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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
275 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
30.03.17, 21:06
Aktualisiert
30.03.17, 21:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 09.03.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Büsch, Birgit Gasper, Elmar Krings, Karin Marx, Reinhard Schnock, Christoph Schumacher, Olaf von Schwartzenberg, Natalie SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Pelzer, Ulrich Schmitz, Josef Johann Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Entschuldigt fehlt: Mürkens, Udo (CDU-Fraktion) Müller, Jörg (SPD-Fraktion) Urbanova, Zdenka (Fraktion UDB Inden) Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Gemeindeamtsrätin Wacker Verwaltungsangestellter Ortmann Verwaltungsangestellter Heinen Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:25 Uhr Niederschrift Tagesordnung: -2- A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden 3. 4. 4.1 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden Anträge der Fraktionen: Wahlen von Vertretern der Gemeinde Inden in Unternehmungen und Einrichtungen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2017 sowie der CDUFraktion vom 17.02.2017 Umwandlung der Wiese am Kirchplatz in Frenz zum Parkstreifen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2017 Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen - Dezember 2016 - März 2017 Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen a) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zur Haushaltssperre/vorläufigen Haushaltsführung b) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zum Bericht über den Vollzug der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen an die Kommunalaufsicht des Kreises Düren 10/2017 Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Mündliche Mitteilungen / Anfragen 32/2017 11/2017 1. Ergänzung 4.2 5. 6. 7. 7.1 7.1. 1 7.2 25/2017 30/2017 27/2017 26/2017 Bürgermeister Langefeld eröffnet die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Herr J. J. Schmitz verliest den gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 17.02.2017, der als TOP 7.1.1 in die heutige nichtöffentliche Tagesordnung aufgenommen wurde, und beantragt, einen ordentlichen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Tagesordnung zu bilden. Es handele sich nicht um eine „Anfrage“ sondern um einen „Antrag“. Bürgermeister Langefeld verweist darauf, dass dies nicht möglich sei, weil in den Anlagen zum Antrag nichtöffentliche Unterlagen enthalten seien. Daraufhin wird für den vorliegenden Antrag ein neuer Punkt 7 im nichtöffentlichen Teil gebildet. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Herr J. J. Schmitz verliest Teil 1 seines Schreibens vom 07.03.2017, in dem beantragt wird, die Niederschrift in zwei Punkten zu berichtigen: „…in der Niederschrift ist unter TOP 2.1. letzter Satz formuliert: „Außerdem sollte der Bereich Pierer Straße/Ecke Am Wehebach dahingehend überprüft werden, ob es sinnvoll ist, die abknickende Vorfahrtstraße als STOPP-Straße auszuweisen.“ Niederschrift -3Eine solche Aussage ist in der Ratssitzung so nicht gemacht worden, weil dort wie fast im gesamten Bereich der Ortschaft Inden/Altdorf die Regelung rechts vor links gilt. Im Rahmen der Diskussion machte Dieter Müller folgenden Hinweis: Im Rahmen der anstehenden nächsten Verkehrsschau sollte abgeklärt werden, ob die Pierer Straße im Bereich der Einmündung Am Wehebach als abknickende Vorfahrtstraße und die Straße am Wehebach als Stopp-Straße ausgewiesen werden kann.“ Der Rat beschließt einstimmig, den Passus entsprechend zu berichtigt. Teil 2 des Schreibens des Herr J. J. Schmitz lautet wie folgt: „Der Beschluss des Gemeinderates zu den Ziffern 1 bis 11 war ganz klar und eindeutig formuliert. Die durchgestrichenen Textbereiche waren nicht Gegenstand des Beschlusses, deshalb sind diese durchgestrichenen Textbereiche aus dem Beschluss zu streichen. Nach der Entfernung der durchgestrichenen Textbereiche ist der Beschluss dann komplett richtig formuliert, wie er in der Sitzung gefasst worden ist.