Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
07.12.16, 21:06
Aktualisiert
07.12.16, 21:06
Beschlusstext (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014)

öffnen download melden Dateigröße: 140 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 7. Dezember 2016 Der Bürgermeister Beschluss über die 14. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 24.11.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014 Frau Rehfisch spricht das Problem an, dass das Schmutzwasser trotz der Zuzüge in den Neubaugebieten weniger geworden ist. Herr Heiden erklärt hierzu, dass der angesetzte Frischwasserverbrauch in der Vergangenheit zu positiv angesetzt wurde. Die Nachfrage von Frau Rehfisch, ob die gesamten von den Bürgern angegebenen Niederschlagswassermengen ihrer Grundstücke jemals nachkontrolliert worden sind, verneint Herr M. Schmitz. Die Verwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass die abgegebenen Fragebögen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden. Neue Anträge werden überprüft, aber örtliche Kontrollen finden nur statt, wenn bei der Prüfung der Plausibilität Unklarheiten auftauchen. Von einer Gesamtprüfung wurde bisher abgesehen, da die damit entstehenden Kosten in Gänze den Abwassergebühren zugeschlagen und somit dem Bürger in Rechnung gestellt werden müssten. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmig: 1. Von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i.H.v. 45.636 € wird ein Teilbetrag i.H.v. 636,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 13.994,- € wird als Verlustvortrag berücksichtigt. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 360 € wird festgestellt und als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt. 118/2016