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Antrag (Antrag bzgl Einführungsphase der gymnasiealen Oberstufe )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
618 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei

STADTERFTSTADT~OP I DER BÜRGERMEISTER I ~ (Cl Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsalzung der Stadt den beigefOgten Antrag der I des SPD- CDU- O Fraktion 0 Fraktion IlT an die zuständigen . nf~;: !-:·[.!i~_~-dlf~ ..1;··;"·1!. I.! ": 9i).fo ali,')_rtTIOIltor E;ga,"!o,--,4J • '-T"'- r=: ;.._..1 1.7~'L~~ Ge "4 II F.D.P.- [E Fraktion o Fraktion BÜNDNIS90 I DIE RQNEN ~/P. Ausschüsse weiter. r8,', ~.~. j"-)f,' ...,,, 1 1 .. StV A 8/0504 d<7'''= -50:r·,:~k\uJ-q ~~'~J_ .. , ,.~~~~c.r-~,_. ,.J :•.• o ;··l;~r.:ti(ß BeschIAusf.: - 40- rli:~ !:.!:~;.~~ ':'d:'J;;~n ).l,U:~:'3r:0Ü;::.:;:.:~ 'N8ikr e-c-r ~''''I>,~~ ;c:t,~~'''<l''''''''!''7'~'; P"ttw)' U ~-,;t"~~_C~ ~~J..; /~t.J J i'}.f':;,.l;'} J:itgJI:;~:':(.)~,jfr.7l':':''-C:'CI >.'t t }.~_~,j j ~.:;:~\~--' 1: it-,. {-::V~ ~ ; ',,,; I: ~E!trE!ff;i.! r:'~!:'tr~~pz,gl: ,Eiriführungsphase für die gymnasiale Oberstufe • '->~r,;:c~!':?;.; :·;-·?;ci·,~;i~:·:··,".:.~t'nil!~ L ,:' I~•. '::', Stellungnahme der Verwaltung: Gem. ~~~RegeIUn~~~'&~~'~e~~~SChÜlgesetzes (ScHuIG),.welcheszum 01.08.2005 in ,t .-.-'. ,., ~ '.. \ ;. '.' Kraft tre~~nwird, unifässtdie9ymnasialeOberstlifi:l,zuk,üNtj9pur noch eine zweijährige Ouaütlketicnsphase.coje ..,AbitlJrprQfungs~ird demnach bereits nach 12 Schuljahren abgelegt.. _______. . .._ ," ',..id"',,,!" ,- C"", '.. , " "-' :'. D(e~eCQ4aljfiK~fiö.nsph!asel ~kann eine einjährige Einführungsphase vorgeschaltet WE!id.~~Ujj~ ;~~},*9r~~fU~~g;der Schülerinnen und Schüler dienen soll, die einer besonderen VortierElitl!ng"ofEintritt in die Qualifikationsphase bedürfen. ! - . •. 1 j ,'" " \' _ .' • ,'. "c<. '"'" '" <, ~ ~ '" o, o M Du'rch'BeschhJss'desSchulträgers kann eine_solche.Einführung~phase,a[1GyrpD~~i~~ .. eingeri9bte~w!'ln;t_~n, ~emrld.ie~~egen der Zahl der förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schüler,~ii6rde.rlichJ~tünd wenn in zumutbarerJ:,n,tfemungkein entsprechendes Angebot 'besteht. .Ein. entsprecfj~rlfj~r;...Beschlussr.ces. Schulträgers ..bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde::' '.;'. . .,-, , .. i .,', > ~'l', " , ,,> ,:.' /' __ .• - 2 - In diesem Zusammenhang sollten die Stellungnahmen der beiden erftstädtischen Gymnasien eingeholt werden, ggf. unter Beteiligung der jeweiligen Schulkonferenzen. Der Antrag bedarf gem. § 5 der Zuständigkeitsordnung der Beschlussfassung durch den Ausschuss. In Vertretung • • P:\SZ\ANTRÄGE\A0504.DOC FDP FRAKTION Liberales Zentrum Bonner Str. 15 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 10 50374 Erftstadt 3. April 2005 Einführungsphase • für die gymnasiale Oberstufe Sehr geehrter Herr Bösche, namens und irn Auftrag der FDP Fraktion stelle ich hiermit folgenden Antrag: Die Stadt Erftstadt beschließt die Einrichtung einer Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe an einem der beiden städtischen Gymnasien. (§ 18 Abs. (1) und (2) und § 81 Abs. (2) und (3) SchulG NRW) Begründung: • Mit Veröffentlichung des vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 27. Januar 2005 beschlossenen Schulgesetz (Schulgesetz NRW - SchulG) am 15. März 2005 wird dasselbe am 1. August 2005 in Kraft treten. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Verkürzung der gymnasialen Laufbahn auf 8 Jahre. Die Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe wird in die Jahrgangsstufe 10 vorgezogen werden, und dies bedeutet für Haupt- und Realschüler eine Erschwerung, da diese ihre Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an ihrer Schulform erst mit Abschluss der Klasse 10 erwerben können. Um weiterhin in Erftstadt die Durchlässigkeit der Schulformen zu garantieren, und da es in Erftstadt keine Einrichtungen des Berufskol/egs gibt, sollten wir Absolventen der erftstädter Haupt- und Realschulen mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe die Möglichkeit bieten, in einer einjährigen vorgeschalteten Einführungsphase an einem der beiden städtischen Gymnasien ihre gymnasiale Ausbildung aufzunehmen bzw. fortzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Franz Holtz (Stadtverordneter)