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Beschlusstext (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
28.09.17, 16:01
Aktualisiert
28.09.17, 16:01
Beschlusstext (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022
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hier: Beratung im Fachausschuss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 28. September 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 16. Sitzung des Hauptausschusses am 07.09.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss Herr J. J. Schmitz verliest einen gemeinsamen Beschlussvorschlag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser hat folgenden Wortlaut: „ 1. Sportpauschale Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, wie hoch die angesparte Sportpauschale ist und wo diese ausgewiesen wird. 2. Entschädigung für Einziehung von Wirtschaftswegen Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich die jährliche Gesamtsumme für die Entschädigung der Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in allen Gemarkungen der Gemeinde Inden anzugeben und bei welchen Haushaltsstellen welche Beträge veranschlagt sind. 3. Grundlagen für Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisung ab 2013 Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich nachvollziehbar die Grundlagen für die Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisungen ab dem Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen. Anzugeben sind auch die Höhe der Beträge je Jahr ab 2013 der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern A und B einschließlich der Schlüsselzuweisungen. 4. Kreisumlage und Jugendamtsumlage Bei der Berechnung der Kreisumlage erfolgt eine jährliche Steigerung des Hebesatzes. Diese Steigerung ist nicht begründet und ergibt sich auch nicht aus den Unterlagen zum Kreishaushalt. Für die Jugendamtsumlage geht die Verwaltung von einem gleichbleibenden Hebesatz bis 2022 aus. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, in welcher Höhe die Kreisumlage ohne Erhöhung des Hebesatzes anfallen würde. 5. Zuweisung des Landes zu einer Sirene in Schophoven In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 19 ist ausgeführt, dass nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes 77/2017 2. Ergänz ung NRW im Haushaltsjahr 2017 mit einer Zuweisung von 6.500 Euro gerechnet werden kann. Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich darzulegen, bei welcher Haushaltsstelle diese Zuweisung veranschlagt ist. 6. Einzelne Steuern neben Grund- und Gewerbesteuer In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 28 ist ausgeführt: Einzelne Steuern wurden nicht erhöht, da die Auswirkungen auf den Haushalt weniger relevant erachtet wurden. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, warum welche Steuer nicht verändert wurden und wer wann den Grenzbetrag festgelegt hat, was eine Relevanz für den Haushalt hat. 7. Konzessionsvereinbarung Wasserleitungszweckverband Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich die Höhe der voraussichtlichen Konzessionsbeiträge des WZL ab 2017 anzugeben. 8. Personalkosten Anmerkung der Verwaltung: Die Steigerung in Höhe von 317.000 Euro gründet sich vor Allem in einem leicht erhöhten Mitarbeiterstamm und den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, welcher Betrag entfällt auf den Tarifabschluss und den leicht erhöhten Mitarbeiterstamm, wobei zum Mitarbeiterstamm die Arbeitsplätze einzeln anzugeben sind. 9. Stellenplan und Personalausgaben. Der vorliegende Stellenplan 2017 bedarf einiger Nachfragen, wobei sich diese nicht auf die Arbeitsplätze/Stellen im Kindergartenbereich beziehen. Des Weiteren beziehen sich die gestellten Fragen auf Arbeitsplätze und nicht auf einzelne Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen: 1. Sind im Stellenplan 2017 alle Arbeitsplätze als Stellen der Gemeinde angegeben? 