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Vorlage (Liste über Befreiungen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
36 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
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Inhalt der Datei

a b c d e f Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016 Nr. Bauort Vorhaben Aktenzeichen 1 Metzenbacher Weg 24 Neubau 3 Familienhaus 772-2015-03 2 An der Linde 4 Nutzungsänderung Erweiterung um eine WE im KG 550-2015-07 3 Pingsdorfer Str. 131 Neubau einer MehrfamilienDoppelhaushälfte mit Carport und Abstellraum 01198-2015-28 4 Weyhestr. 24 Neubau einer MehrfamilienDoppelhaushälfte mit Carport und Abstellraum 00031-2016-28 Kriterium > 1 Vollgeschoss > 20 % GRZ > 20 % GFZ Abw. Baulinie > 0,5 m Überschr. Baugrenze > 1 m Abw. Bauweise B-Plan: Kriterium: Abweichung: BP 40 (6.92) c Erläuterung Überschreitung Die städtebauliche Maßstäblichkeit des geplanten Gebäudes wird, der GFZ von trotz Überschreitung, gewahrt und das Bauvorhaben fügt sich in die 0,28 auf 0,78 vorhandene Bebauung ein. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Baulinien und Firstrichtung werden eingehalten. Die Grundzüge der Planung sind nicht betroffen. Nachbarliche Interessen werden durch die Planung nicht berührt und einer Befreiung der GFZ zugestimmt. c Überschreitung der GFZ von 0,57 auf 1,27 Die Nutzung eines weiteren Raumes im Keller zu Wohnzwecken führt bei vorhandener Ausnutzung des Grundstückes nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der städtebaulichen Verhältnisse, daher eine Befreiung erteilt werden. 02.06 1. Änd. e Überschreitung hintere Baugrenze um 1,50m Die hintere Baugrenze soll zugunsten von jeweils einem Balkon im 1. OG und im 2. OG auf einer Breite von 4,65 m und in einer Tiefe von 1,5 m überschritten werden. Da die Balkone weniger als 1/3 der gesamten Gebäudebreite einnehmen und eine Tiefe von 1,50 m aufweisen, werden sie als untergeordnete Bauteile betrachtet. Eine Überschreitung der Baugrenze durch untergeordnete Bauteile in geringem Maß ist städtebaulich vertretbar. Nachbarschaftliche Interessen werden nicht berührt. Auch sind die städtebaulichen Ziele nicht betroffen. 01.16 e e Überschreitung vordere Baugrenze um ca. 3m und hintere Baugrenze um 1,50m Der Bebauungsplan setzt im Süd-Westen eine abgewinkelte Baugrenze fest. Der Bauherr beantragt die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze zur Errichtung eines Gebäudes ohne Abschrägung. Die Überschreitung führt zu keiner Beeinträchtigung der Einsehbarkeit der Straße und ist städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Interessen werden nicht berührt, da das Grundstück im Süd-Westen an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Der Balkon im 1. OG überschreitet die hintere Baugrenze auf einer Länge von 2,9 m in einer Tiefe von 1,5 m. Die Überschreitung des Balkons auf einer Länge von 1/3 der Gebäudelänge wird als geringfügig betrachtet und ist städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Interessen werden nicht berührt. Nr. Bauort Vorhaben Aktenzeichen B-Plan: Kriterium: Abweichung: Erläuterung 5 Auf den Steinen 19 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen 01317-2016-28 Bauzonen Oz 4 b c b: Überschreitung Es wurden Vergleichsrechnungen nach der BauNVo 1990 der zul. GRZ von angestellt. Die Überschreitungen von GRZ und GFZ wurden als städtebaulich vertretbar bewertet. 0,4 auf 0,6 c: Überschreitung der zul. GFZ von 0,7 auf 1,35 6 Auf dem Gallberg 13a Errichtung eines überdachten Freisitzes sowie einer Doppelgarage, sowie nachtr. Genehmigung eines Carports 00362-2016-28 BP 40 (6.92) e e e Überschreitung Baugrenze Das gesamte Bauvorhaben liegt bereits außerhalb des Baufensters, dies wurde bereits 2002 grundsätzlich als städtebaulich vertretbar bewertet. Die jetzigen zusätzlichen Überschreitungen mit untergeordneten Nutzungen (Terrasse, Garage, Carport) sind auch von der Größe her vertretbar. 7 Daberger Weg 10 a Überbauung des Balkons und nachträgliche Genehmigung eines eingeschossigen Anbaus 218-2016-18 Bauzonen e Überschreitung Baugrenze Das hier beantragte Wohngebäude wurde mit Bauschein von 1949 vor Inkrafttreten des derzeit geltenden Bebauungsplan Bauzonen OZ 4 genehmigt. Danach liegt das Wohngebäude außerhalb der festgesetzten Bautiefe von 15,0 m. Das Gebäude wird im Erdgeschoss und Obergeschoss lediglich um 6 qm Wohnfläche und um 9 qm Nutzfläche erweitert. 