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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
388 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
06.11.17, 16:01
Aktualisiert
06.11.17, 16:01

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 21.09.2017 in der Bürgerhalle Inden/Altdorf, Geuenicher Straße 38, Inden. Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Gasper, Elmar Gasper, Karl-Josef Krings, Karin Marx, Reinhard Mürkens, Udo Schnock, Christoph Schumacher, Olaf Schwartzenberg, Natalie von SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Pelzer, Ulrich Schmitz, Josef Johann Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Urbanova, Zdenka Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Entschuldigt fehlt: Müller, Jörg (SPD-Fraktion) Als Gäste: Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Gemeindeamtsrätin Wacker Techn. Angestellte Dechering Verwaltungsangestellter Hurtz Verwaltungsangestellter Mohren Verwaltungsangestellte Esser Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:45 Uhr Niederschrift -2- Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden 86/2017 1. Ergänzung 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 11.1 12. 12.1 12.1 .1 12.1 .2 12.1 .3 12.2 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022 Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 - Einbringung Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" 1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich Abstufung der Kreisstraße 35 zwischen Lucherberg und der Kreisstraße 42 Merken Dorfinnenentwicklungskonzept Frenz • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Anträge der Fraktionen: Strukturausgleichsförderung des Landes NRW - Antrag der UDB Inden Fraktion vom 15.03.2017 Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Juli/September 2017 Beschlusskontrolle 83/2017 Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ Mündliche Mitteilungen / Anfragen 131/2017 77/2017 3. Ergänzung 124/2017 104/2017 106/2017 1. Ergänzung 110/2017 111/2017 116/2017 42/2017 1. Ergänzung 121/2017 123/2017 Bürgermeister Langefeld eröffnet die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Herr Mürkens verliest folgende gemeinsame Erklärung der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Der Entwurf zur 2. Fortschreibung vorgelegte Brandschutzbedarfsplan ist im interfraktionellen Arbeitskreis Feuerwehr und in den Fraktionen beraten worden. In den Sommerferien hat es am 17. August 2017, auf Wunsch der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zur Klärung von Fragen ein Gespräch mit dem Gemeindebrandmeister Herrn Dienstknecht, dem Kreisbrandmeister Herrn Eismar, dem Leiter des Amtes für Niederschrift -3- Bevölkerungsschutz beim Kreis Düren Herr Butz und aller vier Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates gegeben. Das Besprechungsprotokoll liegt uns seit 4./5. September 2017, aber erst aufgrund von Nachfragen vor. Dadurch war es möglich, die dort festgehaltenen Aussagen in der ersten Fraktionsberatung nach der Ferienzeit weiter zu beraten. Aus diesem Protokoll und dem beigefügten Schreiben von Herrn Eismar ergaben sich Fragen und Hinweise, die aber bis zur Sitzung des Hauptausschusses nicht mit Herrn Dienstknecht besprochen werden konnten. Daher haben die drei Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass in der nächsten Ratssitzung am 21. September 2017 dieser Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden kann, sondern erst abschließend in der Sitzung des Gemeinderates im Dezember 2017. (Bei der zu treffenden Entscheidung lassen wir uns auch nicht beeinflussen durch Veröffentlichungen in Medien – egal von wem veranlasst und gesteuert – und auch nicht dadurch, dass eine Ratssitzung erstmals nicht im Rathaussaal stattfindet, sondern in der Bürgerhalle. Im Übrigen wusste die Feuerwehr hiervon früher als die Ratsmitglieder.) Die Aussage des Bürgermeisters an dem Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes braucht nichts geändert zu werden, sondern dieser kann so beschlossen werden ist wohl nur seine persönliche Meinung. Die Fachleute aus dem Kreis sehen dies anders. Hierzu ein Zitat aus dem Schreiben des Kreisbrandmeisters vom 31. August 2017 zur Schutzzielfestlegung: „Für das 2. Schutzziel einen Zielerreichungsgrad von 90% anzusetzen, halte ich für eine reine freiwillige Feuerwehr nicht einhaltbar. Einen grundsätzlichen Zielerreichungsgrad über alle Hilfsfristen als politischer Wille von 80% halte ich für realistischer bzw. umsetzbarer.