Daten
Kommune
Inden
Größe
183 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
16.02.17, 21:06
Aktualisiert
16.02.17, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 16. Februar 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 15. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 26.01.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 4.
Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“;
hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße
Vor Erläuterung des Vortrags teilt Frau Dechering mit, dass diese
Haushaltsmaßnahme nicht in den Haushalt 2017 eingestellt wird, sondern
erst in den Haushalt 2018 mit aufgenommen wird.
Herr Marco Schmitz erläutert das Bauprogramm zum Ausbau der
Krauthausener Straße.
Die CDU Fraktion bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
„1. Wurden die Anlieger über die bevorstehende Kostenbeteiligung nach
KAG informiert?
2. Wurden in dem Bereich der neu erschlossenen Grundstücke die
vollständigen Erschließungskosten bereits im Kaufpreis berücksichtigt
oder wurde beim Verkauf darauf verwiesen, dass für den Endausbau noch
Kosten anfallen?
3. Ist der Streifen im Bereich der Parzellen 137, 138, 248, 188 ein
Mehrzweckstreifen oder Bürgersteig? Dies ist aus der Zeichnung nicht
ersichtlich. Wenn es ein Mehrzweckstreifen ist, ist dann dort das Parken
erlaubt? Wenn ja, wird die Breite der Fahrbahn in diesem Bereich seitens
der CDU als zu eng angesehen (Busverkehr/Landwirtschaft).
4. Baumscheiben im Bereich der Parkbuchten: Sind diese notwendig?
(Pflegeaufwand) s. in Inden/Altdorf
5. Der Grünstreifen vor den ersten beiden Grundstücken von der
Schlichstraße aus kommend links gelegene: Ist dieser komplett
notwendig? Er versperrt Stellplätze bzw. behindert die Zufahrt?
Pflegeaufwand des Bauhofs?“
Antwort der Verwaltung:
1. Beim Ausbau der Krauthausener Straße handelt es sich um die
erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen. Dies bedeutet, dass
die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des
BauGBs von den Eigentümern der durch die Krauthausener Straße
und seinen Stichwegen erschlossenen Grundstücken erheben wird.
Auf entsprechende Nachfrage seitens der Grundstückseigentümer,
RWE und der politischen Vertreter sind diese Rechtsauskünfte
8/2017
hinsichtlich der zukünftigen Beitragserhebung nach BauGB erteilt
worden.
2. Die Baugrundstücke wurden von RWE erschließungsbeitragsfrei
verkauft. Im Kaufvertrag wurde die privatrechtliche Regelung
getroffen, dass RWE die noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge
übernehmen wird.
Da die Regelung besteht, dass beitragspflichtig derjenige ist, der zum
Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des
Grundstücks ist, wird RWE die Kosten den Beitragspflichtigen
erstatten.
3. Hierbei handelt es sich um die Parzelle, auf der bis vor ein paar
Jahren der Schlichbach verlief. Die Situation hat sich mittlerweile
geändert und sieht wie folgt aus.
Die Parzelle 249 wurde bereits von den Anliegern erworben. Die
Parzellen 251 und 252 werden voraussichtlich auch kurzfristig von
den dahinter liegenden Anliegern erworben.
Seitens der Gemeinde ist hier kein Parken vorgesehen.
4. Nein
5. Nein
Des Weiteren bittet Herr Mürkens um einen Beratungstermin vor Ort.
Dem stimmen Herr Müller und Herr Krzenziessa-Kall zu. Herr Müller
bittet außerdem die Verwaltung darum, zu diesem Termin die
Parkplatzgenehmigungen für dieses Gebiet mitzubringen. Der Vorsitzende
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.01.2017
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wird diesem Wunsch nachkommen und einen Termin für eine
Ortsbesichtigung in den nächsten Monaten festlegen.
Herr Langefeld teilt außerdem noch mit, dass nun 220.000 € in den
Haushalt 2018 eingestellt werden, aber Änderungen vorbehalten sind.
Das in der Sitzung vorgestellte Bauprogramm zum Ausbau der
Krauthausener Straße in Form der Ausführungsplanung Januar 2017
wird vertagt.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.01.2017
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