8 Mühlenberg 31a eingeschossiger Anbau an EFH 1325-2015-18 Bauzonen b 9 Marie-Curie-Straße Neubau eines Bürogebäudes mit Lagerhalle 01381-2015-23 04.08. TB A e e:Überschreitung der westlichen Baugrenze um 3m auf einer Breite von 2m. e:Der Überschreitung der Baugrenze kann zugestimmt werden, da trotzdem ein Zurückspringen der Bebauung, das an dieser Stelle städtebaulich gewünscht ist, erreicht wird. Die Überschreitung ist daher städtebaulich vertretbar 10 Bonnstraße 69a Voranfrage: Ausbau und Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes 01097-2015-23 Bauzonen No.6 e,c e:Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch Balkon um 1,49 m. c:Überschreitung der zulässigen GFZ von 0,7 wird um 0,6 auf 1,3 überschritten. e:Die Befreiung kann erteilt werden, da der Balkon nicht breiter als die Hälfte der Fassadenlänge ist und es sich bei dem Balkon um ein untergeordnetes Bauteil handelt c:Die Befreiung kann erteilt werden, weil die Überschreitung nur durch die Anrechnung der Flächen in den Nichtvollgeschossen gem. BauNVO 1962 zustande kommt. Zudem fordert der Bauzonenplan die Anpassung in Form und Profil an die Nachbarbebauung GRZ von 0,4 auf Die geplante Überschreitung der GRZ von 0,51 anstelle von 0,4 0,51 erscheint am Standort angemessen und insbesondere städtebaulich vertretbar. Die Umgebung ist historisch gewachsen und kompakt bebaut. Mit dem Anbau wird (hinsichtlich der Flurstücksverhältnisse) erstmalig ein rechtmäßiger Zustand und darüber hinaus Stellplätze auf dem eigenen Grundstück hergestellt. Nr. Bauort Vorhaben Aktenzeichen B-Plan: Kriterium: Abweichung: Erläuterung Überschreitung hintere Baugrenze um 3,60m e:Als bauliche Anlage überschreitet das Dach die Baugrenze. Ohne seitliche Wände (allseits) kann von der hinteren Baugrenze befreit werden Terrasse in voller Größe in die GRZ-Berechnung eingegangen ist und zu keiner weiteren Versiegelung führt e,c e:Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,23 m. c:Überschreitung der zulässigen GFZ von 1,6 um 0,4 auf 2,0. zu c: Überschreitung durch die Anpassung an die vorhandene Umgebungsbebauung, städtebaulich vertretbar. Zu e: Die Überschreitung erfolgt lediglich in einer Breite von 3,8m bei einer Gesamtbreite des Hauses von 6.57m durch Balkone. e Überschreitung der zulässigen Bautiefe durch Terrasse und dazugehörige Treppe von 15,00 m um 2,30 m auf 17,30 m Befreiung von § 23 BauNVO die Überdachung überschreitet die Baugrenze mit einer Tiefe von 1,00m und einer Breite von 2,60m Die Überschreitung der Baugrenze um 2,3m auf 15,5m ist städtebaulich bedenkenfrei, da auf der rückwärtigen Seite befindlich und lediglich zugunsten einer Terrasse geplant. Die Grundzüge der Planung sind durch diese geringfügige Überschreitung nicht berührt, die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 11 Otto-Paes-Str.2 Neubau einer Terrassenüberdachung 00065-2016-27 4.05 e 12 Schützenstraße 23 Umbau des Einfamilienwohnhauses 00313-2016-23 Bauzonen No.19 13 Petersbergstr. 18 Erweiterung und Sanierung eines Einfamilienhauses 0006-2016-25 14 Von-Holte-Straße 25 Neubau einer Dachgaube und eines Vordachs 744-2016-25 17 (8.92) 2. Änderung e 15 Euskirchnerstraße 126 Umbau und Erweiterung des Einfamilienwohnhauses 415 - 2016-25 BZ OZ 15 e Die Überschreitung ist als untergeordnet zu betrachten und eine Versagung würde zu einer nicht beabsichtigten Härte führen. Im Umfeld befinden sich zudem bereits mehrere Vordächer in ähnlichem Ausmaß. Die Grundzüge der Planung werden durch die geringfügige Überschreitung nicht berührt. Nachbarliche Interessen sind nicht betroffen. Die Abweichung von der festgesetzten Baugrenze ist städtebaulich Gemäß § 31 Abs. vertretbar. Die durch die Überschreitung in Anspruch genommene Flächen, werden durch die nicht genutzten Flächen innerhalb des 2 Nr. 2 BauGB Baufensters kompensiert. erteile ich Befreiung von § 23 BauNVO wegen Überschreitung der zulässigen Bautiefe um 4,20 m (westl. Bereich/ Küche). Nr. Bauort Vorhaben Aktenzeichen B-Plan: Kriterium: Abweichung: Erläuterung 16 Am Hennebach 33 Neubau einer Terrassenüberdachung 599-2016-27 6.10 e Überschreitung hintere Baugrenze auf einer Länge von 7,20m um 3,20m Aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks im Siedlungsrandbereich und der besonderen Bauform, wird die Überschreitung des Baufensters durch die Terrassenüberdachung auf einer Breite von 7,20m um 3,20m zugelassen. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 17 Lennéstr. 2 + 4 Neubau von 2 Wohnhäusern mit je 2 Wohneinheiten 883-2016-27 1.16 e Überschreitung hintere Baugrenze um 1,50m Die Baugrenze wird durch untergeordnete Bauteile wie Terrassen und Balkone um 1,50m überschritten. Die Grundzüge des hier maßgeblichen B-Plans und nachbarliche Belange werden dadurch nicht berührt.