“ Hiermit besteht Gesprächsbedarf mit Herrn Dienstknecht und die Fraktionen CDU/SPD/Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2: Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden der heutigen Ratssitzung. Formal ist dies notwendig, weil der BM nicht bereit war, trotz dringender Bitten in der letzten Sitzung des Hauptausschusses –stand auch in den Lokalzeitungen sehr deutlich- von sich aus, den Tagesordnungspunkt von der Ratssitzung zu nehmen. Die von der CDU Fraktion bereits eingereichten ersten Fragen wurden von der Verwaltung schriftlich beantwortet. Es bedarf aber auch noch weiterer Klärungen, u.a. auch bezüglich eines verbindlichen Einsatzplanes des Kommandowagens. Die Bereitstellung eines solchen Wagens ist unstrittig. Die noch zu klärenden Fragen sind nur zusammen mit dem Gemeindebrandmeister zu erörtern, der sich aber in Urlaub befindet. Die Klärung wird aber bis zur Dezemberratssitzung gelingen.“ Herr Schlächter erklärt für die UDB-Fraktion Folgendes: „Am 21.04. 2016, also vor knapp anderthalb Jahren, befasste sich die Arbeitsgruppe Feuerwehr erstmalig mit dem Thema der zweiten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes. In der Sitzung der Arbeitsgruppe Feuerwehr am 17.01.2017 wurde der von der Fa. Safe-tec Consulting GmbH erstellte Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes von Mitarbeitern der Fachfirma vorgestellt und nach umfänglicher Diskussion an die Anwesenden in Papierform ausgehändigt. Weitere umfangreiche Besprechungen fanden in der Arbeitsgruppe Feuerwehr am 21.02.2017 statt. Am 20.03.2017 wurde, wie in der Sitzung der Arbeitsgruppe Feuerwehr am 21.02.2017 besprochen, die aktuelle Fassung des überarbeiteten BSBPL in Papierform an alle Ratsmitglieder versandt. Eventuelle Fragen sollten an die Verwaltung gerichtet werden. In der Zeit vom 20.03.2017 bis 21.06.2017, also in drei Monaten wurden keinerlei Fragen an die Verwaltung gerichtet. In der Hauptausschusssitzung am 21.06.2017 wurde der TOP „2.Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes“ in die Ratssitzung am 29.06.2017 vertagt, weil plötzlich seitens der GroKo doch noch Fragen auftauchten. Niederschrift -4- In der Ratssitzung am 29.06.2017 beantragt H. Görke, FV der SPD, die Absetzung des Tagesordnungspunktes „Brandschutzbedarfsplan“ weil der BM nur mit der Gemeinde Niederzier versucht hat, eine öffentlich rechtliche Vereinbarung bezüglich des Brandschutzes in Schophoven zu erreichen. Die Absetzung erfolgte völlig zu Unrecht, denn es lag kein Versäumnis des Bürgermeisters vor, da er lt. Niederschrift des Hauptausschusses vom 21.06.17 eindeutig beauftragt war, diesbezüglich nur mit Niederzier zu sprechen. Am 17.08.2017 fand auf Vorschlag von H. Görke ein weiteres Gespräch mit der Wehrleitung im Beisein des Kreisbrandmeisters H. Eismar und H. Butz, Leiter des Amtes 38 zur Klärung noch offener Fragen statt. Auch hier wurden alle gestellten Fragen beantwortet. In der Hauptausschusssitzung am 07.09.2017 wurde wieder kein Beschluss gefasst, sondern von der CDU ein weiterer Fragenkatalog an die Verwaltung gegeben. Auch diese Fragen wurden durch die Verwaltung mit Schreiben vom 11.09.2017 beantwortet. Angeblich hat die SPD weitere Fragen, die aber bisher weder der Verwaltung noch uns bekannt sind. Seit der erstmaligen Befassung mit der 2. Fortschreibung am 21.04.2016 sind nun bereits 17 Monate ins Land gegangen, ohne eine Beschlussfassung. So kann eine Kommune politisch nicht geführt werden. Aus Sicht der UDB gibt es keinen Grund, den Brandschutzbedarfsplan heute nicht zu beschließen. Was war bzw. ist der wahre Grund für die fortwährende Verschleppung des Beschlusses durch SPD/ CDU und GRÜNE? Eins ist klar: In Inden regieren derzeit SPD und CDU. Und diese Regierung ist alleine verantwortlich für ihre Beschlüsse und deren Auswirkungen. Die Entwicklung in der Gemeinde Inden ist in den letzten Jahren gekennzeichnet durch Konzeptlosigkeit und Stillstand. Hierfür sind nicht der Bürgermeister und auch nicht die Opposition verantwortlich, sondern einzig und allein SPD/ CDU mit Unterstützung der GRÜNEN.“ Nach Auffassung von Herr Marx trete kein Notstand ein, da der bisherige Brandschutzbedarfsplan solange gültig sei, bis die Fortschreibung beschlossen werde. Er führt weiter aus, die Feuerwehr werde instrumentalisiert. Die Inhalte des Brandschutzbedarfsplanes seien den einzelnen Feuerwehrleuten mit Ausnahme der Führungskräfte nicht bekannt. Er enthalte im Übrigen lediglich Änderungen in Nuancen, und es sei ein Unding, dafür so viel Geld auszugeben. Nachdem die offenen Fragen mit dem Gemeindebrandmeister nach seinem Urlaub besprochen worden seien, stehe einer Beschlussfassung in der Ratssitzung am 13.12.2017 nichts mehr im Wege. Er betont, dass diese Vorgehensweise keinen Affront gegen die Feuerwehr darstellt. Der Bürgermeister versteht nicht, warum die Abwesenheit des Gemeindebrandmeisters die Sache verzögert; die Verwaltung sei für die Beantwortung der Fragen zuständig, außerdem habe Herr Dienstknecht einen Stellvertreter. Herr Görke wundert sich über die Haltung der UDB. Er sei