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Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
183 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
08.03.17, 09:44
Aktualisiert
17.03.17, 16:01
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden vom 09.02.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Krings, Karin Mürkens, Udo bis 19:50 Uhr Schnock, Christoph (vertritt Marx, Reinhard) Schumacher, Olaf SPD-Fraktion Görke, Rudi Lakeberg, Jörg (vertritt Combach, Roul) Müller, Dieter Schmitz, Josef Johann Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Rehfisch, Hella Entschuldigt fehlt: Von der Verwaltung: Beginn: 18:00 Uhr Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Gemeindeamtsrätin Wacker Techn. Angestellte Dechering Gemeindeamtfrau Krebs Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Ende: 20:05 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2016 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden Mitteilungen / Anfragen 2. 3. 4. 10/2017 11/2017 Niederschrift 4.1 4.2 -2- Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Mündliche Mitteilungen / Anfragen Bürgermeister Langefeld eröffnet die 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2016 Die öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2016 wird einstimmig genehmigt. 2. 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden 10/2017 Herr J. J. Schmitz weist die Aussage in der Vorlage zurück, dass mit der letzten Änderung der Zuständigkeitsordnung ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden sei. Ein Organstreitverfahren könne sehr wohl durch den Bürgermeister eingeleitet werden. Das könne der Rat nicht verhindern. Die SPD werde dem Beschluss nicht zustimmen. Frau Rehfisch verliest folgende Stellungnahme: „Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der Gemeinde Inden, kann ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren gesprochen und entschieden zu haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters geändert. Der Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in der Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das Land NRW angefangen bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut Beschlussvorlage möchte der Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde und die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen nicht mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag würde die Arbeit des Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des Gemeinderates aushöhlen. Diesen Freibrief zur Entmachtung des Gemeinderates werden wir nicht erteilen. Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der aktuellen Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht keinen Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie z.B. das Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn er der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der Gemeinde gefährdet. Auch wenn nach Auffassung des Bürgermeisters ein Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt. Gemeindeordnung NRW diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichtsbehörde eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem in der Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht folgte dabei der Entscheidung des Gemeinderates und konnte der Auffassung des Bürgermeisters nicht folgen.“ Herr Mürkens schließt sich den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz an. Der Rat habe die letzte Änderung der Zuständigkeitsordnung in der Absicht, zum Wohle der Bürger zu handeln, mehrheitlich beschlossen. Der Bürgermeister habe nach wie vor die Möglichkeit, gefasste Beschlüsse zu beanstanden. Niederschrift -3- Herr Schlächter stimmt zwar den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz in Teilen zu, werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung dennoch zustimmen, weil die Ergänzung der Klarstellung dient. Herr Langefeld begründet nochmals den Standpunkt der Verwaltung bevor er zur Abstimmung aufruft: Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden wird bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen abgelehnt. 3. 