Daten
Kommune
Inden
Größe
175 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
29.05.17, 16:00
Aktualisiert
29.05.17, 16:00
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Gemeinde Inden
Inden, 29. Mai 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 9. Sitzung
des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses
am 04.05.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
Die grundsätzlichen Fragen werden vorab aufgegriffen und erläutert:
1. Die Aufteilung der Personalkosten wurde gegenüber früheren
Haushalten vereinfacht, indem die Personen nicht mehr so kleinteilig auf
die einzelnen Produkte aufgeteilt wurden. Dies führt dazu, dass die
Ansätze nicht vergleichbar sind. In der Anlage (s. Anlage 2) findet sich
eine Aufstellung der Ist-Personalkosten für die Jahre 2015 und 2016, die
allerdings noch nicht geprüft bzw. festgestellt wurden. Diese sollen zur
weiteren Orientierung dienen. Im Gesamtergebnisplan ist jedoch
erkennbar, dass die Gesamtaufwendungen gegenüber den Vorjahren etwas
gesunken sind.
2. Die Haushaltsansätze des Jahres 2016 resultieren zum Großteil aus der
Planung des Doppelhaushalts 2015/2016 und weichen daher teilweise
stark von den jeweiligen vorläufigen Ergebnissen des Jahres 2016 ab Des
Weiteren ist erkennbar, dass es sich teilweise um durch über- und
außerplanmäßige Aufwendungen / Erträge fortgeschriebene Ansätze
handelt und daher nicht mit dem Doppelhaushalt übereinstimmen.
3. Die Erläuterungen innerhalb der einzelnen Teilergebnispläne sind
teilweise fehlerhaft bzw. irreführend. Dies wurde korrigiert. Auf
diesbezügliche Diskussionen oder Fragen wird nachfolgend auch nicht
weiter eingegangen.
010111007010 Mobilwohnheime Lamersdorf, An der Fuchsgasse
Auf Seite 37 werden unter Pos. 13 u.a. die Bewirtschaftungskosten der
Mobilheime dargestellt. Folgende Kalkulation liegt diesem Wert zu
Grunde:
Jahr
Strom Gem.Unterkunft
Strom Chalet 1
2016
2017
302 €
48 €
51/2017
Strom Chalet 2
44 €
Strom Chalet 3
33 €
Strom Chalet 4
35 €
Strom Chalet 5
46 €
Strom Chalet 6
44 €
Strom Chalet 7
44 €
Wasser
566 €
Grundbesitzabgaben
1.278 €
2.423 €
Versicherung
2.440 €
2.662 €
Miete
13.614 €
16.336 €
Gesamt
18.494 €
Auf Seite 37 werden ebenfalls die bilanziellen Abschreibungen angegeben.
Hierbei wurde nach dem Hintergrund der verschiedenen Höhen der
Abschreibungen im Vergleich zu den Mobilheimen in Frenz gefragt.
Hierzu ist anzumerken, dass sich die Höhe der Abschreibungen aus den
getätigten Buchungen aus der Anlagebuchhaltung ergeben und korrekt
angegeben ist.
