Daten
Kommune
Inden
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275 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
30.03.17, 21:06
Aktualisiert
30.03.17, 21:06
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ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
09.03.2017
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend:
CDU-Fraktion
Büsch, Birgit
Gasper, Elmar
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Schnock, Christoph
Schumacher, Olaf
von Schwartzenberg, Natalie
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Pelzer, Ulrich
Schmitz, Josef Johann
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Wergen, Karl Josef
Entschuldigt fehlt:
Mürkens, Udo (CDU-Fraktion)
Müller, Jörg (SPD-Fraktion)
Urbanova, Zdenka (Fraktion UDB Inden)
Von der Verwaltung:
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Gemeindeamtsrätin Wacker
Verwaltungsangestellter Ortmann
Verwaltungsangestellter Heinen
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:25 Uhr
Niederschrift
Tagesordnung:
-2-
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
3.
4.
4.1
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
Anträge der Fraktionen:
Wahlen von Vertretern der Gemeinde Inden in Unternehmungen und Einrichtungen;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2017 sowie der CDUFraktion vom 17.02.2017
Umwandlung der Wiese am Kirchplatz in Frenz zum Parkstreifen
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2017
Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen - Dezember 2016 - März 2017
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
a) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zur
Haushaltssperre/vorläufigen Haushaltsführung
b) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zum Bericht über den
Vollzug der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen an die Kommunalaufsicht des
Kreises Düren
10/2017
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
32/2017
11/2017
1. Ergänzung
4.2
5.
6.
7.
7.1
7.1.
1
7.2
25/2017
30/2017
27/2017
26/2017
Bürgermeister Langefeld eröffnet die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Herr J. J. Schmitz verliest den gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom
17.02.2017, der als TOP 7.1.1 in die heutige nichtöffentliche Tagesordnung aufgenommen wurde,
und beantragt, einen ordentlichen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Tagesordnung zu bilden.
Es handele sich nicht um eine „Anfrage“ sondern um einen „Antrag“.
Bürgermeister Langefeld verweist darauf, dass dies nicht möglich sei, weil in den Anlagen zum
Antrag nichtöffentliche Unterlagen enthalten seien.
Daraufhin wird für den vorliegenden Antrag ein neuer Punkt 7 im nichtöffentlichen Teil gebildet.
Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Herr J. J. Schmitz verliest Teil 1 seines Schreibens vom 07.03.2017, in dem beantragt wird,
die Niederschrift in zwei Punkten zu berichtigen:
„…in der Niederschrift ist unter TOP 2.1. letzter Satz formuliert:
„Außerdem sollte der Bereich Pierer Straße/Ecke Am Wehebach dahingehend überprüft
werden, ob es sinnvoll ist, die abknickende Vorfahrtstraße als STOPP-Straße auszuweisen.“
Niederschrift
-3Eine solche Aussage ist in der Ratssitzung so nicht gemacht worden, weil dort wie fast im
gesamten Bereich der Ortschaft Inden/Altdorf die Regelung rechts vor links gilt. Im Rahmen
der Diskussion machte Dieter Müller folgenden Hinweis:
Im Rahmen der anstehenden nächsten Verkehrsschau sollte abgeklärt werden, ob die Pierer
Straße im Bereich der Einmündung Am Wehebach als abknickende Vorfahrtstraße und die
Straße am Wehebach als Stopp-Straße ausgewiesen werden kann.“
Der Rat beschließt einstimmig, den Passus entsprechend zu berichtigt.
Teil 2 des Schreibens des Herr J. J. Schmitz lautet wie folgt: „Der Beschluss des
Gemeinderates zu den Ziffern 1 bis 11 war ganz klar und eindeutig formuliert. Die
durchgestrichenen Textbereiche waren nicht Gegenstand des Beschlusses, deshalb sind diese
durchgestrichenen Textbereiche aus dem Beschluss zu streichen. Nach der Entfernung der
durchgestrichenen Textbereiche ist der Beschluss dann komplett richtig formuliert, wie er in
der Sitzung gefasst worden ist.“
Nach kurzer Aussprache beschließt der Rat einstimmig, die Niederschrift wie beantragt zu
berichtigen.
2.
