Daten
Kommune
Inden
Größe
142 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
30.03.17, 21:06
Aktualisiert
30.03.17, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 30. März 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 18. Sitzung
des Rates
am 09.03.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
Der Bürgermeister und Herr Linzenich begründen den
Verwaltungsvorschlag; die bisherige Formulierung in § 10 könne
verfassungsrechtliche Probleme verursachen, weil Sie verhindere, dass alle
Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können.
Im Verlauf der Aussprache verliest Herr Görke in Abstimmung mit den
Fraktionen der SPD und der CDU folgende Erklärung:
„§ 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW lautet wie folgt: ‚Geschäfte der
laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den
Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer
Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von
Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.‘
Wir haben als Rat in der geltenden Zuständigkeitsordnung im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten die Abgrenzung hier vorgenommen. Darin sind
nun die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen
Bürgermeister/Verwaltung einerseits und dem Gemeinderat klar geregelt
und die Formulierungen dort sind keinesfalls rechtswidrig und die
Befugnisse des Bürgermeisters sind nicht widerrechtlich eingeschränkt,
wie es in der Vorlage steht. Diese Feststellung weisen wir ausdrücklich
zurück. Organstreitverfahren, d. h. der Bürgermeister klagt gegen
Entscheidungen des Rates oder Ausschüsse, ist eine persönliche
Entscheidung des Bürgermeisters und ist nicht entziehbar durch den Rat.
Selbstverständlichkeiten werden nicht in einer Zuständigkeitsordnung
geregelt, hierzu gehören Rechte und Zuständigkeiten, die dem
Bürgermeister nicht entzogen werden.
Daher lehnen wir den Änderungsvorschlag, wie im Hauptausschuss
bereits beschlossen, ab.
Herr Schlächter erklärt für die UDB Inden Fraktion, er werde den
Beschlussvorschlag der Verwaltung mittragen.
Frau Rehfisch verweist auf ihre Ausführungen in der Sitzung des
Hauptausschusses am 09.02.2017 und verliest folgende Stellungnahme:
„Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der
Gemeinde Inden, kann ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über
eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren gesprochen und entschieden zu
haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters geändert. Der
10/2017
Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in
der Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das
Land NRW angefangen bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen
Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut Beschlussvorlage möchte der
Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde und die
Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen
nicht mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag
würde die Arbeit des Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des
Gemeinderates aushöhlen. Diesen Freibrief zur Entmachtung des
Gemeinderates werden wir nicht erteilen.
Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der
aktuellen Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung
des Landes NRW sieht keinen Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem
Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie z.B. das
Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn
er der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der
Gemeinde gefährdet. Auch wenn nach Auffassung des Bürgermeisters ein
Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt. Gemeindeordnung NRW
diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichts-behörde
eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem
in der Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht
folgte dabei der Entscheidung des Gemeinderates und konnte der
Auffassung des Bürgermeisters nicht folgen.“
Nach einer erneuten Begründung der unterschiedlichen Standpunkte
beschließt der Rat wie folgt:
Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die
Gemeinde Inden wird bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen
abgelehnt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.03.2017
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