Daten
Kommune
Inden
Größe
139 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
13.07.16, 21:06
Aktualisiert
13.07.16, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 13. Juli 2016
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 14. Sitzung
des Rates
am 29.06.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
3.3
Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
1. Erweiterung des Geltungsbereiches
2. Beschluss einer Veränderungssperre
Bürgermeister Langefeld führt einleitend aus, dass sich die Fraktionen auf
eine Vorgehensweise geeinigt haben und erteilt Frau Dechering das Wort.
Frau Dechering legt dar, dass die Veränderungssperre auf höchstens zwei
Jahre begrenzt ist und jederzeit vom Rat wieder aufgehoben werden kann.
Sie ist jedoch notwendig, um die Entwicklung des Baugebietes zu sichern.
Mit gutachterlicher Unterstützung soll geklärt werden, inwieweit eine
Tierhaltung auf der Hofanlage mit der Entwicklung des Baugebietes
vereinbar ist. Herr Mürkens bittet darum, kurzfristig mit den Eigentümern
Kontakt aufzunehmen.
Frau Rehfisch verweist darauf, dass sie der Veränderungssperre und der
Erweiterung des Geltungsbereiches nicht zustimmen wird, da sie bisher
keine Einblicke in die Gutachten nehmen konnte und somit die Sachlage
für sie nicht beurteilungsfähig ist.
Daraufhin beschließt der Rat mit einer Gegenstimme
Zu 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
wird um die Grundstücke Gemarkung Frenz, Flur 3, Flurstücke 94
teilweise, 81 teilweise, 41,38,68, 66 teilweise, 65 teilweise und 36
teilweise erweitert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36
„Sportplatz Frenz“ entspricht der beigefügten Anlage.
Zu 2. Die anliegende Satzung der Gemeinde Inden über die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36
„Sportplatz Frenz“ wird beschlossen.
69/2016