Daten
Kommune
Inden
Größe
232 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
04.12.17, 21:05
Aktualisiert
04.12.17, 21:05
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ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Inden vom
15.11.2017
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Hermann-Josef Schmitz (Fraktion UDB Inden) sind anwesend:
CDU-Fraktion
Gasper, Karl-Josef
Krings, Karin (vertritt von Schwartzenberg, Natalie)
Marx, Berthold
Marx, Maximilian
Schnock, Christoph
SPD-Fraktion
Görke, Rudi
Dohmen, Dietmar
Jungbluth, Willi
Müller, Dieter
Schmitz, Josef Johann (vertritt Auel, Michael)
Fraktion UDB Inden
Meurers, Manfred
Schlächter, Herbert (vertritt Gronau, Reinhard)
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Bäcker, Katja
Goncz, Siegfried
Von der Verwaltung:
Gemeindeamtsrätin Wacker
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Verwaltungsangestellter Ortmann
Technische Angestellte Dechering, bis TOP 3
Verwaltungsangestellte Esser
Verwaltungsangestellte Breuer als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:23 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit
Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine
Kommunale Kindertageseinrichtungen;
3.
4.
5.
148/2017
109/2017
105/2017
169/2017
Niederschrift
6.
7.
7.1
7.1.
1
7.2
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den
„Kindergartenpool“
Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Beschlusskontrolle
-2-
145/2017
149/2017
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Vor der Sitzung findet um 16.30 Uhr eine Besichtigung der Asylunterkunft in Niederzier-Ellen
statt.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und
formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Es wird aufgrund des Nachtrags darauf hingewiesen, dass der TOP Vereinszuschüsse die Nr. 4 trägt
und ab dem TOP Haushaltssatzung sich die lfd. Nr. um 2 erhöht.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Der Ausschussvorsitzende Herr H. J. Schmitz bittet nochmals darum zukünftig das Datum der
letzten Sitzung mit anzugeben.
2.
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
148/2017
Vor der Sitzung wurde in Niederzier die dortige Asylunterkunft besichtigt. Frau Dechering
erklärt, dass sie in der heutigen Sitzung sowohl die besichtigte Unterkunft in Niederzier-Ellen
als auch den in 2015 von der Gemeinde Inden erstellten Plan eines Mehrfamilienwohngebäudes anhand der Grundrissskizze kurz gegenüber stellen möchte.
Es sollen heute die Fragen aus dem Ausschuss entgegen genommen werden. Da beim Bau
des Gebäudes in Niederzier sehr viel Eigenleistung, z. B. Architekt, Dach, Elektrik in die
Arbeiten eingeflossen ist, sind die genannten Kosten für Niederzier nicht ohne Weiteres mit
denen der Indener Planung zu vergleichen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung zur
nächsten Sitzung die ihr vorliegenden Unterlagen für beide Unterkünfte aufarbeiten, um dem
Ausschuss eine aussagekräftige Gegenüberstellung der Nutzungsmöglichkeiten sowie Kosten
der verschiedenen Gebäude vorlegen zu können.
Der Achteck-Bau in Niederzier-Ellen ist als Solitär- oder Einzelunterkunft geeignet.
Aufgrund seiner Art ist er jedoch nicht an jedem Standort errichtbar und auch nicht für die
Unterbringung von Familien geeignet. Herr Lauterbauch von der Gemeinde Niederzier hat
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft und nur für
eine befristete Dauer der Unterbringung konzipiert wurde.
Niederschrift
-3-
Frau Wacker erläutert, dass in der Gemeinde Personen mit verschiedenem Hintergrund
unterzubringen sind. Es handelt sich um Einzelpersonen und Familien, um Personen im
laufenden Asylantragsverfahren und um Personen, deren Verfahren negativ abgeschlossen
sind, sowie solche mit Wohnsitzauflage. Bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten sind verschiedene Punkte, wie z. B. Hygienestandards, eine ausreichende
Mindestgröße von 6 qm pro Person etc. zu berücksichtigen.
