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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge 



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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Diederich Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 23.11.2016 532/2016 Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 – 16 zu. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 – 16 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet. Punkt 1) Wittelsbacher Straße 134, eine Hainbuche Die Hainbuche befindet sich unmittelbar neben der Stützmauer der Tiefgarage. Das Wurzelwerk wächst in die Abdichtung der Tiefgarage. Der Baum weist Schräglage auf. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 2) Kölnstraße 74-84, ein Lebensbaum Der Lebensbaum befindet sich in einem nur 50cm schmalen Pflanzstreifen unmittelbar neben der Grenzmauer zum Nachbargrundstück. Die Krone des Lebensbaumes ragt weit in das Nachbargrundstück hinein. Die Wurzeln verursachen Beschädigungen am Mauerfundament. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 3) Josef-von-Görres-Straße 1, eine Zeder, ein Baumstamm (Gattung unbekannt) Die Zeder befindet sich unmittelbar neben dem Haus. Der Baum ist hoch aufgeastet worden, weil die Krone bereits auf dem Dach auflag. Aufgrund des Standortes sind Beschädigungen der Fundamente und des Kellers zu vermuten. Der Baumstamm, Höhe ca. 4m, ist komplett abgestorbenen und mit Efeu überwachsen. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Drucksache 532/2016 Seite - 2 – Punkt 4) Grüner Weg 52a, eine Zeder Die Zeder ist abgestorben. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 5) Eckdorfer Straße 113c, eine Douglasie Die Douglasie weist einen Zwiesel auf. Vom Zwiesel Oberkante zeigt sich ein Riss ca. 50 cm durchgehen den Stamm hinunter. Der Riss ist nicht vollständig zugewachsen. Bei einem Sturm könnte der Stamm hier auseinander reißen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 6) Römerstraße 316, eine Douglasie Die Douglasie steht unmittelbar neben dem Haus. Die Krone liegt bereits auf dem Dach auf. Die Wurzeln beschädigen das Fundament. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 7) Rodderweg 57, eine Blauzeder Die Blauzeder beschattet das Haus und den kleinen Garten des Antragstellers ganz erheblich. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 8) Himmelreich 7, eine städtische Linde Die Linde wächst in einem viel zu kleinen Beet. Die Wurzeln haben bereits den Gehweg stark beschädigt. Das hinter der Linde stehende Haus wird stak beschattet. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 9) Vorgebirgsstraße 36a, eine Esskastanie Die Esskastanie beschattet den Garten und das Haus zu großen Teilen. Der Baum ist in der Vergangenheit mehrfach zurück geschnitten worden. Die steil aufragenden Äste weisen schlechte Astanbindung auf. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 10) Mühlenbach 38, zwei Zeder, eine Kiefer Alle drei Bäume stehen unmittelbar vor dem Haus und beschatten dieses komplett. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Punkt 11) Am Hülderberg 2, eine Linde Der Baum befindet sich an der Grundstücksgrenze. Die Linde ist sehr hoch aufgeastet worden. In der Krone sind Astabbrüche sichtbar. Äste sind auf das Nachbargrundstück gestürzt. Es besteht die Gefahr weiterer Astabbrüche. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 12) Schulstraße 11, ein Lebensbaum Der Lebensbaum steht unmittelbar vor einem Gartenhaus und neben der Terrasse. Das Wurzelwerk hat bereits die Mauer des Gartenhauses beschädigt, das Mauerwerk ist gerissen. Eine Wurzel ist vor Jahren gekappt worden. Weitere Wurzeln können zu Beschädigungen der Terrasse führen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 13) Hermann-Faßbender-Straße 4-6, 5 Lebensbäume Die Lebensbäume befinden sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze und nur rund 3m vom Nachbargebäude entfernt. Das Nachbarhaus wird komplett beschattet. Das Wurzelwerk beschädigt die Grenzmauer. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Punkt 14) Rheinstraße 211, 5 Linden Drucksache 532/2016 Seite - 3 – Die Linden weisen Totholz in der Krone aus, es sind bereits Grobäste herab gestürzt. Die Bäume befinden sich in der Zufahrt des Firmengeländes. Schäden an Fahrzeugen sind nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Punkt 15) Nussbaumweg 26, drei Tannen Die drei Tannen befinden sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Die Kronen sind einseitig ausgebildet und licht. Starkwurzeln durchziehen oberirdisch den Garten und stellen Stolpergefahren dar. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Punkt 16) Himmelreich 6, eine städtische Linde Die Linde befindet sich in einem sehr kleinen Baumbeet unmittelbar vor einem Haus. Die Baumwurzeln haben den gesamten Gehweg und die angrenzende Parkplatzfläche angehoben und zu unzähligen Stolpergefahren durch hoch stehenden Pflastersteine geführt. Eine Regulierung der Flächen ist ohne Entfernung der Starkwurzeln nicht möglich, dies führt jedoch zu einem Standsicherheitsproblem. Schäden an den Kellerwänden sind aufgrund des nahen Standortes nicht ausgeschlossen. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.