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Beschlusstext (Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit)

Daten

Kommune
Inden
Größe
147 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
04.12.17, 21:05
Aktualisiert
04.12.17, 21:05
Beschlusstext (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit) Beschlusstext (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 4. Dezember 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 10. Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 15.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit Frau Wacker weist darauf hin, dass die Pauschalen für August und September geringer sind als geschätzt, so dass sich die Summe der Pauschalen für 2017 auf rd. 803.650 € verringern werden, das ergibt einen Betreuungsanteil von (3,83 %) rd. 30.800 € in 2017. Für 2018 ergibt sich auf der Basis von 65 abzurechnenden Personen eine Gesamtsumme von 675.480 €, davon 3,83 % sind 25.870,88 €. Zieht man davon die Miete für die „Anziehbar“ ab, verbleiben rd. 13.200 €. Der Asylkreis habe in seinem Antrag zum einen eine zu hohe Zahl von Personen zugrunde gelegt. Zum anderen gibt es in Inden keine Personen, für die die zweite Pauschale von 15,33 € in Frage kommt, so dass die vom Asylkreis zugrunde gelegte Betreuungspauschale deutlich zu hoch angesetzt ist. Herr J. J. Schmitz bittet darum, zukünftig die Anträge komplett mit der Vorlage zu erhalten, die Anlagen haben zunächst gefehlt. Er merkt an, dass die angesprochene Stelle ab 10/17 nicht besetzt ist. Bzgl. der Fördergelder bittet er um Auskunft, welcher Prozentsatz für Betreuungsarbeit enthalten ist und wie die Betreuung in anderen Kommunen gehandhabt wird, ob es dort qualifizierte Betreuung gibt. Frau Wacker informiert, dass die großen Kommunen wie Düren und Jülich qualifizierte Betreuung anbieten, die kleineren hingegen nicht. Eine Übersicht hierüber wird der Niederschrift beigefügt. Es ist auch bereits ein Antrag auf einen Bufdi (=Bundesfreiwilligendienst) gestellt worden. Geplant sei, dass die evangelische Kirche den Platz für die Kraft zur Verfügung stelle und auch die Rolle des Anstellungsträgers übernehme. Eine Rückfrage bei der Gemeinde Langerwehe habe ergeben, dass dort keine entsprechenden Bestrebungen vorhanden sind noch will sie finanzielle Mittel für eine derartige Stelle beisteuern. Daher ist man sich im Ausschuss einig, dass die evtl. eingestellte Person dann nur für Inden zuständig und tätig ist. Dies soll vertraglich geregelt werden. Bzgl. der 3,83 % Betreuungsanteils möchte Herr Schlächter wissen, was die Gemeinde bislang schon ausgegeben habe und ob der Betrag von 109/2017 26.700,- € schon ausgeschöpft ist. Frau Wacker erklärt, dass die bislang angefallenen Kosten für Dolmetscher unbedeutend sind, außerdem werden von dem Betrag die Miete und Bewirtschaftungskosten für die „Anziehbar“ gezahlt. Man könne allerdings darüber diskutieren, inwieweit man die Kosten für den Hausmeister für die Asylunterkünfte in diese Berechnung einbeziehen wolle. Dies sei eine politische Entscheidung. Zurzeit werden keine weiteren externen Dienste in Anspruch genommen, allerdings sei es unstrittig, dass eine Betreuung des betroffenen Personenkreises in vielerlei Hinsicht notwendig sei. Dies erfolge soweit möglich durch die Verwaltung mit starker Unterstützung durch den Asylkreis. Jedoch können beide nicht alle notwendigen Hilfen leisten, so dass eine weitere Unterstützung durchaus wichtig sei. Im Ausschuss wird diskutiert, ob es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, dies wird bejaht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortet den Antrag und hält fest, dass der Asylkreis ehrenamtlich tolle Arbeit leistet, die ansonsten die Gemeinde erbringen müsste. Daher solle der Antrag des Asylkreises unterstützt werden. Herr J. J.Schmitz spricht sich für qualitative Arbeit aus und bittet um weitere Beratung im Rat. Der Antrag wird zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Rat verwiesen. Beschluss der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 15.11.2017 Seite 2