Daten
Kommune
Inden
Größe
183 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
08.03.17, 09:44
Aktualisiert
17.03.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden vom
09.02.2017
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend:
CDU-Fraktion
Krings, Karin
Mürkens, Udo bis 19:50 Uhr
Schnock, Christoph (vertritt Marx, Reinhard)
Schumacher, Olaf
SPD-Fraktion
Görke, Rudi
Lakeberg, Jörg (vertritt Combach, Roul)
Müller, Dieter
Schmitz, Josef Johann
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rehfisch, Hella
Entschuldigt fehlt:
Von der Verwaltung:
Beginn: 18:00 Uhr
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Gemeindeamtsrätin Wacker
Techn. Angestellte Dechering
Gemeindeamtfrau Krebs
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Ende: 20:05 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am
08.12.2016
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
Mitteilungen / Anfragen
2.
3.
4.
10/2017
11/2017
Niederschrift
4.1
4.2
-2-
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Bürgermeister Langefeld eröffnet die 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden und
begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit
fest. Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2016
Die öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2016 wird
einstimmig genehmigt.
2.
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
10/2017
Herr J. J. Schmitz weist die Aussage in der Vorlage zurück, dass mit der letzten Änderung
der Zuständigkeitsordnung ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden sei. Ein
Organstreitverfahren könne sehr wohl durch den Bürgermeister eingeleitet werden. Das
könne der Rat nicht verhindern. Die SPD werde dem Beschluss nicht zustimmen.
Frau Rehfisch verliest folgende Stellungnahme:
„Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der Gemeinde Inden, kann
ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren
gesprochen und entschieden zu haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters
geändert. Der Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in der
Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das Land NRW angefangen
bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut
Beschlussvorlage möchte der Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde
und die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen nicht
mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag würde die Arbeit des
Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des Gemeinderates aushöhlen. Diesen
Freibrief zur Entmachtung des Gemeinderates werden wir nicht erteilen.
Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der aktuellen
Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht keinen
Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten
wie z.B. das Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn er der
Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der Gemeinde gefährdet. Auch wenn
nach Auffassung des Bürgermeisters ein Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt.
Gemeindeordnung NRW diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichtsbehörde eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem in der
Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht folgte dabei der
Entscheidung des Gemeinderates und konnte der Auffassung des Bürgermeisters nicht
folgen.“
Herr Mürkens schließt sich den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz an. Der Rat habe die
letzte Änderung der Zuständigkeitsordnung in der Absicht, zum Wohle der Bürger zu
handeln, mehrheitlich beschlossen. Der Bürgermeister habe nach wie vor die Möglichkeit,
gefasste Beschlüsse zu beanstanden.
Niederschrift
-3-
Herr Schlächter stimmt zwar den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz in Teilen zu, werde
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung dennoch zustimmen, weil die Ergänzung der
Klarstellung dient.
Herr Langefeld begründet nochmals den Standpunkt der Verwaltung bevor er zur
Abstimmung aufruft:
Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden wird
bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen abgelehnt.
3.
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
11/2017
Herr Linzenich erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass Punkt 1 des
Beschlussvorschlages zu streichen ist; hierbei handele es sich um einen Fehler. Nach Klärung
einiger Verständnisfragen führt Herr Mürkens aus, seine Fraktion würde Punkt 2 – 4 des
Beschlusses mittragen. Die Entscheidung über die Regelungen unter Punkt 5 sollte so lange
ausgesetzt werden, bis die Ausführungsverordnung des Landes vorliegt.
Herr Schlächter ist damit einverstanden, dass grundsätzlich keine zusätzlichen
Aufwandsentschädigungen für die Ausschussvorsitzenden gezahlt werden. Er hält es für ein
falsches Zeichen, wenn in der derzeit finanziell schwierigen Zeit die Zahlung weiterer
Aufwandsentschädigungen beschlossen würde.
Herr J. J. Schmitz vermisst eine Vorberatung der Thematik im Ältestenrat und ist auch dafür,
die Ausführungsverordnung abzuwarten. Er rät, die Verwaltung solle die Vorlage
zurückziehen, die Änderungen unter Angabe der zwingend notwendigen und der freiwilligen
Änderungen in einer Synopse gegenüber zu stellen und danach neu zur Beratung zu stellen.
