Daten
Kommune
Inden
Größe
241 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
07.12.16, 21:06
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
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NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom
24.11.2016
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend:
CDU-Fraktion
Büsch, Birgit
Hahn, Matthias (SB)
Krings, Karin (vertritt Mürkens, Udo)
Schumacher, Olaf
Meer, Marco von (SB)
SPD-Fraktion
Cremer, Albert (SB)
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg (vertritt Müller, Jörg)
Pelzer, Ulrich (vertritt Spiegelmacher, Josef - SB)
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor
Pötter, Hans
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rubbeling, Alfred (SB – vertritt Pastor, Wolfgang))
Rehfisch, Hella (vertritt Wergen, Karl Josef)
Entschuldigt fehlt:
Schleuter, Heinz Willi
Von der Verwaltung:
Bürgermeister Langefeld
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Verwaltungsangestellter Ortmann
Techn. Angestellter Schmitz
Gemeindeamtmann Heiden
Gemeindehauptsekretärin Hamacher als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 18:35 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Mitteilungen
Bericht über den Sachstand der noch nicht erledigten Beschlüsse aus den Sitzungen
des Bau- und Vergabeausschusses sowie der Baumaßnahmen, die sich derzeit noch
in der Ausführung befinden
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr
2014
3.
116/2016
Niederschrift
4.
-2-
12.
11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom
20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes
RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das
Jahr 2014
4. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
18. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr
2014
Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde
Inden
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung –
Winterdienst“ für das Jahr 2014
16. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978
Schriftliche Anfragen
B.
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
3.
Mitteilungen
Ausschreibung der Pflege der gemeindlichen Friedhöfe
Schriftliche Anfragen
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
117/2016
118/2016
119/2016
124/2016
120/2016
121/2016
122/2016
123/2016
99/2016
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und
formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Änderungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Mitteilungen
Es werden keine Mitteilungen vorgetragen
2.
Bericht über den Sachstand der noch nicht erledigten Beschlüsse aus den Sitzungen des
Bau- und Vergabeausschusses sowie der Baumaßnahmen, die sich derzeit noch in der
Ausführung befinden
Es wird kein Bericht vorgetragen.
3.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“
für das Jahr 2014
Herr Krzenziessa-Kall fragt nach, warum die Summen der Überschüsse aus der
116/2016
Niederschrift
-3-
überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2015 auf den Seiten 13 (-52.334,- €) und 15
(-43.529,- €) der Vorlage nicht übereinstimmen. Die Frage wird in der Niederschrift
beantwortet.
Antwort der Verwaltung:
„Die Überprüfung des Betriebsabrechnungsbogens auf Seite 15 hat ergeben, dass ein
Formelfehler bei der Summenbildung vorliegt. Die Position „Kosten/Erlöse durch Umlage
der Vorjahresergebnisse“ i. H. v. -8.805,- € wurde versehentlich nicht berücksichtigt. Nach
Korrektur beträgt der Überschuss auf Seite 15 ebenfalls -52.334,- €. Der Beschlussentwurf
bleibt somit unberührt.“
Frau Rehfisch schlägt vor, dass die Papierexemplare der Vorlagen zukünftig ebenfalls mit
Seitenzahlen versehen werden und nicht nur die Vorlagen im Intranet.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig:
1. Von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in
Höhe von 30.410,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 10.257,50 € als Gewinnvortrag
berücksichtigt und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in
Höhe von 21.935,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 15.465,- € als Verlustvortrag
berücksichtigt.
4.
11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010
117/2016
Herr J. J. Schmitz fragt nach, ob die in den Kalkulationen berücksichtigten Ansätze nachher
auch Bestandteil des Haushalts sind, da die Gebühren, ohne einen Entwurf des Haushaltes zu
kennen, zu beraten sind. Ansonsten wird es später schwierig, wenn die Zahlen sich ändern.
Herr Heiden erklärt, dass diese Ansätze im Jahresabschluss wieder zu finden sind. Im noch zu
erstellenden Entwurf des Haushaltes sollten sie ebenso wieder zu finden sein, solange es sich
nicht um Durchschnittswerte (Schnitt 2007 bis 2012) handelt.
Auf Nachfrage teilt Herr Heiden mit, dass die Ansätze im Einzelnen nicht mit den
Fachabteilungen vorher abgesprochen wurden. Die Vorgänge an sich wurden jedoch mit dem
Fachamt besprochen und abgestimmt.
Herr J.J. Schmitz stellt fest, dass diese Aussage dann auch auf alle anderen
Tagesordnungspunkte zutrifft.
Herr J.J. Schmitz schlägt eine Neuerung bei den folgenden Beschlüssen vor. Zunächst sollten
die konkreten Daten genannt werden und anschließend erst die geänderten Satzungen.
Hierdurch würden die Veröffentlichungen im Amtl. Mitteilungsblatt für die Bürgerinnen und
Bürger leichter zu verfolgen sein.
Dies findet allgemeine Zustimmung im Ausschuss und soll zukünftig so beibehalten werden.
Niederschrift
-4-
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf:
Die Abfallgebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt:
1. Biotonne, keine Änderung gegenüber 2016
2. Abfallsack, keine Änderung gegenüber 2016
3. Restmüll
92,40 € bei 60 Liter Rauminhalt
165,60 € bei 120 Liter Rauminhalt
312,00 € bei 240 Liter Rauminhalt
1.026,00 € bei 770 Liter Rauminhalt
1.440,00 € bei 1,1 cbm Umleerbehälter (Container)
Die 11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Änderung der
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung,
Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen.