“ Nach kurzer Aussprache beschließt der Rat einstimmig, die Niederschrift wie beantragt zu berichtigen. 2. 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden 11/2017 1. Ergänzung Herr Linzenich erläutert die Vorlage. Herr Görke verliest folgende Erklärung: „Der Vorlage ist als Anlage das Schreiben zur Anwendung und Auslegung des § 46 GO NRW vom 13.02.2017 beigefügt. Die immer noch unterschiedliche Auffassungen und Fragen zur Auslegung des Schreibens war Anlass zur Beauftragung eines Rechtsgutachtens, was wir als Anlage zur Verfügung stellen. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass es rechtswidrig ist, Hauptsatzungen zu erlassen, die alle Ausschüsse von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandspauschale ausnehmen, so wie der Vorschlag der Verwaltung in der Vorlage es vorsieht. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung von Prof. Dr. Frank Bätge sowie dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13.02.2017 (Az.: 31-43.02.01/01-3-3574/17(0)) zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, sämtliche Ausschüsse in der Hauptsatzung von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für deren Vorsitzende nach § 46 Ziff.1 GO NRW auszuschließen. Weiter bitten wir zu prüfen, ob nicht auch § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung angepasst werden muss, weil zukünftig auch Personen zu Ortsvorstehern gewählt werden können, die im Zeitpunkt der Wahl bzw. während der Wahlzeit nicht im jeweiligen Ort wohnen. § 39 Abs. 6 Satz 2 GO wurde geändert und lautet: Sie sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können. Zur Neuregelung des Verdienstausfalles § 10 Abs. 3 Buchstabe a der Hauptsatzung regen wir an, eine pauschalierte Formulierung zu wählen, damit zukünftiger Anpassungsbedarf der Sätze der Entschädigungsverordnung in der Hauptsatzung entfallen kann. Formulierungsvorschlag hierzu: Alle Rats- und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz, es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben. Der Regelstundensatz wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung festgesetzt. § 10 Abs. 3 f der Hauptsatzung als Formulierungsvorschlag: Der Höchstbetrag, der bei dem Ersatz des Verdienstausfalls nicht überschritten werden darf, richtet sich nach der Entschädigungsverordnung. Wir bitten um entsprechende Beschlussfassung als Prüfauftrag an die Verwaltung zur Berichterstattung in der nächsten Ratssitzung.“ In der anschließenden Diskussion werden unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Auch wird moniert, dass der Gesetzgeber keine klaren Vorgaben liefert, um den Konflikt, Niederschrift -4einerseits eine sparsame Haushaltsführung zu gewährleisten und andererseits, das Ehrenamt zu stärken, zu lösen. Der Beschluss wird einvernehmlich vertagt. Der Antrag von Herrn Görke findet mit fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich Zustimmung. Das Ergebnis der morgigen Beratung im Landtag soll bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Außerdem sollen die Hinweise von Herrn Görke aufgegriffen und von der Verwaltung aufbereitet werden. 3. 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden 10/2017 Der Bürgermeister und Herr Linzenich begründen den Verwaltungsvorschlag; die bisherige Formulierung in § 10 könne verfassungsrechtliche Probleme verursachen, weil Sie verhindere, dass alle Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können. Im Verlauf der Aussprache verliest Herr Görke in Abstimmung mit den Fraktionen der SPD und der CDU folgende Erklärung: „§ 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW lautet wie folgt: ‚Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.