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Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
26.07.17, 16:01
Aktualisiert
26.07.17, 16:01
Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“)

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Gemeinde Inden Inden, 26. Juli 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 20. Sitzung des Rates am 29.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 6. Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses wird einstimmig beschlossen: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet: An der Waagmühle (siehe Plan) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 39/2017