stolz auf seine Kollegen, die ihre Zeit geopfert haben und dadurch Fehler im Konzept aufgedeckt hätten, die jetzt noch bereinigt werden können. Bevor der Bürgermeister zur Abstimmung aufruft, erklärt er, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes sei nach Auffassung der Verwaltung beschlussreif; dies habe der Gemeindebrandmeister, Herr Dienstknecht, ebenfalls bestätigt. Mit 17 Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen wird der Punkt 2 „Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden“ von der Tagesordnung abgesetzt. Bürgermeister Langefeld verweist auf die Nachträge zur Tagesordnung. Die erweiterte Tagesordnung liegt allen Ratsmitgliedern vor. Niederschrift -5- Auf Antrag von Frau Rehfisch wird Punkt 2 „Gemeindliche Grünanlage in der Ortschaft Frenz; Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Dorfgemeinschaft Frenz“ bei neun Enthaltungen einstimmig von der nichtöffentlichen Tagesordnung abgesetzt. Frau Rehfisch möchte erst ein Gespräch mit der Dorfgemeinschaft führen A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Die öffentliche Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 29.06.2017 wird einstimmig genehmigt. 2. Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden 86/2017 1. Ergänzung - abgesetzt - 3. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022 83/2017 Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung: „Der Gemeinderat hat dank der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis9/Die Grünen die Hebesätze der gemeindlichen Steuern ab 01.01.2017 durch eine Hebesatzverordnung beschlossen. Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan 2017 ist noch nicht verabschiedet, daher wurden die vom Bürgermeister vorgesehene Erhöhung bis zum 30. Juni 2017 (=letzter Termin für eine Veränderung im Jahre 2017) nicht beschlossen, daher gelten die Hebesätze ab 01.01.2017 unverändert für das gesamte Jahr. Den Einwendern fehlt daher die Grundlage und haben sich damit erledigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einwendern eine entsprechende Mitteilung zu kommen zu zulassen.“ Für die UDB-Fraktion gibt Herr Schlächter nachstehende Erklärung ab: „Wie schon in der Hauptausschusssitzung am 21.06.2017 erklärt, hält die UDB die Einwendungen für gerechtfertigt und wird daher einer Zurückweisung nicht zustimmen. Die Gemeinde Inden hat als Voraussetzung zur Genehmigung des Haushaltes 2017 das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2022 fortzuschreiben. Laut gesetzlicher Vorgabe ist im letzten Jahr des Sicherungskonzeptes, also im Jahr 2022, ein ausgeglichener Haushalt darzustellen. Gezwungenermaßen schlägt die Verwaltung hierzu die aus Ihrer Sicht erforderlichen Anhebungen der Realsteuerhebesätze vor, die aber so nicht beschlossen werden dürfen, weil sie für unsere Bürgerinnen und Bürger unzumutbar sind und der Entwicklung unserer Gemeinde schaden. Für das nächste Jahr 2018 ist bereits ein Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 1.300 % im Sicherungskonzept vorgesehen. Die Einwendungen der Bürger sind insoweit berechtigt und daher nicht zurückzuweisen. Wir verweisen insoweit auf unseren Antrag vom 15.03.2017, in dem wir deutlich machen, dass die Gemeinde Inden ohne sofortige Hilfe vom Land NRW nicht überlebensfähig ist. Der Antrag war vor der Sommerpause in die politische Beratung der Indener Fraktionen gegeben worden und steht heute zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Wir können nur hoffen, Niederschrift -6- dass der Antrag heute beschlossen wird und dann zügig an die Landesregierung gestellt wird.“ Daraufhin beschließt der Rat einstimmig: 1. Die Einwendungen haben sich erledigt. 2. Die Einwender werden schriftlich darüber informiert, dass die in der Hebesatzsatzung vom 22.12.2016 beschlossenen Hebesätze bis auf weiteres ihre Gültigkeit haben. 4. Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss 77/2017 3. Ergänzung Herr J. J. Schmitz bedankt sich bei Herrn Linzenich für die Beantwortung der Fragen aus dem Hauptausschuss; die Beantwortung sei jedoch nicht vollständig. Die vorliegende 3. Ergänzung der Vorlage 77/2017 beinhaltet nicht die Beschlusslage des Hauptausschusses vom 07.09.2017. Dazu führt er folgende Beispiele an und bezieht sich dabei auf die Anlage 2 zur Vorlage: Zu Punkt 2, 8 und 12 sei angekündigt worden, dass die Unterlagen bzw. Angaben nachgereicht werden. Dies sei bisher nicht geschehen. Die Rechtsauffassung der Verwaltung, dass einzelne Angaben nicht gemacht werden müssen, kann Herr J. J. Schmitz nicht teilen (Frage 9, Ziff. 5 und 7). Der Bürgermeister müsse die Beschlüsse des Hauptausschusses umsetzen und die geforderten Unterlagen und Angaben liefern. Außerdem müssten die Zahlen nachvollziehbar und übersichtlich dargestellt werden. Die Aussage, eine Haushaltsverbesserung