Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 269/2014 - Synopse)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 269/2014 - Synopse) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 269/2014 - Synopse) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 269/2014 - Synopse) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 269/2014 - Synopse) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 269/2014 - Synopse)

öffnen download melden Dateigröße: 179 kB

Inhalt der Datei

Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim (Vorschlag) Entsprechende Regelungen der bestehenden Zuständigkeitsordnung 5. - Ausschüsse und Beiräte 5. - Ausschüsse und Beiräte In der Stadt Pulheim bestehen folgende ständige Ausschüsse: In der Stadt Pulheim bestehen folgende ständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss (nimmt die Aufgaben zur Erledigung von Anregungen und Beschwerden wahr - § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Planungsausschuss (nimmt die Aufgaben des Denkmalausschusses wahr – § 23 Denkmalschutzgesetz NRW) Umweltausschuss Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss (nimmt die Aufgaben zur Erledigung von Anregungen und Beschwerden wahr - § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Umwelt- und Planungsausschuss (nimmt die Aufgaben des Denkmalausschusses wahr – § 23 Denkmalschutzgesetz NRW) Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Beiräte: Frauenbeirat Feuerwehrbeirat Integrationsrat Seniorenbeirat Beiräte: Frauenbeirat Feuerwehrbeirat Integrationsrat Seniorenbeirat Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 10. - Planungsausschuss (PA) 10. - Umwelt- und Planungsausschuss Der Planungsausschuss ist der für Stadtplanung, Gestaltung und Stadtentwicklung zuständige Ausschuss. Der Umwelt- und Planungsausschuss ist der für Planung, Gestaltung, Stadtentwicklung und Umweltschutz zuständige Ausschuss. Der Ausschuss ist grundsätzlich für alle Umweltschutzfragen zuständig. 10.1 Der Ausschuss berät über 10.1 a) Aufgaben der Bauleitplanung b) Veränderungssperren c) sonstige Satzungen nach dem BauGB und der BauO NRW mit Ausnahme von Satzungen gemäß § 132 BauGB (Erschließungssatzung) d) Maßnahmen der Bodenordnung gemäß BauGB (Umlegung, Grenzrege lung) e) Enteignungen gemäß BauGB (Erstes Kapitel, fünfter Teil) f) Maßnahmen des besonderen Städtebaurechtes (Zweites Kapitel BauGB) g) Konzepte zur Entwicklung der Gesamtstadt oder von Teilbereichen (Stadtentwicklungskonzepte, Einzelhandelskonzepte, Bauflächenkonzepte) h) die Regional- und Landesplanung i) vorberatend für den UA / TVA die Gestaltung für die Stadtentwicklung bedeutender Frei- und Grünflächen sowie von entsprechenden Pflanzkonzepten im öffentlichen Straßenraum Der Ausschuss berät über a) Aufgaben der Bauleitplanung b) Veränderungssperren c) Umlegungen nach BauGB, Grenzregelungen gemäß § 80 BauGB d) Grünordnungsplan e) Landschaftspläne f) Wasserschutzgebietsverordnungen 10.2 Der Ausschuss entscheidet gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW 10.2 über a) alle verfahrensleitenden Beschlüsse in Bauleitplanverfahren mit Ausnahmedes Feststellungsbeschlusses bei Flächennutzungsplänen bzw. Satzungsbeschlüssen bei Bebauungsplänen. Auf Antrag von mindestens 1/5 der Ausschussmitglieder entscheidet der Rat anstelle des Ausschusses über den zur Beratung anstehenden Verfahrensschritt b) die Planungsentschädigung nach § 39 ff. BauGB c) sonstige städtebauliche Planungen (Rahmen-, Gestaltungs- und Einzelplanungen) d) die Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren nach sondergesetzlichen Bestimmungen e) die Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren nach dem LPlG NRW f) die Stellungnahmen zu Planungsvorhaben Dritter innerhalb und außerhalb Pulheims Der Ausschuss entscheidet - soweit nicht die Zuständigkeit der Bachverbände gegeben ist - gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW