Daten
Kommune
Inden
Größe
274 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
28.09.15, 16:02
Aktualisiert
29.09.15, 16:01
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NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
10.09.2015
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend:
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Schmitz, Josef Johann
Schulten, Hans-Josef
CDU-Fraktion
Büsch, Birgit
Gasper, Elmar
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Schumacher, Olaf
von Schwartzenberg, Natalie
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Wergen, Karl Josef
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Ohne Fraktion
Langefeld, Jörn
Entschuldigt fehlt:
Drewitz, Sabrina (CDU-Fraktion)
Mürkens, Udo (CDU-Fraktion)
Als Gäste:
Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten
Von der Verwaltung:
Gemeindeoberamtsrat Unterberger
Gemeindeamtsrätin Wacker
Verwaltungsfachangestellter Ortmann
Gemeindeamtmann Horst
Techn. Angestellte Dechering
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:20 Uhr
Niederschrift
-2-
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Mitteilungen
Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden
3.
8.
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Aktuelle Situation in der Gemeinde Inden
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für
Halter
von zwei und mehr Hunden
Masterplan indeland
•
Entwurf des Masterplanes indeland 2030
•
Vorbereitung der Beschlussfassung für die indeland-Rätekonferenz
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel
Umlage der VHS Rur-Eifel
Beschaffung von Atemschutzgeräten
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen
Leistungen für Asylbewerber nach AsylbLG
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen
Schriftliche Anfragen
B.
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Mitteilungen
Beteiligung der EWV GmbH an dem Windparkprojekt Eschweiler der RWE Innogy
GmbH
Neubeschaffung von Atemschutzgeräten bzw. Ersatzbeschaffung für vorhandene
Atemschutzgeräte in Höhe von 34.426,84 €
Schriftliche Anfragen
51/2015
1. Ergänzung
4.
5.
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
7.
3.
4.
58/2015
46/2015
1. Ergänzung
37/2015
1. Ergänzung
55/2015
53/2015
56/2015
57/2015
59/2015
54/2015
Bürgermeister Schuster eröffnet die 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden, insbesondere die Zuhörer. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 4 - Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der
Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden – wird auf Position 1 vorgezogen. Die
Tagesordnung verschiebt sich dementsprechend.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der
Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden
46/2015
1. Ergänzung
Bürgermeister Schuster verweist auf die Vorberatungen, zuletzt in der vorangegangenen
Sitzung des Hauptausschusses.
Daraufhin nimmt zunächst Frau Rehfisch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt
Niederschrift
-3Stellung:
„Laut Erläuterung des Einwohnerantrages, seien für die Erhöhung der Hundesteuer ab dem
zweiten Hund die gestiegenen Entsorgungskosten für die Kotsammelbeutel die einzige
Begründung der Politik. Dies ist nicht das Argument für Bündnis 90/Die Grünen. Unsere
Argumentation liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Die Gemeinde Inden muss sicherstellen,
dass die unterschiedlichsten Interessen der Einwohner gewahrt werden. Hier ist erstrangig der
soziale Aspekt zu berücksichtigen. So kann ein Hund z. B. als Wachhund gehalten werden,
insbesondere für Kinder kann er ein willkommener Spielgefährte und für ältere Menschen
kann er ein wichtiger Gesprächskamerad sein. Dies alles waren für uns Gründe, die
Hundesteuer für die Haltung eines Hundes zu belassen.
Einer Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund haben wir zugestimmt, um die
Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Aus unserer
Sicht hat die Steuer genau diese Regulierungsfunktion.
Dem Ansinnen der Antragsteller, eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern zur
Verfügung zu stellen, können wir uns nur anschließen. Auch wir haben dies immer wieder in
den Ausschüssen gefordert, leider ergebnislos. Darum werfen wir auch heute wieder die
Frage auf, ob es nicht sinnvoller ist, die Behälter für Kotbeutel wieder abzuschaffen. Damit
würde sich zumindest das Problem der in der Natur liegenden benutzten Beutel reduzieren.“
Im Anschluss daran, erklärt Herr Görke für die CDU-SPD-Koalition Folgendes:
Nach eingehenden Beratungen mit unserem Koalitionspartner und nach Abwägung aller Für
und Wider, halten wird an der bestehenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden in
Fassung der 3. Änderungssatzung, die am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, fest.
