Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten) Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten)

öffnen download melden Dateigröße: 128 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 289/2014 Erstellt am: 07.08.2014 Aktenzeichen: II/520 Verfasser/in: Winfried Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 02.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 09.09.2014 Rat X 23.09.2014 Betreff Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 289/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgeltes ab dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 mit der Möglichkeit des Widerrufs wie nachfolgend aufgeführt: - Aktive erwachsene Mitglieder 2,00 € /pro Monat - Inaktive erwachsene Mitglieder 1,00 € /pro Monat - Aktive jugendliche Mitglieder 0,50 € /pro Monat - Inaktive jugendliche Mitglieder 0,25 € /pro Monat Erläuterungen Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 20.12.2005 erstmals die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgeltes für die Nutzung städtischer Sportstätten beschlossen. Am 15.12.2009 bestätigte der Rat die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgeltes für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2014. Verwaltungsseitig kann bestätigt werden, dass das Sportstättennutzungsentgelt zwischenzeitlich auch im Bezug auf den Abrechnungsmodus von allen betroffenen Sportvereinen akzeptiert wird und die Abrechnung ohne personelle Mehrausstattung vorgenommen wird. Die mit den städtischen Sportvereinen abzuschließende Vereinbarung beinhaltet eine Befristung bis zum 31.12.2020, so dass zum 01.01.2021 entsprechende Beschlüsse zu fassen sind. Die erneute Befristung gibt dem im Jahr 2020 dann neu gewählten Rat die Möglichkeit der erneuten Beschlussfassung. Bisher wird von den Sportvereinen das nachfolgend aufgeführte Sportstättennutzungsentgelt erhoben: - Aktive erwachsene Mitglieder 2,00 € /pro Monat - Inaktive erwachsene Mitglieder 1,00 € /pro Monat - Aktive jugendliche Mitglieder 0,50 € /pro Monat - Inaktive jugendliche Mitglieder 0,25 € /pro Monat Seit dem Jahr 2006 wurde Sportstättennutzungsentgelt in folgender Höhe vereinnahmt: Einnahmen 2006 92.810,70 € (April – Dezember) Einnahmen 2007 120.824,83 € Einnahmen 2008 113.892,90 € Einnahmen 2009 113.538,60 € Einnahmen 2010 111.253,80 € Einnahmen 2011 113.406,00 € Einnahmen 2012 117.542,65 € Einnahmen 2013 119.280,00 € voraussichtl. Einnahmen 2014 120.352,00 € Die Vereinbarung mit den Vereinen ist als Anlage beigefügt.