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Beschlusstext (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
166 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
26.07.17, 16:01
Aktualisiert
26.07.17, 16:01
Beschlusstext (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Gemeinde Inden Inden, 26. Juli 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 20. Sitzung des Rates am 29.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.2 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Beschluss über die öffentliche Auslegung Über die eingegangene Stellungnahme wird wie folgt einstimmig beschlossen: Anregung der Handwerkskammer Aachen mit Schreiben vom 15.08.2014 Die Anregungen werden berücksichtigt. Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 18.08.2014 Der Hinwies wird zur Kenntnis genommen. Anregung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 21.08.2014 Die Anregungen werden berücksichtigt. Anregung der Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 01.09.2014 Die Hinweise sind nicht relevant für das Planverfahren. Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, mit Schreiben vom 01.09.2014 Die Hinweise werden berücksichtigt. Anregung des Geologischen Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 29.08.2014 zu 1.: Die Anregungen werden befolgt. zu 2.: Der Hinweis wird berücksichtigt. zu 3.: Der Hinweis wird berücksichtigt Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und – straßen, mit Schreiben vom 11.09.2014 (zur 17. FNP-Änderung) 65/2017 1. Ergänz ung Die Anregungen werden berücksichtigt und im Bebauungsplan konkretisiert. Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 22.09.2014 Die Anregung wird berücksichtigt. Sodann wird einstimmig beschlossen:  Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ geändert.  Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.  Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt.  Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.06.2017 Seite 2