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Beschlusstext (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
71 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
08.03.17, 09:44
Aktualisiert
08.03.17, 09:44
Beschlusstext (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden) Beschlusstext (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden)

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Gemeinde Inden Inden, 8. März 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 12. Sitzung des Hauptausschusses am 09.02.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden Herr J. J. Schmitz weist die Aussage in der Vorlage zurück, dass mit der letzten Änderung der Zuständigkeitsordnung ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden sei. Ein Organstreitverfahren könne sehr wohl durch den Bürgermeister eingeleitet werden. Das könne der Rat nicht verhindern. Die SPD werde dem Beschluss nicht zustimmen. Frau Rehfisch verliest folgende Stellungnahme: „Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der Gemeinde Inden, kann ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren gesprochen und entschieden zu haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters geändert. Der Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in der Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das Land NRW angefangen bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut Beschlussvorlage möchte der Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde und die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen nicht mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag würde die Arbeit des Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des Gemeinderates aushöhlen. Diesen Freibrief zur Entmachtung des Gemeinderates werden wir nicht erteilen. Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der aktuellen Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht keinen Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie z.B. das Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn er der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der Gemeinde gefährdet. Auch wenn nach Auffassung des Bürgermeisters ein Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt. Gemeindeordnung NRW diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichts-behörde eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem in der Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht folgte dabei der Entscheidung des Gemeinderates und konnte der Auffassung des Bürgermeisters nicht folgen.“ Herr Mürkens schließt sich den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz an. 10/2017 Der Rat habe die letzte Änderung der Zuständigkeitsordnung in der Absicht, zum Wohle der Bürger zu handeln, mehrheitlich beschlossen. Der Bürgermeister habe nach wie vor die Möglichkeit, gefasste Beschlüsse zu beanstanden. Herr Schlächter stimmt zwar den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz in Teilen zu, werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung dennoch zustimmen, weil die Ergänzung der Klarstellung dient. Herr Langefeld begründet nochmals den Standpunkt der Verwaltung bevor er zur Abstimmung aufruft: Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden wird bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen abgelehnt. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.02.2017 Seite 2