Daten
Kommune
Inden
Größe
91 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
29.09.15, 16:01
Aktualisiert
29.09.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 29. September 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 8. Sitzung
des Rates
am 10.09.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 4.
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der
Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden
Bürgermeister Schuster verweist auf die Vorberatungen, zuletzt in der
vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses.
Daraufhin nimmt zunächst Frau Rehfisch für die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wie folgt Stellung:
„Laut Erläuterung des Einwohnerantrages, seien für die Erhöhung der
Hundesteuer ab dem zweiten Hund die gestiegenen Entsorgungskosten für
die Kotsammelbeutel die einzige Begründung der Politik. Dies ist nicht
das Argument für Bündnis 90/Die Grünen. Unsere Argumentation liegt auf
einem ganz anderen Gebiet. Die Gemeinde Inden muss sicherstellen, dass
die unterschiedlichsten Interessen der Einwohner gewahrt werden. Hier ist
erstrangig der soziale Aspekt zu berücksichtigen. So kann ein Hund z. B.
als Wachhund gehalten werden, insbesondere für Kinder kann er ein
willkommener Spielgefährte und für ältere Menschen kann er ein
wichtiger Gesprächskamerad sein. Dies alles waren für uns Gründe, die
Hundesteuer für die Haltung eines Hundes zu belassen.
Einer Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund haben wir
zugestimmt, um die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem
vertretbaren Rahmen zu halten. Aus unserer Sicht hat die Steuer genau
diese Regulierungsfunktion.
Dem Ansinnen der Antragsteller, eine ausreichende Anzahl von
Abfallbehältern zur Verfügung zu stellen, können wir uns nur anschließen.
Auch wir haben dies immer wieder in den Ausschüssen gefordert, leider
ergebnislos. Darum werfen wir auch heute wieder die Frage auf, ob es
nicht sinnvoller ist, die Behälter für Kotbeutel wieder abzuschaffen. Damit
würde sich zumindest das Problem der in der Natur liegenden benutzten
Beutel reduzieren.“
Im Anschluss daran, erklärt Herr Görke für die CDU-SPD-Koalition
Folgendes:
Nach eingehenden Beratungen mit unserem Koalitionspartner und nach
Abwägung aller Für und Wider, halten wird an der bestehenden
Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden in Fassung der 3.
46/2015
1. Ergänz
ung
Änderungssatzung, die am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, fest.
Begründung:
Die angespannte Haushaltslage unserer Gemeinde wurde in den
entsprechenden Haushaltsberatungen eingehend erörtert. Bestandteil des
Haushaltsplanes für die Jahre 2015/16 ist auch das
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022, und beinhaltet
die Darstellung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2022. Um dieses Ziel zu
erreichen sind zahlreiche Maßnahmen sowohl auf Ausgabenseite, wie auch
auf der Einnahmeseite aufgelistet und beschlossen worden.
Die Hundesteuererhöhung ist, wie viele anderen Maßnahmen auch, nur
ein kleiner Beitrag, um dieses Ziel erreichen zu können.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich die soziale Komponente, die dazu
führte für den ersten Hund einen niedrigen Steuerbetrag festzulegen.
Alleinstehende, verwitwete aber auch ältere und kranke Menschen sowie
Kinder, entwickeln zu ihrem Hund oftmals eine besondere Beziehung, sei
es, um über den Verlust eines verstorbenen Partners besser
hinwegzukommen, Einsamkeit zu vermeiden, sich beschützt zu fühlen
und vieles mehr.
Der Beweggrund für die Erhöhung der Hundesteuer war und bleibt
ausschließlich ein Beitrag von vielen zur Konsolidierung des Haushaltes.
Schließlich verliest Herr Schlächter folgende Erklärung der UDB IndenFraktion:
„Die UDB hat die Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2015 schon bei
der Haushaltsverabschiedung am 17.12.2014 abgelehnt.
Die seinerzeit, in der Hauptausschusssitzung am 04.12.2014, von der
großen Koalition gegebene Begründung für die in Teilbereichen erneute
Anhebung der Hundesteuer (Zitat H. Marx: „Die Begründung für diese
Anhebung liegt in den extrem gestiegenen Entsorgungskosten von
Kotsammelbeuteln“ Zitat Ende) ist für die UDB nach wie vor nicht
nachvollziehbar. Die Entsorgungskosten werden durch die Abfallgebühren
gedeckt.
Die UDB unterstützt daher folgerichtig den Einwohnerantrag und stimmt
der geforderten Rücknahme der am 17.12.2014 beschlossenen
Hundesteuererhöhung zu. Dabei hat die Rücknahme rückwirkend zum
01.01.2015 zu erfolgen.“
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Bürgermeister ruft zur
Abstimmung auf.
Der Einwohnantrag vom 01.06.2015 auf Zurücknahme der
Hundesteuersatzung wird bei sieben Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015
Seite 2