Das besichtigte Gebäude ist als Gemeinschaftsunterkunft durchaus sinnvoll. Die technische
Ausstattung im Bezug auf Energieverbrauch /Bewirtschaftungskosten ist hervorragend: Die
Heizung geht automatisch aus, sobald ein Fenster geöffnet wird. Das Licht schaltet sich durch
Bewegungsmelder ein, die Kochplatten schalten sich automatisch nach 30 min. aus, die
Warmwasserzufuhr in den Waschräumen riegelt sich automatisch nach 5 min. ab.
Sie macht aber auch darauf aufmerksam, dass dort erst 6 Personen wohnen und für die
Sanitärräume eine Reinigungskraft durch die Gemeinde organisiert wurde, da ansonsten die
Reinigung nicht sichergestellt werden konnte. Damit soll auch der Werterhalt sichergestellt
werden.
Frau Wacker weist weiterhin darauf hin, dass die Gemeinde Inden aktuell noch eine offene
Quote an Wohnsitzweisungen von 63 Personen hat, ohne jegliche Info, wann die
entsprechenden Flüchtlinge kommen werden. Es ist aber damit zu rechnen, dass zumindest
40 Personen dieses Personenkreises in naher Zukunft unterzubringen sind. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass lediglich noch 1 Chalet frei ist. Zudem handelt es sich bei den Chalets
nur um Übergangslösungen, die nach heutigem Stand längstens bis Dezember 2019 nutzbar
und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Sie verweist hier auch auf die hohen
Bewirtschaftungskosten aufgrund von fehlender Dämmung bzw. dass Kondensationsprobleme bestehen. Auch die Mobilwohnheime haben diese Probleme.
Herr Goerke und Herr J. J. Schmitz erklären für die SPD, dass es ihnen aufgrund
Terminschwierigkeiten nicht möglich war, an der Besichtigung teilzunehmen und somit
könnten sie dazu überhaupt nichts sagen. Es ist geklärt, dass sie die Besichtigung nachholen
werden.
Herrn Dohmen fragt nach den Chalets auf Abruf, wie viele das noch sind und was damit
passieren soll. Weiterhin möchte er wissen, ob die Container an der Schule entfernt werden
sollen und stattdessen die Chalets dort aufgestellt werden bzw. dies nicht kostengünstiger für
die Gemeinde ist.
Aufgrund der noch ausstehenden Wohnsitzzuweisungen wird die Gemeinde jeden Wohnraum
benötigen. Ein Rückbau der Container, um diese durch die Aufstellung der noch auf Lager
stehenden Chalets zu ersetzen, wird von der Verwaltung nicht angeraten, da es sich bei
beiden Unterbringungsmöglichkeiten nur um vorübergehende Lösungen handelt. Davon
abgesehen, wird dadurch kein zusätzlicher benötigter Wohnraum geschaffen. Damit stellt
sich die Frage des Standortes für die noch verfügbaren Chalets. Hierbei müssen die
Voraussetzungen wie Abwasser, Elektrik etc. beachtet werden.
Herr Schlächter gibt zu bedenken, dass der Achteckbau keinen dauerhaften Wohnraum für
Familien darstellt bzw. ein Umbau in Wohnungen nur mit großem finanziellem Aufwand
erfolgen kann.
Vor dem Hintergrund der Kosten für die Container i. H. v. 140 T € pro Jahr bittet er daher die
Gemeinde, die Errichtung eines Achtecks zu prüfen, da sich die Baukosten in 4 Jahren
Niederschrift
-4-
amortisieren. Er schlägt die Errichtung neben den Tennisplätzen vor, so dass eine spätere
Nutzung im Tourismusbereich oder durch Vereine denkbar ist. Frau Dechering sagt eine
Prüfung der Errichtungsmöglichkeit in diesem Bereich zu. Weiterhin sollen
Errichtungsmöglichkeiten an der Merödgener Straße gegenüber der Schule und in
Schophoven überprüft werden.
Frau Dechering sagt zu, die Kosten für die nächste Sitzung zu kalkulieren, da dies aufgrund
der Kurzfristigkeit der Unterlagen vor dieser Sitzung nicht mehr machbar war. Sie gibt weiter
zu bedenken, dass in den von Niederzier vorgestellten Zahlen von 455 T € noch keine Kosten
für Ingenieur- und Dachdeckerleistungen enthalten sind.