5.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2014
118/2016
Frau Rehfisch spricht das Problem an, dass das Schmutzwasser trotz der Zuzüge in den
Neubaugebieten weniger geworden ist.
Herr Heiden erklärt hierzu, dass der angesetzte Frischwasserverbrauch in der Vergangenheit
zu positiv angesetzt wurde.
Die Nachfrage von Frau Rehfisch, ob die gesamten von den Bürgern angegebenen
Niederschlagswassermengen ihrer Grundstücke jemals nachkontrolliert worden sind, verneint
Herr M. Schmitz. Die Verwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass die abgegebenen
Fragebögen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden. Neue Anträge werden überprüft, aber
örtliche Kontrollen finden nur statt, wenn bei der Prüfung der Plausibilität Unklarheiten
auftauchen. Von einer Gesamtprüfung wurde bisher abgesehen, da die damit entstehenden
Kosten in Gänze den Abwassergebühren zugeschlagen und somit dem Bürger in Rechnung
gestellt werden müssten.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig:
1. Von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i.H.v.
45.636 € wird ein Teilbetrag i.H.v. 636,- € als Verlustvortrag berücksichtigt.
2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von
13.994,- € wird als Verlustvortrag berücksichtigt.
3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe
von 360 € wird festgestellt und als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2017 berücksichtigt.
Niederschrift
6.
4. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
-5119/2016
Herr Krzenziessa-Kall spricht die Position Unterhaltung der Kanäle über 500.000,- € an. Es
gebe eine Steigerung der Schmutzwassergebühr von nahezu 10% und ob hier im Hinblick auf
die Ist-Werte mit Anpassungen zu rechnen ist. Gleichzeitig bittet er zu prüfen, ob Teile der
Unterhaltungsarbeiten am Kanal nicht investiv zu buchen sind. Herr Heiden führt aus, dass
eine Prüfung kontinuierlich erfolgt.
Herr Heiden teilt weiterhin mit, dass die Ist-Werte im Rahmen der Nachkalkulation angepasst
werden.
Herr J. J. Schmitz merkt an, dass das seines Erachtens schon immer so gemacht wurde.
Herr Krzenziessa-Kall geht davon aus, dass die illegalen Öleinleitungen im Gewerbegebiet
Pier nicht in diesen Werten enthalten sind, was Herr Ortmann bestätigt. Es handelt sich
hierbei um einen außergewöhnlichen Aufwand.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf:
Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt:
1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,68 €.
2. Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,98 €
Die 4. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird
beschlossen.
7.
18. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde
Inden vom 29.09.1988
124/2016
Es bestehen keine Nachfragen.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf:.
Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
wird ab 01.01.2017 auf 19,90 € festgesetzt.
Die 18. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 wird
beschlossen.
8.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“
für das Jahr 2014
Es bestehen keine Nachfragen.
120/2016
Niederschrift
-6-
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig:
1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 255,- € der Endkostenstelle
Grabbereitung wird festgestellt. Der Überschuss wird in der
Gebührenbedarfsberechnung vollständig berücksichtigt.
2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.670,- € wird
durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen.
3. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von 3.847,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung
der Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Davon wird ein Teilbetrag i.H.v. 1.923,50,€ als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2017
berücksichtigt.
9.
Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Inden
121/2016
Es bestehen keine Nachfragen.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf:
Die zurzeit gültigen Gebührensätze werden nicht verändert.
Die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe für die Benutzung der
Friedhöfe der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
10.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung –
Winterdienst“ für das Jahr 2014
122/2016
Es bestehen keine Nachfragen.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig:
Von dem errechneten Überschuss von 12.947 € wird ein Teilbetrag von 4.000,- € für die
Winterdienst-Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt.
11.
16. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für
die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978
123/2016
Frau Rehfisch fragt nach, ob die Gebühren für die Straßenreinigung - Winterdienst statt um
0,20 € nur um 0,10 € pro lfd. Meter gekürzt werden könnten. So hätte man ein größeres
Polster für die nächsten Jahre.
Herr J. J. Schmitz führt hierzu aus, dass der Überschuss sich dann noch weiter nach oben
entwickeln würde, was nicht notwendig ist, weil das vorhandene Polster ausreichend ist, um
Stabilität zu erreichen.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf:
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden ab 01.01.2017 auf 0,30 € pro lfd. Meter
Straßenfront festgesetzt.
Niederschrift
-7-
Die 16. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 wird beschlossen.
12.
Schriftliche Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
Frau Rehfisch teilt mit, dass im letzten Mitteilungsblatt eine Fehlinformation über die
Teilnehmerzahl des Bau- und Vergabeausschusses stand.
Herr Langefeld erklärt, dass sich nach Recherche herausgestellt hat, dass es sich hier um einen
Fehler des Verlags handelt. Von der Verwaltung ist alles korrekt weitergegeben worden.
Herr Linzenich merkt an, dass der Verlag dies im nächsten Mitteilungsblatt kostenlos
korrigiert.
J. J. Schmitz
Ausschussvorsitzender
Hamacher
Schriftführerin