durch die Anhebung einzelner Steuern neben der Grund- und Gewerbesteuer von < 50 TEUR (s. Punkt 6) sei zu gering, hält er für sehr gewagt. Die Erstattung aus dem Kita-Pool sowie Gewerbesteuernachzahlungen seien nicht in der Veränderungsliste enthalten. Die Antwort der Verwaltung zu Punkt 10, dass eine Überprüfung der Haushaltsansätze 2017 aus Zeitgründen nicht stattfinden werde, könne nicht hingenommen werden. Was den vierteljährlichen Finanzcontrollingbericht betrifft, empfiehlt Herr J. J. Schmitz sich entsprechende Unterlagen bei anderen Städten und Gemeinden, z. B. Stadt Linnich, anzusehen. Die Berechnung der Schlüsselzuweisungen sei widersprüchlich und unvollständig. Abschließend erklärt er, da nicht alle Beschlüsse des Hauptausschusses umgesetzt und noch weiterhin Fragen unbeantwortet seien, könne der Haushalt in der heutigen Sitzung nicht beschlossen werden. Herr Schlächter ist der Meinung, dass die Fülle der Fragen zum jetzigen Zeitpunkt zu spät komme. Die Gemeinde Inden befinde sich bereits seit fünf Jahren im Haushaltssicherungskonzept. Die Versäumnisse seien nach seiner Auffassung in der Vergangenheit passiert und nicht durch das Versagen des Bürgermeisters verursache worden. Er habe das Desaster lediglich offengelegt. Es liege klar auf der Hand, dass die Gemeinde Inden eine Besserung nicht aus eigener Kraft schaffen kann. Im Verlauf der Diskussion wird seitens der Verwaltung auch darauf hingewiesen, dass ohne Genehmigung des Haushaltes 2017 nur Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben getätigt werden können. Vereinszuschüsse und die Zuschüsse für die Martinsumzüge bspw. fallen unter die freiwilligen Leistungen und dürften demnach nicht gezahlt werden. Nach weiterer intensiver Aussprache wird schließlich bei acht Nein-Stimmen mehrheitlich Niederschrift -7- beschlossen: 1. Der Beschluss wird in die nächste Ratssitzung vertagt und die Verwaltung wird beauftragt, die offenen Fragen zu beantworten. 2. Zukünftige Haushaltsberatungen erfolgen weiterhin in den Fachausschüssen. 5. Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 - Einbringung 124/2017 Bürgermeister Langefeld verliest folgende Stellungnahme: „Geehrte Ratsfrauen und Ratsherren, Sehr geehrte Damen und Herren, ich bringe heute den Haushaltsentwurf der Verwaltung für das Jahr 2018 ein. Dieser lässt sich nicht abgekoppelt von den Vorjahren betrachten, sodass Sie mir bitte vorab einige Sätze dazu gestatten: Das Jahr 2016 war geprägt von personellen Engpässen in Hauptamt und Kämmerei. Erst im August 2016 stand wieder ein amtlicher Vertreter des Bürgermeisters zur Verfügung. Erst im Verlaufe dieses Jahres kann die Kämmerei wieder personell so aufgestellt werden, dass sie voll leistungsfähig ist. Auch in anderen Bereichen mussten durch Krankheit, Weggang und Ruhestand bedingt Einstellungen erfolgen. Die Flüchtlingsversorgung, die uns seit 2015 verstärkt in Anspruch nimmt und auch weiterhin nehmen wird, hat Einstellungen erfordert. Problematisch ist die personelle Situation nach wie vor im Bereich des Bauhofes. Wenden wir uns der aktuellen Lage in der Gemeinde zu: Auch nach der Landtagswahl erscheint die Situation unserer Gemeinde nicht viel besser als vorher. Dies liegt an der bekannten Kombination aus genereller Unterfinanzierung der Kommunen seitens des Landes, den Herausforderungen des Braunkohleausstiegs und des Strukturwandels sowie der Flüchtlingskrise. Diese drei großen Faktoren, verbunden mit einer Infrastruktur in Inden, namentlich die große Anzahl an Grünanlagen, Sportplätzen, Bürgerhäusern, die in vielen Bereichen für eine Kommune unserer Größe nicht tragbar ist, begründen die schlechte Finanzlage. Dieses Konglomerat stellt uns alle – Politiker und Verwaltung – vor einen Berg von Aufgaben, die wir im Interesse unserer Gemeinde, der Bürgerinnen und Bürger, lösen müssen. Ich, für meinen Teil kann sagen, dass ich mich dieser Aufgabe verpflichtet sehe. Ebenso bin ich überzeugt, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung ihr Möglichstes – oft sogar über ihre Belastungsgrenze hinaus – geben, um die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Leider wird dies von Seiten eines Großteils der Politiker konterkariert – ich möchte sagen – torpediert: Selbstredend ist es ihr Recht und ihre Pflicht, mich und die Verwaltung zu kontrollieren. Wenn dies jedoch im Hinblick auf den Haushalt unter der großspurigen Rechtfertigung „die Verwaltung in die Pflicht zu nehmen“ dazu führt, letztlich die Handlungsfähigkeit meiner Mitarbeiterinnen durch immer neue Fragelisten und Zahlenanforderungen zu binden, läuft grundsätzlich etwas falsch. Über die Motivation, diese oft für eine Entscheidung irrelevanten oder auch schon längst zuvor beantworteten Fragen zu stellen, kann ich nur spekulieren – letztlich dienen sie wohl nur dem