Daten
Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
28.05.15, 21:07
Aktualisiert
28.05.15, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 28. Mai 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 6. Sitzung
des Rates
am 23.04.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 5.
Widmung eines Teilstücks der Steinstraße in Schophoven im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses
beschließt der Rat einstimmig:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014
(GV. NW. S. 294) werden die nachfolgend aufgeführte Straße in der
Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Steinstraße von
(Pumpenhäuschen)
einschließlich
Hausnummer
14
bis
Ende
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen
Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
7/2015