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Beschlussvorlage (Wahl einer/eines oder mehrerer stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
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Vorlage Nr.: 215/2014 Erstellt am: 19.08.2014 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Blauhut Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 3 ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 09.09.2014 Betreff Wahl einer/eines oder mehrerer stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 215/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag ohne Erläuterungen Gem. § 57 (3) Satz 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte eine Vertreterin bzw. einen Vertreter oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden. Die Wahl ist nach § 50 (2) GO NRW durchzuführen. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.