Daten
Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
29.09.15, 16:01
Aktualisiert
29.09.15, 16:01
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Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 29. September 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 8. Sitzung
des Rates
am 10.09.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden
Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Karin Krings, übernimmt für diesen
Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt sodann dem
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn J. J. Schmitz, das
Wort. Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am
8.September 2015 mit dem Jahresabschluss 2014 befasst.
Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts durch die
Kanzlei Müller & Kollegen.
Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95
GO).
Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2014 vor, und
zwar in Form der Vorlage Nr. 51/2015 1. Ergänzung vom 24. August
2015. Das Jahr schließt mit Erträgen von 17. 243.913,71 Euro und
Aufwendungen von 17.773.991,81 Euro mit einem Fehlbetrag von
530.078,10 Euro ab.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO vom
51/2015
1. Ergänz
ung
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller &
Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das
Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der Ihnen zur Verfügung gestellt
wurde.
Der Jahresabschluss ist nach Maßgabe des § 101 GO dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die
Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften beachtet worden sind – und damit das Haushaltsrecht
eingehalten wurde.
Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle
vorgenommen,
sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei
auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert.
Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 8.
September 2015 den Jahresabschluss 2014 auf Grundlage des Prüfberichts
beraten und geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen
Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und
vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde Inden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des
Jahresabschlusses 2014 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der
Kanzlei Müller & Kollegen vom 15. Juli 2015 vollinhaltlich als seinen
Prüfbericht zu übernehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ebenfalls einstimmig den
Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit der Vorlage für die heutige
Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde
von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
unterschrieben und hat folgenden Inhalt:
Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Inden
a.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen
Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der
Buch-führung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den
Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31.
Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015
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Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen
Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der
Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der
Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach
§ 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der
Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und
stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung
im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist unter der
Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2015 und Folgejahre“
ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2015 ff. unter
den dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde und dass der Haushaltsplan für 2015 einen
Jahresfehlbetrag von 5,617 Mio. Euro ausweist.
Düren, 15.07.2015
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015
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gez. Peter Müller
Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
b.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss
der Gemeinde Inden für das Jahr 2014 geprüft. Grundlage der Prüfung
durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss waren die Prüfhandlungen der
Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, dessen sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner Prüfung bedient
hat (§ 103 Abs. 5 GO).
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei
Müller & Kollegen, Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs.
1 Satz 5 GO.
Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte
Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich
übernommen. Inden, den 08.09.2015
Josef Johann Schmitz
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des
Jahresabschlusses 2014 und der eben genannten Beschlüsse, aufgrund der
Beratungsergebnisse einstimmig die Empfehlungen für den Gemeinderat
zur Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des
Jahresfehlbetrages 2014 von 530.078,10 Euro ausgesprochen
Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Inden – somit auch bei
Ihnen, Herr Bürgermeister Schuster - für die geleistete Arbeit im Jahr
2014.
Den Dank an Herrn Bürgermeister Schuster kann ich in der heutigen
Ratssitzung letztmalig aussprechen, weil er bekanntlich mit dem 20.
Oktober 2015 aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidet.
Ich darf deshalb in der heutigen Ratssitzung erwähnen, dass der
Rechnungsprüfungsausschuss in jedem Jahr seiner Tätigkeit als
Bürgermeister für die aufgestellten Jahresabschlüsse die uneingeschränkte
Entlastung als Empfehlung an den Rat ausgesprochen hat und der Rat
diese Empfehlungsbeschlüsse jeweils bestätigt hat.
Ich darf Sie nun bitten, der Beschlussempfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Frau Krings ruft zur Abstimmung auf. Daraufhin wird einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015
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beschlossen:
1.:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
2.:
Der Jahresabschluss 2014 und der Lagebericht der Gemeinde Inden
werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO).
Das Jahr schließt mit Erträgen von 17.243.913,71 € und
Aufwendungen von 17.773.991,81 € mit einem Fehlbetrag von
530.078,10 € ab.
Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 € wird der
allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über
die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für
das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015
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