Daten
Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
28.09.17, 16:01
Aktualisiert
28.09.17, 16:01
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Gemeinde Inden
Inden, 28. September 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 16. Sitzung
des Hauptausschusses
am 07.09.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022
hier: Beratung im Fachausschuss
Herr J. J. Schmitz verliest einen gemeinsamen Beschlussvorschlag von
CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„
1. Sportpauschale
Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, wie hoch die
angesparte Sportpauschale ist und wo diese ausgewiesen wird.
2. Entschädigung für Einziehung von Wirtschaftswegen
Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich die jährliche
Gesamtsumme für die Entschädigung der Einziehung von
Wirtschaftswegen und Vorflutern in allen Gemarkungen der Gemeinde
Inden anzugeben und bei welchen Haushaltsstellen welche Beträge
veranschlagt sind.
3. Grundlagen für Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisung
ab 2013
Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich nachvollziehbar die
Grundlagen für die Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisungen ab
dem Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen. Anzugeben sind auch die Höhe
der Beträge je Jahr ab 2013 der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern A
und B einschließlich der Schlüsselzuweisungen.
4. Kreisumlage und Jugendamtsumlage
Bei der Berechnung der Kreisumlage erfolgt eine jährliche Steigerung des
Hebesatzes. Diese Steigerung ist nicht begründet und ergibt sich auch
nicht aus den Unterlagen zum Kreishaushalt. Für die Jugendamtsumlage
geht die Verwaltung von einem gleichbleibenden Hebesatz bis 2022 aus.
Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, in welcher
Höhe die Kreisumlage ohne Erhöhung des Hebesatzes anfallen würde.
5. Zuweisung des Landes zu einer Sirene in Schophoven
In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 19 ist ausgeführt, dass nach
einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes
77/2017
2. Ergänz
ung
NRW im Haushaltsjahr 2017 mit einer Zuweisung von 6.500 Euro
gerechnet werden kann. Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich
darzulegen, bei welcher Haushaltsstelle diese Zuweisung veranschlagt ist.
6. Einzelne Steuern neben Grund- und Gewerbesteuer
In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 28 ist ausgeführt: Einzelne
Steuern wurden nicht erhöht, da die Auswirkungen auf den Haushalt
weniger relevant erachtet wurden. Der Bürgermeister wird aufgefordert
schriftlich darzulegen, warum welche Steuer nicht verändert wurden und
wer wann den Grenzbetrag festgelegt hat, was eine Relevanz für den
Haushalt hat.
7. Konzessionsvereinbarung Wasserleitungszweckverband
Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich die Höhe der
voraussichtlichen Konzessionsbeiträge des WZL ab 2017 anzugeben.
8. Personalkosten
Anmerkung der Verwaltung: Die Steigerung in Höhe von 317.000 Euro
gründet sich vor Allem in einem leicht erhöhten Mitarbeiterstamm und den
Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst.
Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, welcher
Betrag entfällt auf den Tarifabschluss und den leicht erhöhten
Mitarbeiterstamm, wobei zum Mitarbeiterstamm die Arbeitsplätze einzeln
anzugeben sind.
9. Stellenplan und Personalausgaben.
Der vorliegende Stellenplan 2017 bedarf einiger Nachfragen, wobei sich
diese nicht auf die Arbeitsplätze/Stellen im Kindergartenbereich beziehen.
Des Weiteren beziehen sich die gestellten Fragen auf Arbeitsplätze und
nicht auf einzelne Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen:
1. Sind im Stellenplan 2017 alle Arbeitsplätze als Stellen der
Gemeinde angegeben?
2. Gibt es Arbeitsverhältnisse in der Gemeinde, die nicht im
Stellenplan abgebildet sind? Wenn ja, welche sind dies mit genauer
Bezeichnung und Arbeitseinsatz/Arbeitsgebiet.
3. Um den Stellenplan 2017 beurteilen zu können, sind zwingend
folgende Angaben erforderlich.
3.1.
Wer ist ab wann auf welchen Arbeitsplätzen neu eingestellt
worden ( Zeitraum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld
bis heute)
3.2.
Welche Arbeitsplätze sind durch Ausscheiden von
Beschäftigten freigeworden (Zeitraum Amtsantritt des
Bürgermeisters Langefeld bis heute)
3.3.