Herr J. J. Schmitz erklärt, dass es keinen Zeitdruck gebe und bittet Frau Dechering um eine
völlig wertneutrale Untersuchung. Des Weiteren fordert er den Plan des Bürgermeisters
vorgestellt zu bekommen. Auch soll die Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungsgenehmigungen für Mobilheim und Chalets über 2019 hinaus durch die Verwaltung beim
Kreis Düren geprüft werden. Er geht davon aus, dass noch erheblicher Leerstand an
Wohnungen in der Gemeinde Inden existiert, der durch die Verwaltung geprüft werden
müsste. Außerdem müsse man die weitere politische Entwicklung auch in Berlin abwarten.
Aus seiner Sicht ist aktuell keine Standortsuche nötig.
Weiterhin würde der Kreis Düren sozialen Wohnungsbau planen. Auch darauf könne man
zurückgreifen, zumal der Kreis keine eigenen Flächen für Bauvorhaben besitze.
Frau Wacker entgegnet hierzu, dass die Verwaltung immer auf der Suche nach leer stehenden
Häusern sei, dass aber zum einen nicht jedes Haus aufgrund der Gegebenheiten geeignet sei.
Darüber hinaus sei noch lange nicht jeder Eigentümer bereit, Wohnungen für Flüchtlinge zur
Verfügung zu stellen. Sie erläutert, dass die geplanten Mehrfamilienhäuser 4 Wohnungen bis
zu 32 Personen beinhalten, der Achteckbau jedoch nur Platz für bis zu 27 Personen hat und
nicht für eine längere Unterbringung von Familien geeignet ist. Sie betont allerdings, dass
beide Möglichkeiten Vorteile bieten.
Zu Gut Müllenark erklärt sie, dass dies in der Summe aufgrund der räumlichen
Gegebenheiten sowie der damit verbundenen kostenintensiven Baumaßnahmen (Erneuerung
Heizungsanlage, zweiter Fluchtweg, Schaffung von ausreichenden sanitären Anlagen,
fehlender Kanalanschluss, Erneuerung der Stromleitungen etc.) nicht für eine Unterbringung
geeignet ist.
Herr Schlächter bittet um Informationen zur Nutzungsverlängerung der Containeranlagen,
wann der Antrag gestellt werden muss und wie lange verlängert wird.
Hierzu teilt Frau Dechering mit, dass verschiedene Dinge zu beachten sind:
Planungsrechtlich ist das BauGB maßgebend, d. h. längstens bis 12/2019; die
Baugenehmigung ist lt. ENEV auf 3 Jahre befristet; zudem rückt der Tagebau immer näher.
Somit stehen die Container zukünftig in der Sicherheitszone und können nicht mehr zum
Übernachten genutzt werden. Sie sagt eine Klärung bis zur nächsten Sitzung in 01/2018 zu.
Herr Goncz erklärt, dass das Achteck nur für die Unterbringung von Einzelpersonen
interessant ist. Es müsse aber unbedingt ein Festbau errichtet werden, da die Notunterkünfte
nur vorübergehend genutzt werden können.
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Inden nimmt die Ausführungen zur
Unterbringungssituation von Flüchtlingen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,
eine sachliche Ausarbeitung der Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten der
Niederschrift
-5-
Unterbringung sowie der damit verbundenen notwendigen Maßnahmen für die nächste
Ausschusssitzung vorzubereiten.
3.
Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit
109/2017
Frau Wacker weist darauf hin, dass die Pauschalen für August und September geringer sind
als geschätzt, so dass sich die Summe der Pauschalen für 2017 auf rd. 803.650 € verringern
werden, das ergibt einen Betreuungsanteil von (3,83 %) rd. 30.800 € in 2017.
Für 2018 ergibt sich auf der Basis von 65 abzurechnenden Personen eine Gesamtsumme von
675.480 €, davon 3,83 % sind 25.870,88 €. Zieht man davon die Miete für die „Anziehbar“
ab, verbleiben rd. 13.200 €. Der Asylkreis habe in seinem Antrag zum einen eine zu hohe
Zahl von Personen zugrunde gelegt. Zum anderen gibt es in Inden keine Personen, für die die
zweite Pauschale von 15,33 € in Frage kommt, so dass die vom Asylkreis zugrunde gelegte
Betreuungspauschale deutlich zu hoch angesetzt ist.
