Daten
Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Diederich
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
23.11.2016
532/2016
Betreff
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis
und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 – 16 zu.
Erläuterungen:
Die Bäume zu den Punkten 1 – 16 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR
begutachtet.
Punkt 1) Wittelsbacher Straße 134, eine Hainbuche
Die Hainbuche befindet sich unmittelbar neben der Stützmauer der Tiefgarage. Das
Wurzelwerk wächst in die Abdichtung der Tiefgarage. Der Baum weist Schräglage auf. Es
wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 2) Kölnstraße 74-84, ein Lebensbaum
Der Lebensbaum befindet sich in einem nur 50cm schmalen Pflanzstreifen unmittelbar
neben der Grenzmauer zum Nachbargrundstück. Die Krone des Lebensbaumes ragt weit
in das Nachbargrundstück hinein. Die Wurzeln verursachen Beschädigungen am
Mauerfundament. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 3) Josef-von-Görres-Straße 1, eine Zeder, ein Baumstamm (Gattung
unbekannt)
Die Zeder befindet sich unmittelbar neben dem Haus. Der Baum ist hoch aufgeastet
worden, weil die Krone bereits auf dem Dach auflag. Aufgrund des Standortes sind
Beschädigungen der Fundamente und des Kellers zu vermuten.
Der Baumstamm, Höhe ca. 4m, ist komplett abgestorbenen und mit Efeu überwachsen.
Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
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Punkt 4) Grüner Weg 52a, eine Zeder
Die Zeder ist abgestorben. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 5) Eckdorfer Straße 113c, eine Douglasie
Die Douglasie weist einen Zwiesel auf. Vom Zwiesel Oberkante zeigt sich ein Riss ca. 50
cm durchgehen den Stamm hinunter. Der Riss ist nicht vollständig zugewachsen. Bei
einem Sturm könnte der Stamm hier auseinander reißen. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Punkt 6) Römerstraße 316, eine Douglasie
Die Douglasie steht unmittelbar neben dem Haus. Die Krone liegt bereits auf dem Dach
auf. Die Wurzeln beschädigen das Fundament. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Punkt 7) Rodderweg 57, eine Blauzeder
Die Blauzeder beschattet das Haus und den kleinen Garten des Antragstellers ganz
erheblich. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 8) Himmelreich 7, eine städtische Linde
Die Linde wächst in einem viel zu kleinen Beet. Die Wurzeln haben bereits den Gehweg
stark beschädigt. Das hinter der Linde stehende Haus wird stak beschattet. Es wird
empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 9) Vorgebirgsstraße 36a, eine Esskastanie
Die Esskastanie beschattet den Garten und das Haus zu großen Teilen. Der Baum ist in
der Vergangenheit mehrfach zurück geschnitten worden. Die steil aufragenden Äste
weisen schlechte Astanbindung auf. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 10) Mühlenbach 38, zwei Zeder, eine Kiefer
Alle drei Bäume stehen unmittelbar vor dem Haus und beschatten dieses komplett. Es
wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Punkt 11) Am Hülderberg 2, eine Linde
Der Baum befindet sich an der Grundstücksgrenze. Die Linde ist sehr hoch aufgeastet
worden. In der Krone sind Astabbrüche sichtbar. Äste sind auf das Nachbargrundstück
gestürzt. Es besteht die Gefahr weiterer Astabbrüche. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Punkt 12) Schulstraße 11, ein Lebensbaum
Der Lebensbaum steht unmittelbar vor einem Gartenhaus und neben der Terrasse. Das
Wurzelwerk hat bereits die Mauer des Gartenhauses beschädigt, das Mauerwerk ist
gerissen. Eine Wurzel ist vor Jahren gekappt worden. Weitere Wurzeln können zu
Beschädigungen der Terrasse führen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 13) Hermann-Faßbender-Straße 4-6, 5 Lebensbäume
Die Lebensbäume befinden sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze und nur rund 3m
vom Nachbargebäude entfernt. Das Nachbarhaus wird komplett beschattet. Das
Wurzelwerk beschädigt die Grenzmauer. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Punkt 14) Rheinstraße 211, 5 Linden
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Die Linden weisen Totholz in der Krone aus, es sind bereits Grobäste herab gestürzt. Die
Bäume befinden sich in der Zufahrt des Firmengeländes. Schäden an Fahrzeugen sind
nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Punkt 15) Nussbaumweg 26, drei Tannen
Die drei Tannen befinden sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Die Kronen sind
einseitig ausgebildet und licht. Starkwurzeln durchziehen oberirdisch den Garten und
stellen Stolpergefahren dar. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Punkt 16) Himmelreich 6, eine städtische Linde
Die Linde befindet sich in einem sehr kleinen Baumbeet unmittelbar vor einem Haus. Die
Baumwurzeln haben den gesamten Gehweg und die angrenzende Parkplatzfläche
angehoben und zu unzähligen Stolpergefahren durch hoch stehenden Pflastersteine
geführt. Eine Regulierung der Flächen ist ohne Entfernung der Starkwurzeln nicht möglich,
dies führt jedoch zu einem Standsicherheitsproblem. Schäden an den Kellerwänden sind
aufgrund des nahen Standortes nicht ausgeschlossen. Es wird empfohlen, den Fällungen
zuzustimmen.