Ist vor einer Neubesetzung des Arbeitsplatzes von
ausgeschiedenen Beschäftigten in jedem Einzelfall überprüft
worden, ob dieser Arbeitsplatz wieder besetzt werden muss.
Begründung auf jeden Einzelfall bezogen zur Verfügung
stellen.
3.4.
Gibt es eine Übersicht über die Arbeitsplätze/Stellen, die durch
altersbedingtes Ausscheiden (Rentenbezug) frei werden, mit
der Aussage dazu, ob diese wieder besetzt werden
sollen/können/müssen. Zeitraum ab 01.01.2017 für die
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017
Seite 2
nächsten 5 Jahre. Wenn nein, warum nicht?
4. Veränderungen in der Zahl der Stellen ohne Kindergartenbereich.
Tarifliche Beschäftigte Stellenplan 2015/2016
Zahl der Stellen je Jahr
38,31
Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 38,03
Differenz zwischen Soll und Ist
./ 0,28
Stellenplan 2017
Zahl der Stellen für 2017
43,99
Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016
+5,96
Beamte Stellenplan 2015/2016
Zahl der Stellen je Jahr
Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016
Differenz zwischen Soll und Ist
6,07
5,46
./. 0,61
Stellenplan 2017
Zahl der Stellen für 2017
Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016
4,46
./.1,0
Gesamtzahl für tariflich Beschäftigte und Beamte stellt sich wie folgt dar:
Beschäftigte/Beamte ohne Kindergartenbereich
Stellenplan 2015/2016
Zahl der Stellen je Jahr
44,38
Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 43,49
Differenz zwischen Soll und Ist
./. 0,99
Stellenplan 2017
Zahl der Stellen für 2017
48,45
Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016
+4,96
Welche Stellen sollen aus welchen Gründen im Stellenplan 2017
zusätzlich zum Stand Ist per 30.06.2016 eingerichtet werden. Bitte
detaillierte Stellenbeschreibung und Bewertung jeder zusätzlichen Stelle
vorlegen.
5. Die aufgeführten Stellen nach Entgeltgruppen weisen eine deutliche
Veränderung gegenüber 2015/2016 aus, sind aber nicht erkennbar
schriftlich begründet. Bitte daher entsprechend jeden Arbeitsplatz/jede
Stelle angeben, warum dieser/diese in 2017 mit einer anderen
/HÖHEREN !! Vergütung ausgewiesen wurde.
Entgeltgruppe Stellen Alt
neu
Differenz
Ist per 30.06.2016
12
1
3
2,00 +
1
11
1
2,77
1,77 +
1
10
2
1
1 ./.
2
9
3,51
2
1,51 ./.
3,77
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017
Seite 3
8
2
10,44 8,44 +
6
12,58
16,49 3,91 +
5
9,66
1,15
8,51 ./.
2,26
19,75
1,15
6. Bitte den aktuellen Verwaltungsgliederungsplan zur Verfügung
stellen.
7. Die Aufteilung der Personalkosten ist jetzt im HH 2017 umgestellt
worden. Dies führt dazu, dass die Stellen und damit die Ausgaben
nicht mehr mit der Vergangenheit vergleichbar sind. Wenn nun ein
neues System zur Verteilung genutzt wird, brauchen wir als
verantwortliche Politiker aber Angaben, um ab 2017 auch
transparent erkennen zu können, welches Personal mit welchen
Vergütungsgruppen in jedem Produkt zur Ermittlung der Kosten
herangezogen wird. Die Positionen des Stellenplan Seite A3/A4
sowie A 6/A7 sind je Produkt innerhalb der jeweiligen Seite der
Produktbeschreibung zusätzlich darzustellen.
Die Angabe der Zahl der Beamtenstellen und der Tarifangestellten ist
nicht ausreichend, um das Produkt beurteilen zu können. Die
Aufwendungen im personellen Bereich zu den einzelnen Produkten
müssen nachvollziehbar sein. Geschieht übrigens in anderen Städten und
Gemeinden und im Kreis.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, alle vorstehenden Fragen umfassend
und nachvollziehbar schriftlich zu beantworten.