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
11/2017
1. Ergänzung
Herr Linzenich erläutert die Vorlage. Herr Görke verliest folgende Erklärung:
„Der Vorlage ist als Anlage das Schreiben zur Anwendung und Auslegung des § 46 GO NRW
vom 13.02.2017 beigefügt. Die immer noch unterschiedliche Auffassungen und Fragen zur
Auslegung des Schreibens war Anlass zur Beauftragung eines Rechtsgutachtens, was wir als
Anlage zur Verfügung stellen. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass es rechtswidrig ist,
Hauptsatzungen zu erlassen, die alle Ausschüsse von der Gewährung einer zusätzlichen
Aufwandspauschale ausnehmen, so wie der Vorschlag der Verwaltung in der Vorlage es
vorsieht.
Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung von Prof. Dr.
Frank Bätge sowie dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom
13.02.2017 (Az.: 31-43.02.01/01-3-3574/17(0)) zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist,
sämtliche Ausschüsse in der Hauptsatzung von der Gewährung einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung für deren Vorsitzende nach § 46 Ziff.1 GO NRW auszuschließen.
Weiter bitten wir zu prüfen, ob nicht auch § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung angepasst werden
muss, weil zukünftig auch Personen zu Ortsvorstehern gewählt werden können, die im
Zeitpunkt der Wahl bzw. während der Wahlzeit nicht im jeweiligen Ort wohnen. § 39 Abs. 6
Satz 2 GO wurde geändert und lautet: Sie sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden,
wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Zur Neuregelung des Verdienstausfalles § 10 Abs. 3 Buchstabe a der Hauptsatzung regen wir
an, eine pauschalierte Formulierung zu wählen, damit zukünftiger Anpassungsbedarf der
Sätze der Entschädigungsverordnung in der Hauptsatzung entfallen kann.
Formulierungsvorschlag hierzu: Alle Rats- und Ausschussmitglieder erhalten einen
Regelstundensatz, es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben.
Der Regelstundensatz wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung festgesetzt.
§ 10 Abs. 3 f der Hauptsatzung als Formulierungsvorschlag: Der Höchstbetrag, der bei dem
Ersatz des Verdienstausfalls nicht überschritten werden darf, richtet sich nach der
Entschädigungsverordnung.
Wir bitten um entsprechende Beschlussfassung als Prüfauftrag an die Verwaltung zur
Berichterstattung in der nächsten Ratssitzung.“
In der anschließenden Diskussion werden unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten.
Auch wird moniert, dass der Gesetzgeber keine klaren Vorgaben liefert, um den Konflikt,
Niederschrift
-4einerseits eine sparsame Haushaltsführung zu gewährleisten und andererseits, das Ehrenamt
zu stärken, zu lösen.
Der Beschluss wird einvernehmlich vertagt. Der Antrag von Herrn Görke findet mit fünf
Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich Zustimmung. Das Ergebnis der
morgigen Beratung im Landtag soll bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Außerdem sollen die Hinweise von Herrn Görke aufgegriffen und von der Verwaltung
aufbereitet werden.
3.
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
10/2017
Der Bürgermeister und Herr Linzenich begründen den Verwaltungsvorschlag; die bisherige
Formulierung in § 10 könne verfassungsrechtliche Probleme verursachen, weil Sie
verhindere, dass alle Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können.
Im Verlauf der Aussprache verliest Herr Görke in Abstimmung mit den Fraktionen der SPD
und der CDU folgende Erklärung:
„§ 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW lautet wie folgt: ‚Geschäfte der laufenden
Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht
der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von
Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.‘
Wir haben als Rat in der geltenden Zuständigkeitsordnung im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten die Abgrenzung hier vorgenommen. Darin sind nun die Abgrenzung der
Zuständigkeiten zwischen Bürgermeister/Verwaltung einerseits und dem Gemeinderat klar
geregelt und die Formulierungen dort sind keinesfalls rechtswidrig und die Befugnisse des
Bürgermeisters sind nicht widerrechtlich eingeschränkt, wie es in der Vorlage steht. Diese
Feststellung weisen wir ausdrücklich zurück. Organstreitverfahren, d. h. der Bürgermeister
klagt gegen Entscheidungen des Rates oder Ausschüsse, ist eine persönliche Entscheidung
des Bürgermeisters und ist nicht entziehbar durch den Rat. Selbstverständlichkeiten werden
nicht in einer Zuständigkeitsordnung geregelt, hierzu gehören Rechte und Zuständigkeiten,
die dem Bürgermeister nicht entzogen werden.
