Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
215/2014
Erstellt am:
19.08.2014
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Blauhut
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
3
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
09.09.2014
Betreff
Wahl einer/eines oder mehrerer stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 215/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
ohne
Erläuterungen
Gem. § 57 (3) Satz 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte eine Vertreterin bzw. einen
Vertreter oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden.
Die Wahl ist nach § 50 (2) GO NRW durchzuführen. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt
oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich
vereinigt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.