Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
274 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
28.09.15, 16:02
Aktualisiert
29.09.15, 16:01

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 10.09.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend: SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Schmitz, Josef Johann Schulten, Hans-Josef CDU-Fraktion Büsch, Birgit Gasper, Elmar Krings, Karin Marx, Reinhard Schumacher, Olaf von Schwartzenberg, Natalie Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Ohne Fraktion Langefeld, Jörn Entschuldigt fehlt: Drewitz, Sabrina (CDU-Fraktion) Mürkens, Udo (CDU-Fraktion) Als Gäste: Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten Von der Verwaltung: Gemeindeoberamtsrat Unterberger Gemeindeamtsrätin Wacker Verwaltungsfachangestellter Ortmann Gemeindeamtmann Horst Techn. Angestellte Dechering Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:20 Uhr Niederschrift -2- Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Mitteilungen Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden 3. 8. Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Aktuelle Situation in der Gemeinde Inden Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden Masterplan indeland • Entwurf des Masterplanes indeland 2030 • Vorbereitung der Beschlussfassung für die indeland-Rätekonferenz Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel Umlage der VHS Rur-Eifel Beschaffung von Atemschutzgeräten Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen Leistungen für Asylbewerber nach AsylbLG Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Schriftliche Anfragen B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Mitteilungen Beteiligung der EWV GmbH an dem Windparkprojekt Eschweiler der RWE Innogy GmbH Neubeschaffung von Atemschutzgeräten bzw. Ersatzbeschaffung für vorhandene Atemschutzgeräte in Höhe von 34.426,84 € Schriftliche Anfragen 51/2015 1. Ergänzung 4. 5. 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 7. 3. 4. 58/2015 46/2015 1. Ergänzung 37/2015 1. Ergänzung 55/2015 53/2015 56/2015 57/2015 59/2015 54/2015 Bürgermeister Schuster eröffnet die 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Zuhörer. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnungspunkt 4 - Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden – wird auf Position 1 vorgezogen. Die Tagesordnung verschiebt sich dementsprechend. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden 46/2015 1. Ergänzung Bürgermeister Schuster verweist auf die Vorberatungen, zuletzt in der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses. Daraufhin nimmt zunächst Frau Rehfisch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Niederschrift -3Stellung: „Laut Erläuterung des Einwohnerantrages, seien für die Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund die gestiegenen Entsorgungskosten für die Kotsammelbeutel die einzige Begründung der Politik. Dies ist nicht das Argument für Bündnis 90/Die Grünen. Unsere Argumentation liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Die Gemeinde Inden muss sicherstellen, dass die unterschiedlichsten Interessen der Einwohner gewahrt werden. Hier ist erstrangig der soziale Aspekt zu berücksichtigen. So kann ein Hund z. B. als Wachhund gehalten werden, insbesondere für Kinder kann er ein willkommener Spielgefährte und für ältere Menschen kann er ein wichtiger Gesprächskamerad sein. Dies alles waren für uns Gründe, die Hundesteuer für die Haltung eines Hundes zu belassen. Einer Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund haben wir zugestimmt, um die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Aus unserer Sicht hat die Steuer genau diese Regulierungsfunktion. Dem Ansinnen der Antragsteller, eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern zur Verfügung zu stellen, können wir uns nur anschließen. Auch wir haben dies immer wieder in den Ausschüssen gefordert, leider ergebnislos. Darum werfen wir auch heute wieder die Frage auf, ob es nicht sinnvoller ist, die Behälter für Kotbeutel wieder abzuschaffen. Damit würde sich zumindest das Problem der in der Natur liegenden benutzten Beutel reduzieren.