einen Ziel, sich der eigenen Verantwortung zu entziehen und diese auf mich und meine Mitarbeiter abwälzen zu wollen. Niederschrift -8- Nichts-desto-trotz wurde im Laufe der Zeit der Politik eine kaum noch überschaubare Flut an Informationen und Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt, dessen Relevanz sich für eine Entscheidungsfindung aus meiner Sicht kaum erschließen lässt. Was rede ich von Entscheidungsfindung? Allzu oft ist das Ergebnis der weitere „Beratungsbedarf“… Dabei gibt es – zugegeben – durchaus Zahlen von Interesse und Relevanz: Ausschussvorsitzenden wird zusätzlich rückwirkend zum 01.01.2017 jeweils 211,90 € und ab 01.08.2017 219,10 EUR monatlich also rd. 2.600 € pro Jahr gewährt mit der Absicht, das Ehrenamt zu stärken. Eine Entscheidung, die ohne Zögern von der Ratsmehrheit aus SPD, CDU und Grünen getroffen wurde. Man wartete noch nicht einmal die Stellungnahme der Verwaltung ab sondern behauptet wahrheitswidrig man wäre gesetzlich verpflichtet, das zusätzliche Geld zu nehmen. Eine weitere Zahl nebenbei: Einem Löschgruppenleiter in der Feuerwehr werden nur 26 € monatlich, also 312 € jährlich zugestanden. Aber Sie haben nicht nur die Kosten in der Politik erhöht, sie haben auch Vorschläge zu Einsparungen abgelehnt. Verkleinerung des Rates? Abgelehnt. Zusammenlegung von Ausschüssen? Abgelehnt. Ich habe noch mehr Zahlen: Die Containeranlage für die Flüchtlinge in der Merödgener Straße hat uns im Jahr 2016 136.580 € gekostet. Davon Miete 89.687 € und Strom 37.106 €, um mal die beiden größten Posten zu benennen. Das sind monatlich 11.381,67 € oder täglich 374,19 €. Dieses Jahr wird es nicht besser. Es ist unser aller Geld, das wir jeden Tag versenken, anstatt Werte zu schaffen und die Belastung des Bürgers zu vermindern. Die Grundstücke für einen Festbau stehen seit einem Jahr zur Verfügung. Der Architekt hat die Planung in der Schublade. Wir könnten seit einem Jahr täglich mit dem Bau beginnen. Worauf warten Sie eigentlich? Darauf, dass sich die Flüchtlinge in Luft auflösen? Das sich das Problem schon irgendwie von alleine löst? Meine Damen und Herren. Willkommen in der Realität. Die Unterbringungsprobleme werden sich verstärken durch die derzeitige Gesetzgebung in Sachen Wohnsitzauflage und Familiennachzug. Möchten Sie die Flüchtlinge in der Sporthalle der Goltsteinschule unterbringen, wenn wir die Container 2019 abbauen müssen? Ich gebe zu, es erstaunt mich: Die Ratsmehrheit verhält sich so, als wäre sie in der Opposition: Blockieren statt handeln, kritisieren ohne Gegenvorschläge zu unterbreiten und die Parteiinteressen vor das Wohl des Bürgers stellen. Meine Damen und Herren, ich sage es eindeutig: Sie stehen in der Bringschuld einer Mehrheitskoalition! Jede Verzögerung kostet unser aller Geld. Im Gegensatz zur Ratsmehrheit bin ich in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, damit die unsägliche Geldverbrennung in Sachen Containerbauten endlich beendet wird. Dies ist auch der Grund, warum ich den Antrag auf Übertragung der Entscheidung über die Flüchtlingsunterbringung auf den Bürgermeister auf die Tagesordnung gesetzt habe. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen werden Ihnen sagen, sie hätten noch Beratungsbedarf. Über den Inhalt dieses Beratungsbedarfs kann man nur spekulieren. Fragen zu den hier vorliegenden Plänen haben sie jedenfalls nicht gestellt. Zumindest nicht in diesem Jahr. Ich glaube es ist die Angst dieses Rates Entscheidungen zu treffen, welche die Bürger belasten oder eventuell Widerspruch bei Betroffenen auslösen könnten. Ich nenne es Angst vor der eigenen Courage. Mit dem nicht verabschiedeten Haushalt 2017 verhält es sich ähnlich: Auch hier will man bei Niederschrift -9- CDU, SPD und Grünen nicht wahrnehmen, dass sich sowohl das finanzielle Umfeld verändert hat, als auch unangenehme Entscheidungen getroffen werden müssen. Umgangen wird die Entscheidung dadurch, dass man auch hier vorgeblichen Beratungsbedarf anmeldet, obwohl es wohl in der Geschichte der Gemeinde Inden noch nie einen Haushalt gegeben hat, in dem dem Rat solch eine Flut von Datenmaterial zur Verfügung gestellt wurde wie zu den beiden Haushalten 2017 und 2018. Die Leistung der Verwaltung im letzten Jahr war vorbildlich. Alle Mitarbeiter haben sich klaglos den hohen Anforderungen, trotz personeller Engpässe und trotz eines bestehenden Spannungsverhältnisses in den politischen Gremien professionell gestellt. Auf diese Arbeit meiner Verwaltungsmitarbeiter bin ich sehr stolz und möchte an dieser Stelle meinen Dank aussprechen. Meine Damen und Herren, ich kann Sie nur erneut aufrufen, endlich zur konstruktiven Sacharbeit in der Gemeinde zu finden und nicht mit solchen politischen Ränkespielen wie z.B. bei der Verzögerung der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes punkten