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Beschlusstext (Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
29.09.15, 16:01
Aktualisiert
29.09.15, 16:01
Beschlusstext (Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden) Beschlusstext (Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden) Beschlusstext (Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden) Beschlusstext (Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden) Beschlusstext (Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 29. September 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 8. Sitzung des Rates am 10.09.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Inden Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Karin Krings, übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt sodann dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 8.September 2015 mit dem Jahresabschluss 2014 befasst. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts durch die Kanzlei Müller & Kollegen. Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95 GO). Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2014 vor, und zwar in Form der Vorlage Nr. 51/2015 1. Ergänzung vom 24. August 2015. Das Jahr schließt mit Erträgen von 17. 243.913,71 Euro und Aufwendungen von 17.773.991,81 Euro mit einem Fehlbetrag von 530.078,10 Euro ab. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus - der Ergebnisrechnung - der Finanzrechnung - den Teilrechnungen - der Bilanz und - dem Anhang. Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO vom 51/2015 1. Ergänz ung Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller & Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Der Jahresabschluss ist nach Maßgabe des § 101 GO dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind – und damit das Haushaltsrecht eingehalten wurde. Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen, sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert. Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 8. September 2015 den Jahresabschluss 2014 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft. Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen vom 15. Juli 2015 vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ebenfalls einstimmig den Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit der Vorlage für die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Inden a. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buch-führung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015 Seite 2 Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist unter der Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2015 und Folgejahre“ ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2015 ff. unter den dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und dass der Haushaltsplan für 2015 einen Jahresfehlbetrag von 5,617 Mio. Euro ausweist. Düren, 15.07.2015 Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015 Seite 3 gez. Peter Müller Peter Müller Wirtschaftsprüfer b. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss der Gemeinde Inden für das Jahr 2014 geprüft. Grundlage der Prüfung durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss waren die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, dessen sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner Prüfung bedient hat (§ 103 Abs. 5 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 GO. Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich übernommen. Inden, den 08.09.2015 Josef Johann Schmitz Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und der eben genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig die Empfehlungen für den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des Jahresfehlbetrages 2014 von 530.078,10 Euro ausgesprochen Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Inden – somit auch bei Ihnen, Herr Bürgermeister Schuster - für die geleistete Arbeit im Jahr 2014. Den Dank an Herrn Bürgermeister Schuster kann ich in der heutigen Ratssitzung letztmalig aussprechen, weil er bekanntlich mit dem 20. Oktober 2015 aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidet. Ich darf deshalb in der heutigen Ratssitzung erwähnen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in jedem Jahr seiner Tätigkeit als Bürgermeister für die aufgestellten Jahresabschlüsse die uneingeschränkte Entlastung als Empfehlung an den Rat ausgesprochen hat und der Rat diese Empfehlungsbeschlüsse jeweils bestätigt hat. Ich darf Sie nun bitten, der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“ Frau Krings ruft zur Abstimmung auf. Daraufhin wird einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015 Seite 4 beschlossen: 1.: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2.: Der Jahresabschluss 2014 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Jahr schließt mit Erträgen von 17.243.913,71 € und Aufwendungen von 17.773.991,81 € mit einem Fehlbetrag von 530.078,10 € ab. Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.09.2015 Seite 5