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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Vergabeausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
241 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
07.12.16, 21:06
Aktualisiert
09.12.16, 16:02

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom 24.11.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend: CDU-Fraktion Büsch, Birgit Hahn, Matthias (SB) Krings, Karin (vertritt Mürkens, Udo) Schumacher, Olaf Meer, Marco von (SB) SPD-Fraktion Cremer, Albert (SB) Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg (vertritt Müller, Jörg) Pelzer, Ulrich (vertritt Spiegelmacher, Josef - SB) Fraktion UDB Inden Krzenziessa-Kall, Gregor Pötter, Hans Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Rubbeling, Alfred (SB – vertritt Pastor, Wolfgang)) Rehfisch, Hella (vertritt Wergen, Karl Josef) Entschuldigt fehlt: Schleuter, Heinz Willi Von der Verwaltung: Bürgermeister Langefeld Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Verwaltungsangestellter Ortmann Techn. Angestellter Schmitz Gemeindeamtmann Heiden Gemeindehauptsekretärin Hamacher als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:35 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Mitteilungen Bericht über den Sachstand der noch nicht erledigten Beschlüsse aus den Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses sowie der Baumaßnahmen, die sich derzeit noch in der Ausführung befinden Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014 3. 116/2016 Niederschrift 4. -2- 12. 11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014 4. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 18. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014 Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung – Winterdienst“ für das Jahr 2014 16. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 Schriftliche Anfragen B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 3. Mitteilungen Ausschreibung der Pflege der gemeindlichen Friedhöfe Schriftliche Anfragen 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 117/2016 118/2016 119/2016 124/2016 120/2016 121/2016 122/2016 123/2016 99/2016 Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Mitteilungen Es werden keine Mitteilungen vorgetragen 2. Bericht über den Sachstand der noch nicht erledigten Beschlüsse aus den Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses sowie der Baumaßnahmen, die sich derzeit noch in der Ausführung befinden Es wird kein Bericht vorgetragen. 3. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014 Herr Krzenziessa-Kall fragt nach, warum die Summen der Überschüsse aus der 116/2016 Niederschrift -3- überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2015 auf den Seiten 13 (-52.334,- €) und 15 (-43.529,- €) der Vorlage nicht übereinstimmen. Die Frage wird in der Niederschrift beantwortet. Antwort der Verwaltung: „Die Überprüfung des Betriebsabrechnungsbogens auf Seite 15 hat ergeben, dass ein Formelfehler bei der Summenbildung vorliegt. Die Position „Kosten/Erlöse durch Umlage der Vorjahresergebnisse“ i. H. v. -8.805,- € wurde versehentlich nicht berücksichtigt. Nach Korrektur beträgt der Überschuss auf Seite 15 ebenfalls -52.334,- €. Der Beschlussentwurf bleibt somit unberührt.“ Frau Rehfisch schlägt vor, dass die Papierexemplare der Vorlagen zukünftig ebenfalls mit Seitenzahlen versehen werden und nicht nur die Vorlagen im Intranet. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig: 1. Von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 30.410,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 10.257,50 € als Gewinnvortrag berücksichtigt und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 21.935,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 15.465,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. 4. 11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 117/2016 Herr J. J. Schmitz fragt nach, ob die in den Kalkulationen berücksichtigten Ansätze nachher auch Bestandteil des Haushalts sind, da die Gebühren, ohne einen Entwurf des Haushaltes zu kennen, zu beraten sind. Ansonsten wird es später schwierig, wenn die Zahlen sich ändern. Herr Heiden erklärt, dass diese Ansätze im Jahresabschluss wieder zu finden sind. Im noch zu erstellenden Entwurf des Haushaltes sollten sie ebenso wieder zu finden sein, solange es sich nicht um Durchschnittswerte (Schnitt 2007 bis 2012) handelt. Auf Nachfrage teilt Herr Heiden mit, dass die Ansätze im Einzelnen nicht mit den Fachabteilungen vorher abgesprochen wurden. Die Vorgänge an sich wurden jedoch mit dem Fachamt besprochen und abgestimmt. Herr J.J. Schmitz stellt fest, dass diese Aussage dann auch auf alle anderen Tagesordnungspunkte zutrifft. Herr J.J. Schmitz schlägt eine Neuerung bei den folgenden Beschlüssen vor. Zunächst sollten die konkreten Daten genannt werden und anschließend erst die geänderten Satzungen. Hierdurch würden die Veröffentlichungen im Amtl. Mitteilungsblatt für die Bürgerinnen und Bürger leichter zu verfolgen sein. Dies findet allgemeine Zustimmung im Ausschuss und soll zukünftig so beibehalten werden. Niederschrift -4- Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf: Die Abfallgebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt: 1. Biotonne, keine Änderung gegenüber 2016 2. Abfallsack, keine Änderung gegenüber 2016 3. Restmüll 92,40 € bei 60 Liter Rauminhalt 165,60 € bei 120 Liter Rauminhalt 312,00 € bei 240 Liter Rauminhalt 1.026,00 € bei 770 Liter Rauminhalt 1.440,00 € bei 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) Die 11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. 5. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014 118/2016 Frau Rehfisch spricht das Problem an, dass das Schmutzwasser trotz der Zuzüge in den Neubaugebieten weniger geworden ist. Herr Heiden erklärt hierzu, dass der angesetzte Frischwasserverbrauch in der Vergangenheit zu positiv angesetzt wurde. Die Nachfrage von Frau Rehfisch, ob die gesamten von den Bürgern angegebenen Niederschlagswassermengen ihrer Grundstücke jemals nachkontrolliert worden sind, verneint Herr M. Schmitz. Die Verwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass die abgegebenen Fragebögen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden. Neue Anträge werden überprüft, aber örtliche Kontrollen finden nur statt, wenn bei der Prüfung der Plausibilität Unklarheiten auftauchen. Von einer Gesamtprüfung wurde bisher abgesehen, da die damit entstehenden Kosten in Gänze den Abwassergebühren zugeschlagen und somit dem Bürger in Rechnung gestellt werden müssten. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig: 1. Von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i.H.v. 45.636 € wird ein Teilbetrag i.H.v. 636,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 13.994,- € wird als Verlustvortrag berücksichtigt. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 360 € wird festgestellt und als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt. Niederschrift 6. 4. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 -5119/2016 Herr Krzenziessa-Kall spricht die Position Unterhaltung der Kanäle über 500.000,- € an. Es gebe eine Steigerung der Schmutzwassergebühr von nahezu 10% und ob hier im Hinblick auf die Ist-Werte mit Anpassungen zu rechnen ist. Gleichzeitig bittet er zu prüfen, ob Teile der Unterhaltungsarbeiten am Kanal nicht investiv zu buchen sind. Herr Heiden führt aus, dass eine Prüfung kontinuierlich erfolgt. Herr Heiden teilt weiterhin mit, dass die Ist-Werte im Rahmen der Nachkalkulation angepasst werden. Herr J. J. Schmitz merkt an, dass das seines Erachtens schon immer so gemacht wurde. Herr Krzenziessa-Kall geht davon aus, dass die illegalen Öleinleitungen im Gewerbegebiet Pier nicht in diesen Werten enthalten sind, was Herr Ortmann bestätigt. Es handelt sich hierbei um einen außergewöhnlichen Aufwand. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf: Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt: 1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,68 €. 2. Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,98 € Die 4. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen. 7. 18. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 124/2016 Es bestehen keine Nachfragen. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf:. Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen wird ab 01.01.2017 auf 19,90 € festgesetzt. Die 18. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 wird beschlossen. 8. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014 Es bestehen keine Nachfragen. 120/2016 Niederschrift -6- Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig: 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 255,- € der Endkostenstelle Grabbereitung wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung vollständig berücksichtigt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.670,- € wird durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen. 3. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von 3.847,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Davon wird ein Teilbetrag i.H.v. 1.923,50,€ als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2017 berücksichtigt. 9. Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden 121/2016 Es bestehen keine Nachfragen. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf: Die zurzeit gültigen Gebührensätze werden nicht verändert. Die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 10. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung – Winterdienst“ für das Jahr 2014 122/2016 Es bestehen keine Nachfragen. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig: Von dem errechneten Überschuss von 12.947 € wird ein Teilbetrag von 4.000,- € für die Winterdienst-Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt. 11. 16. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 123/2016 Frau Rehfisch fragt nach, ob die Gebühren für die Straßenreinigung - Winterdienst statt um 0,20 € nur um 0,10 € pro lfd. Meter gekürzt werden könnten. So hätte man ein größeres Polster für die nächsten Jahre. Herr J. J. Schmitz führt hierzu aus, dass der Überschuss sich dann noch weiter nach oben entwickeln würde, was nicht notwendig ist, weil das vorhandene Polster ausreichend ist, um Stabilität zu erreichen. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf: Die Gebühren für die Straßenreinigung werden ab 01.01.2017 auf 0,30 € pro lfd. Meter Straßenfront festgesetzt. Niederschrift -7- Die 16. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 wird beschlossen. 12. Schriftliche Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Frau Rehfisch teilt mit, dass im letzten Mitteilungsblatt eine Fehlinformation über die Teilnehmerzahl des Bau- und Vergabeausschusses stand. Herr Langefeld erklärt, dass sich nach Recherche herausgestellt hat, dass es sich hier um einen Fehler des Verlags handelt. Von der Verwaltung ist alles korrekt weitergegeben worden. Herr Linzenich merkt an, dass der Verlag dies im nächsten Mitteilungsblatt kostenlos korrigiert. J. J. Schmitz Ausschussvorsitzender Hamacher Schriftführerin