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Vorlage (Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“; Bezug: Rat 27.04.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
08.11.16, 14:02
Aktualisiert
08.11.16, 14:02
Vorlage (Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“;
Bezug: Rat 27.04.2015) Vorlage (Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“;
Bezug: Rat 27.04.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32 Becke 32 B 11.10.2016 436/2016 Betreff „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“; Bezug: Rat 27.04.2015 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 501900 / KST 25050110 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Brandt Mülhens Becke Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis: Erläuterungen: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 27. April 2015 (Vorlage-Nr. 151/2015) folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, als Ersatz für das JeKI-Projekt die Mittel zur Durchführung des neuen Projektes „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“ im Schuljahr 2015/2016 im Haushaltsplan 2016 unter der Maßgabe bereit zu stellen, dass das JeKits-Angebot unentgeltlich für die Schüler/innen der jeweils ersten und zweiten Schuljahre aller acht Brühler Grundschulen und unabhängig von einer Förderung durch die JeKits-Stiftung NRW erfolgt und in den jeweils dritten und vierten Schuljahren der acht Brühler Grundschulen gebührenpflichtig und kostendeckend durchgeführt wird. Näheres regelt der KPTA unter Beteiligung des SchA.“ Der Schulausschuss hatte die Angelegenheit aufgrund der Vorlagen Nr. 151/2015 und 160/2015 in seiner Sitzung am 12.05.2015 erörtert und zur weiteren Beratung in den KPTA verwiesen, unter Berücksichtigung von Geschwisterermäßigung, Brühl-Pass sowie Bildungs- und Teilhabegesetz. Der KPTA hatte die Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.05.2015 erörtert und zur Beschlussfassung der Gebührensatzung in den Rat verwiesen. Im Schuljahr 2015/2016 erfolgte JeKits unentgeltlich an allen acht Brühler Grundschulen in den jeweils ersten und zweiten Schuljahren. Seite - 2 – Drucksache 436/2016 Ebenfalls im Schuljahr 2015/2016 wurde JeKits in den dritten und vierten Schuljahren gegen Erhebung eines Elternbeitrages angeboten und durchgeführt. Nach Ablauf des Schuljahres ergibt sich hinsichtlich der Erzielung der Kostendeckung nunmehr folgende Berechnung: 39.400 € I) Kosten Dozentenhonorare: ca. II) Einnahmen aus Gebühr 12 € /Schüler/Monat ca. 29.700 € III) sonstige Einnahmen = 9.700 € a) Sponsoren: Kulturstiftung für die Stadt Brühl 5.000 € Lions Förderverein 2.000 € Kreissparkasse Köln 200 € Förderverein der Musikschule 600 € b) Fördervereine Schulen Martin-Luther-Schule 400 € Barbaraschule 500 € c) Sonderkonzert der KuMs Gesamteinnahmen II und III: 900 € 1.000 € 39.400 € Im Schuljahr 2015/2016 konnte somit die Vorgabe des Rates hinsichtlich einer kostendeckenden Durchführung eingehalten werden. Die „Gewinnung“ von Sponsoren gestaltete sich insgesamt sehr schwierig und zeitintensiv. So haben zum Beispiel lediglich die Fördervereine der Martin-Luther-Schule und der Barbaraschule im betrachteten Schuljahr Spenden geleistet. Die übrigen Schulen haben entweder Elternbeiträge für JeKits übernommen oder andere Projekte der Schulen unterstützt. Sponsoren sind grundsätzlich an einer einmaligen Förderung interessiert, weil auch andere Projekte (z.B. im Schul- oder Kulturbereich) gefördert werden sollen, über welche der Sponsor jährlich neu entscheiden möchte. Aus Gründen der Stundenplangestaltung müssen die Schulen frühzeitig vor Ende des laufenden Schuljahres Sicherheit hinsichtlich der Fortsetzung von JeKits in den 3. und 4. Schulklassen im folgenden Schuljahr haben. Die Verwaltung wird aus diesem Grund zu Beginn des kommenden Jahres in einer Vorlage den Sachstand hinsichtlich JeKits in den 3./4. Schulklassen darstellen und dies mit einer Prognose zur Erreichung der Kostendeckung im Schuljahr 2016 / 2017 verbinden, damit frühzeitig eine Entscheidung zur Fortsetzung dieses Projektes getroffen werden kann.