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden 11/2017 Herr Linzenich erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass Punkt 1 des Beschlussvorschlages zu streichen ist; hierbei handele es sich um einen Fehler. Nach Klärung einiger Verständnisfragen führt Herr Mürkens aus, seine Fraktion würde Punkt 2 – 4 des Beschlusses mittragen. Die Entscheidung über die Regelungen unter Punkt 5 sollte so lange ausgesetzt werden, bis die Ausführungsverordnung des Landes vorliegt. Herr Schlächter ist damit einverstanden, dass grundsätzlich keine zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für die Ausschussvorsitzenden gezahlt werden. Er hält es für ein falsches Zeichen, wenn in der derzeit finanziell schwierigen Zeit die Zahlung weiterer Aufwandsentschädigungen beschlossen würde. Herr J. J. Schmitz vermisst eine Vorberatung der Thematik im Ältestenrat und ist auch dafür, die Ausführungsverordnung abzuwarten. Er rät, die Verwaltung solle die Vorlage zurückziehen, die Änderungen unter Angabe der zwingend notwendigen und der freiwilligen Änderungen in einer Synopse gegenüber zu stellen und danach neu zur Beratung zu stellen. Herr Langefeld befürwortet diese Vorgehensweise, weil auf Basis der Ausführungsverordnung eine einheitliche Regelung für alle Kommunen möglich sei. Einvernehmlich wird die Entscheidung vertagt. Auf der Grundlage der Ausführungsverordnung werden die Änderungen in einer Synopse gegenübergestellt und neu beraten. 4. Mitteilungen / Anfragen 4.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Herr Langefeld verliest die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2017 sowie die entsprechenden Antworten. Allen Ausschussmitgliedern wird eine Ausfertigung der Anfrage und des Antwortschreibens der Verwaltung ausgehändigt: „Wie viele anerkannte Flüchtlinge leben zurzeit in unserer Gemeinde (Stand 31.01.2017)? Von den der Gemeinde Inden zugewiesenen Flüchtlingen sind Stand 31.01.2017 20 Personen in Inden und 5 Personen in Linnich wohnhaft. Die Gesamtzahl beträgt daher 25 Personen. Wie viele dieser Personen haben das Bleiberecht (bzw. Bleibepflicht) in unserer Gemeinde? Die Gemeinde Inden erhält teilweise eine Mitteilung des Ausländeramtes über die Anerkennung als Flüchtling, teilweise legten die Betreffenden in der Vergangenheit auch den Bescheid vor. Von den vorgenannten Fällen ist nach Kenntnis der Verwaltung keiner mit einer Niederschrift -4- Wohnsitzauflage verbunden. Allerdings kommt zum 01.02.2017 eine weitere Person mit Flüchtlingseigenschaft hinzu. In diesem Fall wurde die Wohnsitzauflage erteilt. Wie viele Personen unterliegen dem subsidiären Schutz? Nach Kenntnis der Verwaltung wurde allen bisher bekannten Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, so dass eine Prüfung des subsidiären Schutzes unterblieben ist. Allerdings kann hier keine abschließende Auskunft gegeben werden, da, wie bereits mitgeteilt, aus der Vergangenheit nicht in allen Fällen der Gemeinde Inden Bescheide übersandt wurden und diese für die Einstellung der Leistung aufgrund der Mitteilung des Ausländeramtes auch nicht notwendig waren. Es wird keine Statistik über die Ursachen für die Beendigung des Asylverfahrens von Seiten der Gemeinde Inden erstellt. Erhalten wir für alle Menschen dieses Personenkreises die entsprechenden Gelder des Kreises Düren? Für wie viele Personen erhalten wir keine Gelder? Warum nicht? Die Gemeinde Inden zahlt keine Leistungen für Personen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. Diese Personen erhalten ihre Leistungen direkt durch die jobcom. Sofern in diesen Fällen Unterkunftskosten entstehen, werden diese gegenüber der jobcom geltend gemacht und von dort an die Gemeinde Inden gezahlt. In den beiden letzten Wochen haben zwei Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen. In beiden Fällen waren daher noch Leistungen für Februar 2017 gezahlt worden. Diese Leistungen wurden bzw. werden jetzt bei der jobcom im Wege des Erstattungsanspruches geltend gemacht. Es sind keine Personen bekannt, für die die Gemeinde Inden einen Anspruch auf Zahlungen hätte und keine Zahlungen erhält.“ 4.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Auf Nachfrage von Herrn D. Müller wird seitens der Verwaltung bestätigt, dass in der Kita Lamersdorf ein Therapiehund eingesetzt wird. Er gehört der Leiterin. Die Gemeinde muss also keine Hundesteuer entrichten. Auf Nachfrage von Frau Rehfisch erklärt Herr Linzenich, dass die Steuerbescheide in der kommenden Woche zugestellt werden. Langefeld Ausschussvorsitzender Büttgen Schriftführerin