Daten
Kommune
Inden
Größe
240 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
07.02.17, 16:01
Aktualisiert
07.02.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung der Gemeinde Inden
vom
19.01.2017
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Elmar Gasper (CDU-Fraktion) sind anwesend:
CDU-Fraktion
König, Dr. Michael (SB)
Krings, Bernd (SB)
Schnock, Christoph (vertritt Marx, Reinhard)
Schumacher, Olaf
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Cremer, Albert (SB)
Ewald, Michael (SB)
Görke, Rudi
Lakeberg, Jörg
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Bäcker, Katja (SB)
Goncz, Siegfried
Ohne Fraktion
Beyer, Herbert (SB)
Als Gäste:
Herren Wendeler und Herr Kröger, RWE Power AG
Von der Verwaltung:
Bürgermeister Langefeld
Verwaltungsangestellter Ortmann
Techn. Angestellte Dechering
Verwaltungsangestellte Ristof als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:03 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und -entwicklung vom 17.11.2016
Tagebau Inden
2.
2.1
Wasserwirtschaft – Sonderbetriebsplan 0 2016/01 / Antrag zur Errichtung und zum
Betrieb einer Neutralisationsanlage zur pH-Wert-Anhebung von Drainagewasser im
3/2017
Niederschrift
5.2
Tagebau Inden
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden, räumlicher
Teilabschnitt II
/Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
Antrag auf Plangenehmigung gem. § 6 WHG für die Herstellung und Ausgestaltung
einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §
8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und
unterstützende Speisung der Flachwasserzone
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
Bericht über den Sachstand der noch nicht erledigten Beschlüsse aus den Sitzungen
des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“
Antrag auf Befreiung gem. § 31 BauGB von den Festsetzungen – textliche
Festsetzungen, I Planungsrechtliche Festsetzungen, 1.5. MD1 Gebiet - für das
Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 222. Römerstraße 2
Mitteilungen und Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Tagebau Hambach
3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 – 2030.
• 1. Änderung nach der Zulassung
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der
Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020
• Antrag auf Zulassung der 1. Änderung nach Zulassung vom 22.10.2013
• Stellungnahmen der Gemeinde Inden
Tagebau Inden
Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlen-plan Inden, räumlicher
Teilabschnitt II /Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG
• Stellungnahme der Gemeinde Inden
(Zu TOP 2.2 - Vorlage 1/2017)
Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) Schophoven
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
B.
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und -entwicklung vom 17.11.2016
Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
•
Weitere Vorgehensweise
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
2.2
2.3
3.
4.
4.1
5.
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
2.
3.
3.1
3.2
-2-
1/2017
2/2017
4/2017
12/2017
13/2017
14/2017
15/2017
112/2016
1. Ergänzung
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und
formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Niederschrift
-3-
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung
und -entwicklung vom 17.11.2016
Die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung- und Entwicklung
vom 17.11.2016 (öffentliche Sitzung) wird einstimmig genehmigt.
2.
Tagebau Inden
2.1
Wasserwirtschaft – Sonderbetriebsplan 0 2016/01 / Antrag zur Errichtung
und zum Betrieb einer Neutralisationsanlage zur pH-Wert-Anhebung von
Drainagewasser im Tagebau Inden
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
3/2017
Herr Wendeler und Herr Kröger der RWE Power AG erläutern das Vorhaben zur Errichtung
einer Neutralisationsanlage.
Herr Görke fragt nach, was passieren könnte wenn die Neutralisationsanlage nicht gebaut
werden würde. Herr Kröger erklärt hierzu, dass das Wasser des Abraumdepots einen zu
hohen Eisengehalt nachweist. Dadurch bilden sich im Wasser Flocken, die sich dann auf dem
Boden absetzen und somit schädlich für Tiere und Pflanzen sind. Die Neutralisationsanlage
schützt u.a. auch die Infrastruktur vor Verkrustung.
Herr Goncz bittet um Mitteilung, ob die Anlage auch für den zukünftigen Restsee konzipiert
ist. Herr Kröger teilt mit, dass die Anlage nicht für eine solch große Wassermenge, die der
Restsee haben wird, konzipiert ist und auch nicht benötigt wird, da der Restsee eine gute
Wasserqualität haben wird.
Außerdem erklärt Herr Kröger auf Nachfrage des Herrn Gasper, dass ein ph-Wert 7 für das
Wasser im Abraumdepot bei der Einleitung in die Inde angestrebt wird.
Die Verfahrensunterlagen liegen im Büro von Frau Dechering zur Einsicht nach vorheriger
Terminabstimmung.
Der Ausschuss für Gemeindeplanung- und Entwicklung beschließt einstimmig:
Gegen die Errichtung und den Betrieb einer Neutralisationsanlage zur ph-Wert-Anhebung
von Drainagewasser im Tagebau Inden bestehen keine Bedenken. Der Baustellenverkehr
und die Anlieferung haben für die Gemeinde Inden ortsdurchfahrtsfrei zu erfolgen.
2.2
Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden,
räumlicher Teilabschnitt II
/Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
1/2017
Niederschrift
-4-
Herr Schumacher bittet darum, dass Frau Dechering den Entwurf der Stellungnahme
geringfügig ändert, indem sie auf der Seite 2, Abschnitt 2, Zeile 3 das Wort
freizeitwirtschaftlich durch die allgemeinen strukturwirtschaftlichen Belange ergänzt. Frau
Dechering stimmt zu.