“ Im Anschluss daran, erklärt Herr Görke für die CDU-SPD-Koalition Folgendes: Nach eingehenden Beratungen mit unserem Koalitionspartner und nach Abwägung aller Für und Wider, halten wird an der bestehenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden in Fassung der 3. Änderungssatzung, die am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, fest. Begründung: Die angespannte Haushaltslage unserer Gemeinde wurde in den entsprechenden Haushaltsberatungen eingehend erörtert. Bestandteil des Haushaltsplanes für die Jahre 2015/16 ist auch das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022, und beinhaltet die Darstellung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2022. Um dieses Ziel zu erreichen sind zahlreiche Maßnahmen sowohl auf Ausgabenseite, wie auch auf der Einnahmeseite aufgelistet und beschlossen worden. Die Hundesteuererhöhung ist, wie viele anderen Maßnahmen auch, nur ein kleiner Beitrag, um dieses Ziel erreichen zu können. Ausdrücklich hervorheben möchte ich die soziale Komponente, die dazu führte für den ersten Hund einen niedrigen Steuerbetrag festzulegen. Alleinstehende, verwitwete aber auch ältere und kranke Menschen sowie Kinder, entwickeln zu ihrem Hund oftmals eine besondere Beziehung, sei es, um über den Verlust eines verstorbenen Partners besser hinwegzukommen, Einsamkeit zu vermeiden, sich beschützt zu fühlen und vieles mehr. Der Beweggrund für die Erhöhung der Hundesteuer war und bleibt ausschließlich ein Beitrag von vielen zur Konsolidierung des Haushaltes. Schließlich verliest Herr Schlächter folgende Erklärung der UDB Inden-Fraktion: „Die UDB hat die Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2015 schon bei der Haushaltsverabschiedung am 17.12.2014 abgelehnt. Die seinerzeit, in der Hauptausschusssitzung am 04.12.2014, von der großen Koalition gegebene Begründung für die in Teilbereichen erneute Anhebung der Hundesteuer (Zitat H. Marx: „Die Begründung für diese Anhebung liegt in den extrem gestiegenen Entsorgungskosten von Kotsammelbeuteln“ Zitat Ende) ist für die UDB nach wie vor nicht nachvollziehbar. Die Entsorgungskosten werden durch die Abfallgebühren gedeckt. Niederschrift -4Die UDB unterstützt daher folgerichtig den Einwohnerantrag und stimmt der geforderten Rücknahme der am 17.12.2014 beschlossenen Hundesteuererhöhung zu. Dabei hat die Rücknahme rückwirkend zum 01.01.2015 zu erfolgen.“ Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung auf. Der Einwohnantrag vom 01.06.2015 auf Zurücknahme der Hundesteuersatzung wird bei sieben Nein-Stimmen abgelehnt. 2. Mitteilungen Bürgermeister Schuster teilt mit, dass es im Gewerbegebiet erneut zu einer illegalen Öleinleitung in die Kanalisation gekommen ist. Die nach dem ersten Störfall ergriffenen Maßnahmen, wie Auflichten der Flächen, Vervollständigung der Straßenbeleuchtung und Anbringen einer Videokamera hätten diesen weiteren Vorfall wohl auch nicht verhindern können. Mittlerweile sei der Gemeinde Inden ein Schaden in Höhe von rd. 400 – 500 Tsd. € entstanden. Aus diesem Grunde werde überlegt, eine Belohnung von 5.000 € auszusetzten. In Kürze werde ein Gespräch mit Vertretern der Kripo geführt, um Möglichkeiten zu erfahren, die den Fahndungserfolg günstig beeinflussen können. Aus den Reihen des Rates wird darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen Kosten, die der Gemeinde Inden im Zusammenhang mit den Öleinleitungen entstanden sind, im Hinblick auf den notwendigen Haushaltsausgleich über Steuererhöhungen ausgeglichen werden müssen. Nach kurzer Aussprache kündigt Bürgermeister Schuster an, dass die Verwaltung in der nächsten Bau- und Vergabeausschuss einen umfassenden Lagebericht erstattet. Danach wäre dann Gelegenheit gegeben zur ausgiebigen Aussprache. Weitere Mitteilungen betreffen die Umstellung des Ablesemodus für Abwasser, verbunden mit der gleichzeitigen Umstellung des Abrechnungsmodus sowie die aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde Inden (s. Anlage 1 und 2). 3. Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden 51/2015 1. Ergänzung Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Karin Krings, übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt sodann dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 8.September 2015 mit dem Jahresabschluss 2014 befasst. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts durch die Kanzlei Müller & Kollegen. Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95 GO). Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2014 vor, und zwar in Form der Vorlage Nr. 51/2015 1. Ergänzung vom 24. August 2015. Das Jahr schließt mit Erträgen von 17. 