Herr Langefeld befürwortet diese Vorgehensweise, weil auf Basis der Ausführungsverordnung eine einheitliche Regelung für alle Kommunen möglich sei.
Einvernehmlich wird die Entscheidung vertagt. Auf der Grundlage der Ausführungsverordnung werden die Änderungen in einer Synopse gegenübergestellt und neu beraten.
4.
Mitteilungen / Anfragen
4.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Herr Langefeld verliest die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2017
sowie die entsprechenden Antworten. Allen Ausschussmitgliedern wird eine Ausfertigung der
Anfrage und des Antwortschreibens der Verwaltung ausgehändigt:
„Wie viele anerkannte Flüchtlinge leben zurzeit in unserer Gemeinde (Stand
31.01.2017)?
Von den der Gemeinde Inden zugewiesenen Flüchtlingen sind Stand 31.01.2017 20 Personen
in Inden und 5 Personen in Linnich wohnhaft. Die Gesamtzahl beträgt daher 25 Personen.
Wie viele dieser Personen haben das Bleiberecht (bzw. Bleibepflicht) in unserer
Gemeinde?
Die Gemeinde Inden erhält teilweise eine Mitteilung des Ausländeramtes über die
Anerkennung als Flüchtling, teilweise legten die Betreffenden in der Vergangenheit auch den
Bescheid vor. Von den vorgenannten Fällen ist nach Kenntnis der Verwaltung keiner mit einer
Niederschrift
-4-
Wohnsitzauflage verbunden.
Allerdings kommt zum 01.02.2017 eine weitere Person mit Flüchtlingseigenschaft hinzu. In
diesem Fall wurde die Wohnsitzauflage erteilt.
Wie viele Personen unterliegen dem subsidiären Schutz?
Nach Kenntnis der Verwaltung wurde allen bisher bekannten Personen die
Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, so dass eine Prüfung des subsidiären Schutzes unterblieben
ist. Allerdings kann hier keine abschließende Auskunft gegeben werden, da, wie bereits
mitgeteilt, aus der Vergangenheit nicht in allen Fällen der Gemeinde Inden Bescheide
übersandt wurden und diese für die Einstellung der Leistung aufgrund der Mitteilung des
Ausländeramtes auch nicht notwendig waren.
Es wird keine Statistik über die Ursachen für die Beendigung des Asylverfahrens von Seiten
der Gemeinde Inden erstellt.
Erhalten wir für alle Menschen dieses Personenkreises die entsprechenden Gelder des
Kreises Düren?
Für wie viele Personen erhalten wir keine Gelder? Warum nicht?
Die Gemeinde Inden zahlt keine Leistungen für Personen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus
einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. Diese Personen erhalten ihre Leistungen
direkt durch die jobcom. Sofern in diesen Fällen Unterkunftskosten entstehen, werden diese
gegenüber der jobcom geltend gemacht und von dort an die Gemeinde Inden gezahlt.
In den beiden letzten Wochen haben zwei Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt
bekommen. In beiden Fällen waren daher noch Leistungen für Februar 2017 gezahlt worden.
Diese Leistungen wurden bzw. werden jetzt bei der jobcom im Wege des
Erstattungsanspruches geltend gemacht.
Es sind keine Personen bekannt, für die die Gemeinde Inden einen Anspruch auf Zahlungen
hätte und keine Zahlungen erhält.“
4.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Auf Nachfrage von Herrn D. Müller wird seitens der Verwaltung bestätigt, dass in der Kita
Lamersdorf ein Therapiehund eingesetzt wird. Er gehört der Leiterin. Die Gemeinde muss
also keine Hundesteuer entrichten.
Auf Nachfrage von Frau Rehfisch erklärt Herr Linzenich, dass die Steuerbescheide in der
kommenden Woche zugestellt werden.
Langefeld
Ausschussvorsitzender
Büttgen
Schriftführerin