über a) alle verfahrensleitenden Beschlüsse in Bauleitplanverfahren mit Ausnahme des Feststellungsbeschlusses bei Flächennutzungsplänen bzw. Satzungsbeschlüssen bei Bebauungsplänen; auf Antrag von mindestens 1/5 der Ausschussmitglieder entscheidet der Rat anstelle des Ausschusses über den zur Beratung anstehenden Verfahrensschritt; b) die Planungsentschädigung nach § 39 ff BauGB, c) sonstige städtebauliche Planungen (Rahmen-, Gestaltungs- und Einzelplanungen), d) die Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren nach sondergesetzlichen Bestimmungen, g) die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen nach § 51 BauO NRW 10.3 e) die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen nach § 51 BauO NRW, f) die Angelegenheiten der Baumsatzung, soweit nicht gemäß Ziffer 13.3 s) und 13.4 b) dieser Zuständigkeitsordnung der/die Bürgermeister/in entscheidet, g) die Gestaltung von größeren Frei- und Grünflächen, h) die Pflanzprogramme im vorhandenen Straßenraum, i) die Gestaltung von Wasserläufen und Bächen, j) den Einsatz von umweltrelevanten Mitteln (z.B. Pestiziden) und Arbeitsmethoden bei der Pflege/Unterhaltung aller städtischen Grundstücke, k) die sonstigen Maßnahmen im Rahmen des Grünflächenplanes, l) die Angelegenheiten der Abfallwirtschaft, soweit diese keine Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt beinhalten, m) die Erstellung von Umweltgutachten, o) die Verwendung der Mittel, die der Haushalt für Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung stellt, p) die Anlage von Friedhöfen und öffentlichen Anlagen, q) den Winterdienst auf Straßen, Wegen und Plätzen, r) über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht zugunsten anderer gem. § 28 BauGB. 10.4 Der Ausschuss ist zu hören bei städtischen Straßenneubaumaßahmen außerhalb von Bebauungsgebieten. Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten des Denkmalschutzes vor, die der 10.5 Entscheidung des Rates der Stadt bedürfen. Darüber hinaus entscheidet er gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW in Angelegenheiten des Denkmalschutzes, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Anträge auf Eintragung in die Denkmalliste sind dem Ausschuss nur zur Kenntnis vorzulegen. Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten des Denkmalschutzes vor, die der Entscheidung des Rates der Stadt bedürfen. Darüber hinaus entscheidet er gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW in Angelegenheiten nach dem Denkmalschutz, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Anträge auf Eintragung in die Denkmalliste sind dem Ausschuss nur zur Kenntnis vorzulegen. 11. - Umweltausschuss Der Ausschuss ist grundsätzlich für alle Umweltschutzfragen zuständig. 11.1 Der Ausschuss berät über a) Grünordnungsplan, b) Landschaftspläne, c) Wasserschutzgebietsverordnungen, d) alle städtebaulichen Planungen, insbesondere im Rahmen von Verfahren der Bauleitplanung, die relevante umweltbezogene Auswirkungen haben, e) Satzungen gemäß § 135 c BauGB, f) Regelungen zum Einsatz von Taumitteln im Rahmen des Winterdienstes. 11.2 Der Ausschuss entscheidet - soweit nicht die Zuständigkeit der Bachverbände gegeben ist - gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW über a) die Angelegenheiten der Baumsatzung, soweit nicht gemäß Ziffer 13.3 s) und 13.4 b) dieser Zuständigkeitsordnung der/die Bürgermeister/in entscheidet, b) die Gestaltung von größeren Frei- und Grünflächen, c) bedeutende Pflanzkonzepte im öffentlichen Straßenraum, d) die Gestaltung von Wasserläufen und Bächen, e) den Einsatz von umweltrelevanten Mitteln (z.B. Pestiziden) und Arbeitsmethoden bei der Pflege/Unterhaltung aller städtischen Grundstücke, f) die sonstigen Maßnahmen im Rahmen des Grünflächenplanes, g) die Angelegenheiten der Abfallwirtschaft, soweit diese keine Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt beinhalten, h) die Erstellung von Umweltgutachten, i) die Verwendung der Mittel, die der Haushalt für Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung stellt, j) die Anlage von Friedhöfen und öffentlichen Anlagen, k) Maßnahmen für den Naturschutz gem. § 135 a und b BauGB. 