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Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
174 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 17. Sitzung des Rates am 22.12.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 19. Erlass einer Hebesatzsatzung Herr Görke verliest für die Fraktionen von SPD und CDU folgende Stellungnahme: „Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind wir im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bereit, Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Vereine und Organisationen aber auch für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und damit für die Gemeinde Inden zu übernehmen. Dabei lassen wir uns von dem Grundsatz leiten: „Wir handeln lieber als behandelt zu werden“. Es ist absehbar, dass die gemeindlichen Steuern aufgrund der angespannten Haushaltslage steigen. Vernünftige und nachvollziehbare Entscheidungen können wir allerdings nur treffen, wenn man uns schnellstens das schon mehrfach angemahnte belastbare Zahlenmaterial zur Verfügung stellt (hierzu verweisen wir auf die bekannten Anträge seit Oktober 2015). Zu warten, bis das Zahlenwerk vom Bürgermeister vorliegt und jetzt nichts zu tun wäre aus unserer Sicht unverantwortlich, da seit 14.12.2016 der Haushaltsentwurf des Kreises Düren vorliegt, aus dem ersichtlich ist, dass im nächsten Jahr für unsere Gemeinde gegenüber dem Jahr 2016 über 2,5 Millionen Euro mehr an Kreis- und Jugendamtsumlage fällig werden. Die in diesem vorgelegten Entwurf des Kreishaushaltes erkennbaren Mehrbelastungen veranlassen uns nach reiflicher Überlegung unter Abwägung aller Fakten den vorliegenden Verwaltungsvorschlag abzulehnen. Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger zu Beginn des Jahres 2017 nicht nur die Gebühren kennen, die sie zahlen müssen- wie eben unter den vorherigen Tagesordnungspunkten beschlossen – sondern auch durch den zu fassenden Ratsbeschluss über die gemeindlichen Steuerhebesätze die finanziellen Belastungen kennen, die im nächsten Jahr anfallen. Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Antrag, in der Hebesatzsatzung die Hebesätze für die Zeit ab 01.01.2017 wie folgt festzusetzen: Grundsteuer A an Stelle von 600 v.H. auf 450 v.H. Grundsteuer B an Stelle von 900 v.H. auf 580 v.H. Gewerbesteuer an Stelle von 600 v.H. auf 530 v.H. 126/2016 Die Satzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Es wird keine Befristung vorgesehen. In der Politik muss man auch den Mut haben zum richtigen Zeitpunkt Entscheidungen zu treffen was wir durch den formulierten Antrag deutlich machen. “ Herr Mürkens gibt für die CDU-Fraktion folgende Erklärung ab: „Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze können und werden wir den Bürgern und Gewerbetreibenden nicht auf einmal zumuten. Diese utopische Erhöhung und fast Verdoppelung der Grundsteuer A und B und 110%/Pkt. an Gewerbesteuer tragen wir nicht mit. Das Wohnen und Leben in unserer Gemeinde soll und muss bezahlbar sein und bleiben.Am 14. Dezember, letzte Woche, wurde der Haushaltsplanentwurf 2017/18 des Kreises Düren beschlossen. Da wir ca. 2,5 Mio. € mehr an Kreis- und Jugendamtsumlage als in 2016 an den Kreis Düren zahlen müssen, hat uns dazu veranlasst, um die Zukunft und den Ausgleich bis 2022 unserer Gemeinde zu sichern, für die Bürger und Gewerbetreibenden zumutbare und bezahlbare Hebesätze ab 1.1.2017 vorzuschlagen. Wir schlagen dem Rat der Gemeinde Inden vor, die Grundsteuer A : 450%/Pkt. – nicht 600 Grundsteuer B: 580%/Pkt. – nicht 900 Gewerbesteuer: 530/Pkt. – nicht 600 zu setzen … (unbefristet) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben keine Glaskugel, auch wenn die Rückstellungen des Landschaftsverband an die Kreise Mitte 2017 