb von einer Woche
den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
8. § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird gestrichen.
9. Querverweise
zu
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
den
Regelungen
für
Ausschüsse
bzw.
Seite 6
Änderungen der Paragraphen sind nach Beschlussfassung des
Gemeinderates vorzunehmen und eine komplette Neufassung zu
erstellen.
10. Die vorstehend formulierten Änderungen zur derzeit gültigen
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse treten mit dem
Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft.
11. Neben den vorgenannten Änderungen zur Geschäftsordnung beschließt
der Gemeinderat:
1. Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an
Ausschusssitzungen teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung
auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des
Ausschusses Stellung beziehen zu können.
2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für die Sitzungen des
Ältestenrates – wie bisher bei Sitzungen im Rahmen von
interfraktionellen Gesprächen – und von bestehenden
Arbeitskreisen bzw. neu zu bildenden Arbeitskreisen kein
Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeld besteht.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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