Daher lehnen wir den Änderungsvorschlag, wie im Hauptausschuss bereits beschlossen, ab.
Herr Schlächter erklärt für die UDB Inden Fraktion, er werde den Beschlussvorschlag der
Verwaltung mittragen.
Frau Rehfisch verweist auf ihre Ausführungen in der Sitzung des Hauptausschusses am
09.02.2017 und verliest folgende Stellungnahme:
„Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der Gemeinde Inden, kann
ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren
gesprochen und entschieden zu haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters
geändert. Der Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in der
Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das Land NRW angefangen
bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut
Beschlussvorlage möchte der Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde
und die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen nicht
mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag würde die Arbeit des
Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des Gemeinderates aushöhlen. Diesen
Freibrief zur Entmachtung des Gemeinderates werden wir nicht erteilen.
Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der aktuellen
Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht keinen
Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten
wie z.B. das Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn er der
Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der Gemeinde gefährdet. Auch wenn
nach Auffassung des Bürgermeisters ein Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt.
Niederschrift
-5Gemeindeordnung NRW diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichtsbehörde eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem in der
Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht folgte dabei der
Entscheidung des Gemeinderates und konnte der Auffassung des Bürgermeisters nicht
folgen.“
Nach einer erneuten Begründung der unterschiedlichen Standpunkte beschließt der Rat wie
folgt:
Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden wird
bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen abgelehnt.
4.
Anträge der Fraktionen:
4.1
Wahlen von Vertretern der Gemeinde Inden in Unternehmungen und
Einrichtungen;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2017 sowie der
CDU-Fraktion vom 17.02.2017
25/2017
Der Rat beschließt einstimmig:
Frau Juliane Goncz (Bündnis 90/Die Grünen) wird als neue Stellvertreterin von Frau Katja
Bäcker und Herr Christoph Schnock (CDU) als neuer Stellvertreter von Herrn Elmar Gasper
in den Regionalen Wirtschaftsbeirat Nordost der RegioEntsorgung AöR entsandt.
4.2
Umwandlung der Wiese am Kirchplatz in Frenz zum Parkstreifen
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2017
30/2017
Frau Rehfisch erläutert den Antrag und die Historie. Sie führt aus, die Umgestaltung könne
Dank mehrerer Sponsoren, darunter auch Privatpersonen, für die Gemeinde kostenneutral,
auch ohne die Mitarbeit des Bauhofes, realisiert werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
17.02.2017 zur Umwandlung der Wiese auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung
Frenz Flur 7 Nr. 54 zum Parkstreifen einstimmig zu.
5.
Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde
Inden vom 29.09.1988
27/2017
Der Rat nimmt die Korrektur der Nummerierung der in der Ratssitzung am 22.12.2016
beschlossenen 18. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 auf „22.“ einstimmig zur
Kenntnis.
6.
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in
Unternehmungen und Einrichtungen - Dezember 2016 - März 2017
26/2017
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Nach Erstellung der Vorlage hat am 02.03.2017
eine Sitzung des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH stattgefunden.
Es wurden folgende Themen beraten: - Regionalplanung; Flächensicherung und –
Niederschrift
-6entwicklung im indeland, - Änderungen des Gesellschaftsvertrages, - Verlängerung
Sponsoringvertrag TTC indeland Jülich, - Faktor XAgentur der Entwicklungsgesellschaft, Berichte der Geschäftsführung.
7.