zu wollen. Damit werden Sie scheitern! Lassen Sie mich auf die Haushaltslage zurückkommen: Die stellt sich auch in diesem Jahr nur unwesentlich verbessert gegenüber dem letzten Jahr dar. Auch das Jahr 2018 wird mit einem Defizit in Millionenhöhe abschließen. Genauer gesagt wird ein Minus von 4 Mio. € prognostiziert. Unser Haushaltssicherungskonzept sieht leider am Ende in 2022 noch immer einen kaum zu verkraftenden Grundsteuersatz B in Höhe von 1.900 Punkten vor. Dies ist auch eine Folge Ihrer politischen Verweigerung bereits in diesem Jahr die Grundsteuer auf das notwendige Maß anzuheben. Meine Damen und Herren, was wir jetzt nicht erhöhen, werden wir am Ende des HSK Zeitraumes dem Bürger zusätzlich zumuten müssen. Da nutzt es auch nichts, an irgendwelchen Stellrädchen, ohne signifikante Wirkung, herumzuspielen. Da muss man gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Farbe bekennen. Auch den Vereinen muss klar sein, dass eine Bewirtschaftung von Sportanlagen und Versammlungsstätten allein auf Kosten der Gemeinde nicht mehr tragbar ist. Hier wurden schon zielorientierte Gespräche geführt und die Vereine sehen das auch ein. Diese haben nämlich erkannt, dass eine Verbesserung der Situation der Gemeinde nur in Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Verwaltung, Vereinen und Politik erfolgen kann und auf diesem Wege werden auch alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen erreicht. Wenn Sie sich schon als verantwortungsvolle Politiker bezeichnen, dann sollte man auch erwarten, dass Sie diese Worthülse endlich mal mit Leben füllen. Bisher haben wir außer Beratungsbedarf, Nachfragen zu bekannten Sachverhalten und Vertagungsanträgen nichts von Ihnen gesehen. Wer denkt, Investitionen könnten wir uns aufgrund der Haushaltslage nicht leisten, der begeht einen schwerwiegenden Irrtum. Sowohl im Bereich der Flüchtlinge als auch im Bereich des Sportes müssen wir investieren. Die Kurzsichtigkeit, die hier Manchen im Rat ereilt hat, ist erschreckend. Die Milchmädchenrechnung „ich gebe nichts aus, deshalb spare ich“ oder „Sparen, koste es was da wolle“ funktioniert in diesen Bereichen nicht. Meine Damen und Herren, was glauben Sie, kostet die Gemeinde mehr, eine Festunterkunft für Flüchtlinge, wo wir menschenwürdigen Wohnraum zur Verfügung stellen und sich die Menschen sozial adäquat eingliedern können, oder ein faktisches Containerghetto, in dem Sozialkontakte zur Niederschrift - 10 - Bevölkerung außerhalb des Asylkreises quasi nicht stattfinden? Zudem habe ich die fiskalischen Auswirkungen unserer derzeitigen Unterbringung bereits aufgeführt. Was glauben Sie, kostet die Gemeinde mehr, ein Kunstrasenplatz oder eine nicht mehr funktionierende Jugendarbeit im Sportbereich mit allen damit verbundenen Probleme wie Jugendkriminalität, Vandalismus, Drogen usw.? Denken Sie weiter, denken Sie vorausschauend und denken Sie an die Indener Bürgerinnen und Bürger! Danke für Ihre Aufmerksamkeit“ Daraufhin wird einstimmig beschlossen: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltes 2018 sowie der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Inden für das Jahr 2018 zur Kenntnis. 2. Die Beratung und der Beschluss über den Haushalt erfolgt, sobald der Entwurf des Haushaltes beraten wurde. 6. Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" 104/2017 Frau Krings fasst das Ergebnis der Beratung im Schulausschuss am 06.09.2017 zusammen. Auf der Grundlage der Anlage 1 zu Vorlage 104/2017 beschließt der Rat einstimmig, die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wie folgt zu verwenden: 1. Für das Jahr 2017 werden die Mittel zur Anschaffung neuer Hardware für die Computerräume der Grundschule und der Hauptschule verwendet. 2. Für das Jahr 2018 erfolgen die Schaffung eines zweiten Fluchtwegs aus dem Keller der Goltsteinschule sowie einer im Gebäude liegenden Behindertentoilette. Des Weiteren soll eine Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in der Grundschule Inden/Altdorf geschaffen werden, um Rollstuhlfahrern den Zugang zum 1. Obergeschoss zu ermöglichen. 3. Für das Jahr 2019 erfolgt eine Verwendung für die Sanierung der Sportanlagen an der Goltsteinschule. 4. Für das Jahr 2020 erfolgt die Anbringung eines Sonnenschutzes der Klassenräume an der Schulhofseite der Goltsteinschule. 5. Weiterhin wird beschlossen, dass eine Verschiebung einzelner Maßnahmen in spätere Jahre möglich ist, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in dem jeweiligen Jahr nicht ausreichen. Außerdem sollen jeweils nicht benötigte Mittel in voller Höhe für zusätzliche technische Ausstattung der Klassenräume (z.B. Smartboards pp.) zu gleichen Teilen für die Grundschule und die Goltsteinschule verwendet werden. (Anmerkung: Zur Nachfrage beim Landschafsverband, ob eine Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer gefördert wird, steht noch eine Antwort aus.) Niederschrift 7. 