Daten
Kommune
Inden
Größe
173 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
06.11.17, 16:01
Aktualisiert
06.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom
28.09.2017
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend:
CDU-Fraktion
Gasper, Karl-Josef
Hahn, Matthias (SB)
Schnock, Christoph (vertritt Mürkens, Udo)
Schumacher, Olaf
Meer, Marco von (SB)
SPD-Fraktion
Cremer, Albert (SB)
Jungbluth, Willi
Müller, Jörg
Spiegelmacher, Josef (SB)
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor
Schmitz, Hermann-Josef (vertritt Pötter, Hans)
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rubbeling, Alfred (SB)
Wergen, Karl Josef
Ohne Fraktion
Schleuter, Heinz Willi (SB)
Von der Verwaltung:
Gemeindeverwaltungsrat Michael Linzenich
Verwaltungsfachangestellter Ortmann
Verwaltungsfachangestellte Ristof als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:33 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung
Schlichstraße bis zur Einmündung B56
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Beschlusskontrolle
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
3.
3.1
3.1.1
3.2
120/2017
125/2017
Niederschrift
-2-
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und
formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen der
Tagesordnung werden nicht gewünscht.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Die Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss vom 10.05.2017
(öffentliche Sitzung) wird unter Nichtmitwirkung derer, die an der 16. Sitzung nicht
teilgenommen haben, einstimmig genehmigt.
2.
Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung
Schlichstraße bis zur Einmündung B56
120/2017
Der Ausschuss beschließt einstimmig:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81,
141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15.
November 2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft
Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Krauthausener Straße (siehe Pläne)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG
NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
3.
Mitteilungen / Anfragen
3.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
3.1.1
Beschlusskontrolle
125/2017
Herr J.J. Schmitz weist darauf hin, dass der Status unter TOP 4 lauten müsste: Der Termin für
die Begehung hat am 31.08.2017 stattgefunden. Änderungen wurden angesprochen und
werden in einer weiteren Sitzung diskutiert.
3.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Herr Hahn bittet um Erläuterung, wann die Bewohner des Neubaugebiets „Gut Müllenark“ mit
Niederschrift
-3-
dem Straßenendausbau für den Tannenweg, Bauweg und die Krauthausener Straße rechnen
können.
Herr Linzenich erklärt hierzu, dass der Endausbau der Krauthausener Straße, hierbei ist die
Durchgangsstraße gemeint, eine Investition für die Gemeinde darstellt und hier eine
Abrechnung nach BauGB erfolgen wird. Solange der Haushalt nicht genehmigt ist und somit
die Mittel nicht bereitstehen, darf die Verwaltung die Leistungen nicht öffentlich ausschreiben.
Der Endausbau für die restlichen Straßen wird vom Erschließungsträger des Baugebietes
übernommen. Aufgrund des bestehenden Erschließungsvertrages schreibt die Gemeinde über
MILAN aus und rechnet anschließend mit dem Erschließungsträger ab.
Herr J.J. Schmitz verweist auf einen Absatz aus der letzten Niederschrift des Bau- und
Vergabeausschusses vom 10.05.2017, TOP 5:
„Die Ortsvorsteherin von Frenz, Frau Rehfisch, teilte dem Ausschuss mit, dass Herr
Bürgermeister Langefeld ihr in einem Gespräch im Beisein von Herrn Linnartz (beide hier
handelnd als Vertreter der Dorfgemeinschaft Frenz) mitgeteilt habe, einen Betrag von 500
Euro aus Mitteln der Entwicklungsgesellschaft indeland für diese Maßnahme zur Verfügung
stellt. Herr Langefeld sagte daraufhin, dass er in Aussicht gestellt habe, die Angelegenheit zu
prüfen, ob ein solcher Betrag der Dorfgemeinschaft gezahlt werden kann.“
Bezugnehmend auf diesen Absatz erklärt er weiterhin, dass Bürgermeister Langefeld bereits
am 09.05.2017 ein Schreiben an die Ortsvorsteherin, Hella Rehfisch verfasst und
unterschrieben hat, in dem formuliert ist, dass er dem Antrag auf finanzielle Unterstützung
nicht entsprechen kann. Herr J.J. Schmitz erklärt, dass der Ausschuss vom Bürgermeister
Langefeld in der Sitzung am 10.05.2017 vorsätzlich belogen worden ist.
Herr J.J. Schmitz bittet um Auskunft aus welchen Gründen die angeforderte
Mitteilungsvorlage aus der letzten Niederschrift vom 10.05.2017 unter Punkt 1.1.; Seite 43,
Kostenträger 010111007013, Rathaus, Nr. 5211000, bis dato nicht erfolgt ist.
Herr Linzenich erklärt hierzu, dass er die Mitteilungsvorlage zur nächsten Sitzung bereitstellen
wird.
J. J. Schmitz
Ausschussvorsitzender
Ristof
Schriftführerin