‘ Wir haben als Rat in der geltenden Zuständigkeitsordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Abgrenzung hier vorgenommen. Darin sind nun die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bürgermeister/Verwaltung einerseits und dem Gemeinderat klar geregelt und die Formulierungen dort sind keinesfalls rechtswidrig und die Befugnisse des Bürgermeisters sind nicht widerrechtlich eingeschränkt, wie es in der Vorlage steht. Diese Feststellung weisen wir ausdrücklich zurück. Organstreitverfahren, d. h. der Bürgermeister klagt gegen Entscheidungen des Rates oder Ausschüsse, ist eine persönliche Entscheidung des Bürgermeisters und ist nicht entziehbar durch den Rat. Selbstverständlichkeiten werden nicht in einer Zuständigkeitsordnung geregelt, hierzu gehören Rechte und Zuständigkeiten, die dem Bürgermeister nicht entzogen werden. Daher lehnen wir den Änderungsvorschlag, wie im Hauptausschuss bereits beschlossen, ab. Herr Schlächter erklärt für die UDB Inden Fraktion, er werde den Beschlussvorschlag der Verwaltung mittragen. Frau Rehfisch verweist auf ihre Ausführungen in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.02.2017 und verliest folgende Stellungnahme: „Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der Gemeinde Inden, kann ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren gesprochen und entschieden zu haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters geändert. Der Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in der Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das Land NRW angefangen bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut Beschlussvorlage möchte der Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde und die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen nicht mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag würde die Arbeit des Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des Gemeinderates aushöhlen. Diesen Freibrief zur Entmachtung des Gemeinderates werden wir nicht erteilen. Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der aktuellen Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht keinen Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie z.B. das Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn er der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der Gemeinde gefährdet. Auch wenn nach Auffassung des Bürgermeisters ein Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt. Niederschrift -5Gemeindeordnung NRW diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichtsbehörde eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem in der Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht folgte dabei der Entscheidung des Gemeinderates und konnte der Auffassung des Bürgermeisters nicht folgen.“ Nach einer erneuten Begründung der unterschiedlichen Standpunkte beschließt der Rat wie folgt: Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden wird bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen abgelehnt. 4. Anträge der Fraktionen: 4.1 Wahlen von Vertretern der Gemeinde Inden in Unternehmungen und Einrichtungen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2017 sowie der CDU-Fraktion vom 17.02.2017 25/2017 Der Rat beschließt einstimmig: Frau Juliane Goncz (Bündnis 90/Die Grünen) wird als neue Stellvertreterin von Frau Katja Bäcker und Herr Christoph Schnock (CDU) als neuer Stellvertreter von Herrn Elmar Gasper in den Regionalen Wirtschaftsbeirat Nordost der RegioEntsorgung AöR entsandt. 4.2 Umwandlung der Wiese am Kirchplatz in Frenz zum Parkstreifen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2017 30/2017 Frau Rehfisch erläutert den Antrag und die Historie. Sie führt aus, die Umgestaltung könne Dank mehrerer Sponsoren, darunter auch Privatpersonen, für die Gemeinde kostenneutral, auch ohne die Mitarbeit des Bauhofes, realisiert werden. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2017 zur Umwandlung der Wiese auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Frenz Flur 7 Nr. 54 zum Parkstreifen einstimmig zu. 5. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 27/2017 Der Rat nimmt die Korrektur der Nummerierung der in der Ratssitzung am 22.12.2016 beschlossenen 18. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 auf „22.“ einstimmig zur Kenntnis. 6. Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen - Dezember 2016 - März 2017 26/2017 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Nach Erstellung der Vorlage hat am 02.03.2017 eine Sitzung des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH stattgefunden. Es wurden folgende Themen beraten: - Regionalplanung; Flächensicherung und – Niederschrift -6entwicklung im indeland, - Änderungen des Gesellschaftsvertrages, - Verlängerung Sponsoringvertrag TTC indeland Jülich, - Faktor XAgentur der Entwicklungsgesellschaft, Berichte der Geschäftsführung. 7. Mitteilungen / Anfragen 7.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen a) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zur Haushaltssperre/vorläufigen Haushaltsführung b) Anfrage vom 28.02.2017 des Ratsherrn J. J. Schmitz zum Bericht über den Vollzug der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen an die Kommunalaufsicht des Kreises Düren a) Herr Linzenich verliest die Anfrage vom 28.02.2017 des Herrn J. J. Schmitz: „…die vom Rat beschlossene Haushaltssperre endete mit Ablauf des Jahres 2016. Die Gemeinde Inden befindet sich seit 1. Januar 2017 in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW. Danach darf die Gemeinde nur Aufwendungen und Auszahlungen durchführen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. In diesem Zusammenhang stelle ich nachstehende Fragen: 1. Der Hauptausschuss hat am 27.10.2016 beschlossen, dem Kämmerer die Befugnis zu übertragen, im Falle einer nachvollziehbaren Begründung grundsätzlich gesperrte Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer (Bagatellgrenze) selbständig freizugeben. Die getätigten Freigaben sind dem Hauptausschuss zeitnah zur Kenntnis zu geben. Bisher gab es in den Sitzungen des Hauptausschusses hierzu keine Informationen. Ist daraus zu schließen, dass seit der Wirksamkeit der Haushaltssperre ab 06.09.2016 bis zum Ablauf des Haushaltsjahres am 31.12.2016 keine Ausgaben angefallen sind, die nach dem genannten Beschluss mitzuteilen waren? 2. Wenn doch Ausgaben entstanden sind, warum wurden diese nicht mitgeteilt? 3. Welche Ausgaben sind entstanden? 4. Im Zusammenhang mit der Haushaltssperre gab es eine Information an alle Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung. Was wurde veranlasst, um die vorläufige Haushaltsführung ab Jahresbeginn 2017 umzusetzen? Die Beantwortung der Fragen erwarte ich schriftlich im öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung.“ Das Antwortschreiben des Bürgermeisters vom 06.03.2017 hat folgenden Wortlaut: „…bezüglich Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.10.2016 beschlossen, eine Bagatellgrenze für Ausnahmen von Haushaltssperre durch den Kämmerer zuzulassen. Von dieser Ausnahme musste kein Gebrauch gemacht werden, da alle Aufwendungen entweder aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung getätigt wurden bzw. für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren. In der Anlage übersende ich Ihnen weiterhin das Schreiben des Kämmerers an alle Bediensteten vom 08.12.2016, indem über die vorläufige Haushaltsführung und die Vorgehensweise informiert wurde, zur Kenntnisnahme…“ Anlage 1 – Schreiben des Kämmerers an alle Bediensteten: „An alle Mitarbeiter/Innen der Gemeinde Inden Buchungsschluss 2016 / vorl. Haushaltsführung 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mal wieder soweit, dass sich ein Jahr dem Ende nähert und ein neues Jahr ohne gültigen Niederschrift -7Haushalt beginnt. Daher ergehen seitens der Kämmerei folgende Hinweise: 1. Allgemeiner Buchungsschluss ist der 23.12.2016; d.h. alle Rechnungen, die noch in diesem Jahr beglichen werden sollen, müssen bis spätestens 10:00 Uhr bei der Kämmerei vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben sein. Alle anderen Rechnungen / Anweisungen werden erst in der 1. KW 2017 abgearbeitet. 