1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich - 11 106/2017 1. Ergänzung Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, der 1. Änderung des Vertrags vom 12.12.2013 zwischen der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V., Paulistraße 22, 50933 Köln (Träger des Mädchengymnasiums Jülich) und dem Kreis Düren, der Stadt Jülich, der Gemeinde Inden, der Gemeinde Niederzier sowie der Gemeinde Titz die Zustimmung zu erteilen. 8. Abstufung der Kreisstraße 35 zwischen Lucherberg und der Kreisstraße 42 Merken 110/2017 Frau Dechering erläutert auf Nachfrage die Vorlage. Zur Verdeutlichung soll den Fraktionen ein Plan zur Verfügung gestellt werden (s. Anlage). Herr Görke erkundigt sich, warum die L 12 nicht abgestuft wird. Eine Beantwortung wird zugesagt. (Anmerkung der Verwaltung: Da es sich bei der Krausstraße noch um einen Teil der Kreisstraße 35 handelt, ist die Hochstraße als Landesstraße 12 nicht in Gänze herabgestuft worden. Dies wird anschließend umgesetzt, so dass dann lediglich eine Verbindung L 12 ab Kreisverkehr Waagmühle bis zum Beginn der Goltsteinstraße (K 35) verbleibt. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist angefügt: § 3 StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Einteilung der öffentlichen Straßen (1) Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingeteilt: 1. Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes, 2. Kreisstraßen, 3. Gemeindestraßen, 4. sonstige öffentliche Straßen. (2) Landesstraßen sind Straßen mit mindestens regionaler Verkehrsbedeutung, die den durchgehenden Verkehrsverbindungen dienen und zu dienen bestimmt sind; sie sollen untereinander und zusammen mit den Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden. Radschnellverbindungen des Landes sind Wege, Straßen oder Teile von diesen, die dem Fahrradverkehr mit eigenständiger regionaler Verkehrsbedeutung zu dienen bestimmt sind; sie sollen untereinander oder mit anderen Radverkehrsverbindungen ein zusammenhängendes Netz bilden. Die Bestimmung von Wegen, Straßen oder Teilen von diesen zur Radschnellverbindung nimmt das für das Straßenwesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit den jeweils als Träger der Straßenbaulast betroffenen Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden vor. (3) Kreisstraßen sind Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben. (4) Gemeindestraßen sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen oder zu dienen bestimmt sind. Das sind: 1. Straßen, bei denen die Belange des Verkehrs überwiegen (Hauptverkehrsstraßen, Zubringerstraßen u.a.); 2. Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerbereiche u.a.); 3. alle sonstigen nicht unter 1. und 2. fallenden Straßen, die von der Gemeinde für den Niederschrift - 12 - öffentlichen Verkehr gewidmet sind. (5) Sonstige öffentliche Straßen sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, welche keiner anderen Straßengruppe angehören. Zu den sonstigen öffentlichen Straßen gehören insbesondere die Eigentümerstraßen und -wege.) Der Rat beschließt einstimmig: Die Abstufung der Kreisstraße 35 Abschnitt 3 zwischen Lucherberg (Knoten L 12) und der Kreisstraße 42 (Merken) zur Gemeindestraße wird beschlossen. Das Einvernehmen wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbesichtigung festgestellten Mängel vom Kreis Düren (siehe Schreiben des Kreises Düren vom 26.06.2017) vor der Übergabe an die Gemeinde entsprechend beseitigt werden. 9. Dorfinnenentwicklungskonzept Frenz • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung 111/2017 Frau Rehfisch möchte wissen, wie wahrscheinlich es sei, dass in Zukunft auch für Lamersdorf und Lucherberg eine Zuwendung gewährt würde. Hierzu kann lt. Frau Dechering wegen der neuen Landesregierung keine verlässliche Aussage getroffen werden. Der Rat beschließt einstimmig: Für die Erarbeitung eines Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) Frenz wird ein Antrag zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung bei der Bezirksregierung Köln gestellt. 10. Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung 116/2017 Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen in der Vorlage. Frau Rehfisch erkennt die Notwendigkeit eines Festbaus für die Unterbringung von Flüchtlingen an. Bevor jedoch eine Entscheidung über den Standort getroffen werden könne, möchte sie wissen, wie viele Einwohner in den einzelnen Ortslagen wohnen und wie hoch der jeweilige prozentuale Anteil der untergebrachten Asylbewerber und anerkannten Flüchtlinge ist. Die Verwaltung sagt eine Zusammenstellung für die Niederschrift zu (s. unten). Frau Wacker macht hierzu darauf aufmerksam, dass diese Zusammenstellung nur tagesaktuell sein kann, weil immer wieder Verschiebungen stattfinden können, z. B. wenn eigene Wohnverhältnisse gegründet werden. Herr J. J. Schmitz regt an, nur die Ausführungen zur Unterbringungssituation zur Kenntnis zu nehmen. Er sei nicht bereit, die Verantwortung für die Unterbringung von Flüchtlingen auf den Bürgermeister zu übertragen. Herr Schlächter würde einer Übertragung ebenfalls nicht zustimmen, weil es die Aufgabe des Rates sei, eine Entscheidung zu treffen. Hier sei die GroKo gefordert. Herr Langefeld bringt nochmals in Erinnerung, dass die Nutzung der Wohncontainer und Chalets nur befristet genehmigt ist; im Jahr 2019 laufen die ersten Genehmigungen aus. Ein Festbau sei eine bleibende Investition, die darüber hinaus große Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten ermöglicht. Herr Marx stellt fest, die bisherigen Entscheidungen seien situationsbedingt getroffen worden. Herr Görke bekräftigt, dass die Standortentscheidung in Bezug auf die Errichtung Niederschrift - 13 - eines Festbaus getroffen werde, wenn der Bedarf dafür bestehe. Er ist der Meinung, dass andere Kommunen billigere Bauten errichtet hätten. Herr Goncz spricht sich für die Errichtung eines Festbaus aus; die Container seien in der Unterhaltung zu teuer. Der Bürgermeister erinnert daran, dass er die Errichtung eines Gebäudes für die Flüchtlingsunterbringung mehrfach zum Beschluss gestellt habe. Er sei bereit, dem Rat die Entscheidung abzunehmen. Wenn das nicht gewünscht sei, dann sei der Rat gefordert. Frau Rehfisch schlägt vor, zuvor die Flüchtlingsunterkunft in Niederzier zu besichtigen. Sie sei jetzt bewohnt, so dass man sich ein gutes Bild machen könnte. Frau Dechering bittet darum, sich vor der Besichtigung mit der seinerzeit zur Verfügung gestellten Informationsmappe zu beschäftigen. Herr Langefeld gibt zu bedenken, dass in Inden andere örtliche Verhältnisse vorherrschen als in Niederzier. Das Gebäude müsse sich auch in die Umgebung einfügen. Abschließend wird einvernehmlich vereinbart, mit dem Sozial-, Sport- und Kulturausschuss die Asylantenunterkunft in Niederzier zu besichtigen und in der Sitzung des Rates am 13.12.2017 erneut zu beraten. Inden Stand 21.09.2017 Einwohner Stand 31.08.2017 Anteil der Bevölkerung in % 637 8,4 13 8,2 3.952 52,1 53 33,3 Lamersdorf 961 12,7 37 23,3 Lucherberg 1.059 14,0 33 20,8 Pier 71 0,9 0 0,0 Schophoven 910 12,0 23 14,5 7.590 100 159 100 Frenz Inden/Altdorf Summe Anteil der Flüchtlinge in % Hierin enthalten sind 10 Flüchtlinge aus Linnich. zzgl. Flüchtlinge in Linnich 11. 11.1 AsylbLG 13 SGB II 11 Anträge der Fraktionen: Strukturausgleichsförderung des Landes NRW - Antrag der UDB Inden Fraktion vom 15.03.2017 42/2017 1. Ergänzung Nach kurzer Aussprache wird auf Anregung von Herrn Mürkens einstimmig beschlossen, Niederschrift - 14 - dass der Inhalt des gemeinsamen Antrages aller Ratsfraktionen in einer Fraktionsrunde (jeweils max. zwei Vertreter) unter Beteiligung von Frau Dechering abgestimmt wird. Dieser Text soll als Leitfaden für ein gemeinsames Gespräch mit den CDULandtagsabgeordneten Frau Dr. Peill und Herrn Dr. Nolten dienen. Herr Schlächter ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden, sofern die Fraktionsrunde innerhalb der nächsten 14 Tage stattfinden wird. Ansonsten sollte der Bürgermeister beauftragt werden, sich direkt an die Landesregierung zu wenden. 12. Mitteilungen / Anfragen 12.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen 12.1.1 Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Juli/September 2017 121/2017 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 12.1.2 Beschlusskontrolle 123/2017 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 12.1.3 Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ 131/2017 Herr J. J. Schmitz erkundigt sich danach, seit wann der Verwaltung bekannt ist, dass die Gemeinde Inden eine Zahlung von rd. 107 TEUR aus dem Kindergartenpool erhält. Frau Wacker erläutert, dass die Abrechnung zwar vorliege, zu den Auszahlungsmodalitäten jedoch noch eine Einigung erzielt werden müsse. 12.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Auf Nachfrage von Herrn D. Müller nach dem Sachstand „Verkehrsführung im Baugebiet Waagmühle“, führt Frau Wacker aus, dass es derzeit schwierig sei, Termine beim Straßenverkehrsamt zu bekommen. Herr J. J. Schmitz möchte hierzu nähere Informationen; Frau Wacker sagt zu, sich diesbezüglich mit ihm in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang erinnert Herr Mürkens daran, die Weststraße in Lamersdorf im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls bei der nächsten Verkehrsschau zu berücksichtigen. Ferner bittet er um Klärung der Frage, warum auf der Goltsteinstraße von Lucherberg bis zum Kreisverkehr Inden/Altdorf der Mittelstreifen fehlt. Langefeld Bürgermeister Büttgen Schriftführerin