243.913,71 Euro und Aufwendungen von 17.773.991,81 Euro mit einem Fehlbetrag von 530.078,10 Euro ab. Niederschrift -5- Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus - der Ergebnisrechnung - der Finanzrechnung - den Teilrechnungen - der Bilanz und - dem Anhang. Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller & Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Der Jahresabschluss ist nach Maßgabe des § 101 GO dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind – und damit das Haushaltsrecht eingehalten wurde. Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen, sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert. Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 8. September 2015 den Jahresabschluss 2014 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft. Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen vom 15. Juli 2015 vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ebenfalls einstimmig den Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit der Vorlage für die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Inden a. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buch-führung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein- Niederschrift -6Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegen-stände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist unter der Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2015 und Folgejahre“ ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2015 ff. unter den dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und dass der Haushaltsplan für 2015 einen Jahresfehlbetrag von 5,617 Mio. Euro ausweist. Düren, 15.07.2015 gez. Peter Müller Peter Müller Wirtschaftsprüfer b. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss der Gemeinde Inden für das Jahr 2014 geprüft. Grundlage der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss waren die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, dessen sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner Prüfung bedient hat (§ 103 Abs. 5 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Niederschrift Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 GO. Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich übernommen. Inden, den 08.09.2015 -7- Josef Johann Schmitz Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und der eben genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig die Empfehlungen für den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des Jahresfehlbetrages 2014 von 530.078,10 Euro ausgesprochen Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Inden – somit auch bei Ihnen, Herr Bürgermeister Schuster - für die geleistete Arbeit im Jahr 2014. Den Dank an Herrn Bürgermeister Schuster kann ich in der heutigen Ratssitzung letztmalig aussprechen, weil er bekanntlich mit dem 20. Oktober 2015 aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidet. Ich darf deshalb in der heutigen Ratssitzung erwähnen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in jedem Jahr seiner Tätigkeit als Bürgermeister für die aufgestellten Jahresabschlüsse die uneingeschränkte Entlastung als Empfehlung an den Rat ausgesprochen hat und der Rat diese Empfehlungsbeschlüsse jeweils bestätigt hat. Ich darf Sie nun bitten, der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“ Frau Krings ruft zur Abstimmung auf. Daraufhin wird einstimmig beschlossen: 1.: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2.: Der Jahresabschluss 2014 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Jahr schließt mit Erträgen von 17.243.913,71 € und Aufwendungen von 17.773.991,81 € mit einem Fehlbetrag von 530.078,10 € ab. Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Niederschrift 4. Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Aktuelle Situation in der Gemeinde Inden -858/2015 Nach kurzer Einleitung durch Herrn Bürgermeister Schuster erstattet Frau Wacker einen umfassenden Bericht über die Unterbringung von Asylbewerbern (s. Anlage 3). Herr Schuster weist darauf hin, dass das Flüchtlingsproblem ein langfristiges sei und daher auch langfristige Lösungen gefunden werden müssen. So sei die Errichtung von Wohnungen in Schlichtbauweise in der Überlegung, die zum einen bleibende Werte darstellen und noch als Sozialwohnungen Verwendung finden können, sollte sich die Flüchtlingssituation entspannen. Daneben würde aber auch die Anschaffung von weiteren Einfach-Containern