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Beschlusstext (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022)

Daten

Kommune
Inden
Größe
85 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
06.11.17, 16:01
Aktualisiert
06.11.17, 16:01
Beschlusstext (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022) Beschlusstext (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022)

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Gemeinde Inden Inden, 6. November 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 21. Sitzung des Rates am 21.09.2017 im Ausserhalb TOP: 3. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022 Herr J. J. Schmitz verliest folgende Erklärung: „Der Gemeinderat hat dank der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis9/Die Grünen die Hebesätze der gemeindlichen Steuern ab 01.01.2017 durch eine Hebesatzverordnung beschlossen. Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan 2017 ist noch nicht verabschiedet, daher wurden die vom Bürgermeister vorgesehene Erhöhung bis zum 30. Juni 2017 (=letzter Termin für eine Veränderung im Jahre 2017) nicht beschlossen, daher gelten die Hebesätze ab 01.01.2017 unverändert für das gesamte Jahr. Den Einwendern fehlt daher die Grundlage und haben sich damit erledigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einwendern eine entsprechende Mitteilung zu kommen zu zulassen.“ Für die UDB-Fraktion gibt Herr Schlächter nachstehende Erklärung ab: „Wie schon in der Hauptausschusssitzung am 21.06.2017 erklärt, hält die UDB die Einwendungen für gerechtfertigt und wird daher einer Zurückweisung nicht zustimmen. Die Gemeinde Inden hat als Voraussetzung zur Genehmigung des Haushaltes 2017 das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2022 fortzuschreiben. Laut gesetzlicher Vorgabe ist im letzten Jahr des Sicherungskonzeptes, also im Jahr 2022, ein ausgeglichener Haushalt darzustellen. Gezwungenermaßen schlägt die Verwaltung hierzu die aus Ihrer Sicht erforderlichen Anhebungen der Realsteuerhebesätze vor, die aber so nicht beschlossen werden dürfen, weil sie für unsere Bürgerinnen und Bürger unzumutbar sind und der Entwicklung unserer Gemeinde schaden. Für das nächste Jahr 2018 ist bereits ein Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 1.300 % im Sicherungskonzept vorgesehen. Die Einwendungen der Bürger sind insoweit berechtigt und daher nicht zurückzuweisen. Wir verweisen insoweit auf unseren Antrag vom 15.03.2017, in dem wir deutlich machen, dass die Gemeinde Inden ohne sofortige Hilfe vom Land NRW nicht überlebensfähig ist. Der Antrag war vor der Sommerpause in die politische Beratung der Indener Fraktionen gegeben worden und steht heute zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Wir können nur hoffen, dass der Antrag heute beschlossen wird und dann zügig an die 83/2017 Landesregierung gestellt wird.“ Daraufhin beschließt der Rat einstimmig: 1. Die Einwendungen haben sich erledigt. 2. Die Einwender werden schriftlich darüber informiert, dass die in der Hebesatzsatzung vom 22.12.2016 beschlossenen Hebesätze bis auf weiteres ihre Gültigkeit haben. Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.09.2017 Seite 2