Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
289/2014
Erstellt am:
07.08.2014
Aktenzeichen:
II/520
Verfasser/in:
Winfried Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
02.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.09.2014
Rat
X
23.09.2014
Betreff
Sportstättennutzungsentgelt für städtische Sportstätten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 289/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgeltes ab dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 mit der Möglichkeit des
Widerrufs wie nachfolgend aufgeführt:
- Aktive erwachsene Mitglieder
2,00 € /pro Monat
- Inaktive erwachsene Mitglieder
1,00 € /pro Monat
- Aktive jugendliche Mitglieder
0,50 € /pro Monat
- Inaktive jugendliche Mitglieder
0,25 € /pro Monat
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 20.12.2005 erstmals die Erhebung eines Sportstättennutzungsentgeltes für die Nutzung städtischer Sportstätten beschlossen. Am 15.12.2009 bestätigte der Rat die Erhebung eines
Sportstättennutzungsentgeltes für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2014.
Verwaltungsseitig kann bestätigt werden, dass das Sportstättennutzungsentgelt zwischenzeitlich auch im Bezug auf den
Abrechnungsmodus von allen betroffenen Sportvereinen akzeptiert wird und die Abrechnung ohne personelle Mehrausstattung vorgenommen wird.
Die mit den städtischen Sportvereinen abzuschließende Vereinbarung beinhaltet eine Befristung bis zum 31.12.2020, so
dass zum 01.01.2021 entsprechende Beschlüsse zu fassen sind. Die erneute Befristung gibt dem im Jahr 2020 dann
neu gewählten Rat die Möglichkeit der erneuten Beschlussfassung.
Bisher wird von den Sportvereinen das nachfolgend aufgeführte Sportstättennutzungsentgelt erhoben:
- Aktive erwachsene Mitglieder
2,00 € /pro Monat
- Inaktive erwachsene Mitglieder
1,00 € /pro Monat
- Aktive jugendliche Mitglieder
0,50 € /pro Monat
- Inaktive jugendliche Mitglieder
0,25 € /pro Monat
Seit dem Jahr 2006 wurde Sportstättennutzungsentgelt in folgender Höhe vereinnahmt:
Einnahmen 2006
92.810,70 € (April – Dezember)
Einnahmen 2007
120.824,83 €
Einnahmen 2008
113.892,90 €
Einnahmen 2009
113.538,60 €
Einnahmen 2010
111.253,80 €
Einnahmen 2011
113.406,00 €
Einnahmen 2012
117.542,65 €
Einnahmen 2013
119.280,00 €
voraussichtl. Einnahmen 2014
120.352,00 €
Die Vereinbarung mit den Vereinen ist als Anlage beigefügt.