Mitteilungen / Anfragen
7.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
a) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zur Haushaltssperre/vorläufigen
Haushaltsführung
b) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zum Bericht über den Vollzug
der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen an die Kommunalaufsicht des Kreises Düren
a) Herr Linzenich verliest die Anfrage vom 28.02.2017 des Herrn J. J. Schmitz:
„…die vom Rat beschlossene Haushaltssperre endete mit Ablauf des Jahres 2016. Die
Gemeinde Inden befindet sich seit 1. Januar 2017 in der vorläufigen Haushaltsführung nach
§ 82 GO NRW. Danach darf die Gemeinde nur Aufwendungen und Auszahlungen
durchführen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind. In diesem Zusammenhang stelle ich nachstehende Fragen:
1. Der Hauptausschuss hat am 27.10.2016 beschlossen, dem Kämmerer die Befugnis zu
übertragen, im Falle einer nachvollziehbaren Begründung grundsätzlich gesperrte
Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer
(Bagatellgrenze) selbständig freizugeben. Die getätigten Freigaben sind dem
Hauptausschuss zeitnah zur Kenntnis zu geben. Bisher gab es in den Sitzungen des
Hauptausschusses hierzu keine Informationen. Ist daraus zu schließen, dass seit der
Wirksamkeit der Haushaltssperre ab 06.09.2016 bis zum Ablauf des Haushaltsjahres
am 31.12.2016 keine Ausgaben angefallen sind, die nach dem genannten Beschluss
mitzuteilen waren?
2. Wenn doch Ausgaben entstanden sind, warum wurden diese nicht mitgeteilt?
3. Welche Ausgaben sind entstanden?
4. Im Zusammenhang mit der Haushaltssperre gab es eine Information an alle
Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung. Was wurde veranlasst, um die vorläufige
Haushaltsführung ab Jahresbeginn 2017 umzusetzen?
Die Beantwortung der Fragen erwarte ich schriftlich im öffentlichen Teil der nächsten
Ratssitzung.“
Das Antwortschreiben des Bürgermeisters vom 06.03.2017 hat folgenden Wortlaut:
„…bezüglich Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.10.2016 beschlossen, eine Bagatellgrenze
für Ausnahmen von Haushaltssperre durch den Kämmerer zuzulassen. Von dieser Ausnahme
musste kein Gebrauch gemacht werden, da alle Aufwendungen entweder aufgrund rechtlicher
oder vertraglicher Verpflichtung getätigt wurden bzw. für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar waren.
In der Anlage übersende ich Ihnen weiterhin das Schreiben des Kämmerers an alle
Bediensteten vom 08.12.2016, indem über die vorläufige Haushaltsführung und die
Vorgehensweise informiert wurde, zur Kenntnisnahme…“
Anlage 1 – Schreiben des Kämmerers an alle Bediensteten:
„An
alle Mitarbeiter/Innen der Gemeinde Inden
Buchungsschluss 2016 / vorl. Haushaltsführung 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder soweit, dass sich ein Jahr dem Ende nähert und ein neues Jahr ohne gültigen
Niederschrift
-7Haushalt beginnt.
Daher ergehen seitens der Kämmerei folgende Hinweise:
1. Allgemeiner Buchungsschluss ist der 23.12.2016; d.h. alle Rechnungen, die noch in
diesem Jahr beglichen werden sollen, müssen bis spätestens 10:00 Uhr bei der
Kämmerei vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben sein. Alle anderen
Rechnungen / Anweisungen werden erst in der 1. KW 2017 abgearbeitet.
2. Sollten bis zum 31.01.2017 Rechnungen eingehen, die sich eindeutig auf das
Haushaltsjahr 2016 beziehen, sind diese auch entsprechend über die
Kontierungsfahnen aus zu weisen, um eine periodengerechte Zuordnung von
Aufwendungen / Erträgen zu gewährleisten.
3. Für Aufwendungen, die im Jahr 2016 entstanden und nicht abgerechnet worden sind,
ist eine Rückstellung in der Höhe der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung des
Jahres 2016 zu bilden. Die Bildung der Rückstellung soll in enger Abstimmung mit der
Kämmerei erfolgen.
4. Ab Beginn des Jahres 2017 sind die für 2017 geltenden Kontierungsfahnen (siehe
Anlage 1) um eine pflichtig anzukreuzende Zeile erweitert. Jeder Mitarbeiter hat hier
zu bestätigen, dass es sich bei zu tätigenden Auszahlungen um eine rechtliche
Verpflichtung oder eine für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbare
Angelegenheit handelt. Dies gilt solange bis der Haushalt 2017 offiziell bekannt
gemacht werden kann.
