Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Widmung des Tannenwegs und des Reststücks des Bauwegs in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
70 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
08.06.17, 18:10
Aktualisiert
08.06.17, 18:10
Beschlusstext (Widmung des Tannenwegs und des Reststücks des Bauwegs in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 8. Juni 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 16. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 10.05.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. Widmung des Tannenwegs und des Reststücks des Bauwegs in 40/2017 Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ Folgender Empfehlungsbeschluss an den Rat wird einstimmig gefasst: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet: 1. Tannenweg 2. Bauweg (vom Luschend aus bis Ende Sackgasse (siehe Plan)) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.