2. Gibt es Arbeitsverhältnisse in der Gemeinde, die nicht im Stellenplan abgebildet sind? Wenn ja, welche sind dies mit genauer Bezeichnung und Arbeitseinsatz/Arbeitsgebiet. 3. Um den Stellenplan 2017 beurteilen zu können, sind zwingend folgende Angaben erforderlich. 3.1. Wer ist ab wann auf welchen Arbeitsplätzen neu eingestellt worden ( Zeitraum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld bis heute) 3.2. Welche Arbeitsplätze sind durch Ausscheiden von Beschäftigten freigeworden (Zeitraum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld bis heute) 3.3. Ist vor einer Neubesetzung des Arbeitsplatzes von ausgeschiedenen Beschäftigten in jedem Einzelfall überprüft worden, ob dieser Arbeitsplatz wieder besetzt werden muss. Begründung auf jeden Einzelfall bezogen zur Verfügung stellen. 3.4. Gibt es eine Übersicht über die Arbeitsplätze/Stellen, die durch altersbedingtes Ausscheiden (Rentenbezug) frei werden, mit der Aussage dazu, ob diese wieder besetzt werden sollen/können/müssen. Zeitraum ab 01.01.2017 für die Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017 Seite 2 nächsten 5 Jahre. Wenn nein, warum nicht? 4. Veränderungen in der Zahl der Stellen ohne Kindergartenbereich. Tarifliche Beschäftigte Stellenplan 2015/2016 Zahl der Stellen je Jahr 38,31 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 38,03 Differenz zwischen Soll und Ist ./ 0,28 Stellenplan 2017 Zahl der Stellen für 2017 43,99 Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016 +5,96 Beamte Stellenplan 2015/2016 Zahl der Stellen je Jahr Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 Differenz zwischen Soll und Ist 6,07 5,46 ./. 0,61 Stellenplan 2017 Zahl der Stellen für 2017 Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016 4,46 ./.1,0 Gesamtzahl für tariflich Beschäftigte und Beamte stellt sich wie folgt dar: Beschäftigte/Beamte ohne Kindergartenbereich Stellenplan 2015/2016 Zahl der Stellen je Jahr 44,38 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 43,49 Differenz zwischen Soll und Ist ./. 0,99 Stellenplan 2017 Zahl der Stellen für 2017 48,45 Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016 +4,96 Welche Stellen sollen aus welchen Gründen im Stellenplan 2017 zusätzlich zum Stand Ist per 30.06.2016 eingerichtet werden. Bitte detaillierte Stellenbeschreibung und Bewertung jeder zusätzlichen Stelle vorlegen. 5. Die aufgeführten Stellen nach Entgeltgruppen weisen eine deutliche Veränderung gegenüber 2015/2016 aus, sind aber nicht erkennbar schriftlich begründet. Bitte daher entsprechend jeden Arbeitsplatz/jede Stelle angeben, warum dieser/diese in 2017 mit einer anderen /HÖHEREN !! Vergütung ausgewiesen wurde. Entgeltgruppe Stellen Alt neu Differenz Ist per 30.06.2016 12 1 3 2,00 + 1 11 1 2,77 1,77 + 1 10 2 1 1 ./. 2 9 3,51 2 1,51 ./. 3,77 Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017 Seite 3 8 2 10,44 8,44 + 6 12,58 16,49 3,91 + 5 9,66 1,15 8,51 ./. 2,26 19,75 1,15 6. Bitte den aktuellen Verwaltungsgliederungsplan zur Verfügung stellen. 7. Die Aufteilung der Personalkosten ist jetzt im HH 2017 umgestellt worden. Dies führt dazu, dass die Stellen und damit die Ausgaben nicht mehr mit der Vergangenheit vergleichbar sind. Wenn nun ein neues System zur Verteilung genutzt wird, brauchen wir als verantwortliche Politiker aber Angaben, um ab 2017 auch transparent erkennen zu können, welches Personal mit welchen Vergütungsgruppen in jedem Produkt zur Ermittlung der Kosten herangezogen wird. Die Positionen des Stellenplan Seite A3/A4 sowie A 6/A7 sind je Produkt innerhalb der jeweiligen Seite der Produktbeschreibung zusätzlich darzustellen. Die Angabe der Zahl der Beamtenstellen und der Tarifangestellten ist nicht ausreichend, um das Produkt beurteilen zu können. Die Aufwendungen im personellen Bereich zu den einzelnen Produkten müssen nachvollziehbar sein. Geschieht übrigens in anderen Städten und Gemeinden und im Kreis. Der Bürgermeister wird aufgefordert, alle vorstehenden Fragen umfassend und nachvollziehbar schriftlich zu beantworten. 