10. Überprüfung der Haushaltsansätze in 2017
Zwischenzeitlich liegen das Rechnungsergebnis 2015 und sicherlich auch
das vorläufige Rechnungsergebnis 2016 vor. Die Ansätze 2017 ff. sind
daher zu überprüfen, insbesondere weil nach den Sommerferien bereits 8
Monate des Jahres 2017 (2/3) vorbei sind und damit hinreichend sichere
Erkenntnisse der Einnahmen/Ausgaben zum 31.08.2017 sowie
erkennbarer Einnahmen/Ausgaben in den nächsten Monaten vorliegen
bedarf es zwingend einer Überarbeitung der Haushaltsansätze 2017 und
der folgenden Jahre. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die
Überprüfung durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen.
11. Flüchtlingsunterkunft Kalkweg 30, Seite 127
Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich darzulegen und mit
detaillierte Erläuterungen, welche Kosten für das Grundstück bisher
entstanden sind.
12. Nutzungsentgelte S.76
Es gibt eine Anmerkung zur Niederschrift vom 10.05.2017 der
Verwaltung: Die Nutzungsentgelte der Turnhalle Lucherberg und der
Sporthalle GHS Inden werden noch geliefert.
Bisher liegen die Angaben nicht vor. Der Bürgermeister wird aufgefordert
schriftlich die Nutzungsentgelte vorzulegen.
13. Heimatpflege Seite 193 und 250
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017
Seite 4
Die zur Verfügung gestellte Liste ist nicht aussagefähig. Der
Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich eine Auflistung der gezahlten
Vereinszuschüsse in der Form der bisherigen Haushaltsunterlagen zur
Verfügung zu stellen.
Grundsatzbeschluss zum Finanzcontrolling fassen:
Der Bürgermeister legt ab sofort dem Hauptausschuss nach Ablauf eines
jeden Quartals einen Finanzbericht (Finanzcontrollingbericht) vor, der die
finanzielle Entwicklung bis zum jeweils abgelaufenen Quartal
nachvollziehbar wiedergibt, insbesondere in Bezug auf die
Haushaltsveranschlagungen.
Für das laufende Jahr 2017 ist ein aktueller Finanzbericht zum 31.08.2017
vorzulegen.“
Ferner erklärt Herr J. J. Schmitz, dass er Punkt 2 des Beschlussvorschlages
der Verwaltung, der sich auf die Haushaltsberatungen im Rahmen von
Klausurtagungen bezieht, ablehnt. Seiner Meinung nach sollen die
Haushaltsberatungen wie bisher in den Ausschüssen stattfinden.
Herr Schlächter zeigt sich überrascht, dass die UDB Inden Fraktion als
einzige Fraktion bei der Ausarbeitung des vorstehenden
Beschlussentwurfes außen vor geblieben ist. Weil der Inhalt erst heute
bekanntgeworden sei, werde die UDB Inden Fraktion nicht bei der
Beschlussfassung mitwirken. Den Vorschlag der Verwaltung, künftig
Haushaltsberatungen in Form von Klausurtagungen unter Beteiligung aller
Ausschüsse durchzuführen, beurteilt er als gut und zeitsparend.
Herr Marx hält Klausurtagungen mit rd. 85 Teilnehmern für unrealistisch.
Herr J. J. Schmitz ist der Meinung, dass die Beratung in den
Fachausschüssen schnell über die Bühne gehen könne, wenn
nachvollziehbare und schlüssige Zahlen und Unterlagen vorliegen würden.
Frau Rehfisch empfiehlt Herrn Schlächter, sich bis zur Ratssitzung schlau
zu machen, damit seine Fraktion dann mit abstimmen kann. Sie sei
ebenfalls gegen die Beratung in Klausurtagungen; jeder Fachausschuss
solle für seinen Bereich beraten.
Herr Linzenich betont, dass bis zur Ratssitzung am 21.09.2017 unmöglich
alle Fragen vollständig beantwortet werden können.
Sollte die Beratung wie bisher einzeln in den Fachausschüssen erfolgen,
müsse der Sitzungsterminplan überarbeitet werden.
Bei Nichtmitwirkung der UDB Inden Fraktion und einer
Enthaltung werden die vorstehenden Beschlussentwürfe
einstimmig beschlossen.
Der Vorschlag der Verwaltung, zukünftige Haushaltsberatungen
in zwei gemeinsamen Sitzungen aller Fachausschüsse des
Gemeinderates durchführen zu lassen, bevor der
Hauptausschuss eine Empfehlung ausspricht, wird bei vier Ja-
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017
Seite 5
Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017
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