Begründung:
Die angespannte Haushaltslage unserer Gemeinde wurde in den entsprechenden
Haushaltsberatungen eingehend erörtert. Bestandteil des Haushaltsplanes für die Jahre
2015/16 ist auch das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022, und beinhaltet
die Darstellung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2022. Um dieses Ziel zu erreichen sind
zahlreiche Maßnahmen sowohl auf Ausgabenseite, wie auch auf der Einnahmeseite
aufgelistet und beschlossen worden.
Die Hundesteuererhöhung ist, wie viele anderen Maßnahmen auch, nur ein kleiner Beitrag,
um dieses Ziel erreichen zu können.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich die soziale Komponente, die dazu führte für den
ersten Hund einen niedrigen Steuerbetrag festzulegen. Alleinstehende, verwitwete aber auch
ältere und kranke Menschen sowie Kinder, entwickeln zu ihrem Hund oftmals eine
besondere Beziehung, sei es, um über den Verlust eines verstorbenen Partners besser
hinwegzukommen, Einsamkeit zu vermeiden, sich beschützt zu fühlen und vieles mehr.
Der Beweggrund für die Erhöhung der Hundesteuer war und bleibt ausschließlich ein Beitrag
von vielen zur Konsolidierung des Haushaltes.
Schließlich verliest Herr Schlächter folgende Erklärung der UDB Inden-Fraktion:
„Die UDB hat die Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2015 schon bei der
Haushaltsverabschiedung am 17.12.2014 abgelehnt.
Die seinerzeit, in der Hauptausschusssitzung am 04.12.2014, von der großen Koalition
gegebene Begründung für die in Teilbereichen erneute Anhebung der Hundesteuer (Zitat H.
Marx: „Die Begründung für diese Anhebung liegt in den extrem gestiegenen
Entsorgungskosten von Kotsammelbeuteln“ Zitat Ende) ist für die UDB nach wie vor nicht
nachvollziehbar. Die Entsorgungskosten werden durch die Abfallgebühren gedeckt.
Niederschrift
-4Die UDB unterstützt daher folgerichtig den Einwohnerantrag und stimmt der geforderten
Rücknahme der am 17.12.2014 beschlossenen Hundesteuererhöhung zu. Dabei hat die
Rücknahme rückwirkend zum 01.01.2015 zu erfolgen.“
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung auf.
Der Einwohnantrag vom 01.06.2015 auf Zurücknahme der Hundesteuersatzung wird bei
sieben Nein-Stimmen abgelehnt.
2.
Mitteilungen
Bürgermeister Schuster teilt mit, dass es im Gewerbegebiet erneut zu einer illegalen
Öleinleitung in die Kanalisation gekommen ist. Die nach dem ersten Störfall ergriffenen
Maßnahmen, wie Auflichten der Flächen, Vervollständigung der Straßenbeleuchtung und
Anbringen einer Videokamera hätten diesen weiteren Vorfall wohl auch nicht verhindern
können. Mittlerweile sei der Gemeinde Inden ein Schaden in Höhe von rd. 400 – 500 Tsd. €
entstanden. Aus diesem Grunde werde überlegt, eine Belohnung von 5.000 € auszusetzten. In
Kürze werde ein Gespräch mit Vertretern der Kripo geführt, um Möglichkeiten zu erfahren,
die den Fahndungserfolg günstig beeinflussen können.
Aus den Reihen des Rates wird darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen Kosten, die der
Gemeinde Inden im Zusammenhang mit den Öleinleitungen entstanden sind, im Hinblick auf
den notwendigen Haushaltsausgleich über Steuererhöhungen ausgeglichen werden müssen.
Nach kurzer Aussprache kündigt Bürgermeister Schuster an, dass die Verwaltung in der
nächsten Bau- und Vergabeausschuss einen umfassenden Lagebericht erstattet. Danach wäre
dann Gelegenheit gegeben zur ausgiebigen Aussprache.
Weitere Mitteilungen betreffen die Umstellung des Ablesemodus für Abwasser, verbunden mit
der gleichzeitigen Umstellung des Abrechnungsmodus sowie die aktuelle finanzielle Lage der
Gemeinde Inden (s. Anlage 1 und 2).
3.
Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden
51/2015
1. Ergänzung
Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Karin Krings, übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt
die Sitzungsleitung und erteilt sodann dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss,
Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 8.September 2015 mit dem
Jahresabschluss 2014 befasst. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts durch die Kanzlei
Müller & Kollegen.
Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu
vermitteln hat (§ 95 GO).
Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses über den
Jahresabschluss 2014 vor, und zwar in Form der Vorlage Nr. 51/2015 1. Ergänzung vom 24.
