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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Vergabeausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
173 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
06.11.17, 16:01
Aktualisiert
06.11.17, 16:01
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom 28.09.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend: CDU-Fraktion Gasper, Karl-Josef Hahn, Matthias (SB) Schnock, Christoph (vertritt Mürkens, Udo) Schumacher, Olaf Meer, Marco von (SB) SPD-Fraktion Cremer, Albert (SB) Jungbluth, Willi Müller, Jörg Spiegelmacher, Josef (SB) Fraktion UDB Inden Krzenziessa-Kall, Gregor Schmitz, Hermann-Josef (vertritt Pötter, Hans) Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Rubbeling, Alfred (SB) Wergen, Karl Josef Ohne Fraktion Schleuter, Heinz Willi (SB) Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Michael Linzenich Verwaltungsfachangestellter Ortmann Verwaltungsfachangestellte Ristof als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:33 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56 Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Beschlusskontrolle Mündliche Mitteilungen / Anfragen 3. 3.1 3.1.1 3.2 120/2017 125/2017 Niederschrift -2- Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Die Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss vom 10.05.2017 (öffentliche Sitzung) wird unter Nichtmitwirkung derer, die an der 16. Sitzung nicht teilgenommen haben, einstimmig genehmigt. 2. Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56 120/2017 Der Ausschuss beschließt einstimmig: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Krauthausener Straße (siehe Pläne) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 3. Mitteilungen / Anfragen 3.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen 3.1.1 Beschlusskontrolle 125/2017 Herr J.J. Schmitz weist darauf hin, dass der Status unter TOP 4 lauten müsste: Der Termin für die Begehung hat am 31.08.2017 stattgefunden. Änderungen wurden angesprochen und werden in einer weiteren Sitzung diskutiert. 3.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Herr Hahn bittet um Erläuterung, wann die Bewohner des Neubaugebiets „Gut Müllenark“ mit Niederschrift -3- dem Straßenendausbau für den Tannenweg, Bauweg und die Krauthausener Straße rechnen können. Herr Linzenich erklärt hierzu, dass der Endausbau der Krauthausener Straße, hierbei ist die Durchgangsstraße gemeint, eine Investition für die Gemeinde darstellt und hier eine Abrechnung nach BauGB erfolgen wird. Solange der Haushalt nicht genehmigt ist und somit die Mittel nicht bereitstehen, darf die Verwaltung die Leistungen nicht öffentlich ausschreiben. Der Endausbau für die restlichen Straßen wird vom Erschließungsträger des Baugebietes übernommen. Aufgrund des bestehenden Erschließungsvertrages schreibt die Gemeinde über MILAN aus und rechnet anschließend mit dem Erschließungsträger ab. Herr J.J. Schmitz verweist auf einen Absatz aus der letzten Niederschrift des Bau- und Vergabeausschusses vom 10.05.2017, TOP 5: „Die Ortsvorsteherin von Frenz, Frau Rehfisch, teilte dem Ausschuss mit, dass Herr Bürgermeister Langefeld ihr in einem Gespräch im Beisein von Herrn Linnartz (beide hier handelnd als Vertreter der Dorfgemeinschaft Frenz) mitgeteilt habe, einen Betrag von 500 Euro aus Mitteln der Entwicklungsgesellschaft indeland für diese Maßnahme zur Verfügung stellt. Herr Langefeld sagte daraufhin, dass er in Aussicht gestellt habe, die Angelegenheit zu prüfen, ob ein solcher Betrag der Dorfgemeinschaft gezahlt werden kann.“ Bezugnehmend auf diesen Absatz erklärt er weiterhin, dass Bürgermeister Langefeld bereits am 09.05.2017 ein Schreiben an die Ortsvorsteherin, Hella Rehfisch verfasst und unterschrieben hat, in dem formuliert ist, dass er dem Antrag auf finanzielle Unterstützung nicht entsprechen kann. Herr J.J. Schmitz erklärt, dass der Ausschuss vom Bürgermeister Langefeld in der Sitzung am 10.05.2017 vorsätzlich belogen worden ist. Herr J.J. Schmitz bittet um Auskunft aus welchen Gründen die angeforderte Mitteilungsvorlage aus der letzten Niederschrift vom 10.05.2017 unter Punkt 1.1.; Seite 43, Kostenträger 010111007013, Rathaus, Nr. 5211000, bis dato nicht erfolgt ist. Herr Linzenich erklärt hierzu, dass er die Mitteilungsvorlage zur nächsten Sitzung bereitstellen wird. J. J. Schmitz Ausschussvorsitzender Ristof Schriftführerin