Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
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DER BÜRGERMEISTER
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Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsalzung der Stadt
den beigefOgten Antrag der I des
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Stellungnahme der Verwaltung:
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(ScHuIG),.welcheszum 01.08.2005 in
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Kraft tre~~nwird, unifässtdie9ymnasialeOberstlifi:l,zuk,üNtj9pur noch eine zweijährige
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abgelegt.. _______.
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D(e~eCQ4aljfiK~fiö.nsph!asel
~kann eine einjährige Einführungsphase vorgeschaltet
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und Schüler,~ii6rde.rlichJ~tünd wenn in zumutbarerJ:,n,tfemungkein entsprechendes
Angebot 'besteht. .Ein. entsprecfj~rlfj~r;...Beschlussr.ces. Schulträgers ..bedarf der
Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde::' '.;'. .
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In diesem Zusammenhang sollten die Stellungnahmen der beiden erftstädtischen
Gymnasien eingeholt werden, ggf. unter Beteiligung der jeweiligen Schulkonferenzen.
Der Antrag bedarf gem. § 5 der Zuständigkeitsordnung der Beschlussfassung durch den
Ausschuss.
In Vertretung
•
•
P:\SZ\ANTRÄGE\A0504.DOC
FDP FRAKTION
Liberales Zentrum
Bonner Str. 15
50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Am Holzdamm 10
50374 Erftstadt
3. April 2005
Einführungsphase
•
für die gymnasiale Oberstufe
Sehr geehrter Herr Bösche,
namens und irn Auftrag der FDP Fraktion stelle ich hiermit folgenden Antrag:
Die Stadt Erftstadt beschließt die Einrichtung
einer Einführungsphase
für die
gymnasiale Oberstufe an einem der beiden städtischen Gymnasien. (§ 18 Abs. (1) und
(2) und § 81 Abs. (2) und (3) SchulG NRW)
Begründung:
•
Mit Veröffentlichung
des vom Landtag Nordrhein-Westfalen
am 27. Januar 2005
beschlossenen Schulgesetz (Schulgesetz NRW - SchulG) am 15. März 2005 wird dasselbe
am 1. August 2005 in Kraft treten. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Verkürzung
der gymnasialen Laufbahn auf 8 Jahre. Die Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe
wird in die Jahrgangsstufe
10 vorgezogen werden, und dies bedeutet
für Haupt- und
Realschüler eine Erschwerung, da diese ihre Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe an ihrer Schulform erst mit Abschluss der Klasse 10 erwerben können.
Um
weiterhin in Erftstadt die Durchlässigkeit der Schulformen zu garantieren, und da es in
Erftstadt keine Einrichtungen des Berufskol/egs gibt, sollten wir Absolventen der erftstädter
Haupt- und Realschulen mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe die
Möglichkeit bieten, in einer einjährigen vorgeschalteten Einführungsphase
an einem der
beiden städtischen Gymnasien ihre gymnasiale Ausbildung aufzunehmen bzw. fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Holtz
(Stadtverordneter)