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Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
08.06.17, 18:10
Aktualisiert
08.06.17, 18:10
Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 8. Juni 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 16. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 10.05.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet: An der Waagmühle (siehe Plan) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 39/2017