Daten
Kommune
Inden
Größe
174 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
11.01.17, 21:06
Aktualisiert
11.01.17, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 17. Sitzung
des Rates
am 22.12.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
19.
Erlass einer Hebesatzsatzung
Herr Görke verliest für die Fraktionen von SPD und CDU folgende
Stellungnahme:
„Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind wir im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung bereit, Verantwortung für die Bürgerinnen
und Bürger, für die Vereine und Organisationen aber auch für die
Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und damit für die Gemeinde Inden
zu übernehmen.
Dabei lassen wir uns von dem Grundsatz leiten: „Wir handeln lieber als
behandelt zu werden“.
Es ist absehbar, dass die gemeindlichen Steuern aufgrund der
angespannten Haushaltslage steigen.
Vernünftige und nachvollziehbare Entscheidungen können wir allerdings
nur treffen, wenn man uns schnellstens das schon mehrfach angemahnte
belastbare Zahlenmaterial zur Verfügung stellt (hierzu verweisen wir auf
die bekannten Anträge seit Oktober 2015).
Zu warten, bis das Zahlenwerk vom Bürgermeister vorliegt und jetzt nichts
zu tun wäre aus unserer Sicht unverantwortlich, da seit 14.12.2016 der
Haushaltsentwurf des Kreises Düren vorliegt, aus dem ersichtlich ist,
dass im nächsten Jahr für unsere Gemeinde gegenüber dem Jahr 2016
über 2,5 Millionen Euro mehr an Kreis- und Jugendamtsumlage fällig
werden.
Die in diesem vorgelegten Entwurf des Kreishaushaltes erkennbaren
Mehrbelastungen veranlassen uns nach reiflicher Überlegung unter
Abwägung aller Fakten den vorliegenden Verwaltungsvorschlag
abzulehnen. Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger zu
Beginn des Jahres 2017 nicht nur die Gebühren kennen, die sie zahlen
müssen- wie eben unter den vorherigen Tagesordnungspunkten
beschlossen – sondern auch durch den zu fassenden Ratsbeschluss über
die gemeindlichen Steuerhebesätze die finanziellen Belastungen kennen,
die im nächsten Jahr anfallen. Die CDU und SPD Fraktionen stellen den
Antrag, in der Hebesatzsatzung die Hebesätze für die Zeit ab 01.01.2017
wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A an Stelle von 600 v.H. auf 450 v.H.
Grundsteuer B an Stelle von 900 v.H. auf 580 v.H.
Gewerbesteuer an Stelle von 600 v.H. auf 530 v.H.
126/2016
Die Satzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Es wird keine Befristung
vorgesehen.
In der Politik muss man auch den Mut haben zum richtigen Zeitpunkt
Entscheidungen zu treffen was wir durch den formulierten Antrag deutlich
machen. “
Herr Mürkens gibt für die CDU-Fraktion folgende Erklärung ab:
„Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze können
und werden wir den Bürgern und Gewerbetreibenden nicht auf einmal
zumuten.
Diese utopische Erhöhung und fast Verdoppelung der Grundsteuer A und
B und 110%/Pkt. an Gewerbesteuer tragen wir nicht mit.
Das Wohnen und Leben in unserer Gemeinde soll und muss bezahlbar sein
und bleiben.Am 14. Dezember, letzte Woche, wurde der Haushaltsplanentwurf
2017/18 des Kreises Düren beschlossen. Da wir ca. 2,5 Mio. € mehr an
Kreis- und Jugendamtsumlage als in 2016 an den Kreis Düren zahlen
müssen, hat uns dazu veranlasst, um die Zukunft und den Ausgleich bis
2022 unserer Gemeinde zu sichern, für die Bürger und
Gewerbetreibenden zumutbare und bezahlbare Hebesätze ab 1.1.2017
vorzuschlagen.
