Daten
Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
08.06.17, 18:10
Aktualisiert
08.06.17, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 8. Juni 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 16. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 10.05.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in
Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle
3“
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt
zu beschließen:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November
2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der
Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
An der Waagmühle (siehe Plan)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen
Verkehr zur Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
39/2017