zurückgezahlt werden sollen, und der Kreis diese an die Kommunen weiterleitet, sind wir der Meinung, dass wir mit diesen sicherlich vernünftigen und zumutbaren Hebesätzen genügend Spielraum und Zeit haben, den Haushalt 2017 mit allen von den Bürgern eingebrachten Einsparungen einbringen zu können. Wir erwarten oder fordern eine kommunalfreundlichere Politik von der Rot-Grünen Landesregierung. Es fließt zu wenig Geld ins System der ländlichen Kommunen. Der Wert eines Kölner Einwohner ist um 1,42 höher als der der Menschen auf dem Land. Ihr Düsseldorfer Schlauköpfe denkt nicht, dass wir auf dem Land doof sind. Diese defizitäre Entwicklung und finanzielle Schieflage der Kommunen ist der Landesregierung zu schulden. Wir erwarten viel mehr Unterstützung, bevor wir „öffentlichen Ungehorsam praktizieren“… Danke.“ Frau Rehfisch erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes: „Über diesen Punkt haben wir mehrmals ergebnisoffen diskutiert. Die „grüne“ Fraktion hatte unterschiedliche Meinungen. So lauteten die Vorschläge auf der einen Seite:  zum jetzigen Zeitpunkt keine Erhöhungen vornehmen, bis uns von der Verwaltung der aktuelle Haushaltsplan 2017 mit seinen Zahlen vorliegt; wohlwissend, dass eine Erhöhung der Steuern unumgänglich sein wird. Ein großer Nachteil wäre in diesem Fall, dass eine spätere Steuererhöhung rückwirkend erfolgen würde. Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 2 Und das kann im Portemonnaie besonders weh tun.  Da jedem von uns klar ist, dass die aktuellen Steuersätze nicht ausreichend sind, diskutierten wir eine zweite Alternative. Bereits der Haushalt für 2015/2016 enthielt eine Erhöhung der Sätze ab 2017. Auch die Steuersätze wurden von uns diskutiert.  Jedoch werden höchstwahrscheinlich selbst diese Steuersätze nicht ausreichend sein. So sind uns z.B. zwischenzeitlich die Zahlen des Kreises bekannt. Für die Kreis- und auch für die Jugendamtsumlagen müssen wir in den nächsten beiden Jahren tiefer in die Tasche greifen. Unsere Prämisse ist es, die finanziellen Belastungen auf möglichst vielen Schultern zu verteilen. Darum haben wir uns für Steuererhöhungen sowohl bei den beiden Grundsteuern als auch bei der Gewerbesteuer entschlossen. So können wir uns dem genannten Vorschlag anschließen, der immer noch weit entfernt vom Vorschlag der Verwaltung ist. Wir weisen allerdings heute auch darauf hin, dass diese Sätze nach der Bearbeitung des aktuellen Haushaltsplans evtl. nochmals verändert werden können. Wir sind davon überzeugt, mit dieser Lösung verantwortungsvoll im Sinne der Indener Bevölkerung zu handeln.“ Herr Schlächter, UDB Inden, ist gegen eine Steuererhöhung, ohne dass vorher intensive Haushaltsberatungen stattgefunden haben und die Sparvorschläge der Bürger auf Umsetzbarkeit geprüft worden sind. Bevor über den Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion abgestimmt wird, weist Herr Linzenich darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag schon nicht die höhere Kreisumlage auffängt. Bürgermeister Langefeld erklärt, dass er sich der Abstimmung enthalten werde, weil die von der CDU- und SPD-Fraktion vorgeschlagenen Erhöhungen der Hebesätze nicht auskömmlich seien. Daraufhin beschließt der Rat bei 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. für die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 450 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 580 v. H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 530 v. H: festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft und ist unbefristet. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 12.06.2013 außer Kraft. Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 3 Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016 Seite 4