Daten
Kommune
Inden
Größe
177 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
26.07.17, 16:01
Aktualisiert
26.07.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 26. Juli 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 20. Sitzung
des Rates
am 29.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
4.1
Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
• Erweiterung des Geltungsbereiches
• Beschluss über die öffentliche Auslegung
Herr E. Gasper regt an, den Beschluss insofern zu ergänzen, dass für die
Grundstücke im ehemaligen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22
alles beim Alten bleibt und südlich daran angrenzend eine fünf Meter
breite Grünfläche mit einem Fußweg angelegt werden soll. Auf dieser
Grünfläche ist eine zwei Meter breite Verwallung vorzusehen.
Ferner sollte der Besitzer des betreffenden Grundstückes bei der
Veräußerung darauf achten, dass hier mindestens vier Wohneinheiten
entstehen können; dies sollte über eine Bauverpflichtung gesichert werden.
Frau Dechering sagt zu, diese Anregung entsprechend weiterzugeben.
Zunächst wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie
folgt einstimmig beschlossen:
Anregung des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen
der Bundeswehr mit Schreiben vom 14.08.2014
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; er ist nicht relevant
für das Planverfahren
Anregung der Handwerkskammer Aachen mit Schreiben vom
15.08.2014
Die Anregungen werden berücksichtigt.
Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 18.08.2014
Der Hinwies wird zur Kenntnis genommen.
Anregung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
Regionalniederlassung
Ville-Eifel, mit Schreiben vom 21.08.2014
Die Anregungen werden berücksichtigt.
Anregung der Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, mit Schreiben
vom
21.08.2014
64/2017
1. Ergänz
ung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Anregung der Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom
01.09.2014
Die Hinweise sind nicht relevant für das Planverfahren.
Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und
Energie in
NRW, mit Schreiben vom 01.09.2014
Die Hinweise werden berücksichtigt.
Anregung des Geologischen Dienst NRW, Landesbetrieb, mit
Schreiben vom
29.08.2014
zu 1.: Die Anregungen werden befolgt.
zu 2.: Der Hinweis wird berücksichtigt.
zu 3.: Der Hinweis wird berücksichtigt
Anregung der regionetz GmbH mit Schreiben vom 01.09.2014
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Anregung der Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom
04.09.2014
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und –
straßen, mit
Schreiben vom 11.09.2014 (zum BPL 35)
zu 1.: Die Hinweise werden berücksichtigt.
zu 2.: Der Hinweis wird berücksichtigt.
zu 3.: Die Vorgaben werden berücksichtigt.
zu 4.: Die Anregungen werden befolgt.
zu 6.: Die Anregungen werden berücksichtigt.
zu 7.: Die Anregungen werden berücksichtigt.
Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 11.09.2014
Die Hinweise werden berücksichtigt
Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit
Schreiben vom
22.09.201
Die Anregung wird berücksichtigt.
Anregung der nördlich an das Plangebiet grenzenden Anwohner aus
der Besprechung
am 06.06.2017
Die Anregungen werden insofern berücksichtigt, dass zur
Konfliktvermeidung eine fünf Meter breite Grünfläche südlich an die
bestehende Bebauung mit einer zwei Meter hohen Verwallung angelegt
wird. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan
ausgewiesen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.06.2017
Seite 2
Zum Ausschluss einer möglichen Befangenheit von Ratsmitgliedern sehen
die Ratsmitglieder auf Nachfrage eine Namensliste der betroffenen
Eigentümer ein. Danach erklärt sich niemand für befangen, und es wird
wie folgt einstimmig beschlossen:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler
Hof“ wird um die Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 14,
Flurstücke 220, 219, 218, 217, 369, 290, 370, 292 und 293
erweitert.
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die
Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen
beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird
mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB unter
Einarbeitung folgender Änderung:
Für die Grundstücke Gemarkung Lamersdorf Flur 14
Flurstücke 220, 219, 218, 217, 369, 290, 370, 292 und 293
werden die Festsetzungen des hier noch gültigen
Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort
Wohnbereich“ ohne Änderungen übernommen. Südlich an
die bestehende Bebauung angrenzend ist eine fünf Meter
breite öffentliche Grünfläche in Verbindung mit einem
Fußweg anzulegen. Die Grünfläche soll in ihrer Ausführung
eine zwei Meter breite Verwallung, die direkt an die
künftigen Grundstücke angrenzen wird, beinhalten. Diese
soll so durch Gehölze so gepflanzt werden, dass ein Sichtund Lärmschutz zu den landwirtschaftlichen Betrieben
entsteht.
öffentlich ausgelegt.
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.06.2017
Seite 3