August 2015. Das Jahr schließt mit Erträgen von 17. 243.913,71 Euro und Aufwendungen
von 17.773.991,81 Euro mit einem Fehlbetrag von 530.078,10 Euro ab.
Niederschrift
-5-
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller &
Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein
Prüfbericht zu erstellen, der Ihnen zur Verfügung gestellt wurde.
Der Jahresabschluss ist nach Maßgabe des § 101 GO dahingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften beachtet worden sind – und damit das Haushaltsrecht eingehalten wurde.
Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen,
sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei auf Schwerpunkte
und Stichprobenprüfungen konzentriert.
Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 8. September 2015 den
Jahresabschluss 2014 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Inden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2014
einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen vom 15. Juli 2015
vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ebenfalls einstimmig den Bestätigungsvermerk
beschlossen, der mit der Vorlage für die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt wurde.
Dieser Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt:
Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Inden
a.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen
Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buch-führung, der Inventur, des
Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1.
Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-
Niederschrift
-6Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Inden. Meine
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und
der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegen-stände sowie
über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO
NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass
meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
Inden. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
und stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese
Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung im Lagebericht zur angespannten
Ertragslage hin. Dort ist unter der Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2015 und
Folgejahre“ ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2015 ff. unter den
dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und dass der
Haushaltsplan für 2015 einen Jahresfehlbetrag von 5,617 Mio. Euro ausweist.
Düren, 15.07.2015
gez. Peter Müller
Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
b.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss der Gemeinde
Inden für das Jahr 2014 geprüft. Grundlage der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss waren die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, dessen
sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner Prüfung bedient hat (§ 103
Abs. 5 GO).
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen,
Niederschrift
Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 GO.
Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte
Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich
übernommen. Inden, den 08.09.2015
-7-
Josef Johann Schmitz
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und der
eben genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig die
Empfehlungen für den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters und zur
Verwendung des Jahresfehlbetrages 2014 von 530.078,10 Euro ausgesprochen
Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Gemeinde Inden – somit auch bei Ihnen, Herr Bürgermeister Schuster - für
die geleistete Arbeit im Jahr 2014.
Den Dank an Herrn Bürgermeister Schuster kann ich in der heutigen Ratssitzung letztmalig
aussprechen, weil er bekanntlich mit dem 20. Oktober 2015 aus dem aktiven Arbeitsleben
ausscheidet.
Ich darf deshalb in der heutigen Ratssitzung erwähnen, dass der
Rechnungsprüfungsausschuss in jedem Jahr seiner Tätigkeit als Bürgermeister für die
aufgestellten Jahresabschlüsse die uneingeschränkte Entlastung als Empfehlung an den Rat
ausgesprochen hat und der Rat diese Empfehlungsbeschlüsse jeweils bestätigt hat.
Ich darf Sie nun bitten, der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu
folgen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Frau Krings ruft zur Abstimmung auf. Daraufhin wird einstimmig beschlossen:
1.:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
2.:
Der Jahresabschluss 2014 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden
festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO).
Das Jahr schließt mit Erträgen von 17.243.913,71 € und Aufwendungen von
17.773.991,81 € mit einem Fehlbetrag von 530.078,10 € ab.
Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 € wird der allgemeinen Rücklage
entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des
Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014
uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Niederschrift
4.
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Aktuelle Situation in der Gemeinde Inden
-858/2015
Nach kurzer Einleitung durch Herrn Bürgermeister Schuster erstattet Frau Wacker einen
umfassenden Bericht über die Unterbringung von Asylbewerbern (s. Anlage 3). Herr
Schuster weist darauf hin, dass das Flüchtlingsproblem ein langfristiges sei und daher auch
langfristige Lösungen gefunden werden müssen. So sei die Errichtung von Wohnungen in
Schlichtbauweise in der Überlegung, die zum einen bleibende Werte darstellen und noch als
Sozialwohnungen Verwendung finden können, sollte sich die Flüchtlingssituation
entspannen. Daneben würde aber auch die Anschaffung von weiteren Einfach-Containern
geprüft. Hierbei sei zu bedenken, dass die Genehmigung nur auf zwei Jahre befristet
ausgesprochen werde, weil die Anforderungen der EnEV nicht erfüllt werden. Daher sei dies
wiederum nur eine Übergangslösung, genau so wie eine evtl. Nutzung des Lamersdorfer
Bürgerhauses. Erschwerend käme hinzu, dass bis dato keine Unterstützung seitens der
Bezirksregierung, sei es in Form von Erleichterungen im Planungsrecht oder in finanzieller
Hinsicht, in Aussicht sei.