geprüft. Hierbei sei zu bedenken, dass die Genehmigung nur auf zwei Jahre befristet ausgesprochen werde, weil die Anforderungen der EnEV nicht erfüllt werden. Daher sei dies wiederum nur eine Übergangslösung, genau so wie eine evtl. Nutzung des Lamersdorfer Bürgerhauses. Erschwerend käme hinzu, dass bis dato keine Unterstützung seitens der Bezirksregierung, sei es in Form von Erleichterungen im Planungsrecht oder in finanzieller Hinsicht, in Aussicht sei. Bürgermeister Schuster bedankt sich in aller Form bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich im Asylkreis Inden engagieren. Er regt einen „runden Tisch“ zwischen Verwaltung und Asylkreis an, zu dem er auch ausdrücklich je einen Vertreter der Fraktionen einlädt. Das erste Treffen soll am kommenden Mittwoch, dem 16.09.2015, um 17.00 Uhr im Rathaus stattfinden. Im Übrigen würde das Thema sicherlich auch auf Kreisebene noch vertieft. Nach kurzer Aussprache wird einvernehmlich beschlossen: Der Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation über die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen sowie die aufgezeigten Lösungsansätze für die Zukunft wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die aufgezeigten Lösungsansätze (Bau zusätzlicher Unterkünfte) weiter zu verfolgen. 5. Masterplan indeland • Entwurf des Masterplanes indeland 2030 • Vorbereitung der Beschlussfassung für die indeland-Rätekonferenz 37/2015 1. Ergänzung Auf die Vorberatung im Ausschuss für Gemeindeplanung und –etwicklung am 27.05.2015 wird verwiesen. Der Rat beschließt einstimmig: Dem Entwurf des Masterplanes indeland 2030 wird zugestimmt. Dieser Beschluss wird auf einer gemeinsamen Rätekonferenz der indeland-Gesellschafterkommunen bestätigt. 6. Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel 6.1 Umlage der VHS Rur-Eifel 55/2015 Der Rat beschließt einstimmig die erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Nachforderung aus der Abrechnung der Jahre 2013 und 2014 in 2015 in Höhe von 10.000 €. Niederschrift 6.2 -9- Beschaffung von Atemschutzgeräten 53/2015 Die Notwendigkeit der Beschaffung wird anerkannt. Herr Marx regt an, die Auftragsvergabe in der heutigen Sitzung zu beschließen. Darin besteht Einvernehmen (s. TOP 3 NÖ). Daraufhin beschließt der Rat der Gemeinde Inden einstimmig, für das Sachkonto 020 122 001/ 7831000 (Anlagegüter) Mittel zur Beschaffung von neuen Atemschutzgeräten bzw. für den Umbau von vorhandenen Atemschutzgeräten für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 34.426,84 € und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 8.000,00 € bereit zu stellen. 6.3 Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen 56/2015 Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln bei Produkt 050 315 001, Soziale Einrichtungen wie folgt: Sachkonto 5241007, Bewirtschaftung Asylunterkünfte Sachkonto 5241008 Unterbringung Wohnungslose, Aussiedler Sachkonto 5811003 Kosten Bauhof Kfz Sachkonto 5811008 Personalkosten Bauhof 6.4 Leistungen für Asylbewerber nach AsylbLG 13.000 € 70.000 € 1.000 € 10.000 €. 57/2015 Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die überplanmäßige Bereitstellung von 170.000 € bei Produkt 050 313 001, Leistungen für Asylbewerber, Sachkonto 5331001, Leistungen zum Lebensunterhalt (SL für natürl. Personen außerh. von Einrichtungen) und von 15.000 € Krankenhilfe (außerhalb von Einrichtungen). 7. Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Unternehmen/Einrichtung Themen u.a. Verwaltungsratssitzung der RegioEntsorgung AöR am 22.06.2015 - Sachstandsbericht zur Durchführung der Qualitätsoffensive für Bioabfälle in der Stadt Würselen - Ermächtigung zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge - Aktueller Betriebsbericht Gesellschafterversammlung der GREEN – Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH am 25.06.2015 - Bericht zur Entwicklung der Gesellschaft - Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und Ergebnisverwendung - Entlassung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 -Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Niederschrift 8. - 10 - Schriftliche Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Auf Wunsch von Herrn Bürgermeister Schuster verbleiben Herr OV Marx und Herr Schmitz (Verwaltung) im Sitzungssaal, damit sie für eine evtl. weitere Beratung der Asylproblematik zur Verfügung stehen. Schuster Bürgermeister Büttgen Schriftführerin