Auf Nachfrage von Herrn Gasper erklärt Herr Wendeler hierzu, dass die Gräben nicht immer
Wasser führen, die Dimension dieser Gräben aber hydraulisch notwendig ist. Eine
Verrohrung über längere Abschnitte ist wasserrechtlich nicht möglich. Die Hauptgräben
werden an die Inde und den Schlichbach angeschlossen.
Frau Dechering verweist auf die Mitteilung zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Wasser- und
Bodenverband Pier bittet um Ergänzung der Stellungnahme in Bezug auf Aufrechterhaltung
des vorhandenen Drainagesystems. Der Ausschuss für Gemeindeplanung- und Entwicklung
beschließt einstimmig:
Der in Anlage beigefügte Entwurf wird mit der o.g. Änderung und Ergänzung als
Stellungnahme der Gemeinde Inden an die Bezirksregierung Arnsberg übersandt.
2.3
Antrag auf Plangenehmigung gem. § 6 WHG für die Herstellung und
Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer
wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von
Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der
Flachwasserzone
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
2/2017
In Anlehnung auf die Stellungnahme fragt Herr Gasper nach dem Restbestand der Fische im
Lucherberger See. Frau Dechering verweist auf ein separates Sonderbetriebsplanverfahren
und teilt mit, dass hierfür bereits der Scoping Termin stattgefunden hat. Herr Görke möchte
die Expertenmeinungen und das anstehende Verfahren zur Beurteilung der Umsiedlung der
Fische abwarten.
Der Ausschuss für Gemeindeplanung- und Entwicklung beschließt einstimmig:
Seitens der Gemeinde Inden wird im Verfahren gem. § 6 WHG für die Herstellung und
Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen
Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und
unterstützende Speisung der Flachwasserzone keine Stellungnahme eingebracht.
3.
Bericht über den Sachstand der noch nicht erledigten Beschlüsse aus den Sitzungen des
Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
Herr Görke verweist auf ein neues Formular, und bittet dieses zukünftig anzuwenden.
4.
Bauleitplanung
Niederschrift
4.1
Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“
Antrag auf Befreiung gem. § 31 BauGB von den Festsetzungen – textliche
Festsetzungen, I Planungsrechtliche Festsetzungen, 1.5. MD1 Gebiet - für
das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 222.
Römerstraße 2
-54/2017
Frau Dechering erläutert einführend die Sachlage. So ist ein Befreiungstatbestand nicht
gegeben, da dieser auf alle weiteren Grundstücke mit der Festsetzung D übertragbar wäre.
Damit wird die o.a. Festsetzung für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes
obsolet. Der Einzelbescheid zu dieser Befreiung wurde das Plangebiet wegen der
Übertragbarkeit der Befreiung auf alle anderen betroffenen Grundstücke strukturell
verändern. Diese evtl. sogar sinnvolle strukturelle Anpassung kann nur über eine Änderung
des Bebauungsplans veranlasst werden.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss für Gemeindeplanung- und Entwicklung
einstimmig:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen – textliche Festsetzungen, I
Planungsrechtliche Festsetzungen, 1.5. MD1 Gebiet - für das Grundstück Gemarkung
Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 222. Römerstraße 2 wird nicht erteilt.
5.
Mitteilungen und Anfragen
5.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
5.1.1
Tagebau Hambach
3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von
2020 – 2030.
• 1. Änderung nach der Zulassung
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der
Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020
• Antrag auf Zulassung der 1. Änderung nach Zulassung vom 22.10.2013
• Stellungnahmen der Gemeinde Inden
12/2017
Herr Krzenziessa-Kall fragt an, ob die Ausgleichsflächen nicht im Bereich evtl.
Erweiterungsoptionen des Gewerbegebiets Pier liegen. Frau Dechering verneint dieses. Die
Flächen liegen im Bereich des Rurauenprogrammes, und schon zu Zeiten von Herrn
Halfenberg sind Entwicklungen für eine zweite Verkehrsanbindung oder gewerbliche
Erweiterungen aus wasserrechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten abgelehnt worden.
Die Vorgaben werden eher restriktiver.
5.1.2
Tagebau Inden
Frau Dechering verweist auf die Ausführungen zu TOP 2.2.
13/2017
Niederschrift
5.1.3
-6-
Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlen-plan Inden,
räumlicher Teilabschnitt II /Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG
• Stellungnahme der Gemeinde Inden
(Zu TOP 2.2 - Vorlage 1/2017)
14/2017
Ergänzend teilt Frau Dechering mit, dass die Planunterlagen identisch mit den Unterlagen aus
dem Verfahren TOP 2.2 sind; es wird entsprechend die gleiche Stellungnahme versandt.
5.1.4
Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) Schophoven
15/2017
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Herr Görke merkt an, dass die von der UDB-Fraktion gemachte Panikmache unnötig war und
fordert seitens der UDB eine Klarstellung zu diesem Sachverhalt, da die Haushaltsperre des
Jahres 2016 keinerlei Auswirkungen auf die Auszahlung der Fördermittel gehabt habe.
5.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Es liegen keine mündlichen Mitteilungen/Anfragen vor.
Gasper
Ausschussvorsitzender
Ristof
Schriftführerin