5. Für Aufträge oberhalb von 500,00 EUR ist vor entsprechender Auftragserteilung die
Zustimmung der Kämmerei ein zu holen (siehe Anlage 2). Hier kommt es insbesondere
in der „haushaltslosen“ Zeit auf die Begründung an, die die unter 4. genannten
Voraussetzungen erfüllen. Die Genehmigung wird sodann über eine entsprechende
Mittelreservierung auch im System hinterlegt, um zukünftig eine genauere Auskunft
über den Stand der Aufwendungen bzw. den noch verfügbaren Haushaltsmitteln zu
gewährleisten. Hinweis: Diese Regelung wird auch nach Beschlussfassung bzw.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 weiter gelten.
Ich bitte, auch die jeweils nachgeordneten Bereiche entsprechend zu informieren.
Mit freundlichem Gruß
gez. Linzenich“
Anlage 2 – Anmeldung von Aufwendungen / Auszahlungen > 500 €
„Gemeinde Inden
Fachbereich __
(Name des Sachbearbeiters)
An
Abt. II / Kämmerei
im Hause
Anmeldung von Aufwendungen / Auszahlungen > 500,00 EUR
hier: (Bezeichnung der Maßnahme)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für die o.g. Maßnahme die Genehmigung zur Erteilung des Auftrags.
Die Aufwendung / Auszahlung betrifft folgende Haushaltsstelle:
Sachkonto:
Kostenträger:
Kostenstelle:
ggfls. Gebäude:
ggfls. Maßnahme / Anlagegut:
Betrag:
Zur Begründung:
(Text)
Mit freundlichem Gruß
(Name des Sachbearbeiters)
Genehmigung der Abteilungsleitung:
Die oben stehende Maßnahme und die geschilderte Begründung entsprechen den derzeitigen
Niederschrift
Erkenntnissen.
______________________
(Name der Abteilungsleitung)
-8-
Genehmigungsverfügung der Kämmerei:
Die Erteilung des oben genannten Auftrags wird (nicht) genehmigt.
____________________
(Unterschrift Kämmerei)
b) Herr Linzenich verliest folgende Anfrage vom 28.02.2017 des Herr J. J. Schmitz:
„… mit Genehmigungsverfügung vom 22. Juni 2015 wurde das Haushaltssicherungskonzept
2015 ff der Gemeinde gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Dabei wurden
Nebenbestimmungen als Auflagen festgeschrieben. Eine dieser Nebenbestimmungen lautet:
…… Nach den Haushaltsveranschlagungen kann bis zum Haushaltsjahr 2021 kein
ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Inden für
den Zeitraum weitere Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen hat. Das
Haushaltssicherungskonzept umfasst zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen. ……
Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist bis zum 31.12.2016 zu berichten. Der
Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist hinreichend
nachvollziehbar zu erläutern. …
Hieraus ergeben sich nachstehende Fragen, deren schriftliche Beantwortung ich im
öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Gemeinderates erwarte.
1. Wurde über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 31.12.2016
gegenüber der Kommunalaufsicht berichtet?
2. Wann wurde der Bericht veranlasst?
3. Wenn der Bericht gegeben wurde, bitte das Schreiben zur Verfügung stellen.
4. Wenn nicht berichtet wurde, warum keine Berichterstattung erfolgt ist?“
Das Antwortschreiben des Bürgermeisters vom 06.03.2017 lautet:
„…bezüglich Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren hat mich Mitte Januar erinnert, meiner
Berichtspflicht nach zu kommen.
Aufgrund der Erkrankung des Kämmerers habe ich um Fristaufschub bis ungefähr Mitte
Februar gebeten. Dieser wurde seitens der Kommunalaufsicht gewährt.
Nachdem der Kämmerer wieder im Dienst war, hat er den beiliegenden Bericht nach dem
Muster der vorherigen Berichte am 30.01.2017 bei der Kommunalaufsicht abgegeben. …“
Anlage – Bericht an Kommunalaufsicht vom 30.01.2017:
„…in Ihrer vg. Haushaltsverfügung haben Sie zur Auflage gemacht, dass über den Vollzug des
Haushaltssicherungskonzeptes zum 31.12.2016 zu berichten ist. Nachstehend habe ich die
einzelnen Positionen erläutert, deren Vollzug zum jetzigen Zeitpunkt weiter offen stehen.
