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Beschlusstext (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
142 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
30.03.17, 21:06
Aktualisiert
30.03.17, 21:06
Beschlusstext (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden) Beschlusstext (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden)

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Gemeinde Inden Inden, 30. März 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 18. Sitzung des Rates am 09.03.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden Der Bürgermeister und Herr Linzenich begründen den Verwaltungsvorschlag; die bisherige Formulierung in § 10 könne verfassungsrechtliche Probleme verursachen, weil Sie verhindere, dass alle Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können. Im Verlauf der Aussprache verliest Herr Görke in Abstimmung mit den Fraktionen der SPD und der CDU folgende Erklärung: „§ 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW lautet wie folgt: ‚Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.‘ Wir haben als Rat in der geltenden Zuständigkeitsordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Abgrenzung hier vorgenommen. Darin sind nun die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bürgermeister/Verwaltung einerseits und dem Gemeinderat klar geregelt und die Formulierungen dort sind keinesfalls rechtswidrig und die Befugnisse des Bürgermeisters sind nicht widerrechtlich eingeschränkt, wie es in der Vorlage steht. Diese Feststellung weisen wir ausdrücklich zurück. Organstreitverfahren, d. h. der Bürgermeister klagt gegen Entscheidungen des Rates oder Ausschüsse, ist eine persönliche Entscheidung des Bürgermeisters und ist nicht entziehbar durch den Rat. Selbstverständlichkeiten werden nicht in einer Zuständigkeitsordnung geregelt, hierzu gehören Rechte und Zuständigkeiten, die dem Bürgermeister nicht entzogen werden. Daher lehnen wir den Änderungsvorschlag, wie im Hauptausschuss bereits beschlossen, ab. Herr Schlächter erklärt für die UDB Inden Fraktion, er werde den Beschlussvorschlag der Verwaltung mittragen. Frau Rehfisch verweist auf ihre Ausführungen in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.02.2017 und verliest folgende Stellungnahme: „Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der Gemeinde Inden, kann ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren gesprochen und entschieden zu haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters geändert. Der 10/2017 Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in der Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das Land NRW angefangen bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut Beschlussvorlage möchte der Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde und die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen nicht mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag würde die Arbeit des Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des Gemeinderates aushöhlen. Diesen Freibrief zur Entmachtung des Gemeinderates werden wir nicht erteilen. Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der aktuellen Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht keinen Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie z.B. das Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn er der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der Gemeinde gefährdet. Auch wenn nach Auffassung des Bürgermeisters ein Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt. Gemeindeordnung NRW diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichts-behörde eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem in der Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht folgte dabei der Entscheidung des Gemeinderates und konnte der Auffassung des Bürgermeisters nicht folgen.“ Nach einer erneuten Begründung der unterschiedlichen Standpunkte beschließt der Rat wie folgt: Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden wird bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen abgelehnt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.03.2017 Seite 2