Bürgermeister Schuster bedankt sich in aller Form bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich
im Asylkreis Inden engagieren. Er regt einen „runden Tisch“ zwischen Verwaltung und
Asylkreis an, zu dem er auch ausdrücklich je einen Vertreter der Fraktionen einlädt. Das erste
Treffen soll am kommenden Mittwoch, dem 16.09.2015, um 17.00 Uhr im Rathaus
stattfinden.
Im Übrigen würde das Thema sicherlich auch auf Kreisebene noch vertieft.
Nach kurzer Aussprache wird einvernehmlich beschlossen:
Der Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation über die Unterbringung von
Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen sowie die aufgezeigten Lösungsansätze für die
Zukunft wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird aufgefordert,
die aufgezeigten Lösungsansätze (Bau zusätzlicher Unterkünfte) weiter zu verfolgen.
5.
Masterplan indeland
•
Entwurf des Masterplanes indeland 2030
•
Vorbereitung der Beschlussfassung für die indeland-Rätekonferenz
37/2015
1. Ergänzung
Auf die Vorberatung im Ausschuss für Gemeindeplanung und –etwicklung am 27.05.2015
wird verwiesen. Der Rat beschließt einstimmig:
Dem Entwurf des Masterplanes indeland 2030 wird zugestimmt. Dieser Beschluss wird
auf einer gemeinsamen Rätekonferenz der indeland-Gesellschafterkommunen bestätigt.
6.
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel
6.1
Umlage der VHS Rur-Eifel
55/2015
Der Rat beschließt einstimmig die erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellung für
die Nachforderung aus der Abrechnung der Jahre 2013 und 2014 in 2015 in Höhe von
10.000 €.
Niederschrift
6.2
-9-
Beschaffung von Atemschutzgeräten
53/2015
Die Notwendigkeit der Beschaffung wird anerkannt. Herr Marx regt an, die Auftragsvergabe
in der heutigen Sitzung zu beschließen. Darin besteht Einvernehmen (s. TOP 3 NÖ).
Daraufhin
beschließt der Rat der Gemeinde Inden einstimmig, für das Sachkonto 020 122 001/
7831000 (Anlagegüter) Mittel zur Beschaffung von neuen Atemschutzgeräten bzw. für
den Umbau von vorhandenen Atemschutzgeräten für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von
34.426,84 € und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 8.000,00 € bereit zu stellen.
6.3
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen
56/2015
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die überplanmäßige Bereitstellung von
Mitteln bei Produkt 050 315 001, Soziale Einrichtungen wie folgt:
Sachkonto 5241007, Bewirtschaftung Asylunterkünfte
Sachkonto 5241008 Unterbringung Wohnungslose, Aussiedler
Sachkonto 5811003 Kosten Bauhof Kfz
Sachkonto 5811008 Personalkosten Bauhof
6.4
Leistungen für Asylbewerber nach AsylbLG
13.000 €
70.000 €
1.000 €
10.000 €.
57/2015
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die überplanmäßige Bereitstellung von
170.000 € bei Produkt 050 313 001, Leistungen für Asylbewerber, Sachkonto 5331001,
Leistungen zum Lebensunterhalt (SL für natürl. Personen außerh. von Einrichtungen) und
von 15.000 € Krankenhilfe (außerhalb von Einrichtungen).
7.
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen
Unternehmen/Einrichtung
Themen u.a.
Verwaltungsratssitzung der
RegioEntsorgung AöR am 22.06.2015
- Sachstandsbericht zur Durchführung der
Qualitätsoffensive für Bioabfälle in der Stadt
Würselen
- Ermächtigung zum Abschluss eines
Rahmenvertrages über die Lieferung von
Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge
- Aktueller Betriebsbericht
Gesellschafterversammlung der GREEN –
Gesellschaft für regionale und erneuerbare
Energie mbH am 25.06.2015
- Bericht zur Entwicklung der Gesellschaft
- Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2014 und Ergebnisverwendung
- Entlassung der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2014
-Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Niederschrift
8.
- 10 -
Schriftliche Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
Auf Wunsch von Herrn Bürgermeister Schuster verbleiben Herr OV Marx und Herr Schmitz
(Verwaltung) im Sitzungssaal, damit sie für eine evtl. weitere Beratung der Asylproblematik zur
Verfügung stehen.
Schuster
Bürgermeister
Büttgen
Schriftführerin