Versicherungen (Überprüfung von Versicherungen, Einholen von Versicherungsangeboten Ausschreibung)
Der Rat hat am 14.07.2011 beschlossen, alle Versicherungen auf ihre Notwendigkeit hin zu
überprüfen. Die Notwendigkeit (Umfang der Versicherungen) soll näher geprüft werden.
Aufgrund personeller Engpässe konnte die Prüfung nicht vollständig erfolgen. Insbesondere
die Aufnahme bzw. Feststellung des jeweiligen Umfanges und der damit verbundenen
Erstellung eines Lastenheftes für eine Ausschreibung ist nicht erfolgt.
Bauhof - Optimierung der Leistungen (Produkt: 010 111 006)
Eine interkommunale Zusammenarbeit bzw. die Gründung einer Gesellschaft wurde bislang
unter Hinweis auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgelehnt.
Nun zu den vorläufigen Ergebnissen des Doppelhaushalts 2015/2016. Für das Jahr 2015
konnte aufgrund einer hohen Steuernachzahlung (inkl. der Säumniszuschläge und Zinsen) des
Bergbautreibenden ein positives Jahresergebnis in Höhe von rd. 2 Mio. EUR erzielt werden.
Niederschrift
-9Der Haushalt 2016 wird voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. rd. 3,5 Mio. EUR
abschließen. Dieser Fehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung
prognostiziert und steht daher dem Konsolidierungswillen nicht entgegen.
Zu den Haushaltsberatungen 2017 wird sich der Gemeinderat aufgrund einer
Bürgerversammlung mit weiteren Vorschlägen zur Konsolidierung beschäftigen. Insbesondere
werden freiwillige Aufwendungen, z.B. Zuschüsse, überprüft und auch die Möglichkeit
weiterer Kostensenkungen bzw. Erstattungen müssen erörtert werden.
Die Konsolidierungsbemühungen werden zukünftig verstärkt werden müssen, da andernfalls
Steuersätze im hohen vierstelligen Bereich drohen, um das Ziel eines ausgeglichenen
Haushalts erreichen zu können.
Sollten Sie nähere Erläuterungen benötigen oder sonstige Rückfragen haben, stehe ich Ihnen
gerne zur Verfügung…“
Auf Nachfrage führt Herr Linzenich aus, die Antwort der Kommunalaufsicht sage aus, dass
die Konsolidierungsmaßnahmen nicht genügend dargestellt worden seien. Das Schreiben des
Kreises Düren vom 03.02.2017 ist als Anlage 1 beigefügt. Herr Marx wünscht Auskunft
darüber, welche Maßnahmen, die der Rat beschlossen hat, nicht umgesetzt worden sind (s.
Anlage 2)
7.1. Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
1
Weitere Entwicklung
32/2017
Frau Wacker macht auf einen Fehler in der Vorlage aufmerksam: Bei den angegebenen
Kosten in Höhe von 30.000 € handelt es sich um die Gesamtkosten für alle Chalets und nicht
– wie angegeben – um die Kosten pro Chalet.
Ergänzend zur Vorlage teilt sie mit, dass die Hofstelle in Schophoven Ende März
bezugsfertig sein wird. Hier können zwei Familien untergebracht werden.
Mit der Stadt Linnich wurde ein sehr positives Gespräch in Bezug auf die öffentlichrechtliche Vereinbarung über die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen
Flüchtlingen geführt. Hinsichtlich der Indener Asylbewerber, die derzeit in Linnich
untergebracht sind, wurde vereinbart, dass diese nicht - wie zunächst geplant - zurückgeführt
werden sondern in Linnich verbleiben. Im Hinblick darauf, dass viele Flüchtlinge sich bereits
in Linnich integriert haben, wird diese Vorgehensweise als sinnvoll erachtet. Was die Anzahl
der neuen Zuweisungen betrifft, werden diese Personen auf die Linnicher Quote angerechnet,
so dass sich die Anzahl der Neuzuweisungen für Linnich reduzieren wird. Für die Gemeinde
Inden hat das zur Folge, dass sich die Neuzuweisungen entsprechend erhöhen werden.
Sowohl die Stadt Linnich als auch die Gemeinde Inden sind daran interessiert, die öffentlichrechtliche Vereinbarung insoweit zu ergänzen, dass eine Kooperation möglich ist, wenn keine
entsprechenden Wohnungen für die jeweils unterzubringenden Personen (Familien,
Einzelpersonen) vorhanden sind. Eine rechtliche Klärung mit dem Kreis und der
Bezirksregierung muss noch erfolgen.
