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Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Steinstraße in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
28.05.15, 21:07
Aktualisiert
28.05.15, 21:07
Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks  der Steinstraße in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“)

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Gemeinde Inden Inden, 28. Mai 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 6. Sitzung des Rates am 23.04.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. Widmung eines Teilstücks der Steinstraße in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat einstimmig: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NW. S. 294) werden die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Steinstraße von (Pumpenhäuschen) einschließlich Hausnummer 14 bis Ende Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 7/2015