Daten
Kommune
Inden
Größe
70 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
26.07.17, 16:01
Aktualisiert
26.07.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 26. Juli 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 20. Sitzung
des Rates
am 29.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 7.
Widmung des Tannenwegs und des Reststücks des Bauwegs in
40/2017
Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
Auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses beschließt der Rat
einstimmig wie folgt:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom
15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) werden die nachfolgend
aufgeführten Straßen in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen
Verkehr gewidmet:
1. Tannenweg
2. Bauweg (vom Luschend aus bis Ende Sackgasse (siehe
Plan))
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen
Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.