Frau Rehfisch fragt nach, wie viele Flüchtlinge wo untergebracht sind. Die entsprechende
Aufstellung aufgeteilt nach Ortschaften wird als Anlage zur Niederschrift gereicht.
Auf die Frage von Herrn Gasper, wer die Kosten für die geduldeten Flüchtlinge bezahlt,
erklärt Frau Wacker, dass diese Kosten in voller Höhe zu Lasten der Kommunen gehen. Mit
der Neuregelung der Kostenerstattung des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
wurde festgesetzt, dass für diese Personen die Pauschale längstens für drei Monate nach
Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht gezahlt wird, unabhängig davon, ob die Personen
tatsächlich ausreisen.
Herr Wergen fragt nach, warum das Wohnhaus in der Rurstraße noch nicht bezogen wurde.
Hierzu erläutert Herr Heinen, dass dort aufwändige Installationsarbeiten notwendig sind, da
Wasserzähler und Gasuhr fehlen. RWE hat zur Auflage gemacht, dass vor der Installation
Dichtheitsprüfungen gemacht werden müssen. Hierbei ergaben sich Mängel bei der
Wasserleitung, die Ventile mussten ausgetauscht werden. Die Arbeiten sind zwischenzeitlich
Niederschrift
- 10 erledigt. Die Abnahme durch RWE soll am 28.03.2017 erfolgen. Anschließend kann das
Objekt genutzt werden. Zahlungen sind durch die Gemeinde Inden bisher nicht erfolgt.
Herr J.J. Schmitz fragt nach, ob bei Kauf der Chalets der nunmehr seitens des Kreises
vorgelegte Erlass bekannt war und ob dieser auch für die Städteregion gelten würde.
Bürgermeister Langefeld erläutert, dass der Erlass der Gemeinde Inden beim Kauf der
Chalets nicht bekannt war. Außerdem werde diese Problematik in der Städteregion so nicht
gesehen. Dort sei die Baugenehmigung erteilt worden. Es stelle sich weiterhin die Frage, ob
diese Regelung auch auf die Containeranlage angewandt werden müsse. Sofern dies der Fall
sei, bestehe hier ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Frau Wacker teilt mit, dass die Kosten für die Umgestaltung der Fenster ermittelt worden
seien, es werde aber derzeit geprüft, ob keine andere kostengünstigere Möglichkeit bestehen
würde.
Frau Büsch bittet darum, die Schreiben des Kreises Düren vom 09.01.2017 der Niederschrift
beizufügen (s. Anlage)
Auf die Frage von Herrn Schlächter nach der Notwendigkeit der Schaffung dauerhaften
Wohnraumes, führt der Bürgermeister aus, dass aufgrund der Tatsache, dass die
Containeranlage nur eine vorübergehende Lösung darstellt, weil sie wieder abgebaut werden
muss, in jedem Fall Ersatz in Form eines Festbaus geschaffen werden muss.
Auf die Nachfrage von Herrn Goncz bezüglich des Verfahrens für die geduldeten Flüchtlinge
erklärt Frau Wacker, dass die Kommune keinen Einfluss auf das Verfahren und den Verbleib
der Personen hätte. Zuständig sei hier der Kreis nach Vorgaben des Landes. Lediglich die
Leistungsgewährung liege nach drei Monaten bei der Kommune.
Herr D. Müller bittet um Auskunft über die Zahl der angemieteten Wohnungen (Anmerkung
der Verwaltung: Die Gemeinde Inden hat 20 Wohnungen angemietet, davon 6 in
Inden/Altdorf, 3 in Lamersdorf, 7 in Lucherberg und 3 (zukünftig 4) in Schophoven.).
Herr Meurers bittet um Auskunft in der Niederschrift, wie hoch die Kosten sind, die auf die
zur Zeit geduldeten Flüchtlinge entfallen (Anmerkung der Verwaltung: Die Kosten werden
sich für 2017 – nach heutigem Stand – auf rund 260.000 € belaufen, wobei die Kosten für
Krankheit mangels Vorhersehbarkeit geschätzt wurden.).