Wir schlagen dem Rat der Gemeinde Inden vor, die
Grundsteuer A :
450%/Pkt. – nicht 600
Grundsteuer B:
580%/Pkt. – nicht 900
Gewerbesteuer:
530/Pkt. – nicht 600
zu setzen …
(unbefristet)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben keine Glaskugel, auch wenn die Rückstellungen des
Landschaftsverband an die Kreise Mitte 2017 zurückgezahlt werden
sollen, und der Kreis diese an die Kommunen weiterleitet, sind wir der
Meinung, dass wir mit diesen sicherlich vernünftigen und zumutbaren
Hebesätzen genügend Spielraum und Zeit haben, den Haushalt 2017 mit
allen von den Bürgern eingebrachten Einsparungen einbringen zu können.
Wir erwarten oder fordern eine kommunalfreundlichere Politik von der
Rot-Grünen Landesregierung. Es fließt zu wenig Geld ins System der
ländlichen Kommunen. Der Wert eines Kölner Einwohner ist um 1,42
höher als der der Menschen auf dem Land. Ihr Düsseldorfer Schlauköpfe
denkt nicht, dass wir auf dem Land doof sind. Diese defizitäre Entwicklung
und finanzielle Schieflage der Kommunen ist der Landesregierung zu
schulden. Wir erwarten viel mehr Unterstützung, bevor wir „öffentlichen
Ungehorsam praktizieren“…
Danke.“
Frau Rehfisch erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes:
„Über diesen Punkt haben wir mehrmals ergebnisoffen diskutiert. Die
„grüne“ Fraktion hatte unterschiedliche Meinungen. So lauteten die
Vorschläge auf der einen Seite:
zum jetzigen Zeitpunkt keine Erhöhungen vornehmen, bis uns von
der Verwaltung der aktuelle Haushaltsplan 2017 mit seinen Zahlen
vorliegt; wohlwissend, dass eine Erhöhung der Steuern
unumgänglich sein wird. Ein großer Nachteil wäre in diesem Fall,
dass eine spätere Steuererhöhung rückwirkend erfolgen würde.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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Und das kann im Portemonnaie besonders weh tun.
Da jedem von uns klar ist, dass die aktuellen Steuersätze nicht
ausreichend sind, diskutierten wir eine zweite Alternative. Bereits
der Haushalt für 2015/2016 enthielt eine Erhöhung der Sätze ab
2017. Auch die Steuersätze wurden von uns diskutiert.
Jedoch werden höchstwahrscheinlich selbst diese Steuersätze nicht
ausreichend sein. So sind uns z.B. zwischenzeitlich die Zahlen des
Kreises bekannt. Für die Kreis- und auch für die
Jugendamtsumlagen müssen wir in den nächsten beiden Jahren
tiefer in die Tasche greifen.
Unsere Prämisse ist es, die finanziellen Belastungen auf möglichst vielen
Schultern zu verteilen. Darum haben wir uns für Steuererhöhungen sowohl
bei den beiden Grundsteuern als auch bei der Gewerbesteuer
entschlossen. So können wir uns dem genannten Vorschlag anschließen,
der immer noch weit entfernt vom Vorschlag der Verwaltung ist.
Wir weisen allerdings heute auch darauf hin, dass diese Sätze nach der
Bearbeitung des aktuellen Haushaltsplans evtl. nochmals verändert
werden können. Wir sind davon überzeugt, mit dieser Lösung
verantwortungsvoll im Sinne der Indener Bevölkerung zu handeln.“
Herr Schlächter, UDB Inden, ist gegen eine Steuererhöhung, ohne dass
vorher intensive Haushaltsberatungen stattgefunden haben und die
Sparvorschläge der Bürger auf Umsetzbarkeit geprüft worden sind.
Bevor über den Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion abgestimmt wird,
weist Herr Linzenich darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag schon
nicht die höhere Kreisumlage auffängt. Bürgermeister Langefeld erklärt,
dass er sich der Abstimmung enthalten werde, weil die von der CDU- und
SPD-Fraktion vorgeschlagenen Erhöhungen der Hebesätze nicht
auskömmlich seien.
Daraufhin beschließt der Rat bei 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und
einer Enthaltung
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. für die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)
auf 450 v. H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 580 v. H.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf
530 v. H: festgesetzt.
Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft und ist unbefristet.
Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 12.06.2013 außer Kraft.
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Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.12.2016
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