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Beschlusstext (11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
07.12.16, 21:06
Aktualisiert
07.12.16, 21:06
Beschlusstext (11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlusstext (11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 7. Dezember 2016 Der Bürgermeister Beschluss über die 14. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 24.11.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. 11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Herr J. J. Schmitz fragt nach, ob die in den Kalkulationen berücksichtigten Ansätze nachher auch Bestandteil des Haushalts sind, da die Gebühren, ohne einen Entwurf des Haushaltes zu kennen, zu beraten sind. Ansonsten wird es später schwierig, wenn die Zahlen sich ändern. Herr Heiden erklärt, dass diese Ansätze im Jahresabschluss wieder zu finden sind. Im noch zu erstellenden Entwurf des Haushaltes sollten sie ebenso wieder zu finden sein, solange es sich nicht um Durchschnittswerte (Schnitt 2007 bis 2012) handelt. Auf Nachfrage teilt Herr Heiden mit, dass die Ansätze im Einzelnen nicht mit den Fachabteilungen vorher abgesprochen wurden. Die Vorgänge an sich wurden jedoch mit dem Fachamt besprochen und abgestimmt. Herr J.J. Schmitz stellt fest, dass diese Aussage dann auch auf alle anderen Tagesordnungspunkte zutrifft. Herr J.J. Schmitz schlägt eine Neuerung bei den folgenden Beschlüssen vor. Zunächst sollten die konkreten Daten genannt werden und anschließend erst die geänderten Satzungen. Hierdurch würden die Veröffentlichungen im Amtl. Mitteilungsblatt für die Bürgerinnen und Bürger leichter zu verfolgen sein. Dies findet allgemeine Zustimmung im Ausschuss und soll zukünftig so beibehalten werden. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussentwurf: Die Abfallgebühren werden ab 01.01.2017 wie folgt neu festgesetzt: 117/2016 1. Biotonne, keine Änderung gegenüber 2016 2. Abfallsack, keine Änderung gegenüber 2016 3. Restmüll 92,40 € bei 60 Liter Rauminhalt 165,60 € bei 120 Liter Rauminhalt 312,00 € bei 240 Liter Rauminhalt 1.026,00 € bei 770 Liter Rauminhalt 1.440,00 € bei 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) Die 11. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 24.11.2016 Seite 2