Frau Rehfisch erklärt, dass es nach ihrer Kenntnis eine Finanzierungsmöglichkeit gibt,
wonach die Kosten für den Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge durch das Land finanziert
würden, bei einer Eigenleistung der Gemeinde in Höhe von 35 %. Herr Linzenich sagt zu,
dies zu prüfen.
7.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Herr Gasper erkundigt sich nach dem Grund der Fällarbeiten auf dem Gewerbegrundstück an
der Goltsteinstraße. Herr Heinen führt aus, dass nach mehreren Brandeinsätzen
Sicherungsmaßnahmen dringend erforderlich geworden waren. In Abstimmung mit dem
Grundstücksverwalter übernehmen die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes gegen
Kostenerstattung die notwendigen Arbeiten.
Herr Gasper macht darauf aufmerksam, dass die neue Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse noch nicht allen Ratsmitgliedern und Sachkundigen Bürgern zur Verfügung
gestellt wurde. Der Bürgermeister sagt eine Erledigung zu. (Anmerkung der Verwaltung: Die
aktuelle Geschäftsordnung wurde am 09.02.2017 auf der Internetseite der Gemeinde Inden in
der Rubrik Bürgerservice – Ortsrecht / Satzungen veröffentlicht. Der Rat hat am 14.07.2011
im Rahmen der Beratung der Haushaltskonsolidierunsmaßnahmen beschlossen, die
Ortsrechtssammlung für Politik und Verwaltung nur noch digital bereit zu stellen.)
Herr Combach erkundigt sich, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Verschmutzung von
öffentlichen Wegen und Plätzen mehr und mehr zunimmt; ob Kontrollen und wenn ja, mit
welchem Ergebnis, durchgeführt werden und warum das Mitteilungsblatt nicht für
entsprechende Hinweise genutzt werde. Eine abschließende Beantwortung wird seitens der
Niederschrift
- 11 Verwaltung zugesagt (Anmerkung der Verwaltung: Nach interner Prüfung kann festgehalten
werden, dass keine vermehrte Verschmutzung öffentlicher Wege und Plätze festgestellt werden
konnte; Kontrollen werden nur nach Meldung entsprechender Vorfälle durchgeführt; diese
haben in der Vergangenheit nicht zugenommen.)
Herr Combach bittet um Beantwortung der Frage, welche Erkenntnisse der Bürgermeister bei
seiner Dienstreise am 03.11.2016 nach Griechenland gewonnen hat. Herr Langefeld sagt einen
schriftlichen Bericht zu.
Herr D. Müller fragt nach dem Ergebnis der Verkehrsschau im Baugebiet „Waagmühle“. Herr
Heinen erklärt, dass eine schriftliche Information des Straßenverkehrsamtes in Kürze erwartet
wird und entsprechend bekannt gemacht wird.
Herr Görke spricht die Grundbesitzabgabenbescheide an. Er kritisiert, dass der 1.
Fälligkeitstermin bereits verstrichen war, als die Bescheide zugestellt wurden. Herr Linzenich
erklärt die späte Zustellung damit, dass so die Angaben des Wasserversorgers bei den
Berechnungen bereits berücksichtigt werden konnten. Ansonsten hätten in kürzester Zeit
Änderungsbescheide erlassen werden müssen. So werde die erste Rate nicht am 15.02.
sondern am 15.03.2017 abgebucht. Die übrigen Abbuchungen erfolgen so wie im Bescheid
angegeben.
(Anmerkung der Verwaltung: Im Mitteilungsblatt KW 12 wird eine Klarstellung veröffentlicht.
In den Bescheiden für 2018 werden die korrekten Abbuchungstermine angegeben.)
Ferner führt Herr Görke aus, der Kreis habe am 28.10.2016 das Verfahren der
Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage für 2017/2018 eingeleitet. Weder im
Hauptausschuss noch im Rat sei hierzu informiert worden; es sei auch nicht bekannt, ob und
mit welchem Inhalt der Bürgermeister eine Stellungnahme abgegeben habe. Herr Langefeld
erklärt, die Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren habe eine gemeinsame
Stellungnahme gegenüber dem Landrat abgegeben (s. Anlage).
Langefeld
Bürgermeister
Büttgen
Schriftführerin