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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
177 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
26.07.17, 16:01
Aktualisiert
26.07.17, 16:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
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•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 26. Juli 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 20. Sitzung des Rates am 29.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.1 Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung Herr E. Gasper regt an, den Beschluss insofern zu ergänzen, dass für die Grundstücke im ehemaligen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 alles beim Alten bleibt und südlich daran angrenzend eine fünf Meter breite Grünfläche mit einem Fußweg angelegt werden soll. Auf dieser Grünfläche ist eine zwei Meter breite Verwallung vorzusehen. Ferner sollte der Besitzer des betreffenden Grundstückes bei der Veräußerung darauf achten, dass hier mindestens vier Wohneinheiten entstehen können; dies sollte über eine Bauverpflichtung gesichert werden. Frau Dechering sagt zu, diese Anregung entsprechend weiterzugeben. Zunächst wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt einstimmig beschlossen: Anregung des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 14.08.2014 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; er ist nicht relevant für das Planverfahren Anregung der Handwerkskammer Aachen mit Schreiben vom 15.08.2014 Die Anregungen werden berücksichtigt. Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 18.08.2014 Der Hinwies wird zur Kenntnis genommen. Anregung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 21.08.2014 Die Anregungen werden berücksichtigt. Anregung der Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, mit Schreiben vom 21.08.2014 64/2017 1. Ergänz ung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Anregung der Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 01.09.2014 Die Hinweise sind nicht relevant für das Planverfahren. Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, mit Schreiben vom 01.09.2014 Die Hinweise werden berücksichtigt. Anregung des Geologischen Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 29.08.2014 zu 1.: Die Anregungen werden befolgt. zu 2.: Der Hinweis wird berücksichtigt. zu 3.: Der Hinweis wird berücksichtigt Anregung der regionetz GmbH mit Schreiben vom 01.09.2014 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anregung der Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 04.09.2014 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und – straßen, mit Schreiben vom 11.09.2014 (zum BPL 35) zu 1.: Die Hinweise werden berücksichtigt. zu 2.: Der Hinweis wird berücksichtigt. zu 3.: Die Vorgaben werden berücksichtigt. zu 4.: Die Anregungen werden befolgt. zu 6.: Die Anregungen werden berücksichtigt. zu 7.: Die Anregungen werden berücksichtigt. Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 11.09.2014 Die Hinweise werden berücksichtigt Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 22.09.201 Die Anregung wird berücksichtigt. Anregung der nördlich an das Plangebiet grenzenden Anwohner aus der Besprechung am 06.06.2017 Die Anregungen werden insofern berücksichtigt, dass zur Konfliktvermeidung eine fünf Meter breite Grünfläche südlich an die bestehende Bebauung mit einer zwei Meter hohen Verwallung angelegt wird. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan ausgewiesen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.06.2017 Seite 2 Zum Ausschluss einer möglichen Befangenheit von Ratsmitgliedern sehen die Ratsmitglieder auf Nachfrage eine Namensliste der betroffenen Eigentümer ein. Danach erklärt sich niemand für befangen, und es wird wie folgt einstimmig beschlossen:  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird um die Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke 220, 219, 218, 217, 369, 290, 370, 292 und 293 erweitert.  Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB unter Einarbeitung folgender Änderung: Für die Grundstücke Gemarkung Lamersdorf Flur 14 Flurstücke 220, 219, 218, 217, 369, 290, 370, 292 und 293 werden die Festsetzungen des hier noch gültigen Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ ohne Änderungen übernommen. Südlich an die bestehende Bebauung angrenzend ist eine fünf Meter breite öffentliche Grünfläche in Verbindung mit einem Fußweg anzulegen. Die Grünfläche soll in ihrer Ausführung eine zwei Meter breite Verwallung, die direkt an die künftigen Grundstücke angrenzen wird, beinhalten. Diese soll so durch Gehölze so gepflanzt werden, dass ein Sichtund Lärmschutz zu den landwirtschaftlichen Betrieben entsteht. öffentlich ausgelegt.  Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.06.2017 Seite 3