Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
07.12.16, 21:06
Aktualisiert
07.12.16, 21:06
Beschlusstext (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014)

öffnen download melden Dateigröße: 140 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 7. Dezember 2016 Der Bürgermeister Beschluss über die 14. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 24.11.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014 Herr Krzenziessa-Kall fragt nach, warum die Summen der Überschüsse aus der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2015 auf den Seiten 13 (-52.334,- €) und 15 (-43.529,- €) der Vorlage nicht übereinstimmen. Die Frage wird in der Niederschrift beantwortet. Antwort der Verwaltung: „Die Überprüfung des Betriebsabrechnungsbogens auf Seite 15 hat ergeben, dass ein Formelfehler bei der Summenbildung vorliegt. Die Position „Kosten/Erlöse durch Umlage der Vorjahresergebnisse“ i. H. v. 8.805,- € wurde versehentlich nicht berücksichtigt. Nach Korrektur beträgt der Überschuss auf Seite 15 ebenfalls -52.334,- €. Der Beschlussentwurf bleibt somit unberührt.“ Frau Rehfisch schlägt vor, dass die Papierexemplare der Vorlagen zukünftig ebenfalls mit Seitenzahlen versehen werden und nicht nur die Vorlagen im Intranet. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig: 1. Von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 30.410,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 10.257,50 € als Gewinnvortrag berücksichtigt und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 21.935,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 15.465,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. 116/2016