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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ 1. Erweiterung des Geltungsbereiches 2. Beschluss einer Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Inden
Größe
139 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
13.07.16, 21:06
Aktualisiert
13.07.16, 21:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
1. Erweiterung des Geltungsbereiches
2. Beschluss einer Veränderungssperre)

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Gemeinde Inden Inden, 13. Juli 2016 Der Bürgermeister Beschluss über die 14. Sitzung des Rates am 29.06.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3.3 Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ 1. Erweiterung des Geltungsbereiches 2. Beschluss einer Veränderungssperre Bürgermeister Langefeld führt einleitend aus, dass sich die Fraktionen auf eine Vorgehensweise geeinigt haben und erteilt Frau Dechering das Wort. Frau Dechering legt dar, dass die Veränderungssperre auf höchstens zwei Jahre begrenzt ist und jederzeit vom Rat wieder aufgehoben werden kann. Sie ist jedoch notwendig, um die Entwicklung des Baugebietes zu sichern. Mit gutachterlicher Unterstützung soll geklärt werden, inwieweit eine Tierhaltung auf der Hofanlage mit der Entwicklung des Baugebietes vereinbar ist. Herr Mürkens bittet darum, kurzfristig mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen. Frau Rehfisch verweist darauf, dass sie der Veränderungssperre und der Erweiterung des Geltungsbereiches nicht zustimmen wird, da sie bisher keine Einblicke in die Gutachten nehmen konnte und somit die Sachlage für sie nicht beurteilungsfähig ist. Daraufhin beschließt der Rat mit einer Gegenstimme Zu 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird um die Grundstücke Gemarkung Frenz, Flur 3, Flurstücke 94 teilweise, 81 teilweise, 41,38,68, 66 teilweise, 65 teilweise und 36 teilweise erweitert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ entspricht der beigefügten Anlage. Zu 2. Die anliegende Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird beschlossen. 69/2016