Daten
Kommune
Inden
Größe
73 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
28.05.15, 21:07
Aktualisiert
28.05.15, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 28. Mai 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 6. Sitzung
des Rates
am 23.04.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 6.
Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“
Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig
beschlossen:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014
(GV. NRW. S. 294) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der
Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. An der Waagmühle (teilweise)
von einschl. Hausnummern 1 und 2 bis einschl.
Hausnummer 5 sowie von einschl. Hausnummer 47 bis einschl.
Hausnummer 49
2. Berensgasse
3. Jakobstraße (teilweise)
von einschl. Hausnummern 28 und 31 bis einschl.
Hausnummern 32
und 37 (bis an die Pierer Straße)
4. Kreuzstraße (teilweise)
von einschl. Hausnummer 2 bis einschl.
Hausnummer 26
5. Lützeler Benden
6. Pierer Straße (teilweise)
von einschl. Hausnummer 20 bis Kreisverkehr,
Flurstück 192 teilweise (siehe beiliegenden Plan)
7. Scheeresgasse
8. Zum Goldesacker
Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3
8/2015
Abs. 1 Ziffer 3 des Str.WG NW und werden der Allgemeinheit für den
öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.04.2015
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