11.3 Der Ausschuss ist zu hören bei städtischen Straßenneubaumaßahmen außerhalb von Bebauungsgebieten. Die bisherigen Ziffern 11 bis 14 werden zu den neuen Ziffern 12 bis 15. 13. - Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr Der Ausschuss ist grundsätzlich zuständig für alle städtischen Tiefbauvorhaben sowie für alle Verkehrs- und Entwässerungsangelegenheiten. 12. - Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr Der Ausschuss ist grundsätzlich zuständig für alle städtischen Tiefbauvorhaben sowie für alle Verkehrsangelegenheiten. 13.1 Er berät über: 12.1 a) ÖPNV-Grundsatzentscheidungen, b) die Bildung einer Erschließungseinheit (bei mehreren Erschließungsanlagen) gemäß § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB und von Abschnitten gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB, c) Kostenspaltungsbeschlüsse nach BauGB, d) Festlegung der Reihenfolge der Dringlichkeit für die städtischen Tiefbaumaßnahmen, e) die Benennung von Straßen und Plätzen, soweit diese nach Pulheimer Einwohnerinnen bzw. Einwohnern benannt werden sollen, f) Änderungen der Straßenreinigungssatzung, g) Änderungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Er berät über: a) ÖPNV-Grundsatzentscheidungen b) die Bildung einer Erschließungseinheit (bei mehreren Erschließungsanlagen) gemäß § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB c) Kostenspaltungsbeschlüsse nach BauGB und KAG d) Festlegung der Reihenfolge der Dringlichkeit für die städtischen Tiefbaumaßnahmen e) die Benennung von Straßen und Plätzen, soweit diese nach Pulheimer Einwohnerinnen bzw. Einwohnern benannt werden sollen 13.2 Der Ausschuss entscheidet gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW über: 12.2 a) die Durchführung von Unterhaltungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen städtischer Tiefbauvorhaben (in Einzelfällen), b) Regelungen zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach der Satzung über die Entwässerung im Stadtgebiet soweit es sich weder um eine Satzungsänderung noch um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. c) Benennung von Straßen und Plätzen, soweit die Straßen bzw. Plätze nicht nach Pulheimer Einwohnerinnen bzw. Einwohnern benannt werden sollen, d) Maßnahmen zur Verkehrslenkung, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, e) Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Stadtverkehrsplanung, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, f) Maßnahmen zur Erziehung im Straßenverkehr, g) Widmung, Entwidmung und Umstufung öffentlicher Straßen und Plätze, h) Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst, soweit es sich weder um eine Satzungsänderung noch um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, i) Straßenbeleuchtungsmaßnahmen, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Der Ausschuss entscheidet gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW über: a) die Durchführung von Unterhaltungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen städtischer Tiefbauvorhaben (in Einzelfällen), b) Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang nach der Satzung über die Entwässerung im Stadtgebiet, c) Benennung von Straßen und Plätzen, soweit die Straßen bzw. Plätze nicht nach Pulheimer Einwohnerinnen bzw. Einwohnern benannt werden sollen, d) Maßnahmen zur Verkehrslenkung, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, e) Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Stadtverkehrsplanung, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, f) Maßnahmen zur Erziehung im Straßenverkehr, g) Widmung, Entwidmung und Umstufung öffentlicher Straßen und Plätze.