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Beschlusstext (Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
04.12.17, 21:05
Aktualisiert
04.12.17, 21:05
Beschlusstext (Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 4. Dezember 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 10. Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 15.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine Herr J. J. Schmitz verweist zunächst auf den Beschluss des Hauptausschusses vom 03.12.2015, wo erst- bzw. auch letztmalig in einer Sitzungsvorlage über das Thema beraten wurde. Er erinnert daran, dass er in dieser Sitzung verlangt hat, der Politik die Listen vorzulegen, die von der Verwaltung nach seiner Kenntnis in den Jahren 2011, 2012 und 2013 erarbeitet wurden. Die Vorlage der Listen sei erforderlich, um die in der Vorlage seitens der Verwaltung vorgesehenen Maßnahmen beurteilen zu können, es handle sich dabei um folgende Themen: - Welcher Verein erhält in welcher Höhe Vereinszuschüsse, jeweils aufgeschlüsselt in Pauschalbetrag und Betrag je Jugendlicher, Anzahl Jugendliche und dem sich daraus ergebenden Gesamtbetrag; - Wer ist ab dem Winterhalbjahr 2015/16 mit welchen Zeiten Nutzer von gemeindlichen Liegenschaften? - Welche Benutzungsentgelte sind hierfür von den Nutzern aufgrund welcher Festlegungen gefordert worden? - Aufstellung der Bewirtschaftungskosten getrennt nach den einzelnen Liegenschaften jährlich ab 2014; - Welche Bewirtschaftungskosten sind wann den Nutzern in Rechnung gestellt worden? - Aufstellung der ab 2014 den Nutzern der einzelnen Liegenschaften in Rechnung gestellten Werte, jährlich getrennt je Verein und Liegenschaft. Ferner fordert der Ausschuss, dass die Schreiben der Gemeinde an die Vereine zur Verfügung gestellt werden sollen. Anmerkung der Verwaltung: Ein Muster des Schreibens an die Vereine ist dieser Niederschrift beigefügt. Nach eingehender Diskussion wird die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen. 105/2017