010111007011 Asylunterkunft Frenz, Im Haswinkel 2
Auf Seite 39 wurden die Bewirtschaftungskosten hinterfragt. Diesen liegt
folgende Kalkulation zu Grunde:
Jahr
Strom Heim
Strom aus
Festplatzverteiler
2016
2017
912 €
815 €
7.725 €
5.760 €
Wasser
1.516 €
Heizung
9.586 €
10.260 €
Versicherung
2.049 €
2.095 €
Grundbesitzabgaben
3.823 €
4.403 €
Schornsteinfeger
120 €
Fensterreinigung
40 €
Gesamt
25.772 €
Beschluss der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 04.05.2017
Seite 2
Erstattung
Bewirtschaftungskosten
-250 €
-250 €
25.522 €
Gesamt
010111007015 Mietshaus Lucherberg
Auf Seite 49 wurde moniert, dass ein Erstattungsbetrag in Höhe von 5,00
EUR p.a. besser zu entfernen sei. Des Weiteren wurde um Erläuterung zu
den Bewirtschaftungskosten gebeten. Den angegebenen
Bewirtschaftungskosten liegt folgende Kalkulation zu Grunde:
Jahr
2015
2016
2017
Strom
225 €
299 €
Wasser
487 €
617 €
Heizung
2.724 €
2.729 €
Grundbesitzabgaben
1.579 €
1.904 €
2.046 €
201 €
208 €
208 €
91 €
54 €
5.307 €
5.810 €
Miete + Nebenkosten EG
-7.941 €
-7.876 €
-7.929 €
Miete + Nebenkosten OG
-5.835 €
-5.866 €
-5.875 €
-85 €
-491 €
285 €
548 €
-245 €
-245 €
-8.514 €
-8.120 €
Versicherung
Schornsteinfeger
Gesamt
Abrechnung EG
Gemeinde
Abrechnung OG
Schmidt
Garagenmiete
Gesamt
-1.080 €
010111007016 Asylunterkunft Inden/Altdorf
Zur Seite 51 wurde um Erläuterung der Ansätze bis ins Jahr 2019 und zu
den Bewirtschaftungskosten gebeten. Zu den Ansätzen bis ins Jahr 2019
wird mitgeteilt, dass der vollständige Rückbau voraussichtlich erst im Jahr
2019 stattfinden wird, und die Höhe der Bewirtschaftungskosten ergibt
sich aus dem enormen Stromverbrauch, da z.B. auch die
Warmwasserbereitung hierüber sichergestellt wird.
Jahr
2015
2016
2017
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Seite 3
Strom
25.947 €
23.444 €
Wasser
1.754 €
2.142 €
39.974 €
89.687 €
89.896 €
2.525 €
6.768 €
7.009 €
962 €
2.409 €
2.270 €
71.162 €
124.450 €
Miete
Grundbesitzabgaben
Versicherung
Gesamt
Es entsteht eine ausführliche Diskussion bzgl. des Stromverbrauchs der
Flüchtlinge mit einer Reihe von Vorschlägen zur Verringerung. Frau
Wacker erläutert, dass von Seiten der Verwaltung alle in Frage
kommenden Möglichkeiten geprüft wurden und alles, was machbar war,
umgesetzt wurde. Allerdings bestehe ein Unterschied zwischen den
tatsächlichen Kosten, wozu auch die Heizung gehöre und den
umlagefähigen Kosten. Der Rest verbleibt bei der Kommune.
Herr BM Langefeld weist darauf hin, dass die einzige Lösung ein Festbau
sein könne, da dies zu einer erheblichen Verringerung u. a. der Heizkosten
führen würde. Außerdem würden hierdurch Werte geschaffen.
010111007017 Obdach Oberstr. 8
Zur Seite 53 wurde die Frage des augenscheinlichen Leerstands damit
beantwortet, dass eine Belegung erfolgt ist, sich die Bewohner allerdings
nicht regelmäßig dort aufhalten. Ferner wurde der Ansatz des Jahres 2016
diskutiert, warum dieser sich auf „0“ belaufe. Hintergrund hierzu ist, dass
das Objekt zum Zeitpunkt der Erstellung des Doppelhaushalts nicht
bekannt war.
010111007018 Kleiderkammer Rathausstr. 7
Zur Seite 55 stellte sich die Frage des relativ niedrigen Ergebnisses des
Jahres 2015. Dies wurde damit begründet, dass die Anmietung erst im
Oktober 2015 erfolgte.
010111007019 Mobilwohnheime Frenz, Am hohen Ufer
Auf Seite 57 wurde die Höhe der bilanziellen Abschreibungen aufgrund
der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) hinterfragt. Die Beträge
ergeben sich aus der Anlagebuchhaltung.