2. Sollten bis zum 31.01.2017 Rechnungen eingehen, die sich eindeutig auf das Haushaltsjahr 2016 beziehen, sind diese auch entsprechend über die Kontierungsfahnen aus zu weisen, um eine periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen / Erträgen zu gewährleisten. 3. Für Aufwendungen, die im Jahr 2016 entstanden und nicht abgerechnet worden sind, ist eine Rückstellung in der Höhe der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung des Jahres 2016 zu bilden. Die Bildung der Rückstellung soll in enger Abstimmung mit der Kämmerei erfolgen. 4. Ab Beginn des Jahres 2017 sind die für 2017 geltenden Kontierungsfahnen (siehe Anlage 1) um eine pflichtig anzukreuzende Zeile erweitert. Jeder Mitarbeiter hat hier zu bestätigen, dass es sich bei zu tätigenden Auszahlungen um eine rechtliche Verpflichtung oder eine für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbare Angelegenheit handelt. Dies gilt solange bis der Haushalt 2017 offiziell bekannt gemacht werden kann. 5. Für Aufträge oberhalb von 500,00 EUR ist vor entsprechender Auftragserteilung die Zustimmung der Kämmerei ein zu holen (siehe Anlage 2). Hier kommt es insbesondere in der „haushaltslosen“ Zeit auf die Begründung an, die die unter 4. genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Genehmigung wird sodann über eine entsprechende Mittelreservierung auch im System hinterlegt, um zukünftig eine genauere Auskunft über den Stand der Aufwendungen bzw. den noch verfügbaren Haushaltsmitteln zu gewährleisten. Hinweis: Diese Regelung wird auch nach Beschlussfassung bzw. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 weiter gelten. Ich bitte, auch die jeweils nachgeordneten Bereiche entsprechend zu informieren. Mit freundlichem Gruß gez. Linzenich“ Anlage 2 – Anmeldung von Aufwendungen / Auszahlungen > 500 € „Gemeinde Inden Fachbereich __ (Name des Sachbearbeiters) An Abt. II / Kämmerei im Hause Anmeldung von Aufwendungen / Auszahlungen > 500,00 EUR hier: (Bezeichnung der Maßnahme) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für die o.g. Maßnahme die Genehmigung zur Erteilung des Auftrags. Die Aufwendung / Auszahlung betrifft folgende Haushaltsstelle: Sachkonto: Kostenträger: Kostenstelle: ggfls. Gebäude: ggfls. Maßnahme / Anlagegut: Betrag: Zur Begründung: (Text) Mit freundlichem Gruß (Name des Sachbearbeiters) Genehmigung der Abteilungsleitung: Die oben stehende Maßnahme und die geschilderte Begründung entsprechen den derzeitigen Niederschrift Erkenntnissen. ______________________ (Name der Abteilungsleitung) -8- Genehmigungsverfügung der Kämmerei: Die Erteilung des oben genannten Auftrags wird (nicht) genehmigt. ____________________ (Unterschrift Kämmerei) b) Herr Linzenich verliest folgende Anfrage vom 28.02.2017 des Herr J. J. Schmitz: „… mit Genehmigungsverfügung vom 22. Juni 2015 wurde das Haushaltssicherungskonzept 2015 ff der Gemeinde gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Dabei wurden Nebenbestimmungen als Auflagen festgeschrieben. Eine dieser Nebenbestimmungen lautet: …… Nach den Haushaltsveranschlagungen kann bis zum Haushaltsjahr 2021 kein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Inden für den Zeitraum weitere Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen hat. Das Haushaltssicherungskonzept umfasst zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen. …… Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist bis zum 31.12.2016 zu berichten. Der Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist hinreichend nachvollziehbar zu erläutern. … Hieraus ergeben sich nachstehende Fragen, deren schriftliche Beantwortung ich im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Gemeinderates erwarte. 1. Wurde über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 31.12.2016 gegenüber der Kommunalaufsicht berichtet? 2. Wann wurde der Bericht veranlasst? 3. Wenn der Bericht gegeben wurde, bitte das Schreiben zur Verfügung stellen. 