Daten
Kommune
Inden
Größe
85 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
06.11.17, 16:01
Aktualisiert
06.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 6. November 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 21. Sitzung
des Rates
am 21.09.2017 im Ausserhalb
TOP: 3.
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022
Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung:
„Der Gemeinderat hat dank der Fraktionen von CDU, SPD und
Bündnis9/Die Grünen die Hebesätze der gemeindlichen Steuern ab
01.01.2017 durch eine Hebesatzverordnung beschlossen. Der im Entwurf
vorliegende Haushaltsplan 2017 ist noch nicht verabschiedet, daher
wurden die vom Bürgermeister vorgesehene Erhöhung bis zum 30. Juni
2017 (=letzter Termin für eine Veränderung im Jahre 2017) nicht
beschlossen, daher gelten die Hebesätze ab 01.01.2017 unverändert für das
gesamte Jahr. Den Einwendern fehlt daher die Grundlage und haben sich
damit erledigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einwendern eine
entsprechende Mitteilung zu kommen zu zulassen.“
Für die UDB-Fraktion gibt Herr Schlächter nachstehende Erklärung ab:
„Wie schon in der Hauptausschusssitzung am 21.06.2017 erklärt, hält die
UDB die Einwendungen für gerechtfertigt und wird daher einer
Zurückweisung nicht zustimmen.
Die Gemeinde Inden hat als Voraussetzung zur Genehmigung des
Haushaltes 2017 das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis
2022 fortzuschreiben. Laut gesetzlicher Vorgabe ist im letzten Jahr des
Sicherungskonzeptes, also im Jahr 2022, ein ausgeglichener Haushalt
darzustellen. Gezwungenermaßen schlägt die Verwaltung hierzu die aus
Ihrer Sicht erforderlichen Anhebungen der Realsteuerhebesätze vor, die
aber so nicht beschlossen werden dürfen, weil sie für unsere Bürgerinnen
und Bürger unzumutbar sind und der Entwicklung unserer Gemeinde
schaden. Für das nächste Jahr 2018 ist bereits ein Hebesatz für die
Grundsteuer B in Höhe von 1.300 % im Sicherungskonzept vorgesehen.
Die Einwendungen der Bürger sind insoweit berechtigt und daher nicht
zurückzuweisen.
Wir verweisen insoweit auf unseren Antrag vom 15.03.2017, in dem wir
deutlich machen, dass die Gemeinde Inden ohne sofortige Hilfe vom Land
NRW nicht überlebensfähig ist. Der Antrag war vor der Sommerpause in
die politische Beratung der Indener Fraktionen gegeben worden und steht
heute zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Wir können nur hoffen,
dass der Antrag heute beschlossen wird und dann zügig an die
83/2017
Landesregierung gestellt wird.“
Daraufhin beschließt der Rat einstimmig:
1. Die Einwendungen haben sich erledigt.
2. Die Einwender werden schriftlich darüber informiert, dass die in der
Hebesatzsatzung vom 22.12.2016 beschlossenen Hebesätze bis auf
weiteres ihre Gültigkeit haben.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.09.2017
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