010111007020 Flüchtlingsunterkunft Kalkweg 30
Zu den Seiten 59 – 61 ergab sich die Bitte zur Änderung der Bezeichnung,
da einige Ausschussmitglieder diese für negativ erachten. Außerdem
wurde die Frage nach den Eigentumsverhältnissen gestellt. Es wurde
daraufhin mitgeteilt, dass die Bezeichnung geändert werden könne und das
angegebene Grundstück bereits Eigentum der Gemeinde sei. Die Frage, ob
das der in der Vergangenheit bereits mehrfach genannte „Festbau“ zur
Beschluss der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 04.05.2017
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Unterbringung von Personen sei, wurde bejaht.
010111007041 Kindergarten Frenz
Auf Seite 82 wurde um Erläuterung der bilanziellen Abschreibungen
gebeten. Es handelt sich bei der Position um die Abschreibung für
Hardwareausstattung. Im Gegensatz zum Beispiel zum Rathaus wurde hier
kein Festwert für Betriebs- und Geschäftsausstattung gebildet, so dass hier
eine Abschreibung vorzunehmen ist. Des Weiteren wurden Unterhaltungsaufwendungen hinterfragt und konnten mit den in den Erläuterung
beschriebenen Maßnahmen begründet werden.
010111007042 Kindergarten Lamersdorf
Auf Seite 85 wurden die erhöhten Unterhaltungsaufwendungen hinterfragt
und konnten mit den in den Erläuterung beschriebenen Maßnahmen
begründet werden.
010111007043 Kindergarten Lucherberg
Auf Seite 87 wurde das Ergebnis 2015 der Unterhaltungsaufwendungen
hinterfragt. Das Ergebnis hat sich aufgrund folgender Maßnahmen
ergeben: Temporäre Erweiterung des Kindergarten Lucherberg. Baukosten
für die Erschließung der Aufbaufläche und allen Nebenkosten.
010111007053 Sportheim Lamersdorf
Auf Seite 99 wurden die Erträge aus der Erstattung der
Bewirtschaftungskosten hinterfragt. Hierunter werden die
Kostenerstattungen des Vereins und von Energieversorgern pp. verbucht.
010111007055 Sportheim Schophoven
Auf Seite 103 wurde neben der Notwendigkeit zur Sanierung des Daches
auch eine Kostenbeteiligung des Vereins hinterfragt. Gemäß der
Vereinbarung über die Nutzung des Gebäudes ist die Gemeinde hier in der
Pflicht zur vollständigen Kostentragung. Möglichkeiten zur Eigenleistung
des Vereins bestehen bei diesem Gewerk nicht.
010111007081 Bürgerhaus Frenz
Auf Seite 123 wird das Ergebnis 2015 bei den
Unterhaltungsaufwendungen mit einer Fußbodenerneuerung begründet.
Die Ausschussmitglieder haben diskutiert, ob es sinnvoll wäre, auch in den
folgenden Jahren einen Haushaltsansatz für Unterhaltung zu bilden.
Verwaltungsseits wurde hierzu erläutert, dass im Produkt
„Gebäudemanagement allgemein“ bereits ein pauschaler Ansatz für
Unvorhergesehenes gebildet wurde und dieser daher bei den einzelnen
Gebäuden nicht notwendig ist.
010111007082 Bürgerhaus Inden/Altdorf
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Zu Seite 125 wird das Ergebnis 2015 bei den Kostenerstattungen
hinterfragt. Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen für Wartungen
und Betriebskosten z.B. Grundbesitzabgaben. Es wird angeregt, den
Nutzungsvertrag für das Gebäude noch einmal allen Ratsmitgliedern zur
Verfügung zu stellen.