4. Wenn nicht berichtet wurde, warum keine Berichterstattung erfolgt ist?“ Das Antwortschreiben des Bürgermeisters vom 06.03.2017 lautet: „…bezüglich Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren hat mich Mitte Januar erinnert, meiner Berichtspflicht nach zu kommen. Aufgrund der Erkrankung des Kämmerers habe ich um Fristaufschub bis ungefähr Mitte Februar gebeten. Dieser wurde seitens der Kommunalaufsicht gewährt. Nachdem der Kämmerer wieder im Dienst war, hat er den beiliegenden Bericht nach dem Muster der vorherigen Berichte am 30.01.2017 bei der Kommunalaufsicht abgegeben. …“ Anlage – Bericht an Kommunalaufsicht vom 30.01.2017: „…in Ihrer vg. Haushaltsverfügung haben Sie zur Auflage gemacht, dass über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes zum 31.12.2016 zu berichten ist. Nachstehend habe ich die einzelnen Positionen erläutert, deren Vollzug zum jetzigen Zeitpunkt weiter offen stehen. Versicherungen (Überprüfung von Versicherungen, Einholen von Versicherungsangeboten Ausschreibung) Der Rat hat am 14.07.2011 beschlossen, alle Versicherungen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Die Notwendigkeit (Umfang der Versicherungen) soll näher geprüft werden. Aufgrund personeller Engpässe konnte die Prüfung nicht vollständig erfolgen. Insbesondere die Aufnahme bzw. Feststellung des jeweiligen Umfanges und der damit verbundenen Erstellung eines Lastenheftes für eine Ausschreibung ist nicht erfolgt. Bauhof - Optimierung der Leistungen (Produkt: 010 111 006) Eine interkommunale Zusammenarbeit bzw. die Gründung einer Gesellschaft wurde bislang unter Hinweis auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgelehnt. Nun zu den vorläufigen Ergebnissen des Doppelhaushalts 2015/2016. Für das Jahr 2015 konnte aufgrund einer hohen Steuernachzahlung (inkl. der Säumniszuschläge und Zinsen) des Bergbautreibenden ein positives Jahresergebnis in Höhe von rd. 2 Mio. EUR erzielt werden. Niederschrift -9Der Haushalt 2016 wird voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. rd. 3,5 Mio. EUR abschließen. Dieser Fehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung prognostiziert und steht daher dem Konsolidierungswillen nicht entgegen. Zu den Haushaltsberatungen 2017 wird sich der Gemeinderat aufgrund einer Bürgerversammlung mit weiteren Vorschlägen zur Konsolidierung beschäftigen. Insbesondere werden freiwillige Aufwendungen, z.B. Zuschüsse, überprüft und auch die Möglichkeit weiterer Kostensenkungen bzw. Erstattungen müssen erörtert werden. Die Konsolidierungsbemühungen werden zukünftig verstärkt werden müssen, da andernfalls Steuersätze im hohen vierstelligen Bereich drohen, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreichen zu können. Sollten Sie nähere Erläuterungen benötigen oder sonstige Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung…“ Auf Nachfrage führt Herr Linzenich aus, die Antwort der Kommunalaufsicht sage aus, dass die Konsolidierungsmaßnahmen nicht genügend dargestellt worden seien. Das Schreiben des Kreises Düren vom 03.02.2017 ist als Anlage 1 beigefügt. Herr Marx wünscht Auskunft darüber, welche Maßnahmen, die der Rat beschlossen hat, nicht umgesetzt worden sind (s. Anlage 2) 7.1. Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; 1 Weitere Entwicklung 32/2017 Frau Wacker macht auf einen Fehler in der Vorlage aufmerksam: Bei den angegebenen Kosten in Höhe von 30.000 € handelt es sich um die Gesamtkosten für alle Chalets und nicht – wie angegeben – um die Kosten pro Chalet. Ergänzend zur Vorlage teilt sie mit, dass die Hofstelle in Schophoven Ende März bezugsfertig sein wird. Hier können zwei Familien untergebracht werden. Mit der Stadt Linnich wurde ein sehr positives Gespräch in Bezug auf die öffentlichrechtliche Vereinbarung über die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen geführt. Hinsichtlich der Indener Asylbewerber, die derzeit in Linnich untergebracht sind, wurde vereinbart, dass diese nicht - wie zunächst geplant - zurückgeführt werden sondern in Linnich verbleiben. Im Hinblick darauf, dass viele Flüchtlinge sich bereits in Linnich integriert haben, wird diese Vorgehensweise als sinnvoll erachtet. Was die Anzahl der neuen Zuweisungen betrifft, werden diese Personen auf die Linnicher Quote angerechnet, so dass sich die Anzahl der Neuzuweisungen für Linnich reduzieren wird. Für die Gemeinde Inden hat das zur Folge, dass sich die Neuzuweisungen entsprechend erhöhen werden. Sowohl die Stadt Linnich als auch die Gemeinde Inden sind daran interessiert, die öffentlichrechtliche Vereinbarung insoweit zu ergänzen, dass eine Kooperation möglich ist, wenn keine entsprechenden Wohnungen für die jeweils unterzubringenden Personen (Familien, Einzelpersonen) vorhanden sind. Eine rechtliche Klärung mit dem Kreis und der Bezirksregierung muss noch erfolgen. Frau Rehfisch fragt nach, wie viele Flüchtlinge wo untergebracht sind. Die entsprechende Aufstellung aufgeteilt nach Ortschaften wird als Anlage zur Niederschrift gereicht. Auf die Frage von Herrn Gasper, wer die Kosten für die geduldeten Flüchtlinge bezahlt, erklärt Frau Wacker, dass diese Kosten in voller Höhe zu Lasten der Kommunen gehen. Mit der Neuregelung der Kostenerstattung des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde festgesetzt, dass für diese Personen die Pauschale längstens für drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht gezahlt wird, unabhängig davon, ob die Personen tatsächlich ausreisen. Herr Wergen fragt nach, warum das Wohnhaus in der Rurstraße noch nicht bezogen wurde. Hierzu erläutert Herr Heinen, dass dort aufwändige Installationsarbeiten notwendig sind, da Wasserzähler und Gasuhr fehlen. RWE hat zur Auflage gemacht, dass vor der Installation Dichtheitsprüfungen gemacht werden müssen. Hierbei ergaben sich Mängel bei der Wasserleitung, die Ventile mussten ausgetauscht werden. Die Arbeiten sind zwischenzeitlich Niederschrift - 10 erledigt. Die Abnahme durch RWE soll am 28.03.2017 erfolgen. Anschließend kann das Objekt genutzt werden. Zahlungen sind durch die Gemeinde Inden bisher nicht erfolgt. Herr J.J. Schmitz fragt nach, ob bei Kauf der Chalets der nunmehr seitens des Kreises vorgelegte Erlass bekannt war und ob dieser auch für die Städteregion gelten würde. Bürgermeister Langefeld erläutert, dass der Erlass der Gemeinde Inden beim Kauf der Chalets nicht bekannt war. Außerdem werde diese Problematik in der Städteregion so nicht gesehen. Dort sei die Baugenehmigung erteilt worden. Es stelle sich weiterhin die Frage, ob diese Regelung auch auf die Containeranlage angewandt werden müsse. Sofern dies der Fall sei, bestehe hier ein außerordentliches Kündigungsrecht. Frau Wacker teilt mit, dass die Kosten für die Umgestaltung der Fenster ermittelt worden seien, es werde aber derzeit geprüft, ob keine andere kostengünstigere Möglichkeit bestehen würde. Frau Büsch bittet darum, die Schreiben des Kreises Düren vom 09.01.2017 der Niederschrift beizufügen (s. Anlage) Auf die Frage von Herrn Schlächter nach der Notwendigkeit der Schaffung dauerhaften Wohnraumes, führt der Bürgermeister aus, dass aufgrund der Tatsache, dass die Containeranlage nur eine vorübergehende Lösung darstellt, weil sie wieder abgebaut werden muss, in jedem Fall Ersatz in Form eines Festbaus geschaffen werden muss. Auf die Nachfrage von Herrn Goncz bezüglich des Verfahrens für die geduldeten Flüchtlinge erklärt Frau Wacker, dass die Kommune keinen Einfluss auf das Verfahren und den Verbleib der Personen hätte. Zuständig sei hier der Kreis nach Vorgaben des Landes. Lediglich die Leistungsgewährung liege nach drei Monaten bei der Kommune. Herr D. Müller bittet um Auskunft über die Zahl der angemieteten Wohnungen (Anmerkung der Verwaltung: Die Gemeinde Inden hat 20 Wohnungen angemietet, davon 6 in Inden/Altdorf, 3 in Lamersdorf, 7 in Lucherberg und 3 (zukünftig 4) in Schophoven.). Herr Meurers bittet um Auskunft in der Niederschrift, wie hoch die Kosten sind, die auf die zur Zeit geduldeten Flüchtlinge entfallen (Anmerkung der Verwaltung: Die Kosten werden sich für 2017 – nach heutigem Stand – auf rund 260.000 € belaufen, wobei die Kosten für Krankheit mangels Vorhersehbarkeit geschätzt wurden.). Frau Rehfisch erklärt, dass es nach ihrer Kenntnis eine Finanzierungsmöglichkeit gibt, wonach die Kosten für den Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge durch das Land finanziert würden, bei einer Eigenleistung der Gemeinde in Höhe von 35 %. Herr Linzenich sagt zu, dies zu prüfen. 