Herr J. J. Schmitz bittet darum, zukünftig die Anträge komplett mit der Vorlage zu erhalten,
die Anlagen haben zunächst gefehlt. Er merkt an, dass die angesprochene Stelle ab 10/17
nicht besetzt ist. Bzgl. der Fördergelder bittet er um Auskunft, welcher Prozentsatz für
Betreuungsarbeit enthalten ist und wie die Betreuung in anderen Kommunen gehandhabt
wird, ob es dort qualifizierte Betreuung gibt.
Frau Wacker informiert, dass die großen Kommunen wie Düren und Jülich qualifizierte
Betreuung anbieten, die kleineren hingegen nicht. Eine Übersicht hierüber wird der
Niederschrift beigefügt.
Es ist auch bereits ein Antrag auf einen Bufdi (=Bundesfreiwilligendienst) gestellt worden.
Geplant sei, dass die evangelische Kirche den Platz für die Kraft zur Verfügung stelle und
auch die Rolle des Anstellungsträgers übernehme. Eine Rückfrage bei der Gemeinde
Langerwehe habe ergeben, dass dort keine entsprechenden Bestrebungen vorhanden sind
noch will sie finanzielle Mittel für eine derartige Stelle beisteuern.
Daher ist man sich im Ausschuss einig, dass die evtl. eingestellte Person dann nur für Inden
zuständig und tätig ist. Dies soll vertraglich geregelt werden.
Bzgl. der 3,83 % Betreuungsanteils möchte Herr Schlächter wissen, was die Gemeinde
bislang schon ausgegeben habe und ob der Betrag von 26.700,- € schon ausgeschöpft ist.
Frau Wacker erklärt, dass die bislang angefallenen Kosten für Dolmetscher unbedeutend
sind, außerdem werden von dem Betrag die Miete und Bewirtschaftungskosten für die
„Anziehbar“ gezahlt. Man könne allerdings darüber diskutieren, inwieweit man die Kosten
für den Hausmeister für die Asylunterkünfte in diese Berechnung einbeziehen wolle. Dies sei
eine politische Entscheidung.
Zurzeit werden keine weiteren externen Dienste in Anspruch genommen, allerdings sei es
unstrittig, dass eine Betreuung des betroffenen Personenkreises in vielerlei Hinsicht
notwendig sei. Dies erfolge soweit möglich durch die Verwaltung mit starker Unterstützung
durch den Asylkreis. Jedoch können beide nicht alle notwendigen Hilfen leisten, so dass eine
weitere Unterstützung durchaus wichtig sei.
Im Ausschuss wird diskutiert, ob es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, dies wird bejaht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortet den Antrag und hält fest, dass der Asylkreis
ehrenamtlich tolle Arbeit leistet, die ansonsten die Gemeinde erbringen müsste. Daher solle
der Antrag des Asylkreises unterstützt werden.
Herr J. J.Schmitz spricht sich für qualitative Arbeit aus und bittet um weitere Beratung im
Niederschrift
-6-
Rat.
Der Antrag wird zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Rat verwiesen.
4.
Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine
105/2017
Herr J. J. Schmitz verweist zunächst auf den Beschluss des Hauptausschusses vom
03.12.2015, wo erst- bzw. auch letztmalig in einer Sitzungsvorlage über das Thema beraten
wurde. Er erinnert daran, dass er in dieser Sitzung verlangt hat, der Politik die Listen
vorzulegen, die von der Verwaltung nach seiner Kenntnis in den Jahren 2011, 2012 und 2013
erarbeitet wurden.
