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Beschlusstext (Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“; hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
183 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
16.02.17, 21:06
Aktualisiert
16.02.17, 21:06
Beschlusstext (Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“;
hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße) Beschlusstext (Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“;
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hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 16. Februar 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 15. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 26.01.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“; hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße Vor Erläuterung des Vortrags teilt Frau Dechering mit, dass diese Haushaltsmaßnahme nicht in den Haushalt 2017 eingestellt wird, sondern erst in den Haushalt 2018 mit aufgenommen wird. Herr Marco Schmitz erläutert das Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße. Die CDU Fraktion bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: „1. Wurden die Anlieger über die bevorstehende Kostenbeteiligung nach KAG informiert? 2. Wurden in dem Bereich der neu erschlossenen Grundstücke die vollständigen Erschließungskosten bereits im Kaufpreis berücksichtigt oder wurde beim Verkauf darauf verwiesen, dass für den Endausbau noch Kosten anfallen? 3. Ist der Streifen im Bereich der Parzellen 137, 138, 248, 188 ein Mehrzweckstreifen oder Bürgersteig? Dies ist aus der Zeichnung nicht ersichtlich. Wenn es ein Mehrzweckstreifen ist, ist dann dort das Parken erlaubt? Wenn ja, wird die Breite der Fahrbahn in diesem Bereich seitens der CDU als zu eng angesehen (Busverkehr/Landwirtschaft). 4. Baumscheiben im Bereich der Parkbuchten: Sind diese notwendig? (Pflegeaufwand) s. in Inden/Altdorf 5. Der Grünstreifen vor den ersten beiden Grundstücken von der Schlichstraße aus kommend links gelegene: Ist dieser komplett notwendig? Er versperrt Stellplätze bzw. behindert die Zufahrt? Pflegeaufwand des Bauhofs?“ Antwort der Verwaltung: 1. Beim Ausbau der Krauthausener Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des BauGBs von den Eigentümern der durch die Krauthausener Straße und seinen Stichwegen erschlossenen Grundstücken erheben wird. Auf entsprechende Nachfrage seitens der Grundstückseigentümer, RWE und der politischen Vertreter sind diese Rechtsauskünfte 8/2017 hinsichtlich der zukünftigen Beitragserhebung nach BauGB erteilt worden. 2. Die Baugrundstücke wurden von RWE erschließungsbeitragsfrei verkauft. Im Kaufvertrag wurde die privatrechtliche Regelung getroffen, dass RWE die noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge übernehmen wird. Da die Regelung besteht, dass beitragspflichtig derjenige ist, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist, wird RWE die Kosten den Beitragspflichtigen erstatten. 3. Hierbei handelt es sich um die Parzelle, auf der bis vor ein paar Jahren der Schlichbach verlief. Die Situation hat sich mittlerweile geändert und sieht wie folgt aus. Die Parzelle 249 wurde bereits von den Anliegern erworben. Die Parzellen 251 und 252 werden voraussichtlich auch kurzfristig von den dahinter liegenden Anliegern erworben. Seitens der Gemeinde ist hier kein Parken vorgesehen. 4. Nein 5. Nein Des Weiteren bittet Herr Mürkens um einen Beratungstermin vor Ort. Dem stimmen Herr Müller und Herr Krzenziessa-Kall zu. Herr Müller bittet außerdem die Verwaltung darum, zu diesem Termin die Parkplatzgenehmigungen für dieses Gebiet mitzubringen. Der Vorsitzende Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.01.2017 Seite 2 wird diesem Wunsch nachkommen und einen Termin für eine Ortsbesichtigung in den nächsten Monaten festlegen. Herr Langefeld teilt außerdem noch mit, dass nun 220.000 € in den Haushalt 2018 eingestellt werden, aber Änderungen vorbehalten sind. Das in der Sitzung vorgestellte Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße in Form der Ausführungsplanung Januar 2017 wird vertagt. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.01.2017 Seite 3