7.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Herr Gasper erkundigt sich nach dem Grund der Fällarbeiten auf dem Gewerbegrundstück an der Goltsteinstraße. Herr Heinen führt aus, dass nach mehreren Brandeinsätzen Sicherungsmaßnahmen dringend erforderlich geworden waren. In Abstimmung mit dem Grundstücksverwalter übernehmen die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes gegen Kostenerstattung die notwendigen Arbeiten. Herr Gasper macht darauf aufmerksam, dass die neue Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse noch nicht allen Ratsmitgliedern und Sachkundigen Bürgern zur Verfügung gestellt wurde. Der Bürgermeister sagt eine Erledigung zu. (Anmerkung der Verwaltung: Die aktuelle Geschäftsordnung wurde am 09.02.2017 auf der Internetseite der Gemeinde Inden in der Rubrik Bürgerservice – Ortsrecht / Satzungen veröffentlicht. Der Rat hat am 14.07.2011 im Rahmen der Beratung der Haushaltskonsolidierunsmaßnahmen beschlossen, die Ortsrechtssammlung für Politik und Verwaltung nur noch digital bereit zu stellen.) Herr Combach erkundigt sich, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Verschmutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen mehr und mehr zunimmt; ob Kontrollen und wenn ja, mit welchem Ergebnis, durchgeführt werden und warum das Mitteilungsblatt nicht für entsprechende Hinweise genutzt werde. Eine abschließende Beantwortung wird seitens der Niederschrift - 11 Verwaltung zugesagt (Anmerkung der Verwaltung: Nach interner Prüfung kann festgehalten werden, dass keine vermehrte Verschmutzung öffentlicher Wege und Plätze festgestellt werden konnte; Kontrollen werden nur nach Meldung entsprechender Vorfälle durchgeführt; diese haben in der Vergangenheit nicht zugenommen.) Herr Combach bittet um Beantwortung der Frage, welche Erkenntnisse der Bürgermeister bei seiner Dienstreise am 03.11.2016 nach Griechenland gewonnen hat. Herr Langefeld sagt einen schriftlichen Bericht zu. Herr D. Müller fragt nach dem Ergebnis der Verkehrsschau im Baugebiet „Waagmühle“. Herr Heinen erklärt, dass eine schriftliche Information des Straßenverkehrsamtes in Kürze erwartet wird und entsprechend bekannt gemacht wird. Herr Görke spricht die Grundbesitzabgabenbescheide an. Er kritisiert, dass der 1. Fälligkeitstermin bereits verstrichen war, als die Bescheide zugestellt wurden. Herr Linzenich erklärt die späte Zustellung damit, dass so die Angaben des Wasserversorgers bei den Berechnungen bereits berücksichtigt werden konnten. Ansonsten hätten in kürzester Zeit Änderungsbescheide erlassen werden müssen. So werde die erste Rate nicht am 15.02. sondern am 15.03.2017 abgebucht. Die übrigen Abbuchungen erfolgen so wie im Bescheid angegeben. (Anmerkung der Verwaltung: Im Mitteilungsblatt KW 12 wird eine Klarstellung veröffentlicht. In den Bescheiden für 2018 werden die korrekten Abbuchungstermine angegeben.) Ferner führt Herr Görke aus, der Kreis habe am 28.10.2016 das Verfahren der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage für 2017/2018 eingeleitet. Weder im Hauptausschuss noch im Rat sei hierzu informiert worden; es sei auch nicht bekannt, ob und mit welchem Inhalt der Bürgermeister eine Stellungnahme abgegeben habe. Herr Langefeld erklärt, die Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren habe eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem Landrat abgegeben (s. Anlage). Langefeld Bürgermeister Büttgen Schriftführerin