Daten
Kommune
Pulheim
Größe
70 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung
zwischen dem
Verein..
vertreten durch den Vereinsvorstand, nachstehend Verein genannt
und
der Stadt Pulheim, vertreten durch den Bürgermeister, nachstehend Stadt genannt
über die entgeltliche NuEung von Sportstätten.
L
2.
Die Stadt Pulheim stellt dem Verein städtische Sportanlagen und Sporthallen für den Trainingsbetrieb
entsprechend der jeweils gültigen Sportstättenbelegungspläne zur VerfügungFür die Nutzung der Sportstätten wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem
Ratsbeschluss vom ................. Zahlungspflichtig sind alle Mitglieder von Vereinen, Abteilungen und
Sportgruppen, die beim LSB gemeldet sind. Die Zahlungspflicht besteht dann nicht, wenn die Mitglieder
Sportgruppen oder Abteilungen angehören, die keine städtischen Sportanlagen nutzen. Für
erwachsene Mitglieder wird ein Entgelt in Höhe von 2,00 € pro Monat erhoben, für jugendliche
Mitglieder ( 0 - 1S Jahre ) ist ein Entgelt von 0,50 € im Monat zu entrichten. lnaktive Mitglieder zahlen
1,00 € (Erurachsene) bzw. 0,25 € (Jugendliche).
3.
Dieses Entgelt
ist eine finanzielle
Beteiligung
am
Unterhaltungsauflrand.
Es stellt
keine
kostendeckende Miete dar.
4.
Die Stadt kann die zur Verfügung gestellten Sportstätten nur nach Maf$abe der haushaltsmäßigen
Möglichkeiten erhalten. Die Stadt trifft keine Erhaltungspflicht. Soweit Sportstäften vorübergehend nicht
zur Verfügung gestellt weden können, ist die Stadt bemüht, diese möglichst schnell wieder in einen
benuUungsfähigen Zustand zu verseEen, lst eine Sportstätte aufgrund von Sanierungs- bzw.
Reparaturmaßnahmen nicht nutzbar und ist es nicht möglich, in Abstimmung mit dem Nutzer eine
altemative Örtticnkeit zur Verltigung zu stellen, wird bei einem Nutzungsausfall ab der 5. Woche das
Entgelt anteilig geküzt.
5.
Die Vereinbarung wird befristet abgeschlossen und endet am 31.12.2020, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
6,
Die Stadt und der Verein sind bestrebt, eine über dieses Datum hinausgehende Nutzung zu
vereinbaren.
7.
Das Entgelt ist jährlich zu entrichten. Der Verein hat sich bei der Bestandserhebung an den
Ratsbeschluss vom ,............ zu halten.
8.
Das Entgelt wird
Pulheim, den
zum
erhoben.
Pulheim, den
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
lm Auftrag
Vereinsvorstand
l--
Winfried Ritter