Daten
Kommune
Inden
Größe
71 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
08.03.17, 09:44
Aktualisiert
08.03.17, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 8. März 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 12. Sitzung
des Hauptausschusses
am 09.02.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
Herr J. J. Schmitz weist die Aussage in der Vorlage zurück, dass mit der
letzten Änderung der Zuständigkeitsordnung ein rechtswidriger Zustand
geschaffen worden sei. Ein Organstreitverfahren könne sehr wohl durch
den Bürgermeister eingeleitet werden. Das könne der Rat nicht verhindern.
Die SPD werde dem Beschluss nicht zustimmen.
Frau Rehfisch verliest folgende Stellungnahme:
„Rückblickend auf meine jahrzehntelange politische Aktivität in der
Gemeinde Inden, kann ich mich nicht erinnern, mit dieser Häufigkeit über
eventuelle Klagen und Gerichtsverfahren gesprochen und entschieden zu
haben. Dies hat sich seit Amtsantritt des Bürgermeisters geändert. Der
Ausdruck „Klage erheben zu wollen“ ist zu einem fest stehenden Begriff in
der Gemeine Inden geworden, von einer beabsichtigen Klage gegen das
Land NRW angefangen bis hin mit der jetzigen Vorlage einer möglichen
Klage gegen den eigenen Gemeinderat. Laut Beschlussvorlage möchte der
Bürgermeister die Erhebung von Klagen seitens der Gemeinde und die
Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen
nicht mehr dem Hauptausschuss überlassen. Dieser Beschlussvorschlag
würde die Arbeit des Gemeinderates blockieren und die Befugnisse des
Gemeinderates aushöhlen. Diesen Freibrief zur Entmachtung des
Gemeinderates werden wir nicht erteilen.
Wir teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass der § 10 der
aktuellen Zuständigkeitsordnung rechtswidrig ist. Die Gemeindeordnung
des Landes NRW sieht keinen Klageweg vor. Jedoch räumt sie dem
Bürgermeister entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie z.B. das
Widerspruchsrecht ein. Dieses Widerspruchsrecht kann er ausüben, wenn
er der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Rates das Wohl der
Gemeinde gefährdet. Auch wenn nach Auffassung des Bürgermeisters ein
Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt, muss er lt. Gemeindeordnung NRW
diesen Beschluss beanstanden und bei der Kommunalaufsichts-behörde
eine Entscheidung der Rechtsaufsicht einholen. Genau dies ist auch in dem
in der Vorlage beschriebenen Beispiel erfolgt. Die Kommunalaufsicht
folgte dabei der Entscheidung des Gemeinderates und konnte der
Auffassung des Bürgermeisters nicht folgen.“
Herr Mürkens schließt sich den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz an.
10/2017
Der Rat habe die letzte Änderung der Zuständigkeitsordnung in der
Absicht, zum Wohle der Bürger zu handeln, mehrheitlich beschlossen. Der
Bürgermeister habe nach wie vor die Möglichkeit, gefasste Beschlüsse zu
beanstanden.
Herr Schlächter stimmt zwar den Ausführungen von Herrn J. J. Schmitz in
Teilen zu, werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung dennoch
zustimmen, weil die Ergänzung der Klarstellung dient.
Herr Langefeld begründet nochmals den Standpunkt der Verwaltung bevor
er zur Abstimmung aufruft:
Die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die
Gemeinde Inden wird bei vier Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen
abgelehnt.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.02.2017
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