01011100783 Bürgerhaus Lamersdorf
Auf Seite 127 wurde gefragt, warum ab 2018 keine Ansätze mehr gebildet
werden. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass die momentanen Planungen
dahin gehen, dass das Bürgerhaus einschl. Grillhütte abgerissen werden
soll. Der politische Raum bittet jedoch die Verwaltung zu prüfen, ob eine
weitere Nutzung der Gebäude noch möglich wäre. Hier wäre eine
eventuelle Nutzung als Lagerraum denkbar. Ebenso sollte auch noch
einmal über die Weiterführung der Grillhütte diskutiert werden. Daher
wurden dann auch die Abrisskosten, welche im Doppelhaushalt 2015/2016
eingestellt waren, erst einmal wieder gestrichen.
Die Frage, ob eine Sonderabschreibung notwendig ist, wurde bejaht. Da
der Restwert des Gebäudes noch über 280 TEUR beträgt, wird diese
Sonderabschreibung direkt gegen die Allgemeine Rücklage ohne
Belastung des Haushalts gebucht.
040252001 Museen und Ausstellungen
Zu Seite 186 wurde angemerkt, dass es bei der Kurzbeschreibung
„Rathaus Lucherberg“ heißen müsse. Außerdem wird angefragt, welche
Aufwendungen hier verrechnet werden. Die Verwaltung verweist auf den
Gebäudekostenträger 010 111 007 044. Dieser wird zu 1/3 auf Museen
und Ausstellungen und zu 2/3 auf das Produkt zur Förderung von Kindern
und Jugendlichen konsolidiert.
040281001 Heimatpflege
Auf den Seiten 193 und 250 wird zunächst gefragt, ob der Beschluss zur
Reduzierung der Zuschüsse bereits gefasst wurde. Dies wurde verneint.
Daraufhin wurde zunächst um eine Auflistung der Vereinszuschüsse der
letzten Jahre eingefordert (sh. Anlage 3).
040281002 Seniorenveranstaltungen
Auf Seite 196 wird moniert, dass die Seniorenveranstaltungen komplett
gestrichen wurden und angeregt diese 2-jährig ohne Belastung des
Haushalts über Sponsoren zu finanzieren.
050315001 Soziale Einrichtungen
Auf Seite 206 werden die Unterhaltungsaufwendungen hinterfragt. Diese
stellen einen Schätzwert für die diversen Einrichtungen dar, die durch die
Gemeinde zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet werden.
050331001 Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Beschluss der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 04.05.2017
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Auf Seite 210 wird eine Aufstellung der Zuschüsse zu den einzelnen
Organisationen erbeten (sh. Anlage 4).
060365001 Kindergarten Frenz
060365002 Kindergarten Lamersdorf
Auf Seite 219 und 224 wird die Höhe der Aufwendungen für den Festwert
hinterfragt. Einige Ausschussmitglieder halten die Ansätze für überhöht.
Verwaltungsseits wird hierzu erläutert, dass die Aufwendungen notwendig
sind und nicht substituiert werden können. Ferner wird der
Kindergartenpool thematisiert, dessen Abrechnungen ab 2013 immer noch
ausstehen. BM Langefeld erklärt, dass in Bezug auf das Auslaufen noch
Gesprächsbedarf aller Beteiligten besteht.
060 366 001 Förderung von Kindern und Jugendlichen
Auf Seite 236 wird die Frage aufgeworfen, ob durch Sponsoren das Defizit
bei Ferienfahrten aufgefangen werden könnte. Die Verwaltung weist
darauf hin, dass die Ferienfreizeiten grundsätzlich kostendeckend geplant
sind. Neben den Fahrten werden aber auch andere Veranstaltungen ohne
Entgeltbeteiligung angeboten, die das Defizit verursachen. Ferner wird
darauf hingewiesen, dass Zuschussanträge versäumt wurden, weshalb das
Ergebnis 2015 etwas positiver war.
080 424 001 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
Auf Seite 255 wird die Kostenaufstellung zur Sanierung der
Breitensportanlage erbeten (sh. Anlage 5).
Der SSK nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die
vom Ausschuss erbetenen Unterlagen werden zur Verfügung gestellt.
Beschluss der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 04.05.2017
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