Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
06.11.17, 16:01
Aktualisiert
06.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 6. November 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 17. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 28.09.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der
Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56
Der Ausschuss beschließt einstimmig:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November
2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der
Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Krauthausener Straße (siehe Pläne)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen
Verkehr zur Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
120/2017