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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 289/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
70 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 289/2014)

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Inhalt der Datei

Vereinbarung zwischen dem Verein.. vertreten durch den Vereinsvorstand, nachstehend Verein genannt und der Stadt Pulheim, vertreten durch den Bürgermeister, nachstehend Stadt genannt über die entgeltliche NuEung von Sportstätten. L 2. Die Stadt Pulheim stellt dem Verein städtische Sportanlagen und Sporthallen für den Trainingsbetrieb entsprechend der jeweils gültigen Sportstättenbelegungspläne zur VerfügungFür die Nutzung der Sportstätten wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Ratsbeschluss vom ................. Zahlungspflichtig sind alle Mitglieder von Vereinen, Abteilungen und Sportgruppen, die beim LSB gemeldet sind. Die Zahlungspflicht besteht dann nicht, wenn die Mitglieder Sportgruppen oder Abteilungen angehören, die keine städtischen Sportanlagen nutzen. Für erwachsene Mitglieder wird ein Entgelt in Höhe von 2,00 € pro Monat erhoben, für jugendliche Mitglieder ( 0 - 1S Jahre ) ist ein Entgelt von 0,50 € im Monat zu entrichten. lnaktive Mitglieder zahlen 1,00 € (Erurachsene) bzw. 0,25 € (Jugendliche). 3. Dieses Entgelt ist eine finanzielle Beteiligung am Unterhaltungsauflrand. Es stellt keine kostendeckende Miete dar. 4. Die Stadt kann die zur Verfügung gestellten Sportstätten nur nach Maf$abe der haushaltsmäßigen Möglichkeiten erhalten. Die Stadt trifft keine Erhaltungspflicht. Soweit Sportstäften vorübergehend nicht zur Verfügung gestellt weden können, ist die Stadt bemüht, diese möglichst schnell wieder in einen benuUungsfähigen Zustand zu verseEen, lst eine Sportstätte aufgrund von Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen nicht nutzbar und ist es nicht möglich, in Abstimmung mit dem Nutzer eine altemative Örtticnkeit zur Verltigung zu stellen, wird bei einem Nutzungsausfall ab der 5. Woche das Entgelt anteilig geküzt. 5. Die Vereinbarung wird befristet abgeschlossen und endet am 31.12.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 6, Die Stadt und der Verein sind bestrebt, eine über dieses Datum hinausgehende Nutzung zu vereinbaren. 7. Das Entgelt ist jährlich zu entrichten. Der Verein hat sich bei der Bestandserhebung an den Ratsbeschluss vom ,............ zu halten. 8. Das Entgelt wird Pulheim, den zum erhoben. Pulheim, den Stadt Pulheim Der Bürgermeister lm Auftrag Vereinsvorstand l-- Winfried Ritter