10. Überprüfung der Haushaltsansätze in 2017 Zwischenzeitlich liegen das Rechnungsergebnis 2015 und sicherlich auch das vorläufige Rechnungsergebnis 2016 vor. Die Ansätze 2017 ff. sind daher zu überprüfen, insbesondere weil nach den Sommerferien bereits 8 Monate des Jahres 2017 (2/3) vorbei sind und damit hinreichend sichere Erkenntnisse der Einnahmen/Ausgaben zum 31.08.2017 sowie erkennbarer Einnahmen/Ausgaben in den nächsten Monaten vorliegen bedarf es zwingend einer Überarbeitung der Haushaltsansätze 2017 und der folgenden Jahre. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Überprüfung durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen. 11. Flüchtlingsunterkunft Kalkweg 30, Seite 127 Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich darzulegen und mit detaillierte Erläuterungen, welche Kosten für das Grundstück bisher entstanden sind. 12. Nutzungsentgelte S.76 Es gibt eine Anmerkung zur Niederschrift vom 10.05.2017 der Verwaltung: Die Nutzungsentgelte der Turnhalle Lucherberg und der Sporthalle GHS Inden werden noch geliefert. Bisher liegen die Angaben nicht vor. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich die Nutzungsentgelte vorzulegen. 13. Heimatpflege Seite 193 und 250 Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017 Seite 4 Die zur Verfügung gestellte Liste ist nicht aussagefähig. Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich eine Auflistung der gezahlten Vereinszuschüsse in der Form der bisherigen Haushaltsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Grundsatzbeschluss zum Finanzcontrolling fassen: Der Bürgermeister legt ab sofort dem Hauptausschuss nach Ablauf eines jeden Quartals einen Finanzbericht (Finanzcontrollingbericht) vor, der die finanzielle Entwicklung bis zum jeweils abgelaufenen Quartal nachvollziehbar wiedergibt, insbesondere in Bezug auf die Haushaltsveranschlagungen. Für das laufende Jahr 2017 ist ein aktueller Finanzbericht zum 31.08.2017 vorzulegen.“ Ferner erklärt Herr J. J. Schmitz, dass er Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung, der sich auf die Haushaltsberatungen im Rahmen von Klausurtagungen bezieht, ablehnt. Seiner Meinung nach sollen die Haushaltsberatungen wie bisher in den Ausschüssen stattfinden. Herr Schlächter zeigt sich überrascht, dass die UDB Inden Fraktion als einzige Fraktion bei der Ausarbeitung des vorstehenden Beschlussentwurfes außen vor geblieben ist. Weil der Inhalt erst heute bekanntgeworden sei, werde die UDB Inden Fraktion nicht bei der Beschlussfassung mitwirken. Den Vorschlag der Verwaltung, künftig Haushaltsberatungen in Form von Klausurtagungen unter Beteiligung aller Ausschüsse durchzuführen, beurteilt er als gut und zeitsparend. Herr Marx hält Klausurtagungen mit rd. 85 Teilnehmern für unrealistisch. Herr J. J. Schmitz ist der Meinung, dass die Beratung in den Fachausschüssen schnell über die Bühne gehen könne, wenn nachvollziehbare und schlüssige Zahlen und Unterlagen vorliegen würden. Frau Rehfisch empfiehlt Herrn Schlächter, sich bis zur Ratssitzung schlau zu machen, damit seine Fraktion dann mit abstimmen kann. Sie sei ebenfalls gegen die Beratung in Klausurtagungen; jeder Fachausschuss solle für seinen Bereich beraten. Herr Linzenich betont, dass bis zur Ratssitzung am 21.09.2017 unmöglich alle Fragen vollständig beantwortet werden können. Sollte die Beratung wie bisher einzeln in den Fachausschüssen erfolgen, müsse der Sitzungsterminplan überarbeitet werden.  Bei Nichtmitwirkung der UDB Inden Fraktion und einer Enthaltung werden die vorstehenden Beschlussentwürfe einstimmig beschlossen.  Der Vorschlag der Verwaltung, zukünftige Haushaltsberatungen in zwei gemeinsamen Sitzungen aller Fachausschüsse des Gemeinderates durchführen zu lassen, bevor der Hauptausschuss eine Empfehlung ausspricht, wird bei vier Ja- Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017 Seite 5 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017 Seite 6