Die Vorlage der Listen sei erforderlich, um die in der Vorlage seitens der Verwaltung
vorgesehenen Maßnahmen beurteilen zu können, es handle sich dabei um folgende Themen:
- Welcher Verein erhält in welcher Höhe Vereinszuschüsse, jeweils aufgeschlüsselt in
Pauschalbetrag und Betrag je Jugendlicher, Anzahl Jugendliche und dem sich daraus
ergebenden Gesamtbetrag;
- Wer ist ab dem Winterhalbjahr 2015/16 mit welchen Zeiten Nutzer von
gemeindlichen Liegenschaften?
- Welche Benutzungsentgelte sind hierfür von den Nutzern aufgrund welcher
Festlegungen gefordert worden?
- Aufstellung der Bewirtschaftungskosten getrennt nach den einzelnen Liegenschaften
jährlich ab 2014;
- Welche Bewirtschaftungskosten sind wann den Nutzern in Rechnung gestellt worden?
- Aufstellung der ab 2014 den Nutzern der einzelnen Liegenschaften in Rechnung
gestellten Werte, jährlich getrennt je Verein und Liegenschaft.
Ferner fordert der Ausschuss, dass die Schreiben der Gemeinde an die Vereine zur Verfügung
gestellt werden sollen.
Anmerkung der Verwaltung: Ein Muster des Schreibens an die Vereine ist dieser
Niederschrift beigefügt.
Nach eingehender Diskussion wird die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen.
5.
Kommunale Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den
„Kindergartenpool“
169/2017
Frau Wacker erklärt vorweg, dass die Stadt Nideggen in ihrer letzten Hauptausschusssitzung
der Auflösung bereits zugestimmt hat. Auf Nachfrage erläutert sie, dass bzgl. des weiteren
Betriebes von Kindergärten im Kreis auf Bürgermeisterebene in einer Arbeitsgruppe weitere
Schritte vorbereitet werden.
Herr Linzenich bestätigt, dass in 2018 rd. 576.000 € aus dem Kindergartenpool an die
Gemeinde Inden gezahlt werden, hiervon aber nur 120.000 € bereits im vorliegenden
Haushaltsentwurf berücksichtigt sind.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss einstimmig:
Der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit
Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der
Begründung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den beigefügten
Auflösungsvertrag abzuschließen.
Niederschrift
6.
-7-
Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
145/2017
Herr J. J. Schmitz erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese nicht über den HH-Plan-Entwurf
beraten werde, da die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend seien. Er benennt mehrere
Beispiele, wonach beim vorläufigen Ergebnis 2017 im Entwurf für 2018 falsche Zahlen
vorgegeben werden. Diesbezüglich verweist er weiterhin auf den Stellenplan und die in den
einzelnen Positionen fehlenden Zuordnungen von Vergütungsgruppen. Daher spricht er sich
für den Abbruch der HH-Plan-Beratungen aus.
Zudem wird angemerkt, dass eine Reihe von Zahlen, wie z. B. des KindergartenRettungsgesetzes, des Kita-Pools noch nicht im Haushalt enthalten ist.
In der Folge entsteht eine Diskussion über die Spalte „vorläufiges Ergebnis 2017“. Herr
Schlächter erklärt für die UDB, dass die auf Wunsch der SPD im Haushaltsplan eingeführte
Spalte zwar viel Arbeit aber wenig Sinn macht. Diese Spalte hätten andere Kommunen im
Kreis und auch der Kreis Düren selbst aus gutem Grund nicht in ihren Haushaltsplänen
eingeführt. Von den anderen Fraktionen wird diese Spalte gewünscht und benötigt.
Bei drei Gegenstimmen wird beschlossen, keine Beratung des Haushaltsplanentwurfes
2018 in der vorliegenden Form durchzuführen.
7.
Mitteilungen / Anfragen
7.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
7.1. Beschlusskontrolle
1
149/2017
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Übersicht zur Kenntnis.
7.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Herr J. J. Schmitz bittet um Auskunft, ob es im Kita Lucherberg Probleme baulicher Art gebe.
Frau Wacker erklärt, dass in der mobilen Erweiterung aufgrund der baulichen Gegebenheiten
erhebliche Lärmprobleme bestehen und daher zum Schutz der Kinder und auch der Erzieher
die Schaffung von Schallschutz dringend notwendig war.
H. J. Schmitz
Ausschussvorsitzender
Breuer
Schriftführerin